Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ist Regionalträger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung in Rheinland-Pfalz. Sie ist außerdem Verbindungsstelle zur französischen, luxemburgischen und albanischen Rentenversicherung. Hauptsitz ist Speyer, einen weiteren Verwaltungssitz gibt es in Andernach. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und damit rechtlich selbständig. Selbstverwaltungsorgane sind Vertreterversammlung und Vorstand, die sich jeweils paritätisch aus ehrenamtlichen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammensetzen. Hauptamtlich wird die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz von einem Geschäftsführer geleitet. Die Rechtsaufsicht führt das rheinland-pfälzische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familien und Jugend Rheinland-Pfalz.

Aufgaben und Leistungen mini|Das Hochhaus der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

Aufgaben Als Rentenversicherungsträger hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz die Aufgabe, die im System der gesetzlichen Rentenversicherung abgesicherten Risiken Erwerbsminderung, Alter und Tod durch Geld- und Sachleistungen aufzufangen. Anspruchsberechtigt sind die Versicherten, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen. Die wichtigsten Leistungen sind Renten verschiedenen Typs und die Rehabilitation, die die Erwverbsfähigkeit mittels medizinischer Leistungen oder Teilhabeleistungen erhalten oder wiederherstellen soll. Darüber hinaus beteiligt sich die Rentenversicherung finanziell an den Aufwendungen der Krankenversicherung ihrer Rentner. Allen weiteren Leistungen wie Beitragserstattungen oder Abfindungen von Witwen- oder Witwerrenten kommt eine untergeordnete Bedeutung zu. Auskunft und Beratung bilden einen weiteren Arbeitsschwerpunkt. Die Rentenversicherung finanziert sich im Umlageverfahren. Die Finanzierung speist sich aus zwei Quellen, den Beitragszahlungen und den Bundeszuschüssen. Der Betriebsprüfdienst überwacht sowohl die Beitragszahlungen der Arbeitgeber als auch die von den Krankenkassen eingezogenen Rentenversicherungsbeiträge. Ihren Personalbedarf deckt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz wesentlich mittels der im Haus angebotenen Ausbildungsplätze und Studienplätze. Das Studium findet an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen statt.

Die frühere Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz (LVA) war bis zur Organisationsreform in der Rentenversicherung 2005 für die Betreuung der Arbeiter in ihrem Einzugsgebiet zuständig, die Angestellten betreute die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin. Mit der Reform wurde diese Unterscheidung aufgehoben. Für alle nach der Reform neu Versicherten gilt, dass 55 % zu ihrem jeweiligen Regionalträger zugeordnet werden, 40 % zur Deutschen Rentenversicherung Bund und fünf Prozent zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Vor der Reform waren der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bei steigender Tendenz rund die Hälfte der Versicherten zugeordnet.Deutsche Rentenversicherung Bund: Tabelle Versicherte. Aktiv Versicherte insgesamt am 31.12. (ohne Rentenbezug nach Versicherungsträgern). Männer und Frauen. In: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Rentenversicherung in Zeitreihen. Oktober 2012 (DRV-Schriften, 22), Berlin 2012, S. 18–19. Mittelfristig werden als Ausgleichsmaßnahme daher fünf Prozent der Versicherten einen neuen Träger erhalten.

Leistungen Die Leistungen beruhen auf den Regelungen zur Gesetzlichen Rentenversicherung im SGB VI, der zuständige Rentenversicherungsträger administriert sie jeweils. Die Renten stellen dabei die Hauptaufgabe dar und können in drei Typen untergliedert werden:

Altersrenten Renten wegen Todes Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Weitere Leistungen werden im Rahmen von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen erbracht, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zielen und durch Leistungen zur Prävention ergänzt werden. Teilhabeleistungen umfassen verschiedene Maßnahmen zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes, der Unterstützung bei der Qualifikation oder Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis.

