mini|Islamische Bank von Brunei Daressalam Das Islamische Bankwesen (; ) ist ein Teilbereich des islamischen Finanzwesens und betreibt islamkonforme Bankgeschäfte.
Allgemeines Das internationale Bankwesen besteht aus Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Investmentbanken, Finanzdienstleistungsinstituten und allen übrigen privatrechtlich organisierten banknahen Unternehmensarten, für die der Betriebszweck ganz oder überwiegend Finanzdienstleistungen beinhaltet. Das Attribut „islamisch“ weist auf die religionsbedingten Besonderheiten dieses Dienstleistungssektors hin. Bankgeschäfte müssen demnach im Einklang mit den religiösen Regeln des Islam, den Rechtsquellen der Fiqh und der Sunna sowie der Schari'a stehen. Die klassischen westlichen Bankgeschäfte wie insbesondere Kreditgeschäft, Passivgeschäft, Investmentgeschäft oder sonstige zinstragende Geschäfte können im islamischen Bankwesen nicht in ihrer üblichen Form genutzt werden.
Der internationale Kreditverkehr, internationale Zahlungsverkehr und der Interbankenhandel sind von Kapitalverkehrsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Vertragsfreiheit geprägt. Diesen Prinzipien widersprechen alle Finanzkontrakte, die den islamischen Regeln des allgemeinen Zinsverbots (arabisch ), des Verbots der Spekulation () und des Verbots des Glücksspiels (maysir, qimār) unterliegen. Die Vertragsfreiheit ermöglicht jedoch westlichen Banken die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung auch zu islamisch handelnden Geschäftspartnern. Das allgemeine Zinsverbot verbietet es islamischen Kreditinstituten, zinstragende Bankgeschäfte zu betreiben, die jedoch die Grundlage für das marktübliche Kredit- oder Einlagengeschäft von nicht-islamischen Banken bilden. Um dennoch derartige zinstragende Geschäfte mit islamischen Geschäftspartnern durchführen zu können, wurden von den Marktteilnehmern neue Finanzkontrakte auf Grundlage von Sachdarlehensverträgen entwickelt, die aufgrund von Rechtsgutachten () Schari'a-konform sind. Shari’a-konformes Handeln bedeutet, Finanzierungen, Versicherungen, Konsum und Investitionen strikt nach den islamischen Glaubensregeln zu gestalten.Katrin Geilfuß, Islamic Banking in Deutschland, 2009, S. 6 DOI: 10.3206/0000000024 Für die islamischen Finanzinstitute legen der Koran und die Sunna die religiösen und rechtlichen Rahmenbedingungen fest und bilden auch das soziale und ethische Fundament für das gesamte islamische Finanzwesen.Sven Gußmann, Islamic Finance - Welche Herausforderungen bestehen für den Finanzplatz Europa?, 2014, S. 1
Das Hawala-Zahlungssystem gehört nicht zum islamischen Bankwesen, sondern zum islamischen Finanzwesen. Das liegt daran, dass einerseits keine Kreditinstitute involviert sind und andererseits keine bankmäßigen Zahlungsverfahren genutzt werden.YCT Expert Team, Commerce Solved Papers, 2021, S. 238
Geschichte Im islamischen Kulturkreis entwickelte sich ab dem 6. Jahrhundert – also noch in vorislamischer Zeit – die Mudaraba, die bis heute eine wichtige Art des islamischen Bankwesens repräsentiert. Sie entstand als stille Gesellschaft, bei der ein Kapitalgeber das Kapital bereitstellt und der Unternehmer die Arbeitsleistung erbringt. Sie gilt als Rechtsvorgängerin der italienischen Kommenda (, „anvertrauen“), die erstmals im Mai 1072 in Venedig auftauchte.Hans Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, 1999, S. 268 f. Im 11. Jahrhundert scheint auch in Ägypten bereits die Musharaka vorgekommen zu sein.Shlomo Dov Goitein, From the Mediterranean to India, in: Speculum (29), April 1954, S. 181 ff. Im 1299 beginnenden Osmanischen Reich gab es trotz islamischen Zinsverbots ein zinsorientiertes Bankensystem, um die hohen Staatsausgaben finanzieren zu können.Amr Mohamed El Tiby Ahmed, Islamic Banking: How to Manage Risk and Improve Profitability, 2011, S. 3 Sein Bankwesen beherrschten Griechen, Juden und Armenier.Karl Kaser, Balkan und Naher Osten: Einführung in eine gemeinsame Geschichte, 2011, S. 165 Der jüdische Bankier Joseph Nasi zog 1554 nach Konstantinopel, wo er für den osmanischen Hof arbeitete.
Während des Mittelalters herrschte zeitgleich im Christentum weitgehend das Zinsverbot (nur nicht für Juden), Juden unter sich mussten das Zinsverbot (, „Abbiss“) jedoch beachten. Während sich das christliche Zinsverbot allmählich lockerte und innerhalb der katholischen Kirche von Papst Pius VIII. In einem Schreiben vom 18. August 1830 an den Bischof von Rennes formal aufgehoben wurde, trat im Islam eine Gegenbewegung ein.
Als erste islamische Bank gilt die 1963 in Ägypten gegründete Mit Ghamr Local Savings Bank. Ihre Gründung ist auf den Ägypter Ahmad an-Naddschār (1932–1996) zurückzuführen, der 1959 bei Heinrich Rittershausen an der Universität Köln mit einer Arbeit über „Hindernisse direkter Auslandsinvestitionen in Ägypten“ promovierte. Er studierte während seines Deutschlandaufenthaltes das deutsche Sparkassenwesen und begann 1963 mit Unterstützung von Rittershausen und Günter Schmölders in dem ägyptischen Ort Mit Ghamr mit dem Aufbau einer zinslosen Sparkasse, die innerhalb von kurzer Zeit 200.000 Sparer überwiegend aus dem ländlichen Raum gewann. Den Sparern wurden für ihre Einlagen anstelle von Zinsen der Anspruch auf zinslose Kredite und im Notfall die Unterstützung aus einem religiösen Spendenfonds geboten. Größere Sparer wurden außerdem an einem Investitionsfonds beteiligt, der ihnen anteilige Gewinne garantierte.Ursula Hohmeyer, Paradies mit Fehlern: In der Welt zu Hause - 50 Jahre unterwegs, München 2010, S. 15 f Im Jahre 1967 wurde das Projekt allerdings durch Gamal Abdel Nasser beendet. Es folgte als Finanzinstitution die 1969 in Malaysia entstandene Tabung Haji.
Ahmad an-Naddschār kehrte nach Zwischenaufenthalten in Sudan und Deutschland 1971 nach Ägypten zurück und wurde Mitglied einer Kommission von Experten aus islamischen Ländern zur Errichtung eines islamischen Bankensystems. 1972 veröffentlichte er sein Buch „Zinslose Banken als Strategie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in den islamischen Ländern“. Im Jahr 1972 wurde er Mitglied des Vorbereitungskomitees der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) in Dschidda für die Errichtung der Islamischen Entwicklungsbank. Eine Konferenz der islamischen Außenminister im Februar 1972 in Kairo bereitete alternative Vorschläge zur Behandlung von Finanzangelegenheiten vor.Abdullah Saeed, Islamic Banking and Interest, 1999, S. 13 Ahmad an-Naggār fasste 1977 in seinem Buch „Der Weg des islamischen Erwachens. Banken ohne Zinsen“ (Manhaǧ aṣ-ṣahwa al-Islāmīya. Bunūk bilā fawāʾid) den Unterschied zwischen islamischen und gewöhnlichen Banken in drei Punkten zusammen: Die islamische Bank akzeptiert auch geringe Einlagen, während sich die gewöhnliche Bank für kleine Anlagen nicht interessiert. Die islamische Bank bemüht sich bewusst darum, die Menschen zu stärken, „ihre Interessen auf dem Weg zu Gott zu verwirklichen“ (), während eine gewöhnliche Bank nur nach Gewinn strebt. Die islamische Bank betrachtet sich als Teil einer allgemeinen islamischen Organisation, deren Aufgabe der Dienst an der islamischen Gesellschaft ist, während die gewöhnliche Bank keine Beziehung zwischen sich und der umgebenden Gesellschaft sieht.Aḥmad an-Naǧǧār, Manhaǧ aṣ-ṣahwa al-Islāmīya. Bunūk bilā fawāʾid. Al-Fikr al-ʿArabī, Kairo, 1977, S. 44 Dabei übersah er, dass beispielsweise Sparkassen auch kleinste Spareinlagen annehmen und Kreditinstitute allgemein im Rahmen der Beratungshaftung auch für die Wahrung des Kundennutzens einzustehen haben.
Pakistan begann noch 1977 mit ersten Vorstößen zur Islamisierung seiner Bankenwelt. Im Jahre 1979 verankerte der Iran während der Islamischen Revolution das Zinsverbot in seiner Verfassung, deren gesetzliche Umsetzung bis März 1984 dauerte. Er verstaatlichte im Juni 1979 sein Banksystem, seit März 1985 beruhen hier alle Bankgeschäfte auf islamischem Recht. Im September 1983 setzte der Sudan die Shari’a-Gesetze in Kraft, so dass alle Banken vom Zinsverbot erfasst wurden.
