Der Hessische Landtag ist das Landesparlament und das gesetzgebende Organ (Legislative) des deutschen Landes Hessen. Seine Aufgaben und seinen Aufbau regelt die Verfassung des Landes Hessen. Der Sitz des Landtags ist seit seiner ersten Sitzung im Dezember 1946 das Stadtschloss in Wiesbaden, inzwischen mit einigen hinzugekommenen Nachbargebäuden als Gebäudekomplex wie etwa dem 2008 fertiggestellten modernen Plenargebäude, in dem sich auch der Plenarsaal befindet. Die regulär 110 Mitglieder des Landtags (MdL) werden seit 2003 für eine fünfjährige (davor: vierjährige) Legislaturperiode gewählt. Nach der Landtagswahl in Hessen 2023 wurde Astrid Wallmann (CDU) erneut zur Landtagspräsidentin gewählt.

Vorgänger des Hessischen Landtages in der Weimarer Republik war der Landtag des Volksstaates Hessen mit Sitz in Darmstadt.

Legitimation und Aufgaben Der Hessische Landtag ist das Parlament des Landes Hessen. Als Legislative verabschiedet es Landesgesetze, wählt und kontrolliert die Landesregierung und bewilligt den Landeshaushalt.

Die Verfassung des Landes Hessen regelt in ihren Artikeln 75 bis 99 die Aufgaben und Organisation des Landtages.

Der Landtag wird von den wahlberechtigten Bürgern des Landes Hessen gewählt. Bis 2003 dauerte eine Legislaturperiode vier Jahre; durch Verfassungsänderung vom 18. Oktober 2002 wurde diese Zeit auf fünf Jahre verlängert, was zum ersten Mal bei der 16. Wahlperiode (2003 bis 2008) angewendet wurde.Bei anderen Parlamenten endet die Wahlperiode übrigens mit der Konstituierung des neuen Parlaments, in der Regel sind derart lange Zeiträume zwischen Wahl und Konstituierung nicht möglich. Siehe z. B. Grundgesetz Artikel 39

Wahlsystem

Das hessische Wahlsystem ist seit 1991 eine personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen. Der Wähler hat – wie bei der Wahl zum Deutschen Bundestag – zwei Stimmen: mit der Wahlkreisstimme (= Erststimme) werden die Mandate nach relativer Mehrheitswahl in den 55 Wahlkreisen vergeben. Mit der Landesstimme (= Zweitstimme) wird über die Zahl der Sitze im Landtag entschieden, wobei die Erststimmen verrechnet werden. Durch die Namensgebung der Erst- und Zweitstimme soll Missverständnissen über die jeweilige Bedeutung begegnet werden.

Insgesamt besteht der Landtag aus mindestens 110 Sitzen. Mindestens deswegen, weil Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen können, wenn eine Partei mehr Mandate in den Wahlkreisen gewinnt, als ihr nach dem Verhältnisausgleich zustünden. Die Berechnung der Ausgleichsmandate unterscheidet sich dabei weitgehend von der angewendeten Berechnung für die Bundestagswahl und war 2020/2021 Streitpunkt eines Verfahrens vor dem Hessischen Staatsgerichtshof.

Bei der Berechnung der Sitze werden nur Stimmen für diejenigen Parteien berücksichtigt, die mehr als fünf Prozent der abgegebenen gültigen Landesstimmen erreichen (Fünf-Prozent-Hürde). Die genaue Sitzverteilung wird seit 1983 nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren ermittelt. Bis dahin galt das Höchstzahlverfahren nach d’Hondt.

Das aktive Wahlrecht hat jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in Hessen hat. Passives Wahlrecht besitzt seit der Wahlrechtsreform von 2018 jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr in Hessen wohnt.

Die Dauer einer Legislaturperiode wurde durch einen Volksentscheid vom 22. September 2002 von vier auf fünf Jahre erhöht. Während die Wahlperiode des Deutschen Bundestages durch Zusammentritt eines neuen Bundestags endet, ist die Wahlperiode des Hessischen Landtags starr und endet regelmäßig durch den Ablauf dieser Zeitspanne, ein vorzeitiges Ende ist jedoch möglich, wenn der Landtag mit der absoluten Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl seine Selbstauflösung beschließt. In diesem Fall hat binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattzufinden.

