Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die darauf abzielen, Tieren (meist Wirbeltieren) ein artgerechtes Leben zu ermöglichen und Leiden, Schmerzen, Schäden sowie unnötige Beeinträchtigungen zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern. Im Unterschied zu den Verfechtern von Tierrechten, die teilweise jegliche Nutzhaltung von Tieren durch den Menschen ablehnen, liegt im Tierschutzrecht und seinen zugehörigen Regelungen der Schwerpunkt auf der sach- und artgerechten Haltung, Umgang mit und Nutzung von Tieren durch den Menschen.
Historische Hintergründe des Tierschutzes Tierschutz und Religion In den frühen Kulturen der Menschheit (beispielsweise im Alten Ägypten) und bei sogenannten Naturvölkern findet man eine mehr oder weniger ausgeprägte Tierverehrung. So waren die alten Ägypter sich beispielsweise über die gemeinsame Herkunft von Tier und Mensch in der Schöpfung bewusst. Dies drückte sich auch in ihrer Götterdarstellung aus: Die meisten ägyptischen Götter wurden mit Menschenkörpern und Tierköpfen dargestellt.
In asiatischen Religionen wie Hinduismus, Jainismus und Buddhismus haben bestimmte Tiere, insbesondere bezüglich des Reinkarnationsgedankens, eine besondere Stellung. So gelten in diesem Zusammenhang im Hinduismus die Kühe als unantastbar. Und da der Mensch unter Umständen als Tier wiedergeboren werden kann, spielt dort die Verkörperung der menschlichen Seele in einem Tier eine sehr prägende Rolle. Im Jainismus geht der Tierschutzgedanke so weit, dass alle seine Glaubensanhänger vegan leben.
Der jüdische Tierschutz – mit seinem bereits durch verschiedene Stellen der Tora begründeten und in der Halacha interpretierten Verbot der Tierquälerei (Tza`ar ba`alei chayim) und mit der Formulierung von Tierrechten wie Sabbatruhe für Tiere, der Verantwortung des Tierhalters für das Tier sogar am Ruhetag – ist Grundlage der Argumentation von Hanna Rheinz: Sie erklärt das Schächten, die Shechita (das betäubungslose jüdische Schlachten) und das Tieropfer im Tempel als Ausnahme des ursprünglich auch für Tiere geltenden Tötungsverbots. Neben der auch im Judentum verwurzelten Ethik des Mitgefühls steht nicht das willkürlich und nach Spezies selektierende Mitleid, sondern der im jüdischen Religionsgesetz verankerte Rechtsanspruch des Tieres im Mittelpunkt.Hanna Rheinz:
Wie für das Judentum gelten auch für das Christentum die Aussagen des Alten Testaments. Ein Unterschied besteht jedoch darin, dass Christus das Tieropfer abgeschafft und durch das Opfer von Wein und Brot ersetzt hat. Einzelne Theologen haben dies als Form von Verantwortungsethik verstanden. Der württembergische, vom Pietismus geprägte Pfarrer Christian Adam Dann begründete seinen Einsatz für die gequälten Tiere damit, dass sie die Mitgeschöpfe der Menschen seien und als solche ebenso von Gott geliebt. Ein Mensch, der Tiere quäle, könne Gott und seine Mitmenschen nicht lieben. Er bezog sich dabei unter anderem auf : „Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs, aber das Herz der Gottlosen ist unbarmherzig“. Sein Freund, der Liederdichter und Pfarrer Albert Knapp, gründete wenige Monate nach Danns Tod einen der ersten Tierschutzvereine Deutschlands.Chrismon. März 2010, S. 49.
