mini|Verschiedene Schlüsselzahlen auf der Rückseite eines deutschen EU-Kartenführerscheins in Spalte 12 (rechts)
Schlüsselzahlen sind Kodierungen mittels Zuordnungen von Bedeutungen zu Zahlenwerten.
Fahrerlaubnisrecht Teil der amtlichen Zulassung von Personen zum Straßenverkehr in der Europäischen Union. Sie sind auf der Rückseite eines EU-Führerscheins in der Spalte 12 eingetragen. Die dort jeweils eingetragenen Schlüsselzahlen zeigen an, ob und welche Beschränkungen der Fahrerlaubnis oder Auflagen für den betreffenden Führerscheininhaber bestehen. Rechtsgrundlage für solche Beschränkungen und Auflagen ist seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 die Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein, und der Neufassung vom 20. Dezember 2006 die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (Neufassung),. in deren Anlage I die harmonisierten Gemeinschaftscodes mit den Kennnummern 01 bis 99 aufgelistet sind.
Für einen Teil der Schlüsselzahlen gibt es lediglich den zweistelligen „Hauptschlüssel“, für andere eine weiter differenzierte Unterteilung mit ebenfalls zweistelligen Unterschlüsseln. Für einen Teil der Auflagen und Beschränkungen ist es den einzelnen Staaten freigestellt, die Unterschlüssel zu benutzen oder wegzulassen, für andere Teile ist jedoch die Benutzung der Unterschlüssel Pflicht für alle Staaten.
Neben den harmonisierten Gemeinschaftscodes können die Staaten zusätzliche nationale Sonderschlüssel verwenden. Diese haben dreistellige Hauptschlüsselziffern und fallweise auch Unterschlüssel mit zwei Ziffernstellen. Sie gelten nur im jeweiligen Inland.
Während die EU-Richtlinie die gemeinsamen Codes festlegt, wird deren eigentliche Ausführung durch jeweilige nationale Rechtsverordnungen bestimmt. In Deutschland ist dies die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), deren § 23 in Absatz (2) besagt:
Die in Deutschland verwendeten Schlüsselzahlen sind in der Anlage 9 (zu § 25 Abs. 3 der FeV) aufgeführt, in Österreich sind die „Zahlencodes“ in der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV) BGBl. II Nr. 320/1997Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung Österreich enthalten.
Die folgende Tabelle stellt den Wortlaut der EU-Richtlinie und die in Deutschland sowie Österreich verwendeten Codes und ihre ggf. abweichenden Formulierungen gegenüber.
Harmonisierte Gemeinschaftscodes Schlüsselzahl Wortlaut Richtlinie 2006/126/EG In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Führerscheingesetz- Durchführungsverordnung Österreich FAHRER (medizinische Gründe) - kein Eintrag – LENKER (medizinische Gründe) 01 Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz 01.01 Brillen Brille Brillen 01.02 Kontaktlinsen Kontaktlinsen Kontaktlinsen 01.03 Schutzgläser Schutzbrille Schutzgläser 01.04 Opakgläser – nicht verwendet – Opakgläser 01.05 Augenschutz Augenschutz Augenschutz 01.06 Brille oder Kontaktlinsen Brille oder Kontaktlinsen Brillen oder Kontaktlinsen 01.07 Spezifische optische Hilfe Spezifische optische Hilfe Spezifische optische Hilfe 02. Hörprothese/Kommunikationshilfe Hörhilfe/Kommunikationshilfe Hörprothese/Kommunikationshilfe 02.01 Hörprothese an einem Ohr – nicht verwendet – Hörprothese an einem Ohr 02.02 Hörprothese an beiden Ohren – nicht verwendet – Hörprothese an beiden Ohren 03. Prothese/Orthese der Gliedmaßen Prothese/Orthese der Gliedmaßen Prothese/Orthese der Gliedmaßen 03.01 Prothese/Orthese der Arme Prothese/Orthese der Arme Prothese/Orthese der Arme 03.02 Prothese/Orthese der Beine Prothese/Orthese der Beine Prothese/Orthese der Beine 05 Beschränkte Gültigkeit (verpflichtender Gebrauch von Untercodes, das Fahren unterliegt Beschränkungen aus medizinischen Gründen) weggefallen, vormals: Fahrbeschränkung aus medizinischen Gründen Beschränkte Gültigkeit 05.01 Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) weggefallen, vormals: Nur bei Tageslicht - ersetzt durch Schlüsselzahl 61 - Beschränkung auf Fahrten bei Tag (zum Beispiel: eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang) 05.02 Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts …/innerhalb der Region weggefallen, vormals: In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts …/innerhalb der Region - ersetzt durch Schlüsselzahl 62 - Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts …/innerhalb der Region 05.03 Fahren ohne Beifahrer weggefallen, vormals: Ohne Beifahrer / Sozius - ersetzt durch Schlüsselzahl 63 - Fahren ohne Beifahrer/Mitfahrer 05.04 Beschränkt auf höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h