Verbindungsstelle Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hat seit dem Abschluss des bilateralen Sozialversicherungsabkommens mit Frankreich und der Verabschiedung der multilateralen EWG-Verordnungen über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer. auch für Luxemburg die Funktion einer Verbindungsstelle zu den jeweiligen nationalen Rentenversicherungsträgern inne. Mit der fortschreitenden Integration der Europäischen Union ist das deutsch-französische Abkommen von europäischen Sozialrecht überlagert worden, aber weiterhin gültig. Die Verordnungen beruhen auf dem Distributions- bzw. Leistungsexportprinzip, die Rentenleistungen werden also von den Vertragsstaaten nach den nationalen Rechtsvorschriften gewährt. Versicherungszeiten im jeweils anderen Staat werden berücksichtigt.

Rechtsgrundlagen und Organisation mini|Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zählt zur mittelbaren Staatsverwaltung, über die vom zuständigen Ministerium eine Rechts-, aber keine Fachaufsicht ausgeübt wird. Selbstverwaltung bezeichnet die „[…] eigenverantwortliche[…] Beteiligung der Betroffenen an der Regelung öffentlicher Angelegenheiten […]“ Sie verwirklicht sich durch das Satzungsrecht, einen eigenen, vom allgemeinen Staatshaushalt getrennten Etat und die Organisations- und Personalhoheit. Versicherte und Arbeitgeber bilden die aus den Sozialwahlen hervorgehenden Selbstverwaltungsorgane Vertreterversammlung und Vorstand. Zur Selbstverwaltung gehören auch die Versichertenältesten. Das Verhältnis der ehrenamtlichen, paritätisch von Versicherten und Arbeitgebern besetzten Organe zueinander bestimmen das Gesetz und die Satzung. Die Befugnisse der Selbstverwaltung umfassen im Wesentlichen generelle Entscheidungen über Investitionen, zur Organisation und zu Personalfragen. Das Beitrags- und Leistungsrecht ist zwar weitgehend bundesgesetzlich geregelt, bietet aber in der Rehabilitation noch Gestaltungsmöglichkeiten für die Selbstverwaltung. Im Bereich Haushalt und Finanzen sind ihre Befugnisse durch gesetzliche Vorgaben und staatliche Genehmigungsvorbehalte eingeschränkt.

Standorte und Beratungsstellen Speyer ist der Sitz der Hauptverwaltung und mit rund 1221 Beschäftigten der größte Standort der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz. In Speyer-West gelegen, konzentrieren sich die Verwaltungsgebäude rund um das stadtbildprägende Hochhaus der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz.

Die Zweigstelle in Andernach gehört seit 1946 zur damaligen LVA und sitzt seit 1958 in heutigen Verwaltungsgebäude. Von ihren 192 Beschäftigten werden insbesondere die Versicherten und Rentner im nördlichen Landesteil betreut. Neben den beiden großen Standorten betreibt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier Auskunfts- und Beratungsstellen. Bei ihnen sind teilweise auch die Servicestellen für Rehabilitation und Reha-Fachberatung angesiedelt, manche Auskunfts- und Beratungsstellen sind der Sitz von Gutachterstellen oder den regionalen Büros des Betriebsprüfungsdienstes.

Rehabilitationskliniken Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz unterhält vier eigene Rehabilitationskliniken, die jeweils auf verschiedene Indikationsbereiche spezialisiert sind. Die Mittelrhein-Klinik in Bad Salzig ist eine Fachklinik für psychosomatische und onkologische Rehabilitation. In der Drei-Burgen-Klinik in Bad Münster werden vornehmlich Herz- und Kreislaufkrankheiten und orthopädische Krankheiten behandelt, während die Edelsteinklinik in Bruchweiler auf die Kinder- und Jugendrehabilitation ausgerichtet ist und man sich in der Fachklinik Eußerthal beim Ort Eußerthal auf die Rehabilitation Abhängigkeitskranker konzentriert.

