mini|Noch heute von den Polnischen Streitkräften genutzte ehemalige Kaserne des k.u.k. Ulanen-Regiments Nr. 3 in Bielitz. Derzeit ist dort das 18 Bielski Batalion Powietrznodesantowy (18. Luftlandebataillon) stationiert. mini|Adjustierungsvorschrift von 1867 (Ausgabe von 1911/12).
Die Gemeinsame Armee war der größte Teil des Heeres der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie und bestand aus den regulären Truppenteilen des österreichischen (cisleithanischen) Teiles des Reichs und den Truppen der Länder der Ungarischen Krone. Die Gemeinsame Armee bildete zusammen mit der k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr) die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Streitkräfte von Österreich-Ungarn (offiziell Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht genannt).
Die von der k.u.k. Militäradministration offiziell Gemeinsame Armee genannten Streitkräfte wurden vom Kaiser und in Gesetzen in Friedenszeiten einfach als Heerso im Allerhöchsten Armeebefehl, Chlopy, 16. September 1903, abgedruckt in der Tageszeitung: Wiener Zeitung, Nr. 213, 18. September 1903, S. 1. und nach 1918 umgangssprachlich meist k.u.k. Armee genannt. Die Gemeinsame Armee wurde am 15. März 1867, nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich, errichtet und am 31. Oktober 1918, durch den Austritt der ungarischen Truppenteile, aufgelöst. Im Ersten Weltkrieg unterstanden sämtliche Land- und Seestreitkräfte der Monarchie dem 1914 eingerichteten Armeeoberkommando.
Geschichte Namensgebung Bis zum Jahr 1889 trugen die Streitkräfte das Prädikat k.k. (kaiserlich-königlich, seit 1867 für eine gemeinsame Institution beider Reichshälften eigentlich irreführend). Erst auf ausdrücklichen Wunsch Ungarns wurde mit dem Gesetz vom 11. April 1889 die Bezeichnung k.u.k. auch für das Heer eingeführt, um den Unterschied zur k.k. Landwehr und zum k.u. Honvéd (der ungarischen Landwehr) deutlicher zu machen. Bei der Kriegsmarine wurde k.u.k. seltener verwendet, da es ohnedies nur diese eine Formation von Seestreitkräften gab.
Gemeinsame Institution Nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich vom 15. März 1867 waren Heer und Kriegsmarine nicht mehr Institutionen eines Einheitsstaates, sondern der neuen Doppelmonarchie, die aus zwei gleichberechtigten Teilen bestand: dem Kaisertum Österreich (Cisleithanien) und dem diesem nicht mehr untergeordneten, aber in Realunion verbundenen Königreich Ungarn (Transleithanien).
Kaiser Franz Joseph I. – bis dahin Kaiser von Österreich, König von Ungarn, Böhmen, Kroatien, Dalmatien und Galizien etc. – führte fortan die Bezeichnung Kaiser von Österreich und König von Ungarn.Hier wurde das „und“ eingefügt, um die Zweistaatlichkeit hervorzuheben Der Oberbefehl lag weiterhin beim Monarchen, der mit dem Heer über die neu eingerichtete Militärkanzlei Seiner Majestät des Kaisers und Königs kommunizierte. Für die Verwaltung und Systemerhaltung des Heeres (und der Kriegsmarine) war das k.u.k. Kriegsministerium, bis 1911 Reichskriegsministerium genannt, verantwortlich, für die Strategie der diesem zugehörige Generalstab. Der Generalstabschef hatte das Recht, dem Monarchen direkt vorzutragen.
Hauptteil der bewaffneten Macht Das österreichische Gesetz vom 11. April 1889,RGBl. Nr. 41 / 1889 (= S. 93 f.) mit dem das Wehrgesetz von 1868, novelliert 1882, erneuert wurde (ein Gesetz gleichen Inhalts wurde in Ungarn beschlossen), legte in § 2 fest: Die bewaffnete Macht gliedert sich in das Heer, in die Kriegsmarine, in die Landwehr und in den Landsturm.
In § 14 wurde das jährliche Rekrutenkontingent für Heer und Kriegsmarine auf 103.000 Mann festgelegt; davon hatten 60.389 aus den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern zu kommen. Das Rekrutenkontingent für die zur Territorialverteidigung berufene österreichische Landwehr betrug 10.000 Mann. Die Kontingente waren durch politische Vereinbarungen zwischen Österreich und Ungarn und durch entsprechende Gesetze alle zehn Jahre an den Bedarf anzupassen. Die österreichische Landwehr und der ungarische Honvéd unterstanden nicht dem Kriegsminister, sondern dem k.k. Minister für Landesverteidigung (Landwehrminister) bzw. seinem königlich-ungarischen Pendant, inoffiziell Honvédminister genannt.
Finanzierung Bei allen gemeinsamen Angelegenheiten, also auch bei der gemeinsamen Armee, gab es eine festgelegte Kostenaufteilung zwischen den beiden Reichsteilen. Von 1867 an waren das für Ungarn 30 % der Gesamtkosten. Diese Quote wurde bei den Ausgleichsverhandlungen 1888 auf 31,4 % und 1907 auf 36,4 % erhöht.Günther Kronenbitter: „Krieg im Frieden“. Die Führung der k.u.k. Armee und die Großmachtpolitik Österreich-Ungarns 1906–1914. Verlag Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56700-4, S. 150. Die Gesamtausgaben für Heer, Landwehr und Marine beliefen sich 1912 auf rund 670 Millionen Kronen. Das waren weniger als 3,5 % des gesamten Volkseinkommens, 1906 waren es gar nur 2,5 %. In Russland, Italien und Deutschland lagen die Ausgaben 1912 bei etwa 5 % des Nettosozialprodukts. Österreich-Ungarn blieb die Großmacht mit den relativ geringsten Ausgaben für ihre Streitkräfte.Günther Kronenbitter: „Krieg im Frieden“. Die Führung der k.u.k. Armee und die Großmachtpolitik Österreich-Ungarns 1906–1914. Verlag Oldenbourg, München 2003, ISBN 3-486-56700-4, S. 148.
Vernachlässigung und Teilungswünsche In der langen Friedenszeit der letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts wurden Heer und Kriegsmarine zunehmend vernachlässigt. Militärausgaben waren im österreichischen Reichsrat wie im ungarischen Reichstag, zumindest für die gemeinsamen Streitkräfte, wenig populär. Die dringend notwendige Modernisierung des Heeres wurde immer wieder hinausgezögert. Dies sollte sich bei der Mobilmachung 1914 negativ bemerkbar machen. (Die Gebirgstruppe der k.k. Landwehr hingegen war eine Ausnahme und sehr gut ausgestattet.)
Die ungarischen Politiker forderten immer wieder ein separates ungarisches Heer. Der Monarch stimmte im Ausgleich von 1867 einem Kompromiss zu: Die beiden Reichshälften sollten zusätzlich zum gemeinsamen Heer eigene Territorialstreitkräfte aufstellen dürfen. Ungarn begann daraufhin sofort mit der Aufstellung der königlich-ungarischen Landwehr, auch auf Deutsch zumeist mit ihrem magyarischen Namen Honvéd bezeichnet.
Kaiser und König Franz Joseph I. blieb aber in der Hauptsache bei der im Ausgleich fixierten Einheitlichkeit des Heeres und der Kriegsmarine und bekräftigte dies nach neuerlichen Vorstößen der Ungarn 1903 im Armeebefehl von Chlopy (einem Manöverort in Galizien):siehe Anm. 1
Getreu ihrem Eide wird Meine gesamte Wehrmacht fortschreiten auf dem Wege ernster Pflichterfüllung, durchdrungen von jenem Geist der Einigkeit und Harmonie, welcher jede nationale Eigenart achtet und alle Gegensätze löst, indem er die besonderen Vorzüge jedes Volksstammes zum Wohle des großen Ganzen verwertet. […] Gemeinsam und einheitlich, wie es ist, soll Mein Heer bleiben.Peter Urbanitsch, Helmut Rumpler (Hrsg.): Die Habsburgermonarchie 1848–1918 / Verfassung und Parlamentarismus: Verfassungsrecht, Verfassungswirklichkeit, zentrale Repräsentativkörperschaften. Band VII, Teil 1, Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, Wien 2000, S. 527.
Franz Ferdinands Reformen Als Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand 1898 vom Kaiser mit einer Analyse der bewaffneten Macht der Monarchie betraut wurde, wurde ihm der Nachholbedarf sehr rasch klar, ebenso das Erfordernis, den überalterten Generalstab zu verjüngen. Der 76-jährige Kaiser stimmte 1906 Franz Ferdinands Vorschlag zu, den ebenfalls 76-jährigen Generalstabschef Friedrich von Beck-Rzikowsky durch den 54-jährigen Franz Conrad von Hötzendorf zu ersetzen, und der Thronfolger machte sich mit Conrad sofort daran, Strukturen und Abläufe zu modernisieren.
