Amtschef ist eine Funktion in der deutschen Ministerialverwaltung und der Bundeswehr. Der Begriff ist rechtlich nicht definiert.
Als Abkürzung ist „AC“ gebräuchlich.
Ministerialverwaltung Die Organigramme der Bundesministerien und der meisten Landesministerien enthalten den Begriff nicht. Ein einheitlicher Sprachgebrauch in der Ministerialverwaltung ist nicht belegbar. In den Ministerien der Länder Baden-Württembergz. B. In: justiz-bw.de, abgerufen am 28. Februar 2022 und Bayernz. B. Der Aufbau des Bayerischen Justizministeriums. In: justiz.bayern.de, Stand 6. Oktober 2025, abgerufen am 14. November 2025. handelt es sich traditionell um eine Funktionsbezeichnung für den Ministerialdirektor als höchstem, dem Minister direkt unterstellten Beamten, der auch den Minister vertritt. Im sächsischen Justizministerium wurde der Begriff als Funktionsbezeichnung für einen von zwei Staatssekretären ohne erkennbares Unterscheidungskriterium verwendet.
Bundeswehr In der Bundeswehr ist Amtschef die Bezeichnung einer Dienststellung und eines Dienstpostens für die Leiter militärischer Ämter. Folgende Dienststellen der Bundeswehr werden beispielsweise von Amtschefs geleitet:
Amt für Heeresentwicklung Luftfahrtamt der Bundeswehr Planungsamt der Bundeswehr Streitkräfteamt Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr
Ehemalige von Amtschefs geleitete Bundeswehrämter (Auswahl):
Amt für den Militärischen Abschirmdienst Amt für Sicherheit der Bundeswehr Heeresamt Luftwaffenamt Marineamt Militärgeschichtliches Forschungsamt Personalamt der Bundeswehr Sanitätsamt der Bundeswehr Truppenamt
Siehe auch Behördenleiter Amtsleiter
Einzelnachweise
Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes