mini|hochkant=1.8|Beschrifteter Feuerwehraufzug, links ist eine Leiter montiert, in der Ecke hinten links ist eine Deckenluke zu erkennen.
Feuerwehraufzüge sind besonders abgesicherte Aufzugsanlagen, die insbesondere in Hochhäusern im Brandfall der Feuerwehr ein Erreichen des Brandortes erleichtern und damit wirksame Löschmaßnahmen beschleunigen. Sie dienen der Menschenrettung und auch dem Geräte- und Materialtransport für die Feuerwehr.
Hintergrund Reguläre Aufzüge bergen im Brandfall erhebliche Gefahren, da Brandrauch die Luft stark trübt und damit die Lichtschranken auslösen können, sodass durch den aktiven Einklemmschutz der Türen diese nicht schließen und der Aufzug im Brandgeschoss verbleibt; es kommt zum „Steckenbleiben“ des Aufzugs. Ist das Gebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, wird die Aufzugsanlage mit einer Brandfallsteuerung ausgestattet, die bei Brandalarm den Aufzug zu einer gesicherten Haltestelle fahren lässt und anschließend stilllegt. Bei einer statischen Brandfallsteuerung ist dies immer die gleiche Haltestelle (meist im Erdgeschoss), bei einer dynamischen Brandfallsteuerung können je nach detektiertem Brandort abweichende Haltestellen angefahren werden.
Damit steht ein stillgelegter Aufzug der Feuerwehr nicht zur Verfügung. Einer Nutzung stehen auch diverse einsatztaktische Probleme entgegen, örtliche Besonderheiten können je nach Situation unterschiedliche Gefahren während eines Einsatzes bergen. Daher ist die Nutzung von Aufzügen durch die Feuerwehr im Regelfall auch grundsätzlich nicht vorgesehen.
Feuerwehraufzüge hingegen sollen die Feuerwehr bei ihren Lösch- und Evakuierungsarbeiten unterstützen und sind daher baulich, technisch und organisatorisch besonders gesichert. Sie verhalten sich dabei zunächst wie reguläre Aufzüge, der Feuerwehrbetrieb wird erst durch die Feuerwehr aktiviert.
Die Klassifizierung als Feuerwehraufzug ist nicht mit der Klassifizierung als Evakuierungsaufzug zu verwechseln. Insbesondere sind Feuerwehraufzüge nicht grundsätzlich zur Selbstrettung im Brandfall vorgesehen.
Rechtliche Grundlagen in Deutschland mini|Kennzeichnung eines Feuerwehraufzugs gemäß ISO 7010
Erfordernis von Feuerwehraufzügen Die Notwendigkeit eines Feuerwehraufzuges wurde über die Muster-Hochhausrichtlinie (MHHR) durch die Bauministerkonferenz eingeführt. Die MHHR wurde von den Bundesländern entweder direkt per Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen oder mit länderspezifischen Anpassungen z. B. als Teil von Sonderbauverordnungen übernommen. Eine bundeseinheitliche Regelung existiert nicht, da das Bauordnungsrecht Ländersache ist.
Die Muster-Hochhausrichtlinie fordert Feuerwehraufzüge ab einer Gebäudehöhe von 22 m. (Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist). Grundlegende Anforderungen an die Errichtung von Feuerwehraufzüge werden in EN 81-72 und für Bestandsanlagen in der bis 2011 gültigen TRA 200 geregelt.
Begründet wird die Erfordernis mit dem Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte, da ein vollausgerüsteter Feuerwehrmann nach dem Treppenaufstieg über mindestens 22 m Höhe an seine medizinischen Grenzwerte (Maximalpuls) stoßen würde und eine anschließende Brandbekämpfung unverantwortlich wäre.
Anforderungen Es wird nachfolgend auf die Anforderungen der MHHR eingegangen und können im Einzelfall landesspezifisch abweichen.
