Das Kabinett Siebert bildete vom 12. April 1933 bis 1. November 1942 die Landesregierung von Bayern.

Das Kabinett Siebert folgte dem kommissarischen Kabinett von Epp (NSDAP). Der gleichgeschaltete Bayerische Landtag kam am 28. und 29. April 1933 zum letzten Mal zusammen und beschloss das Gesetz „zur Behebung der Not des bayerischen Volkes und Staates“, also ein Ermächtigungsgesetz zu Gunsten des Kabinetts, mit dem sich der Landtag selbst überflüssig machte. Er wurde in der Folge nicht wieder einberufen. Siebert starb am 1. November 1942. Da Adolf Wagner ab Juni 1942 nach einem Schlaganfall amtsunfähig war, folgte Paul Giesler und übernahm geschäftsführend auch Wagners bisherige Ämter als bayerischer Innenminister und Kultusminister im Kabinett Siebert.

Mitglieder Amt NameBild Partei Ministerpräsident Ludwig Siebert zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Stellvertreter des Ministerpräsidenten Adolf Wagner ab Juni 1942 erkrankt zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Inneres Justiz Hans Frank zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Kultus Hans Schemm † 5. März 1935 zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Adolf Wagner ab 1. Dezember 1936 zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Arbeit und Fürsorge Hans Dauser zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Wirtschaft Eugen Graf von Quadt zu Wykradt und Isny bis 27. Juni 1933 zentriert|rahmenlos|137x137px BVP Hans Dauser zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Ludwig Siebert ab 1936 zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Landwirtschaft Hermann Esser zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP zur Besonderen Verwendung Ernst Röhm bis 1934 zentriert|rahmenlos|137x137px NSDAP Georg Luber NSDAP

Literatur

Weblinks Daniel Rittenauer, Kabinett Siebert (1933-1942), publiziert am 12. August 2020; in: Historisches Lexikon Bayerns.

Siebert Kategorie:Politik (Deutsches Reich, 1933–1945)