Steuerwettbewerb () ist der Wettbewerb zwischen Staaten oder innerhalb eines Staates zwischen Gebietskörperschaften, mit Hilfe der Steuerpolitik durch Ausgestaltung des Steuersystems die Wettbewerbsfähigkeit der eigenen Wirtschaft zu stärken oder als Wirtschaftsstandort für Steuerpflichtige attraktiv zu sein.
Allgemeines Internationaler Steuerwettbewerb setzt grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten voraus,Lüder Gerken/Jörg Märkt/Gerhard Schick, Internationaler Steuerwettbewerb, 2000, S. 50 also Außenhandel (Export, Import), ausländische Direktinvestitionen, Interbankenhandel, multinationale Unternehmen, Arbitrage oder Spekulation. Die Besteuerung ist weder innerhalb eines Staates noch international einheitlich, es besteht ein Steuergefälle. Dieses existiert nicht zufällig, sondern ist auch Ergebnis des Steuerwettbewerbs. International haben sich hierfür die Begriffe Hochsteuerland, Niedrigsteuerland und Steueroase gebildet. Günstige steuerliche Bedingungen in einzelnen Staaten führen zu Steuerflucht und geringerem Steueraufkommen in den Hochsteuerländern.Barbara Dehne, Ober- und Untergrenzen der Steuerbelastung in europäischer Sicht, 2004, S. 157
Voraussetzung für den Steuerwettbewerb ist die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und die Personenfreizügigkeit für Privatpersonen, ihren Geschäfts- oder Wohnsitz frei wählen zu dürfen, weil der Sitz für die Besteuerung im Sitzland maßgebend ist.
Arten Die OECD unterscheidet zwischen „schädlichem“ () und „unschädlichem“ () Steuerwettbewerb.OECD (Hrsg.), Harmful Tax Competition – An Emerging Global Issue, 1998, S. 19 ff. Schädlich sieht sie unter anderem das Trittbrettfahrerproblem, wenn Unternehmen die Infrastruktur eines Staates nutzen, aber ihre Steuerbasis in ein anderes Land verlagern oder wenn Steueroasen und ihre Nutzer die Finanzierung globaler öffentlicher Güter den Steuerzahlern der Hochsteuerländer überlassen.OECD (Hrsg.), Harmful Tax Competition – An Emerging Global Issue, 1998, S. 14 Auch das „Wildern“ in Steuerbasen, die anderen Staaten zustehen, oder die Durchführung von Investitionen, die vor allem aus Steuergründen in einem bestimmten Land vorgenommen werden, ohne dass eine wirkliche Standortentscheidung getroffen wird, gilt als schädlich.OECD (Hrsg.), Harmful Tax Competition – An Emerging Global Issue, 1998, S. 17 Schließlich stellte die OECD drei für Hochsteuerländer nachteilige Praktiken fest, und zwar Länder mit allgemein geringer Einkommensbesteuerung (Steueroasen), Länder mit einem nur für bestimmte Einkommen privilegierend wirkenden Steuersystem (schädliche Privilegierung) und Länder mit einem für alle geltenden Steuersatz unter dem eines Hochsteuerlandes, der aber dennoch für das Steueraufkommen von wesentlicher Bedeutung ist.OECD (Hrsg.), Harmful Tax Competition – An Emerging Global Issue, 1998, S. 19 f.
Innerstaatlicher Steuerwettbewerb entsteht durch die Steuerhoheit, die etwa in Deutschland außer beim Bund (für Bundessteuern) auch bei den Ländern (für Ländersteuern) und Gemeinden (für Gemeindesteuern) liegt. So erheben Gemeinden beispielsweise unterschiedliche Gewerbesteuern durch die Anwendung unterschiedlicher Hebesätze. Je niedriger sie sind, umso eher siedeln sich neue Gewerbe in einer Kommune an.
Statistik Seit dem Jahre 2000 kam es zu einem deutlichen Rückgang der durchschnittlichen Steuersätze für Gewinnsteuern in den EU15-Staaten um 28 % des ursprünglichen Niveaus. Dem Rückgang bei den Gewinnsteuern steht ein moderater Rückgang bei den Einkommensteuersätzen von knapp zehn Prozent und ein Anstieg der Umsatzsteuersätze um 11 Prozent gegenüber.Stiftung Familienunternehmen (Hrsg.), Internationaler Steuerwettbewerb, 2018, S. 22 Der deutliche Rückgang im Bereich der Gewinnsteuersätze kann als Indiz für eine möglicherweise hohe Relevanz des Steuerwettbewerbs im Bereich Unternehmensbesteuerung gewertet werden.Stiftung Familienunternehmen (Hrsg.), Internationaler Steuerwettbewerb, 2018, S. 22 Lag im Jahr 1981 der EU-Durchschnitt der Gewinnsteuersätze in der damaligen EU10 noch bei 47,1 %, so mussten Unternehmensgewinne in der EU28 im Jahr 2018 mit nur noch durchschnittlich 21,6 % versteuert werden (siehe Gewinnquote). Auch Deutschland folgte dem Trend und reduzierte zwischen 1981 und 2018 mit zwei großen Steuerreformen in den Jahren 2000 und 2008 den Gewinnsteuersatz von 60 % auf heute rund 30 %. Über den gesamten Zeitraum lag Deutschland jedoch mit dem Gewinnsteuersatz stets über dem EU-Durchschnitt.
