Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft ist eine religionsphilosophische Schrift von Immanuel Kant, die zwischen 1793 und 1794 erschienen ist. Kant entwickelt darin eine philosophische Religionslehre, die eine auf Vernunft beruhende Religion entwirft, eine als „Vernunftreligion“ zu bezeichnende Variante der natürlichen Religion. Dass die Idee der Freiheit, die Idee der Unsterblichkeit der Seele und die Idee Gottes unbeweisbare, aber unvermeidbare Postulate der Vernunft sind, wie Kant in der Kritik der praktischen Vernunft behauptet, wird hier vorausgesetzt. Die im Christentum überlieferte Lehre dient ihm als Ausgangspunkt, um weitere Anknüpfungspunkte zwischen Moral und Religion aufzufinden: Die Erbsündenlehre thematisiert das Problem, dass im Menschen eine Anlage zum Guten einem Hang zum Bösen ausgesetzt ist; die Figur Christus dient als Sinnbild eines moralisch vollkommenen Menschen; und die Idee der Kirche wird als „ethisches Gemeinwesen“ verstanden. Die Religionsschrift gilt als eines der bekanntesten Werke Kants.

+ Aufbau Abschnitt Inhalt Vorreden Erste Vorrede (1. Auflage 1793) Zweite Vorrede (2. Auflage 1794) Erstes Stück Von der Einwohnung des bösen Prinzips neben dem guten I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur III. Der Mensch ist von Natur böse IV. Vom Ursprung des Bösen in der menschlichen Natur Zweites Stück Vom Kampf des guten Prinzips, mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen I. Teil: Von dem Rechtsanspruch des guten Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen II. Teil: Von dem Rechtsanspruch des bösen Prinzips auf die Herrschaft über den Menschen, und dem Kampf beider Prinzipien miteinander Drittes Stück Der Sieg des guten Prinzips über das böse, und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden I. Teil: Philosophische Vorstellung des Sieges des guten Prinzips unter Gründung eines Reiches Gottes auf Erden II. Teil: Historische Vorstellung der allmählichen Gründung der Herrschaft des guten Prinzips auf Erden Viertes Stück Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Prinzips, oder Von Religion und Pfaffentum I. Teil: Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt 1. Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion 2. Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion II. Teil: Vom Afterdienst Gottes in einer statutarischen Religion § 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes § 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip der Religion § 3. Vom Pfaffenthum als einem Regiment im Afterdienst des guten Princips § 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen Inhalt Gut und Böse als Prinzipien Im ersten Abschnitt von Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft (RGV) untersucht Kant die Frage, ob der Mensch von Natur aus gut oder böse sei. Das „Prinzip des Bösen“ versteht Kant dabei als letztlich unerklärliches Phänomen, das aber jedem Menschen eigen sei: Jeder Mensch trage von Natur aus den Hang zum Bösen, ein radikales Böse, in sich. Dieses Prinzip sei es, was den Menschen davon abhalte, moralisch zu handeln:

Das Prinzip des Bösen dient Kant also als Erklärung dafür, weshalb der Mensch wider besseres Wissen oft unmoralisch handelt. Das gute Prinzip dagegen ist die Menschheit in ihrer moralischen Vollkommenheit. Kant illustriert dies im Bild vom „Sohn Gottes“. Im praktischen Glauben an ihn oder – was in Kants Sinne dasselbe ist – an die Idee der Menschheit kann der Mensch hoffen, Gott wohlgefällig zu werden. Der Begriff „Sohn Gottes“, welchen Kant das „Urbild der Gott wohlgefälligen Menschheit“ nennt,RGV. Drittes Stück. Erste Abteilung. VI. wird durch Kant also als Sinnbild verwendet, das für die Idee einer sittlich vollkommenen Menschheit steht. Dementsprechend ist der „Sohn Gottes“ also kein empirisch erfahrbares, historisches Wesen (den Namen Jesus spricht Kant in der RGV bewusst nicht aus), sondern der sinnliche Ausdruck einer rationalen Idee:

Die weiteren Abschnitte der Religionsschrift schildern einen idealen geschichtlichen Verlauf hin zur allmählichen Errichtung des Reiches Gottes bzw. der Herrschaft des Guten in der Welt. Diese – die Herrschaft des Guten, also ein vollständig moralischer Zustand der Welt – betrachtet Kant als das erstrebenswerte Ziel der Geschichte. Erreicht werde dies durch den „allmähliche[n] Übergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens“ (RGV, Dritter Abschnitt, VII), also durch eine allmähliche Ablösung eines auf Offenbarung gestützten Glaubens hin zu einem auf Vernunft gestützten Glauben.

