Das Herzogtum Bukowina (, , polnisch Księstwo Bukowiny, ) war Kronland des österreichischen Hauses Habsburg.

Geschichte Nach dem Frieden von Kücük gelang es den Habsburgern 1775, bei der Hohen Pforte die Abtretung des 10.000 km² großen Gebietes zu erreichen. In dem Vertrag wurde es zum ersten Mal als Bukowina – Buchenland – bezeichnet. Für Jahrzehnte blieb das Gebiet des späteren Kronlandes ein Teil des Kronlandes Galizien. Um 1848 war sein Eigengewicht aber so groß, dass man sich in Wien entschloss, einer Petition der Stände der Bukowina nachzukommen und es zu einem Herzogtum und Czernowitz zur Hauptstadt zu machen.Kurt Scharr: Die Landschaft Bukowina. Das Werden einer Region an der Peripherie 1774–1918. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 3-205-78463-4, S. 168. Von 1867 bis 1918 war es Kronland im cisleithanischen (österreichischen) Teil Österreich-Ungarns. Am 28. November 1918 wurde im Synodensaal der Erzbischöflichen Residenz in Czernowitz durch einen Rumänischen Kongress die Vereinigung der Bukowina (rumänisch Bucovina) mit dem Königreich Rumänien proklamiert. Infolge des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt besetzte die Sowjetunion am 28. Juni 1940 neben dem Territorium Bessarabiens auch den nördlichen Teil der Bukowina. Rumänien erkannte am 10. Februar 1947 durch die Unterzeichnung der Pariser FriedensverträgeTreaty of Peace with Romania: February 10, 1947. die neue Grenze endgültig an. Der nördliche Teil gehört seitdem zur Sowjetunion bzw. zur Ukraine, der südliche Teil blieb bei Rumänien.

Die Hauptstadt des Kronlandes war Czernowitz (), heute in der Ukraine.

Verwaltungsbezirke und Landesordnung 1854 wurde die Bukowina in folgende politische Bezirke unterteilt:Reichsgesetzblatt Nr. 110 / 1854 vom 24. April 1854 (= S. 395)Die Stadt Czernowitz unterstand dem Landeschef direkt und führte auf ihrem Gebiet auch die Agenden der Bezirkshauptmannschaft.

Mit der Reichsverfassung 1861 erhielt die Bukowina im Kaisertum Österreich eine Landesordnung, der zufolge in Czernowitz ein Landtag mit seinem Exekutivausschuss, dem Landesausschuss, errichtet wurde.Reichsverfassung 1861, RGBl. Nr. 20 / 1861 (= S. 69); siehe beiliegende Landesordnungen Diesen autonomen Landesorganen stand als Vertreter von Kaiser und Wiener Regierung der nun Landespräsident genannte k.k. Landeschef mit der hier Landesregierung genannten Statthalterei gegenüber. Bei der 1867 erfolgten Teilung des bisher einheitlichen Kaisertums in eine österreichische und eine ungarische Monarchie verblieb die Bukowina bei Österreich.

Nationalitäten Der Nationalität nach waren die Mehrzahl der Einwohner um 1900 im nördlichen und westlichen Teil Ukrainer, damals Ruthenen (41 %) genannt, im südlichen und östlichen Rumänen (32 %), daneben sind 22 % Deutsche, 3,7 % Polen, 1,3 % Magyaren. Städte mit deutscher Prägung waren Radautz, Gurahumora und Sereth.

In der Verwaltung, an deren Spitze die k.k. Landesregierung stand, und vor Gericht (1895: Landesgericht in Czernowitz; Kreisgericht in Suczawa; 15 BezirksgerichteMeyers Konversations-Lexikon, 5. Auflage, 3. Band, Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1895, S. 665.) waren seit 1864 Deutsch, Rumänisch und Ruthenisch, wie das Ukrainische damals genannt wurde, gleichberechtigte Sprachen.Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Grossrumäniens 1918–1944. Verlag Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-56585-0, S. 37 f.

Siehe auch Liste der Landespräsidenten des Herzogtums Bukowina Bukowinadeutsche

Weblinks Herzogtum Bukowina

Einzelnachweise

Bukowina Bukowina, Herzogtum Kategorie:Historisches Territorium (Rumänien)

Kategorie:Rumänische Geschichte (19. Jahrhundert) Kategorie:Ukrainische Geschichte Kategorie:Österreichisch-ukrainische Beziehungen Bukowina Kategorie:Aufgelöst 1918