mini|Flagge des Fürstentums Salm mini|Darstellung des Fürstentums Salm als Mitglied des Rheinbundes nach den territorialen Verhältnissen des Jahres 1808
Das Fürstentum Salm war vom 30. Oktober 1802 bis zum 28. Februar 1811 ein Staat im äußersten Westen Westfalens. Er ging aus dem Reichsdeputationshauptschluss hervor und stand als Kondominium unter der gemeinsamen Herrschaft der Fürstenhäuser Salm-Salm und Salm-Kyrburg, des Fürsten Konstantin zu Salm-Salm und des minderjährigen Fürsten Friedrich IV. zu Salm-Kyrburg. Durch Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich und durch Eintritt in den Rheinbund erlangte das Land 1806 für einige Jahre eine weitgehende Souveränität, ehe das Französische Kaiserreich 1811 die bereits Ende 1810 beschlossene Annexion vollzog. Das Staatsgebiet deckte sich ungefähr mit dem heutigen Kreis Borken, ging aber teilweise darüber hinaus und umfasste Gebiete der heutigen Kreise Wesel und Recklinghausen. Etwa reichte es nördlich der historischen Ortskerne von Dorsten und Marl bei Lembeck und Lippramsdorf bis an die Lippe.Vgl. hierzu: Johann Josef Scotti: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind. Band 3: Sechste Abtheilung: Herrschaften Ahaus-Bocholt und Werth / A. Territorial-Nachweisung zur 6ten Abtheilung der Münsterschen Provinzial-Gesetz-Sammlung. Münster 1842, S. 445–449 (PDF) Die Hauptstadt (Regierungssitz) war Bocholt.Friedrich Reigers: Die Stadt Bocholt im neunzehnten Jahrhundert. Temming, Bocholt, 1907, S. 35, Digitalisat, Digitale Sammlungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, abgerufen am 26. Dezember 2013.Siehe auch: Organisation der gemeinschaftlichen Salm-Salmschen und Salm-Kyrburgschen Regierung zu Bocholt. Namen der gemeinschaftlichen hohen und subalternen Verwaltungsbeamten (Peter Franz von Noël, Carl Joseph von Embden (1758–1822), Schiess, Simons, Jeremias Gottfried von Noël, Anton Bonati, von Raesfeld) und Gehälter dieser Beamten. (Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Bestellsignatur: Fürstentum Salm, Kanzlei, Nr. IV.3) Residenzstädte waren Anholt (Salm-Salm) und Ahaus (Salm-Kyrburg).
Eine „gefürstete Grafschaft Salm“ oder ein Fürstentum Salm bzw. Salm-Salm mit Residenzen in Badonviller und Senones hatte zwischen 1623 und 1793 in den Vogesen existiert. Vorgängerterritorien für den salm-kyrburgischen Landesteil waren die Wild- und Rheingrafschaft ab 1499 sowie das Fürstentum Salm-Kyrburg von 1743 bis 1798 mit dem Hauptort Kirn.
Fürstentum Salm 1802 bis 1811 mini|Fürstentum Salm (ocker-oliv) in einer historischen Karte (um 1900) zur politischen Geographie Deutschlands und Italiens nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803
Das Fürstentum Salm gehörte zum „napoleonischen System“ von Staaten,Der Historiker Erwin Hölzle führte 1933 den Begriff Napoleonisches Staatensystem ein. – Erwin Hölzle: Das Napoleonische Staatensystem in Deutschland. In: HZ 148 (1933), S. 277–293.Thierry Lentz: Neue Ideologie und grundlegende Konstante in der europäischen Diplomatie des Napoleonischen Zeitalters. In: Guido Braun, Gabriele B. Clemens, Lutz Klinkhammer, Alexander Koller (Hrsg.): Napoleonische Expansion. Okkupation oder Integration? Bibliothek des deutschen historischen Instituts in Rom, Band 127, Walter de Gruyter, Berlin/Boston 2013, ISBN 978-3-11-029272-5, S. 35 f. (online) deren Gründung, Entwicklung und Untergang in enger Beziehung zum Verlauf der Koalitionskriege (1792–1815) und der Außenpolitik Frankreichs unter Napoleon Bonaparte standen. Diese Staaten bildeten einerseits Einflussbereiche und andererseits Pufferzonen zwischen den europäischen Großmächten. Die imperialistische Politik NapoleonsGeoffrey Ellis: The Napoleonic Empire. Palgrave Macmillan, New York 2003, ISBN 0-333-99005-6 (Google Books)Harold C. Deutsch: The Genesis of Napoleonic Imperialism (= Havard Historical Studies. Band 41). Havard University Press, Cambridge/Massachusetts 1938, ISBN 978-0-598-53698-3, S. 38 ff., 71 und der vielschichtige kulturelle Einfluss Frankreichs prägten die Entwicklung des Fürstentums vor allem, sowohl in den äußeren Beziehungen als auch im Innern.