Feuerwehraufzüge müssen über einen eigenständiger Fahrschacht mit Haltestelle in jedem Geschoss verfügen und es darf keine gemeinsame Nutzung des Schachtes mit anderen Anlagen erfolgen. Werden einsatztaktische Lauflängen von 50 m innerhalb eines Geschosses überschritten, kann ein weiterer Feuerwehraufzug erforderlich werden. In jedem Geschoss ist ein Vorraum zu schaffen, welcher mit dem Schacht rauchfrei zu halten ist (z. B. mit einer ortsfesten Druckbelüftung). Zudem ist eine unmittelbare Nähe zwischen Vorraum und einem notwendigen Treppenraum erforderlich. Die Schacht- und Fahrkorbtüren sind mit Sichtöffnungen auszustatten, um die Personenrettung zu beschleunigen und einen Brand im Vorraum feststellen zu können.
Die Kabine jedes Feuerwehraufzuges muss eine Krankentrage aufnehmen können, sodass sich nach DIN 18040-2 eine Kabinengröße von mindestens 1,10 × 2,10 m ergibt. Im Schacht sind (durchgehende) Leitern zu installieren, um ein Übersteigen vom Fahrkorb und zu den Fahrschachttüren zu ermöglichen und die Selbstrettung von eventuell eingeschlossenen Feuerwehrleute zu ermöglichen.
Ebenso benötigt ein Feuerwehraufzug eine Sicherheitsstromversorgung, damit ein ausreichend langer Betrieb im Brandfall gewährleistet ist. Zudem ist zwischen Fahrkorb und der Zugangsebene der Feuerwehr eine Gegensprechanlage vorzusehen.
Wartung und Prüfung von Feuerwehraufzügen Für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Feuerwehraufzügen gab es vor 2015 nur in wenigen deutschen Großstädten (z. B. Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg) spezifische, nur teilweise deckungsgleiche Vorgaben der lokalen Feuerwehren.
Mit Inkrafttreten der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) am 1. Juni 2015 wurde die Prüfung von Aufzugsanlagen (inklusive Feuerwehraufzügen) durch Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) erstmals und grundsätzlich geregelt. Die Prüfung ist nach Anlage 2 BetrSichV vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend nach längstens zwei Jahren (Hauptprüfung) und mittig zwischen zwei Wiederholungsprüfungen als Zwischenprüfung durchzuführen.
Insbesondere ist bei der Prüfung nicht nur die Aufzugsanlage für sich zu prüfen, sondern auch das Zusammenspiel aller für den sicherheitstechnischen Betrieb der Aufzugsanlage zugehörigen anderen erforderlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen (Wirkprinzipprüfung):
Hierfür wurde im Verein Deutscher Ingenieure die Richtlinie VDI 3809 Blatt 2 für die „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen – Feuerwehraufzüge“ erarbeitet. Die Richtlinie enthält als wichtigstes Element Checklisten für die Prüfung von Feuerwehraufzügen. Neben einer Ordnungsprüfung findet eine detaillierte technische Prüfung der baulichen, aufzugsseitigen, steuerungs- und kommunikationstechnischen Anforderungen und der Kennzeichnung des Aufzugs statt. Da die Prüfung auch das Verhalten des Feuerwehraufzugs bei Stromausfall betrifft, ist im Rahmen des Prüfablaufs eine Stromabschaltung des Aufzuges erforderlich. Eine solche Abschaltung kann in bestimmten Gebäuden, insbesondere Krankenhäusern, mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden sein. Die Checklisten für die Prüfung wurden daher so strukturiert, dass möglichst nur eine Abschaltung erforderlich ist. Weiterhin sind Prüfpunkte nach Möglichkeit nach räumlicher Nähe angeordnet, sodass Wegezeiten im Rahmen der Prüfung minimiert werden.
Regionale Besonderheit In Nordrhein-Westfalen gibt es nach § 115 Abs. 2 SBauVO NRW die baurechtliche Erleichterungen in der Sonderbauverordnung, dass ein Feuerwehraufzug bei Hochhäusern erst ab 30 m gefordert wird.
Weblinks Sonderbauverordnung NRW 2009. recht.nrw.de VDI Richtlinie 3809 Blatt 2 „Prüfung gebäudetechnischer Anlagen – Feuerwehraufzüge“. vdi.de Anlagenkataster überwachungspflichtiger Anlagen. anlagenkataster.de, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Einzelnachweise
Kategorie:Feuerwehreinsatz Kategorie:Patientenrettung und Immobilisation Kategorie:Aufzugsbauart