weggefallen, vormals: Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h - ersetzt durch Schlüsselzahl 64 - Beschränkt auf höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h 05.05 Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins sein muss weggefallen, vormals: Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist - ersetzt durch Schlüsselzahl 65 - Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins sein muss 05.06 Ohne Anhänger weggefallen, vormals: Ohne Anhänger - ersetzt durch Schlüsselzahl 66 - Ohne Anhänger 05.07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt weggefallen, vormals: Nicht gültig auf Autobahnen - ersetzt durch Schlüsselzahl 67 - Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt 05.08 Kein Alkohol weggefallen, vormals: Kein Alkohol - ersetzt durch Schlüsselzahl 68 - Kein Alkohol
Schlüsselzahl Wortlaut Richtlinie 2006/126/EG i. V. m. 2012/36/EU. Fassung vom 19. November 2012. In der Fahrerlaubnisverordnung FeV Deutschland In der Führerscheingesetz- Durchführungsverordnung Österreich FAHRZEUGANPASSUNGEN - kein Eintrag – FAHRZEUGANPASSUNGEN 10 Angepasste Schaltung Angepasste Schaltung Angepasste Schaltung 10.01 Handschaltung – nicht verwendet – Handschaltung 10.02 Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1) – nicht verwendet – Fahrzeuge ohne Kupplungspedal (oder Schalthebel bei Fahrzeugen der Klassen A oder A1) 10.03 Elektronisches Wechselgetriebe – nicht verwendet – Elektronisches Wechselgetriebe 10.04 Anpassung des Schalthebels – nicht verwendet – Anpassung des Schalthebels 10.05 Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht erlaubt – nicht verwendet – Zusätzliches Kraftübertragungsgetriebe nicht erlaubt 15 Angepasste Kupplung Angepasste Kupplung Angepasste Kupplung 15.01 Angepasstes Kupplungspedal – nicht verwendet – Angepasstes Kupplungspedal 15.02 Handkupplung – nicht verwendet – Handkupplung 15.03 Automatische Kupplung – nicht verwendet – Automatische Kupplung 15.04 Trennwand vor abgeteiltem/heruntergeklapptem Kupplungspedal – nicht verwendet – Trennwand vor abgeteiltem/heruntergeklapptem Kupplungspedal 20 Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Bremsmechanismen Angepasste Bremsmechanismen 20.01 Angepasstes Bremspedal – nicht verwendet – Angepasstes Bremspedal 20.02 Verbreitertes Bremspedal – nicht verwendet – Verbreitertes Bremspedal 20.03 Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem linken Fuß – nicht verwendet – Bremspedal geeignet für Gebrauch mit dem linken Fuß 20.04 Bremspedal (Fußraste) – nicht verwendet – Bremspedal (Fußraste) 20.05 Bremspedal (Kipppedal) – nicht verwendet – Bremspedal (Kipppedal) 20.06 Angepasste Handbremse – nicht verwendet – Angepasste Handbremse 20.07 Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse – nicht verwendet – Betriebsbremse mit verstärkter Servobremse 20.08 Verstärkte Hilfsbremse, in die Betriebsbremse integriert – nicht verwendet – Verstärkte Hilfsbremse, in die Betriebsbremse integriert 20.09 Angepasste Feststellbremse – nicht verwendet – Angepasste Feststellbremse 20.10 Feststellbremse mit elektrischer Bedienung – nicht verwendet – Feststellbremse mit elektrischer Bedienung 20.11 (Angepasste) Feststellbremse mit Fußbedienung – nicht verwendet – (Angepasste) Feststellbremse mit Fußbedienung 20.12 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Bremspedal – nicht verwendet – Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Bremspedal 20.13 Mit dem Knie betriebene Bremse – nicht verwendet – Mit dem Knie betriebene Bremse 20.14 Elektrisch betriebene Bremse – nicht verwendet – Elektrisch betriebene Bremse 25. Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen Angepasste Beschleunigungsmechanismen 25.01 Angepasstes Gaspedal – nicht verwendet – Angepasstes Gaspedal 25.02 Gaspedal (Fußraste) – nicht verwendet – Gaspedal (Fußraste) 25.03 Gaspedal (Kipppedal) – nicht verwendet – Gaspedal (Kipppedal) 25.04 Handgas – nicht verwendet – Handgas 25.05 Beschleunigung mit dem Knie – nicht verwendet – Beschleunigung mit dem Knie 25.06 Servogas (elektronisches, pneumatisches usw.) – nicht verwendet – Servogas (elektronisches, pneumatisches usw.) 25.07 Gaspedal links vom Bremspedal – nicht verwendet – Gaspedal links vom Bremspedal 25.08 Gaspedal links – nicht verwendet – Gaspedal links 25.09 Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Gaspedal – nicht verwendet – Trennwand vor abgenommenem/heruntergeklapptem Gaspedal 30 Angepasste kombinierte Gas- und Bremsmechanismen weggefallen, vormals: Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen