Die Fachanwaltsordnung (FAO) ist eine Berufsordnung nach Abs. 2 Nr. 2a BRAO, die die besonderen Berufspflichten im Zusammenhang mit dem Führen der Fachanwaltsbezeichnung in Deutschland näher regelt, insbesondere die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung. Rechtsgrundlage ist Abs. 1 Satz 2 BRAO. Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer erlässt die FAO als Satzung ( Abs. 2 BRAO).
Derzeit gibt es Fachanwaltsbezeichnungen für 24 Rechtsgebiete. Gültig ist die Fassung vom 1. Dezember 2025.
Weblinks Bundesrechtsanwaltskammer: Fachanwaltsordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2025
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