Albert Schweitzer vertrat das Konzept der „Ehrfurcht vor dem Leben“. Als Kernsatz seiner Auffassung wurde die Aussage populär: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Daraus folgte für Schweitzer, dass die Grundsätze der Ethik nicht an der Artengrenze zwischen Mensch und Tieren enden, sondern der Mensch zu ethischem Verhalten gegenüber der gesamten Schöpfung verpflichtet ist. Für ihn bedeutete das unter anderem auch, dass das Töten von Tieren für die Ernährung der Menschen nicht zulässig sei. Karl Barth, der Schweitzers Theologie eher ablehnte, warnte davor, Schweitzers Auffassungen als „sentimental“ abzutun: „Wie rechtfertigt man sich eigentlich, wenn man es anders hält, als es Schweitzer […] von einem haben will?“ Eine ähnliche Argumentation gibt es bei Fritz Blankes Ethik der Mitgeschöpflichkeit und in neuerer Zeit bei Eugen Drewermann.
Auf breiterer Basis im christlichen Bewusstsein verankert wurde der Tier- und Naturschutz im „Konziliaren Prozess zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“, einer Bewegung, die 1983 in Vancouver auf der Vollversammlung des Weltkirchenrates (Ökumenischer Rat der Kirchen) begann. Die ökumenische Weltversammlung 1990 in Seoul formulierte zehn Grundüberzeugungen als Abschlussdokument. In Grundüberzeugung VII heißt es: „Gott, der Schöpfer, ist der Ursprung und der Erhalter des ganzen Kosmos. Gott liebt die Schöpfung […] Da die Schöpfung von Gott ist und seine Güte die ganze Schöpfung durchdringt, sollen wir alles Leben heilig halten.“ Diese Überzeugung hat seitdem in vielen kirchlichen Gemeinden das Denken und Handeln mit Bezug zum Tierschutz inspiriert.
Im Islam gibt es einen ähnlichen Blick auf die Tiere wie im Alten Testament. So heißt es in Sure 40, Vers 79 und 80: „Gott ist es, der für euch die Herdentiere gemacht hat, damit ihr auf ihnen reiten könnt, und ihr könnt auch von ihnen essen… und daß ihr durch sie jegliches Bedürfnis befriedigen möchtet, das in euren Herzen sein mag.“
Philosophische Tierschutzargumentation
In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras und Plutarch. Der altindische Herrscher Ashoka erließ in seinem 5. Felsen-Edikt umfassende gesetzliche Tierschutz-Regelungen in seinem Reich. Unter anderem war das Töten von Jungtieren, Tieren, die weder nützlich noch essbar sind, das Abbrennen von Unterholz, in welchem sich Tiere befinden sowie religiöse Tieropfer verboten. Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.
mini|hochkant|René Descartes
Der Naturalismus brach mit dem aristotelisch-scholastischen Weltbild der Kirche und forderte einen methodischen, rationalistischen Zugang zu Naturphänomenen. René Descartes (1596–1650) kam über die von Galileo Galilei (1564–1642) nachgewiesene ,Himmelsmechanik‘ des Nikolaus Kopernikus zum Schluss, dass für die gesamte Natur vergleichbare Gesetzmäßigkeiten gelten müssen. Für ihn war der Mensch Teil der Natur und unterschied sich vom Tier einzig und allein durch Sprache und Vernunft.Markus Wild: Die anthropologische Differenz: der Geist der Tiere in der frühen Neuzeit bei Montaigne, Descartes und Hume. Walter de Gruyter, 2006, ISBN 3-11-018945-3, Kapitel III
Jean Jacques Rousseau (1712–1778) argumentierte: Tiere […] „da ihnen Denkvermögen und Freiheit fehlen, dieses Gesetz nicht erkennen können […] sie aber durch die Empfindungsfähigkeit, mit der sie begabt sind, etwas mit unserer Natur gemeinsam haben […] sie auch am Naturrecht teilhaben müssen und […] der Mensch ihnen gegenüber einer gewissen Art von Pflichten unterworfen ist.“Jean-Jacques Rousseau: Diskurs über die Ungleichheit. Edition Meier. UTB, 2008, ISBN 978-3-8385-0725-5, S. 26.
Bei Immanuel Kant findet sich der Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung in sein Pflichtenkonzept eingebettet, da Grausamkeit gegen Tiere das Mitleid des Menschen abstumpfe und dadurch eine seiner Moralität dienliche Anlage austilge. Die moderne Tierschutzdiskussion knüpft vielfach an naturalistische Positionen an, wobei dann umstritten ist, wo die Grenze zwischen zulässiger Tiernutzung und moralisch zu verwerfender Grausamkeit verläuft.
Bei Arthur Schopenhauer findet sich der Gedanke der Tierrechte: „Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig.“ Schopenhauers Auslassungen sind von einem grundsätzlichen Antijudaismus bestimmt. So führt er aus „Die vermeinte Rechtlosigkeit der Thiere […] daß es gegen Thiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei des Occidents, deren Quelle im Judenthum liegt.“Preisschrift über die Grundlage der Moral, nicht gekrönt von der Königlich Dänischen Sozietät der Wissenschaften, Werke IV, S. 238.zustimmend zitiert von Eugen Drewermann bei: Die Rechtlosigkeit der Kreatur im christlichen Abendland. In: IATE (Hrsg.): Tierrechte, eine interdisziplinäre Herausforderung. Heidelberg 2007, ISBN 978-3-89131-417-3, S. 271 ff.
Tierschutz in der Neuzeit Mit der Industrialisierung und der damit verbundenen Technisierung der Viehzucht, der umfangreichen Verwendung von Tieren in Landwirtschaft, Handwerk und Industrie wie auch im Militär entstanden aber im 19. Jahrhundert Tierschutzbewegungen und -organisationen.
Der neuzeitliche gesetzliche Tierschutz und der Aufbau des zugehörigen Tierschutzrechts begann 1822 mit dem ersten erlassenen Tierschutzgesetz in England und schützte Pferde, Schafe und Großvieh vor Misshandlungen. Zustande gekommen war es auf Initiative des Parlamentariers Richard Martin, der daraufhin den Spitznamen Humanity Dick erhalten hatte. Zusammen mit anderen zählte er auch zu den Gründungsmitgliedern der weltweit ersten Tierschutzorganisation Society for the Prevention of Cruelty to Animals (SPCA), die zwei Jahre später aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem die Gesellschaft 1840 den Segen der damaligen Königin Victoria erhalten hatte, durfte sie sich fortan Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (RSPCA) nennen und erlangte einen bedeutenden Einfluss. Zur gleichen Zeit warb Marie Espérance von Schwartz europaweit für ein Engagement gegen Tierversuche.
In Deutschland hingegen war Tierschutz im Kaiserreich ein politisch wenig anerkanntes Anliegen, auch wenn sich etwa Richard Wagner 1879 in einem offenen Brief sehr aktiv dafür eingesetzt hatte. Der Tierschutz war in Deutschland völkisch, antisemitisch und gegen die moderne Industriegesellschaft eingestellt, Schächtung und Vivisektion wurden als Ausdruck und Grundlage einer „jüdischen Medizin“ beschimpft. Diese Vorgeschichte macht Tierschutzanliegen im deutschen Judentum bis zum heutigen Tag problematisch. Umgekehrt trifft das spezielle, durchaus innige Verhältnis von Judentum und Natur bei den deutschen Tierschutzorganisationen auf Desinteresse und antijudaistische Vorbehalte.Hanna Rheinz: Kabbala der Tiere. Tierrechte im Judentum. In: IATE (Hrsg.): Tierrechte: eine interdisziplinäre Herausforderung. Heidelberg 2007, S. 234–252. Zusätzlich zu den seit den 1870er Jahren in den Großstädten entstehenden Tierschutzvereinen begannen vom Pietismus beeinflusste Geistliche und Schulpädagogen mit sittlich-moralischen Flugblättern, Vorträgen und Schriften im volkspädagogischen Duktus um ein wachsendes Tierschutzverständnis zu werben. Tierschutz-Kalender und Tierschutz-Fibeln wurden vom Berliner Tierschutzverein und Deutschen Lehrer-Tierschutzverein in Umlauf gebracht.
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