Kurfürstentum Hessen, auch kurz Kurhessen, war die ab 1815 weithin gebräuchliche Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Kassel, deren Landesherr im Jahre 1803 zum Kurfürsten erhoben worden war. Im weiteren Sinne bezeichnete Kurhessen bzw. Kurfürstentum Hessen die Gesamtheit der von dem Kurfürsten regierten Territorien, die dann erst mit der Verwaltungsreform von 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gestellt wurden. Durch Napoleon 1807 aufgelöst, kam der größte Teil der Fläche zum Königreich Westphalen. Durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses 1814/15 wurde das Kurfürstentum restituiert und war dann bis zur Annexion durch Preußen 1866 Mitglied im Deutschen Bund. In der Geschichtswissenschaft wird es häufig Hessen-Kassel genannt, zur Unterscheidung von Hessen-Darmstadt.
Geschichte mini|hochkant=1.0|Karte Kurhessen 1788 mini|Kurfürstenthum Hessen, Karte von J. D. A. Hoeck 1822 Vorgeschichte Die Landgrafschaft Hessen-Kassel entstand 1567 durch eine Erbteilung der Landgrafschaft Hessen nach dem Tod des Landgrafen Philipp I. von Hessen, des Großmütigen. Der älteste Sohn Philipps, Wilhelm IV., erhielt mit Hessen-Kassel etwa die Hälfte des Territoriums einschließlich der Hauptstadt Kassel. Das Erbe der brüderlichen Linien Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fiel nach deren Aussterben binnen einer Generation an Hessen-Kassel und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt.
Letzte Jahre im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation Gleichzeitig mit dem 1803 vollzogenen Reichsdeputationshauptschluss und der Säkularisation der geistlichen Herrschaften wurde der Landgraf von Hessen-Kassel, Wilhelm IX., zum Kurfürsten (Wilhelm I.) des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhoben. Aus dieser persönlichen Rangerhöhung leitete sich die Bezeichnung Kurfürstentum Hessen oder auch Kurhessen für die von ihm beherrschten Gebiete ab, die allerdings erst 1821 unter eine einheitliche Verwaltung gebracht wurden. Das Reichsfürstentum, an dessen Herrscher die Kurwürde gebunden war, war weiterhin die Landgrafschaft Hessen-Kassel, und bei einem Erlöschen der Linie Hessen-Kassel sollte die Kurwürde an den Darmstädter Zweig des Hauses Hessen übergehen. Zu wählen gab es für den neuen Kurfürsten allerdings nichts mehr: Kaiser Franz II. löste das Reich drei Jahre später auf.
Der Reichsdeputationshauptschluss brachte dem neuen Kurfürsten auch territorialen Gewinn. Dazu zählten die in Ober- und Niederhessen (Raum Marburg und Kassel) gelegenen kurmainzischen Enklaven Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg sowie das Gericht Katzenberg am Nordrand des Vogelsbergs, die im sogenannten Fürstentum Fritzlar vereinigt wurden und an Hessen-Kassel kamen, sowie die ehemals fuldischen Ämter Salmünster, Ulmbach, Herolz und Romsthal und die kurmainzischen Dörfer Großkrotzenburg und Großauheim. Die formal noch bestehende Pfandschaft des Reiches über die Reichsstadt Gelnhausen wurde zu Gunsten des Kurfürsten aufgegeben. Der Landgraf hatte die Stadt aber faktisch schon seit der Hanauer Erbschaft von 1736 besessen. 1806 stellten die Grafen von Degenfeld das Gericht Ramholz unter die Landeshoheit des Kurfürsten.Helmut Puchert: Der hessische Spessart. (= Schriftenreihe des Forstkulturhistorischen Museums Bieber. 3 = Mitteilungen der hessischen Landesforstverwaltung. 23). Frankfurt a. M. 1991, S. 35.
Kurfürst Wilhelm I. trat dem von Napoleon dominierten Rheinbund nicht bei und versuchte neutral zu bleiben. Vor Beginn des Vierten Koalitionskriegs verhandelte er ergebnislos mit Preußen über eine Allianz, erklärte aber nach dem französischen Angriff auf Preußen in völliger Verkennung seiner Situation die Neutralität Kurhessens. Daraufhin besetzte Napoléon das Land und schlug es nach dem Frieden von Tilsit 1807 nahezu vollständig dem per Dekret vom 18. August 1807 neu gebildeten Königreich Westphalen seines Bruders Jérôme zu.Karl Ernst Demandt: Geschichte des Landes Hessen. Kassel 1972, S. 545.
Kurhessen als Staat des Deutschen Bundes Nach dem Untergang des napoleonischen Reiches wurde Kurhessen restituiert. Kurfürst Wilhelm I. versuchte auf dem Wiener Kongress vergeblich, den nach dem germanischen Stammesnamen der Urhessen benannten Titel eines „Königs der Chatten“ zu erhalten. Er behielt den Titel „Kurfürst“, durfte sich aber nunmehr „Königliche Hoheit“ nennen lassen. Zum Gesamtstaat Kurhessen gehörten neben der Landgrafschaft Hessen und der ehemaligen Grafschaft Ziegenhain die Fürstentümer Fritzlar, Hanau und Hersfeld. Weiterhin zählten mehrere Exklaven zum Territorium von Kurhessen, so die Grafschaft Schaumburg (um Rinteln) an der Weser (seit 1640) und die Herrschaft Schmalkalden (seit 1360/1583) im heutigen Thüringen.
1816 kamen das Territorium des vormaligen Hochstifts Fulda als Großherzogtum Fulda und ca. die Hälfte des nördlich des Mains gelegenen Teils des Fürstentums Isenburg unter die Souveränität des KurfürstenJohann Ludwig Klüber (Hrsg.): Kaiserlich-östreichisches Patent wegen der Übergabe der Oberhoheit über verschiedene fürstlich und gräflich-isenburgische Gerichte, an Kurhessen; ferner der Oberhoheit über die übrigen unter Benennung Fürstenthum Isenburg vereinigt gewesenen Gebietstheile, über die gräflich-schönbornsche Herrschaft Heusenstamm, die freiherrlich-groschlagische Herrschaft Eppertshausen, den gräflich-ingelheimischen Ort Obererlenbach und die gräflich-solmsische Hälfte des Ortes Niederursel, an das Großherzogthum Hessen Offenbach, den 9. Juli 1816, No. XXXVII., in: Johann Ludwig Klüber Staatsarchiv des teutschen Bundes. Band 1. (J. J. Palm und Ernst Enke), Erlangen 1816, S. 419–421 books.google.de und ab 1822 zum kurhessischen Staat. Die Titulatur des regierenden Fürsten lautete nunmehr: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg,Auszug Geheimen-Raths-Protokolls, wegen der Aufnahme des Titels eines Fürsten von Isenburg in die kurfürstliche Titulatur vom 31sten December 1816. In: Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1816. – Nr. XXI. – December. kurhessGS 1816, S. 179 Graf zu Katzenelnbogen, Graf zu Dietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zu Nidda, Graf zu Schaumburg etc. Das Mitte 1816 von Österreich an das Großherzogtum Hessen abgetretene Fürstentum Isenburg wurde noch am Tag der Übergabe auf Grund eines Territorial-AusgleichsvertragsConvention Territorial entre le Grand Duc de Hesse et Electeur de Hesse. – Signèe à Francfort sur Mein, le 29 Juin, 1816. British and Foreign State Papers 1815–1816, Band 3, Compiled by the Librarian and Keeper of the Papers, Foreign Office, James Ridgway and Sons, Piccadilly, London 1838, S. 812–819; (größtenteils in deutscher Sprache) books.google.de; auch abgedruckt in Grindaha, Heft 26, Geschichtsverein Gründau e. V., Gründau 2016 S. 4–12 mit Anmerkungen von Norbert Breunig der beiden hessischen Souveräne geteilt. Kurhessen gewann dabei etwa die Hälfte der Fläche des nördlich des Mains gelegenen Teils des bis 1806 bestehenden (Reichs-)Fürstentums Isenburg (Isenburg-Birstein), nämlich die Gerichte Langenselbold und Reichenbach (Birstein), und der ysenburgischen Grafschaften (Ysenburg-Büdingen-Meerholz, die Gerichte Gründau und Meerholz, sowie von Ysenburg-Büdingen-Wächtersbach die Gerichte Wächtersbach und den Ort Wolferborn).
Innenpolitik mini|Bürgerdeputation am 15. September 1830, Das Verfassungsbild von Ludwig Emil Grimm mini|Das Ständehaus in Kassel war ab 1836 Tagungsort der Landstände
Kurfürst Wilhelm I. betrieb eine Revisionspolitik, die darauf abzielte, vieles von dem, was in napoleonischer Zeit eingeführt worden war, rückgängig zu machen. Äußeres formales Zeichen dafür war, dass beim Militär und bei Hofe die Perücke mit Zopf wieder eingeführt wurde.
Sowohl Wilhelm I., vor allem aber seine beiden Nachfolger, Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm, gerieten mit dem wirtschaftlich erstarkten Bürgertum wiederholt in Auseinandersetzungen. Es kam sowohl 1830 als auch 1848 zu heftigen revolutionären Ausbrüchen – und im Zuge der Julirevolution von 1830 – unter federführender Mitwirkung des Marburger Staatsrechtlers Sylvester Jordan – zur Kurhessischen Verfassung von 1831: eine der fortschrittlichsten konstitutionellen Verfassungen Europas. Ein Kernpunkt war die Schaffung der kurhessischen Ständeversammlung. Beide Male schlugen nach Abklingen der Revolution die Kurfürsten und die von ihnen eingesetzten konservativen Regierungen mit einer reaktionären Politik zurück. Der bekannteste Regierungschef war der zweimal (1832–1837, 1850–1855) als Innen- und Justizminister tätige Ludwig Hassenpflug. Die Verfassung wurde gebrochen und außer Kraft gesetzt.
1850 kam es zum Kurhessischen Verfassungskonflikt. Dabei gelang es dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm zwar, die liberale Verfassung wieder außer Kraft zu setzen, allerdings nur um den Preis einer Intervention ausländischer Truppen, der sogenannten „Strafbayern“, da das eigene Militär die Gefolgschaft verweigerte. Darüber hinaus verlor er durch diesen Schritt vollständig das Vertrauen des Bürgertums. Hinzu kamen bei den hessischen Kurfürsten eine für die Verhältnisse bürgerlicher Moral untragbare „Maitressenwirtschaft“ und scharfe Generationenkonflikte, die das Ansehen der Monarchie beschädigten. Wilhelm I. hatte mit mindestens drei Maitressen zahlreiche Kinder. Wilhelm II. hatte seine Frau, die preußische Prinzessin Auguste, verlassen und lebte mit der Bürgerlichen Emilie Ortlöpp (später von ihm zur Gräfin von Reichenbach-Lessonitz erhoben) zusammen. Friedrich Wilhelm hatte Gertrude Lehmann geheiratet, die sich seinetwegen von einem Offizier hatte scheiden lassen; sie wurde später Gräfin von Schaumburg und Fürstin Hanau von und zu Hořowitz.
Wirtschaft Die Wirtschaft des Kurstaates war landwirtschaftlich geprägt. Der einzige Bereich, der eine frühe Industrialisierung erlebte, war der südlichste Landesteil, das Fürstentum Hanau, seit 1821 die Provinz Hanau mit den beiden Städten Bockenheim (ab 1886 zum Stadtkreis Frankfurt a. M. gehörig) und Hanau. Die unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik, die andersartige Ausrichtung, eher auf Frankfurt am Main und auf Süddeutschland, führte dazu, dass dort in jeder der zahlreichen Krisen des Kurstaats ausgeprägt oppositionelle Tendenzen bestanden. Hier spielte eine Rolle, dass 1841 die norddeutsche Taler-Währung endgültig auf das gesamte kurhessische Gebiet ausgedehnt wurde und die südliche Landesgrenze zur Währungsgrenze gegenüber dem Gulden-Gebiet wurde.Das Papiergeld des Kurfürstentums Hessen. Methoden staatlicher Schuldenaufnahme im 19. Jahrhundert. Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Philosophie des Fachbereichs Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, vorgelegt von Andreas Kaiser, Marburg 2003, Seite 15f Hinzu kam die verfehlte Strukturpolitik der Regierung in Kassel. So erfolgte z. B. die Entwicklung des Eisenbahnwesens viel zu spät und zögerlich.Hellmut Seier: Hanau und Kurhessen im Spiegel des Vormärz und seines Geschichtsbewußtseins. Zur 150-Jahr-Feier des Hanauer Geschichtsvereins. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte. 45, 1985, S. 129–162. Zudem entschied die Regierung sich, die erste Nord-Süd-Verbindung der Eisenbahn von Kassel nach Frankfurt über die großherzoglich hessische Provinz Oberhessen zu favorisieren, die Main-Weser-Bahn, statt sich für die Route über Fulda und Hanau zu entscheiden (die spätere Frankfurt-Bebraer Eisenbahn). So blieb Fulda bis in die Zeit der preußischen Annexion ohne Eisenbahnanschluss.
Annexion durch Preußen