Das ethische gemeine Wesen Im dritten Stück (Der Sieg des guten Princips über das böse und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden) entwickelt Kant die Idee eines ethischen Gemeinwesens, die so in seinen moralphilosophischen Schriften (GMS, KpV und Metaphysik der Sitten) nicht zu finden ist.Manfred Baum: Das ethische Gemeinwesen in Kants Religionsphilosophie, in: Stefan Lang und Lars-Thade Ulrichs (Hrsg.): Subjektivität und Autonomie. Praktische Selbstverhältnisse in der klassischen deutschen Philosophie, de Gruyter, Berlin 2013, S. 81–94

Das Ziel einer Herrschaft des guten Prinzips (der moralischen Vollkommenheit der Menschheit) ist nur gemeinschaftlich erreichbar, denn solange immer damit gerechnet werden muss, dass sich andere unmoralisch verhalten, verderben sich Menschen wechselseitig ihre moralische Anlage. Der Staat in der bürgerlichen Gesellschaft regelt das Zusammenleben der Menschen durch positives Recht, das aber als solches kein moralisches Verhalten anordnen und sicherstellen kann. Dies begründet laut Kant die Notwendigkeit eines ethischen Gemeinwesens, also eines Zusammenschlusses von Menschen, die sich gegenseitig zusichern, stets moralisch zu handeln. (RGV AA 06:94) Ein solches Gemeinwesen kann auch innerhalb eines politischen Gemeinwesens bestehen. Dieses Gemeinwesen ist ein vertragsloser, zwangsfreier und freiwilliger Zusammenschluss von Freunden der Tugend. Kant spricht von einer „Philosophischen Vorstellung des Sieges des guten Prinzips unter Gründung eines Reichs Gottes auf Erden“ (RGV AA 06:95). „Weil die Tugendpflichten das ganze menschliche Geschlecht angehen, so ist der Begriff eines ethischen Gemeinwesens immer auf das Ideal eines Ganzen aller Menschen bezogen, und darin unterscheidet es sich von dem eines politischen. Daher kann eine Menge in jener Absicht vereinigter Menschen noch nicht das ethische gemeine Wesen selbst, sondern nur eine besondere Gesellschaft heißen, die zur Einhelligkeit mit allen Menschen (ja aller endlichen vernünftigen Wesen) hinstrebt, um ein absolutes ethisches Ganze zu errichten“ (RGV AA 06:96) Im ethischen Gemeinwesen kann für Kant der teleologische Zweck der Menschheit erfüllt werden: „Jede Gattung vernünftiger Wesen ist nämlich objektiv, in der Idee der Vernunft, zu einem gemeinschaftlichen Zwecke, nämlich der Beförderung des höchsten, als eines gemeinschaftlichen Guts, bestimmt.“ (RGV AA 06:97) Erst in einer Gesellschaft von Menschen, die sich gemeinschaftlich nach den Tugendpflichten ausrichten, kann das Streben nach dem höchsten Gut verwirklicht werden.Matthias Lutz-Bachmann: Das ‚ethisch gemeine Wesen‘ und die Idee einer Weltrepublik. Der Beitrag der Religionsschrift Kants zur politischen Philosophie der internationalen Beziehungen, in: Michael Städtler (Hrsg.):, Kants „Ethisches Gemeinwesen“: Die Religionsschrift zwischen Vernunftkritik und praktischer Philosophie, Akademie Verlag, Berlin 2005, S. 207–220, hier S. 209 Die Realisierung des höchsten Guts kann nur mit Hilfe Gottes gedacht werden. Es ist nur Gott, der eine wirklich ernst gemeinte moralische Einstellung der Menschen erkennen kann, so dass das ethische Gemeinwesen nur in Form einer Kirche denkbar ist. Kant unterscheidet dabei, analog zur Zwei-Reiche-Lehre von Augustinus und Luther, zwischen „sichtbarer“ und „unsichtbarer“ Kirche: Die unsichtbare Kirche als „Idee der Vereinigung aller Rechtschaffenen“ entspricht für Kant dem Ideal des ethischen Gemeinwesens. Dieses ist jedoch aufgrund der Schwäche der menschlichen Natur nicht realisierbar. Diese Tatsache entmutigt Kant aber nicht. Er fordert: „Deswegen ist aber doch dem Menschen nicht erlaubt, in Ansehung dieses Geschäftes unthätig zu sein, und die Vorsehung walten zu lassen, als ob ein jeder nur seiner moralischen Privatangelegenheit nachgehen, das Ganze der Angelegenheit des menschlichen Geschlechts aber (seiner moralischen Bestimmung nach) einer höheren Weisheit überlassen dürfte. Er muß vielmehr so verfahren, als ob alles auf ihn ankomme, und nur unter dieser Bedingung darf er hoffen, daß höhere Weisheit seiner wohlgemeinten Bemühung die Vollendung werde angedeihen lassen.“ (RGV AA 06:100) Kant fragt: „Wie kann man aber erwarten, daß aus so krummem Holze etwas völlig Gerades gezimmert werde?“ (RGV AA 06:101) Die Realisierung ist Aufgabe der sichtbaren Kirche, also der bestehenden Religionsgemeinschaften, auch wenn diese immer von einem Offenbarungs- oder einem „statutarischen“ Glauben ausgehen müsse und durch verschiedene religiöse Praktiken und Kulte geprägt sei. Obwohl alle religiösen Vorschriften, die über die Forderungen der Moral hinausgehen, an sich überflüssig seien, seien sie doch notwendig, um das ethische Gemeinwesen überhaupt realisieren zu können; sie dienen als 'Vehikel' zu einer immer besseren Annäherung an das Vernunftideal. Es bleibt offen, ob die sichtbare Kirche noch in dieser Welt zugunsten der unsichtbaren ganz aufgelöst werden kann.Zu diesem Problem vgl. ausführlich Hoesch, Matthias: Vernunft und Vorsehung. Säkularisierte Eschatologie in Kants Religions- und Geschichtsphilosophie, Berlin/Boston 2014, 139–154. Kant hofft, durch die „Bearbeitung des guten Prinzips sich im menschlichen Geschlecht, als einem gemeinen Wesen nach Tugendgesetzen, eine Macht und ein Reich zu errichten, welches den Sieg über das Böse behauptet, und unter seiner Herrschaft der Welt einen ewigen Frieden zusichert“ (RGV 06:124).

Jürgen Habermas setzt sich mit Kants Idee, die Moralität mit Hilfe der „sichtbaren Kirche“ zu befördern, kritisch auseinander und stellt die Frage, „wie man sich das semantische Erbe der religiösen Überlieferungen (darunter besonders die Vorstellungen von einem „Reich Gottes auf Erden“ und „einem ethischen Gemeinwesen“) aneignen kann, ohne die Grenze zwischen Glauben und Wissen zu verwischen, bzw. wie man sich heute die religiösen Gehalte gegen das, was die Vernunft ebenso von außen (d. h. die fundamentalistische Gegenmoderne) wie aus dem Inneren der Moderne (u. zw. die Erschütterung des Normalbewußtseins) bedroht, vernünftig zu eigen machen kann.“ABSTRAKT von Jürgen Habermas: Die Grenze zwischen Glauben und Wissen. Zur Wirkungsgeschichte und aktuellen Bedeutung von Kants Religionsphilosophie, in: Revue de métaphysique et de morale, 4/2004, S. 460 – 484, hier S. 460 Habermas schließt seine Kritik mit der Feststellung: „Die Perspektiven, die entweder in Gott oder im Menschen zentriert sind, lassen sich nicht ineinander überführen. Sobald diese Grenze zwischen Glauben und Wissen porös wird und religiöse Motive unter falschem Namen in die Philosophie eindringen, verliert die Vernunft ihren Halt und gerät ins Schwärmen. Kants religionsphilosophische Einschränkung der Vernunft auf ihren praktischen Gebrauch betrifft heute weniger die religiöse Schwärmerei als vielmehr eine schwärmerische Philosophie, die sich verheißungsvolle Konnotationen eines erlösungsreligiösen Wortschatzes nur ausleiht und zunutze macht, um sich von der Strenge diskursiven Denkens zu dispensieren. Auch das können wir von Kant lernen: wir können seine Religionsphilosophie im ganzen als Warnung vor religiöser Philosophie verstehen.“Jürgen Habermas: Die Grenze zwischen Glauben und Wissen. Zur Wirkungsgeschichte und aktuellen Bedeutung von Kants Religionsphilosophie, in: Revue de métaphysique et de morale, 4/2004, S. 460 – 484, hier S. 484