Geschichte 1890 bis 1918 Vor dem Inkrafttreten des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes zum 1. Januar 1891 waren im gesamten Gebiet des Deutschen Kaiserreiches Landesversicherungsanstalten zu gründen.Zur Entstehung und Implementierung des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881–1890), 6. Band: Die gesetzliche Invaliditäts- und Altersversicherung und die Alternativen auf gewerkschaftlicher und betrieblicher Grundlage, Darmstadt 2004; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890–1904), 6. Band, Die Praxis der Rentenversicherung und das Invalidenversicherungsgesetz von 1899, Darmstadt 2014. 1890 veranlasste daher Prinzregent Luitpold von Bayern die Errichtung der „Versicherungsanstalt für die Pfalz“ in Speyer, dem Regierungssitz der Pfalz (Bayern). Von Beginn an bestand die Selbstverwaltung. Neben dem Vorstand konstituierte sich im Dezember 1890 ein Ausschuss mit Legislativ- und Kontrollaufgaben. Das gilt als Gründungsdatum der Versicherungsanstalt. In der nach dem Prinzip der Offizialverwaltung organisierten Versicherungsanstalt nahmen zum 1. Januar 1891 zwei Beamte ihre Arbeit auf. Die Versicherung war zu Beginn für Arbeiter und gering verdienende Angestellte zuständig und zahlte in diesem Jahr 1280 Renten aus.

Weil die kurz darauf sechs Beschäftigten unter der räumlichen Enge litten und die Akten nicht feuerfest aufbewahrt werden konnten, wurden zwei Grundstücke am Dom aufgekauft und nach den Plänen des Architekten Franz Schöberl bis 1903 ein repräsentativer Verwaltungsbau, das heutige Stadthaus (Speyer), errichtet. Die Reichsversicherungsordnung führte 1912 die Hinterbliebenenfürsorge als dritte Säule neben den Alters- und Invalidenrenten ein. Es erfolgte eine Umbenennung in Landesversicherungsanstalt für die Pfalz. Zur Hebung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung wurden Heilverfahren und der Bau von Arbeiterwohnungen gefördert sowie Auskunfts- und Fürsorgestellen unterstützt. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs waren die Rentenversicherungen finanziell besser ausgestattet als die Krankenversicherungen und finanzierten deshalb den größten Teil der Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge. Der Erste Weltkrieg führte durch die Einberufungen zu Personalmangel, gleichzeitig mussten im Bereich der Kriegswohlfahrtspflege neue Aufgaben wie die Beteiligung an Kriegsanleihen wahrgenommen werden. Die wirtschaftliche Lage der LVA verschlechterte sich aufgrund eines Rückgang der Beitragszahlungen, unter dem die Rentenzahlung litt.

1918 bis 1933

mini|Das Sanatorium Sonnenwende bei Bad Dürkheim. Aufnahme aus den 1960er Jahren von A.Pfau Mannheim-Feudenheim.Nach Kriegsende war das Hauptgebäude der Versicherungsanstalt bis 1930 durch die französische Besatzung beschlagnahmt. Den 60 Beamten stand allein das Nebengebäude zur Verfügung. 1919 war die Landesversicherungsanstalt Pfalz Gründungsmitglied des Verbandes deutscher Landesversicherungsanstalten. Mit der Gründung der LVA Saargebiet 1922 wurden kleinere territoriale Veränderungen zu deren Gunsten vorgenommen. Dem sozialpolitischen Trend folgend, erweiterte die Versicherung ihre Leistungen. Die Rente bot nun eine Grundsicherung, die Heilfürsorge wurde ausgebaut, das Sanatorium Ramberg wurde umfassend erweitert und neue Kliniken wurden gekauft. Die markanteste, gekaufte Klinik war das 1929/1930 gebaute Sanatorium Sonnenwende bei Bad Dürkheim. Bis zu 300 Behandlungsplätze standen zur Verfügung. 1972 wechselte es den Eigentümer.Vgl.: Chronik der Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz, 1890–1987, S. 108–109.