International gibt es folgende Unternehmenssteuern:BMF, Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich, 2018, S. 18 f.Statista, Körperschaftsteuersätze in ausgewählten Ländern weltweit im Jahr 2023, 2023
Staat 2017 in % 2023 in % 20,65 19,65 10,0 10,0 12,5 12,5 12,5 12,5 15,0 20,0 15,0 15,0 16,0 16,0 18,0 18,0 19,0 19,0 19,0 19,0 20,0 20,0 20,0 20,0 21,0 21,0 22,0 22,0 22,0 20,6 22,5 31,5 24,0 22,0 25,0 25,0 25,0 25,8 25,0 24,0 26,5 26,21 27,08 24,94 29,0 22,0 29,83 29,94 33,99 25,0 34,38 29,74 34,43 25,83 39,25 25,77
Hieraus ist erkennbar, dass Kleinstaaten wie Irland oder Zypern relativ niedrige Steuersätze im Vergleich zu den Flächenstaaten wie Deutschland, Frankreich oder Spanien aufweisen. Das macht Kleinstaaten zu Niedrigsteuerländern und Flächenstaaten zu Hochsteuerländern.
Untersucht man den Durchschnitt der Gewinnsteuersätze zwischen Kleinstaaten und Flächenstaaten im Zeitverlauf, ergibt sich folgendes Bild:Stiftung Familienunternehmen (Hrsg.), Internationaler Steuerwettbewerb, 2018, S. 83
Jahr KleinstaatenGewinnsteuern in % FlächenstaatenGewinnsteuern in % 1998 32,6 40,0 1999 32,1 38,8 2000 30,3 38,4 2001 28,9 35,8 2002 27,2 35,6 2003 25,8 35,5 2004 24,3 35,1 2005 22,7 34,6 2006 22,6 34,2 2007 22,0 33,1 2008 22,1 29,9 2009 22,1 29,9 2010 21,4 29,9 2011 21,2 29,8 2012 21,1 29,4 2013 21,5 29,6 2014 21,2 29,2 2015 21,2 28,7 2016 21,1 27,7 2017 20,6 26,9 2018 20,7 26,9
Die Tabelle weist ein geringeres Niveau der Gewinnsteuersätze in der Gruppe der Kleinstaaten aus. Dabei entwickelten sich die Durchschnitte der Gewinnsteuersätze relativ parallel. Im Jahr 1998 lag der Durchschnitt der Gewinnsteuersätze in den europäischen Kleinstaaten bei 32,6 % und damit 7,4 Prozentpunkte unterhalb des Durchschnitts der Gewinnsteuersätze großer Flächenstaaten, der 40,0 % betrug. Im Jahr 2018 lag der Durchschnitt der Gewinnsteuersätze der kleinen Standorte bei 20,7 % und der großen Flächenstaaten bei 26,9 %, was einer Differenz von 6,2 Prozentpunkten entspricht. Damit liegen die kleinen europäischen Standorte mit ihren Gewinnsteuersätzen weiterhin deutlich unter dem Niveau der großen europäischen Staaten.
Wirtschaftliche Aspekte Staaten richten ihr Staatsziel auch danach aus, mit welchem Steuersystem sie ihre Steuerpflichtigen besteuern wollen. Die Staaten kennen den Einfluss der Besteuerung auf die unternehmerische Standortentscheidung. Die Senkung der Steuersätze und gezielte staatliche Fördermittel (Investitionsschutz, Investitionshilfen) eröffnet den Staaten die Möglichkeit, neue Unternehmen anzulocken, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren und Wirtschaftswachstum zu erzielen. Der Steuerwettbewerb kann daher durch Länder ausgelöst werden, die ihr Steuerniveau senken oder durch Länder, die es erhöhen.