Organe

Präsident mini|Astrid Wallmann (CDU), Präsidentin des Hessischen Landtags Der Landtagspräsident ist Repräsentant aller Abgeordneten und vertritt den Landtag nach außen. Er beruft die Plenarsitzungen ein und leitet die Debatte. Dabei achtet er „gerecht und unparteiisch“ darauf, dass die Abgeordneten fair miteinander umgehen und die gemeinsam vereinbarten Regeln, die Geschäftsordnung des Hessischen Landtages, einhalten. In den Ausschüssen des Landtages hat der Präsident eine beratende Stimme. Zu seinen Aufgaben gehören ebenfalls die Leitung von öffentlichen Anhörungen und Fachtagungen des Landtages, der Empfang von ausländischen Staatsgästen, die Wahrnehmung von Rechten der Abgeordneten gegenüber anderen Verfassungsorganen und die Veröffentlichung des jährlichen Berichts über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung.

+ Präsidenten des Hessischen Landtags seit 1946 Präsident Partei AmtszeitOtto WitteSPD 19. Dezember 1946 bis 30. November 1954Heinrich Zinnkann SPD 16. Dezember 1954 bis 30. November 1962Franz Fuchs SPD 1. Dezember 1962 bis 30. November 1966Georg Buch SPD 1. Dezember 1966 bis 30. November 1974Hans WagnerCDU 3. Dezember 1974 bis 30. November 1982Jochen Lengemann CDU 1. Dezember 1982 bis 4. August 1983Erwin Lang SPD 13. Oktober 1983 bis 17. Februar 1987Jochen Lengemann (2. Amtszeit) CDU 23. April 1987 bis 22. Juli 1988Klaus Peter Möller CDU 28. Juli 1988 bis 4. April 1991Karl Starzacher SPD 5. April 1991 bis 4. April 1995Klaus Peter Möller (2. Amtszeit) CDU 5. April 1995 bis 4. April 2003Norbert Kartmann CDU 5. April 2003 bis 17. Januar 2019Boris Rhein CDU 18. Januar 2019 bis 31. Mai 2022Astrid Wallmann CDU seit 31. Mai 2022

Präsidium Das aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie weiteren vom Landtag gewählten Vertretern bestehende Präsidium (PR) unterstützt den Landtagspräsidenten und entscheidet über innere Angelegenheiten des Landtags. Dazu gehören unter anderem die Veranschlagung des Haushaltsplans und die Festlegung des Wirtschaftsplans für den Geschäftsbereich des Landtags.

Ältestenrat Der Ältestenrat (ÄR) unterstützt den Landtagspräsidenten bei dessen Geschäftsführungsaufgaben. So wird hier beispielsweise die Tagesordnung einer Plenarsitzung von allen Fraktionen einvernehmlich festgelegt. Zudem schlichtet der Ältestenrat bei Streitigkeiten über die Anwendung der Geschäftsordnung.

Ausschüsse und weitere Gremien Ausschüsse beraten die vom Parlament überwiesenen Themen und bereiten sie für die abschließende Entscheidung im Plenum vor. Falls erforderlich, können die Ausschüsse für spezielle Fragen zusätzliche Arbeitsgruppen einsetzen, Experten hinzuziehen, öffentliche Anhörungen abhalten oder sich in Reisen von Problemlösungen an anderen Orten überzeugen. Sie werden in der Regel zur Behandlung von speziellen Themenbereichen zu Beginn einer Legislaturperiode gebildet. Hier wird Sacharbeit geleistet. Ihr Zuschnitt orientiert sich meist an den Aufgabengebieten der Ministerien; ihre Sitzungen sind meist nicht öffentlich. Die Themen werden soweit vorbereitet, dass sie dem Plenum des Landtags zur Entscheidung vorgelegt werden können. Die Arbeit besteht neben der Diskussion auch aus der Einholung von Expertenrat, der Abhaltung von öffentlichen Anhörungen, Ortsbesichtigungen oder dem zusätzlichen Einsetzen spezieller Arbeitskreise.

Petitionen Jeder Bürger, unabhängig von Alter und Herkunft, kann sich mit der Bitte um Unterstützung in einer Behördenangelegenheit an den Hessischen Landtag wenden. Petitionen von Bürgern werden im Petitionsausschuss behandelt. Bei allgemeinen, einem einzelnen Ausschuss nicht zuzuordnenden Fragen wird ebenfalls oftmals der Petitionsausschuss angerufen.

Enquete-Kommissionen Eine Enquete-Kommission kann für ein besonders komplexes, bereichsübergreifendes Thema eingesetzt werden. Dabei beraten und erarbeiten die Abgeordneten gemeinsam mit dem Landtag nicht angehörenden Fachleuten Lösungsvorschläge. In Zwischen- und Abschlussberichten werden die Ergebnisse zusammengefasst und veröffentlicht. In der 16. Wahlperiode beschäftigten sich zwei Enquetekommissionen mit dem demografischen Wandel und mit der Reform der Hessischen Verfassung.

