Beiwagen bezeichnet:
einen Seitenwagen an motorisierten Zweiradfahrzeugen, siehe Motorradgespann einen Seitenwagen oder Schwenker an Fahrrädern, siehe Fahrradanhänger einen antriebslosen Anhänger bei der Straßenbahn oder Eisenbahn, siehe Beiwagen (Bahn) einen antriebslosen Anhänger eines Omnibusses oder Oberleitungsbusses, siehe Busanhänger historisch einen Beiwagen einer Postkutsche, der bei starkem Fahrgastaufkommen mit separaten Zugpferden nach gleichem Fahrplan hinter der regulären Kutsche her fuhr eher selten genutzte deutsche Bezeichnung für Rückversicherungs-Sidecars, siehe Sidecar (Rückversicherung)
Siehe auch