John Maynard Keynes warnte 1936 in seiner Allgemeinen Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes vor einer zu starken Besteuerung der Reichen, weil es diese in die Steuerflucht treiben würde.John Maynard Keynes, Allgemeine Theorie der Beschäftigung, des Zinses und des Geldes, 1936, S. 314 Ein Trade-off der progressiven Besteuerung besteht darin, dass sie oberhalb einer variablen Schwelle den Leistungswillen der Steuerzahler beeinträchtigt und sie zur Steuerhinterziehung oder Steuerflucht motivieren kann.Thomas Meyer, Theorie der Sozialen Demokratie, 2005, S. 335 Insbesondere Einkommens- oder Vermögensmillionäre sind meist sehr mobilSteffen Ganghof, Tax Competition, in: Fritz W. Scharpf/Vivien A. Schmidt (Hrsg.), Welfare and Work in the Open Economy vol. II, 2000, S. 601 und verlagern ihren Wohnsitz ins Ausland, wenn ihnen deutliche Steuernachteile drohen.
Auch für multinationale Unternehmen lohnt sich die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles. So kann beispielsweise ein Konzernunternehmen im Hochsteuerland Vorleistungen oder Vorleistungsgüter an eine Schwestergesellschaft im Niedrigsteuerland zu künstlich niedrigen Verrechnungspreisen liefern (unter Berücksichtigung des Fremdvergleichsgrundsatzes), wodurch ein überhöhter Gewinn im Niedrigsteuerland und ein zu niedriger Gewinn im Hochsteuerland anfällt.Lorenz Jarass/Gustav M. Obermair, Faire und effiziente Unternehmensbesteuerung, 2015, S. 118 Umgekehrt könnte ein Konzernunternehmen im Hochsteuerland von seiner Schwestergesellschaft im Niedrigsteuerland Vorleistungen zu überhöhten, aber zulässigen Preisen beziehen. Dadurch wird im Niedrigsteuerland ein künstlich erzeugter höherer Gewinn erzielt, während im Hochsteuerland ein zu niedriger Gewinn entsteht. Die Steuervermeidungsstrategie des Double Irish With a Dutch Sandwich () zielt als eine Vertragsgestaltung darauf ab, das irische und niederländische Steuerrecht so auszunutzen, dass keine oder lediglich minimale Steuern im multinationalen Konzern anfallen.
Die Eigenschaft „Niedrigsteuerland“ ist ein Vorteil bei der Standortwahl für Unternehmensgründungen, weil die Unternehmensbesteuerung ein wichtiger Standortfaktor ist. Alfred Weber zufolge (1909) beeinflussen die drei Standortfaktoren Transportkosten, Arbeitskosten und Agglomerationsvorteile die Standortwahl, wobei die Transportkosten im System von Weber eine zentrale Stellung einnehmen. Sie sind der wichtigste Faktor zur Bestimmung des optimalen Standorts.Alfred Weber, Über den Standort der Industrien, Erster Teil: Reine Theorie des Standorts, 1909, S. 16 ff. Zu den Ländern mit speziellen Steuervergünstigungen () zählen Staaten mit Sondervergünstigungen für die Schifffahrt (etwa Panama oder Liberia; Billigflaggen). Die Staaten ohne jegliche Einkommen- und Körperschaftsteuer oder mit lediglich geringer Ertragsteuerbelastung wie Bahamas oder Bermuda heißen Steuerparadiese (), in den Niedrigsteuerländern ( wie Gibraltar) liegen die Ertragsteuersätze erheblich (20 % bis 30 %) unter den vergleichbaren Steuersätzen der Hochsteuerländer (wie Dänemark oder Frankreich).
Im Anschluss an ein Gipfeltreffen der G20 im Juni 2012 in Los Cabos veröffentlichte die OECD im Jahr 2013 einen Bericht sowie im Jahr 2015 einen Aktionsplan mit 15 Einzelmaßnahmen, um gegen unerwünschte Gewinnverkürzungen und -verlagerungen vorzugehen.OECD, Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, 2013 Mit dem so genannten BEPS-Projekt () sollen einerseits Gewinnverlagerungsmöglichkeiten, die aus nicht abgestimmten Steuersystemen resultieren, beseitigt werden.Florian Oppel, Das BEPS-Projekt der OECD/G20 – Kerninhalte der Abschlussberichte und Auswirkungen auf das deutsche (internationale) Steuerrecht, in: Steuerrecht kurz gefasst (SteuK), 2016, S. 53
Nationaler Steuerwettbewerb Nationaler Steuerwettbewerb bezeichnet den Wettbewerb verschiedener Standorte innerhalb eines Staates, um durch ein attraktives Steuersystem Standortvorteile zu erzielen.
Steuerwettbewerb in Deutschland
Der innerdeutsche Steuerwettbewerb ergibt sich vor allem daraus, dass die Gemeinden für die Gewerbesteuer als wesentliche Gemeindesteuer einen individuellen Hebesatz festlegen können. Frankfurt am Main hat als attraktiver Wirtschaftsstandort einen hohen Hebesatz von 490 %, während die Gemeinde Norderfriedrichskoog bis 2003 einen Hebesatz von 0 % erhob (ab 2004: Mindestsatz von 200 %).
Steuerwettbewerb in der Schweiz