Untersuchungsausschüsse Untersuchungsausschüsse sollen besondere Vorkommnisse aufklären und dienen als Kontrollorgan des Landtages gegenüber der Landesregierung. Der Landtag ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens 20 Prozent der Abgeordneten einem entsprechenden Antrag zustimmen.

Neben den genannten Gremien gibt es zahlreiche weitere, die in Beziehung zum Landtagsgeschehen stehen oder eine Beteiligung von Abgeordneten erfordern.

Ausschüsse der 21. Wahlperiode

Nr. Ausschuss Vorsitz Ges. CDU AfD SPD Grüne FDP Frtl. 1. Hauptausschuss Holger Bellino 22 9 4 4 4 1 – 2. EuropaausschussAnna Ngyuen 16 6 3 3 3 1 – 3. HaushaltsausschussBernd Vohl 208 4431– 4. InnenausschussThomas Hering 22 934411 5. Kulturpolitischer AusschussKerstin Geis 2294 441– 6. PetitionsausschussOliver Ulloth 1562331– 7. Rechtspolitischer AusschussPatrick Schenk 1562331– 8. Arbeits- und Sozialpolitischer AusschussSabine Bächle-Scholz 1562331–9.Gesundheits- und Familienpolitischer AusschussSandra Funken1663331– 10. Ausschuss für Digitales, Innovation und DatenschutzKaya Kinkel 1663331– 11. Ausschuss für Landwirtschaft und UmweltWiebke Knell1663331– 12. Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen RaumMichael Boddenberg2294441– 13. Ausschuss für Wissenschaft und KulturDaniel May1663331–

Unterausschüsse der 21. Wahlperiode Nr. Ausschuss Vorsitz Ges. CDU AfD SPD Grüne FDP Frtl. 1. Unterausschuss Justizvollzug Hartmut Honka12 52 221– 2. Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung Annete Wetekam1252221– 3. Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung Hans-Jürgen Müller12 52 221–

Untersuchungsausschüsse der 21. Wahlperiode Nr. Ausschuss Vorsitz Ges. CDU AfD SPD Grüne FDP Frtl. 1. Untersuchungsausschuss 21/1 Yanki Pürsün 16 6 3 3 3 1 –

Weitere Gremien Gremium Vorsitz Ges. CDU AfD SPD Grüne FDP Frtl. Ältestenrat Astrid Wallmann 25 9 4 5 4 3 –Artikel 13-Grundgesetz-Kommission–31–11––Asylkonvent–4–1111–Beirat "Freilichtmuseum Hessenpark"–511111–Hessischer Landesdenkmalrat–511111–Informationsforum zum Rückbau des Atomkraftwerks Biblis–511111–Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (G10-Kommission)–31–1–1–Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung–932211–Landesbetriebskommission für den Landesbetrieb "Hessen-Forst"–511111–Landesjugendhilfeausschuss–63111––Landespersonalkommission–8311111Landesschuldenausschuss–3111–––Landessportkonferenz–511111–Mitglieder der Versammlung der Medienanstalt Hessen–511111–Opferfondsbeirat–82–222–Parlamentarische Kontrollkommission nach dem Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen (Verfassungsschutzkontrollgesetz)–63–111–Richterwahlausschuss–731111–Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks–511111–Stiftungskuratorium Hessische Feuerwehrstiftung–511111–Stiftungsrat Hessischer Tierschutz–511111–Theaterbeirat beim Staatstheater Darmstadt–21–––1–Theaterbeirat beim Staatstheater Kassel–21–1–––Theaterbeirat beim Staatstheater Wiesbaden–2–––11–Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Darmstadt–3111–––Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Kassel–32––1––Verwaltungsausschuss beim Staatstheater Wiesbaden–3111–––

Gebäudekomplex mini|Der Gebäudekomplex des Hessischen Landtages im Überblick: Am Schlossplatz (unten) von links nach rechts: Stadtschloss (blau), Kavalierhaus (dunkelgrün), Wilhelmsbau (dunkelrot); rückwärtig: Mittelbau des Schlosses (blau) und Plenargebäude (rot). An den Wilhelmsbau schließt außerdem das ehemalige Gebäude des Verwaltungsgerichts, heute Atriumhaus, (grün) an.

Überblick