Als erste Bank, die das islamische Zinsverbot bei allen Bankgeschäften berücksichtigte, gilt die 1971 gegründete und im Staatsvermögen befindliche Nasser Social Bank in Kairo, es folgten unter anderem die Islamische Entwicklungsbank (Islamic Development Bank; Oktober 1975), die Dubai Islamic Bank (1975), die Faisal Islamic Bank of Egypt (1977), das Kuwait Finance House (1977), die Jordan Islamic Bank (1978), die Faisal Islamic Bank of the Sudan (1979) oder die Bahrain Islamic Bank (1979).Abdullah Saeed, Islamic Banking and Interest, 1999, S. 15 Mit dem Islamic Banking System International Holdings entstand 1978 in Luxemburg die erste europäische islamische Bank. Inzwischen etablierten sich 1976 die islamischen Finanzkontrakte Murabaha und 1979 die Takaful als Lebensversicherung. In der Schweiz öffnete die Dar al-Mal al-Islami 1981 ihre Pforten.Michael Mahlknecht, Islamic Finance, 2008, S. 69 Im Juli 1983 eröffnete die erste malaysische Shari’a-konforme Bank Islam Malaysia. Der Zusatz „Islamic Bank“ weist seitdem darauf hin, dass eine Bank Schari'a-konforme Bankgeschäfte betreibt und von einem Schari'a-Board überwacht wird. Seit 1985 boten auch 50 konventionelle Banken islamische Finanzprodukte an. Im Februar 1990 entstand in Bahrein die Accounting and Auditing Organisation for Islamic Institutions (AAOIFI), zuständig für Standardisierung, Prüfung der Konformität zur Shari’a und Rechnungslegung der islamischen Finanzprodukte. Im Jahre 1992 sah das pakistanische Bundes-Schariagericht in allen Formen des Zinsennehmens einen Verstoß gegen die Scharia.Mahmood-ur-Rahman Faisal vs. Government of Pakistan, 44 P. L. D., 1992, 1 Im August 2004 entstand mit der Islamic Bank Of Britain die erste Retail-Bank Großbritanniens.Michael Mahlknecht, Islamic Finance, 2008, S. 86 In Deutschland ist seit März 2015 die KT Bank AG die erste und bislang einzige Bank nach deutschem Recht, die nach islamischen Regeln Finanzprodukte und -dienstleistungen anbietet. Im Jahre 2016 veröffentlichte die AAOIFI 48 Shari’a-Standards, 26 Rechnungslegungsstandards und 5 Wirtschaftsprüfungsstandards.
Arten islamischer Bankgeschäfte Wegen der Erfüllung der islamischen Geschäftsprinzipien sind islamische Bankgeschäfte völlig anders strukturiert als konventionelle Bankgeschäfte.
Geschäftsprinzipien Islamische Bankgeschäfte müssen die fünf Prinzipien der Scharia erfüllen:Navideh Maleki, Islamische Schiedsgerichtsbarkeit, Band 3, 2016, S. 104 Das absolute Zinsverbot (): Finanzkontrakte dürfen keine Zinsen tragen. Verboten sind deshalb alle Kredit- und Einlagengeschäfte, aus denen Kredit- oder Habenzinsen resultieren. Zulässig sind jedoch Mieten oder Leasinggebühren. Verbot des Glücksspiels und der Wette (): Derivate gelten als Wette und sind – selbst als reines Hedging – verboten. Verbot von Spekulation und Risiko (): Aktienhandel mit rein spekulativen Interessen wie das Daytrading sind verboten, Aktienkäufe mit langfristiger Beteiligungsabsicht sind statthaft. Verboten ist der Leerverkauf. Verbot unmoralischer Geschäfte (): Waffenhandel, Drogenhandel, Tabak, Alkoholkonsum, Schweinefleisch, Prostitution und Pornografie. Bankgeschäfte dürfen diese Geschäfte nicht zum Inhalt haben. Prinzip der Gewinn- und Verlustteilung: Der Investor ist als Unternehmer am Gewinn oder Verlust beteiligt und kein Gläubiger.
Bankgeschäfte Folgende Bankgeschäfte erfüllen diese Voraussetzungen: Girokonten Wadīʿa (, von , „anlegen“; auch Wadiah): die Bank verwahrt die Bankguthaben des Kunden treuhänderisch, der das Geld jederzeit zurückfordern kann. Anstelle eines Habenzinses hat die Bank die Möglichkeit von kostenlosen Dienstleistungen oder Geschenken (). Die Bank darf diese freiwilligen Leistungen jedoch nicht zusagen, weil dies einer Zinszahlung gleichkäme.