Auch der 65-jährige Kriegsminister Heinrich von Pitreich wurde 1906 auf Wunsch des Thronfolgers ausgetauscht.Heinrich Freiherr von Pitreich: Meine Beziehungen zu den Armeeforderungen Ungarns verbunden mit der Betrachtung dermaliger internationaler Situation. Wien 1911, S. 11. In: Gunther Erich Rothenberg: The Army of Francis Joseph. Purdue University Press, 1998, ISBN 1-55753-145-5. 1913 ernannte der Kaiser den Thronfolger zum Generalinspektor der gesamten bewaffneten Macht.
Die Investitionsvorschläge des Thronfolgers wurden aber aus politischen Gründen nur zum kleineren Teil realisiert; im Ersten Weltkrieg war die österreichisch-ungarische Armee deutlich schlechter ausgestattet als die Streitkräfte des verbündeten Deutschen Reiches.
Die mangelnde Finanzierung der Streitkräfte führte zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem Mangel an Offizieren. Auch wenn diese eine hoch respektierte soziale Klasse in der Donaumonarchie darstellten, führte die karge Besoldung, die sich erst ab hohen Rängen besserte, zu einer mangelnden Attraktivität des Offizierberufs. Die Mehrheit der Offiziere niedriger Ränge blieb aus finanziellen Gründen unverheiratet. Die Zahl der Kadetten ging von rund 3300 im Jahre 1897 auf rund 1900 im Jahr 1913 zurück. Dies führte schließlich zu einer Senkung des Anforderungs- und Leistungsniveaus.Manfried Rauchensteiner: Der Erste Weltkrieg und das Ende der Habsburgermonarchie, Wien, 2013, S. 58–60
Der Kriegsfall Die Landstreitkräfte hatten von 1867 bis 1914 nur einen Ernstfall erlebt: den Okkupationsfeldzug in Bosnien, nachdem diese Okkupation vom Berliner Kongress 1878 bewilligt worden war. Der Einsatz ergab sich, weil bewaffneter Widerstand überwunden werden musste. 1908 wurden Teile der Gemeinsamen Armee zur Niederschlagung des Aufstandes in Bosnien-Herzegowina mobilisiert.
Nach der Ermordung Franz Ferdinands bestellte der 84-jährige Kaiser im Sommer 1914 Erzherzog Friedrich zum Armeeoberkommandanten, da er selbst den Oberbefehl im Krieg bereits seit 1859 nicht mehr beanspruchte. Vereinbarungsgemäß überließ Friedrich alle operativen Entscheidungen seinem Generalstabschef Conrad. Karl I. übernahm nach seiner Thronbesteigung im November 1916 den Oberbefehl am 2. Dezember 1916 wieder selbst.
Zur Rolle der österreichisch-ungarischen Armee im Ersten Weltkrieg siehe:
Organisation
mini|hochkant=1.5|k.u.k. Kavallerie um 1900
Die Gemeinsame Armee zählte zu den Prärogativen des Kaisers und Königs, der den Allerhöchsten Oberbefehl innehatte. Der Monarch ernannte und enthob den Kriegsminister und alle Offiziere. Nur er war staatsrechtlich befugt, einen Krieg zu erklären.
Neben der Gemeinsamen Armee bestanden: k.u.k. Kriegsmarine königlich ungarische Landwehr (Király Honvédség oder auch nur Honvéd) kaiserlich-königliche Landwehr (in Cisleithanien)
Die Gemeinsame Armee und die Kriegsmarine wurden vom Reichskriegsminister (ab 20. September 1911 k.u.k. Kriegsminister) in Wien verwaltet, der dem Kaiser und König unmittelbar unterstand. Die beiden Landwehren wurden vom Landesverteidigungsminister der k.k. Regierung in Wien und seinem Pendant in der k.u. Regierung in Budapest verwaltet. Im Jahre 1915 entfielen alle Zusatzbezeichnungen und Ehrennamen der Regimenter, die von da an nur noch mit ihrer Nummer bezeichnet werden sollten, was sich aber in der Praxis nicht durchsetzen ließ, einerseits, da sich niemand darum kümmerte und andererseits, da die sehr sparsame k.u.k. Militärverwaltung angeordnet hatte, dass erst alle vorhandenen Stempel und Briefbögen aufgebraucht werden müssten.gem. „Verlautbarung der Quartiermeisterabteilung“ des Heeresgruppenkommando FM. Erzherzog Eugen / Q.Op. Nr. 665/15. Ausgegeben vom Feldpostamt 512
Rekrutierung und Garnisonierung