Das Fürstentum Salm war von der kaiserlichen Ratifikation des Reichsdeputationshauptschlusses am 27. April 1803 bis zur Niederlegung der Reichskrone durch Kaiser Franz II. am 6. August 1806 zunächst ein Gliedstaat des Heiligen Römischen Reiches. Aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses waren dessen Herrscher je durch eine, also insgesamt zwei Virilstimmen im Reichsfürstenrat vertreten.Johann Christoph Krause, Traugott Gotthilf Voigtel: Einleitung in die Geschichte des Deutschen Reiches, vorzüglich zum Behufe zukünftiger Rechtsgelehrten. Überarbeitung und Fortsetzung von Traugott Gotthilf Voigtel, Curtsche Buchhandlung, Halle an der Saale 1806, S. 422 (Google Books)
Mit dem Untergang des Reiches wurde das Fürstentum ein völkerrechtlich souveräner Staat. Aufgrund der faktischen Machtverhältnisse war er allerdings starker französischer Einflussnahme ausgesetzt. Im Juni/Juli 1806 gehörte das Fürstentum zu den Gründerstaaten des Rheinbundes, des Militär- und Staatenbundes deutscher Fürsten mit dem französischen Kaiser Napoleon als „Protektor“. Trotz der Schutz-, Allianz- und Souveränitätsgarantien, die es den Souveränen des Rheinbundes in der Rheinbundakte vertraglich zugesichert hatte, beschloss Frankreich am 13. Dezember 1810, das Fürstentum zu annektieren. Die völkerrechtswidrige Besitzergreifung und Eingliederung des Fürstentums vollzog Frankreich unter Leitung des kaiserlichen Kommissars Théobald Bacher am 28. Februar 1811. Nach dem Zusammenbruch der französischen Herrschaft (1813) und einer interimistischen Verwaltung unter dem Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein wurde das Fürstentum am 9. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress entgegen den allgemeinen Tendenzen zur Restauration nicht wiederhergestellt, sondern sein Gebiet wurde von den Signatarstaaten der Wiener Kongressakte dem Staat Preußen zugeteilt.
Das Fürstentum war ein Kondominium der Fürstentümer Salm-Salm und Salm-Kyrburg. Die in Realunion zusammengefassten Herrschaftsbereiche Ahaus-Bocholt-Werth und Anholt sowie später noch Gemen standen unter der gemeinsamen Regierung zweier Linien des Adelsgeschlechtes Salm, des Fürstenhauses zu Salm-Salm und des Fürstenhauses zu Salm-Kyrburg.genealogy.eu – Salm (englisch)Norbert Angermann, Robert-Henri Bautier, Robert Auty (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters. Band VII, ISBN 3-7608-8907-7, S. 1309. Die Fürstlich Salmisch Gemeinschaftliche Regierung hatte ihren Sitz im Weißen Stift in Bocholt. Einer der jeweils zwei Direktoren der gemeinschaftlichen Regierung für Salm-Kyrburg war Franz Xaver von Zwackh, der seit 1787 bereits Friedrich III. von Salm-Kyrburg als Kanzleidirektor gedient hatte und nach dessen Tod zum Vormundschaftsrat des minderjährigen Fürsten Friedrich IV. bestimmt worden war. Mit Dekret vom 23./25. Juli 1803 wurden der Salm-Salm’sche Geheimrat und Kanzleidirektor Peter Franz Noël Direktor für Salm-Salm in der gemeinschaftlichen Regierung, dessen Sohn, der Salm-Salm’sche Hofrat Jeremias Gottfried Noël, sowie der Salm-Salm’sche Hofrat Carl Joseph von Embden (≈1759–1822,Todesanzeige (Nr. 2560) in: Frankfurter Ober-Postamts-Zeitung, Ausgabe Nr. 302 vom 30. Oktober 1822. Sohn des 1773 promovierten Juristen und 1791 geadelten Salm-Salm’schen Geheimrats Carl Adam von Embden) und die Salm-Kyrburg’schen Hofräte Gottfried Schieß († 19. August 1805) und Christian Simon († 16. Juli 1812) zu Wirklichen Regierungsräten ernannt, Anton Bonati (1760–1828) zum Regierungssekretär.Nordrhein-Westfälisches Staatsarchiv Münster (Hrsg.): Das Staatsarchiv und seine Bestände. Münster 1964, Band 1, S. 114. Mit Dekret vom 30. Oktober/22. November 1809 wurden drei oberste Landeskollegien – die Landesregierung, die Hofkammer und das Hofgericht – gebildet. Die Landesregierung übernahmen die Hofräte Hans von Bostel, Aloys van Langenberg und Andreas Stündeck unter der Leitung von Geheimrat Jeremias Gottfried Noël, der durch fürstliches Patent vom 7. April 1809 als Nachfolger seines verstorbenen Vaters für Salm-Salm zum Direktor der gemeinschaftlichen Regierung des Fürstentums (Kanzleidirektor) befördert worden war.Zum Organigramm der salmischen Regierungen vor und nach der Reorganisation von 1809 siehe auch: Ämter und Gerichte der Übergangszeit (1802–1815). In: Armin Wiedemann: Geistliche und weltliche Herrschaft. Die Bocholter Richter von 1650 bis 1945. In: Unser Bocholt. Zeitschrift für Kultur und Heimatpflege. 69. Jahrgang (2018), Heft 2, S. 31 f. Sowohl Peter Franz Noël als auch dessen Sohn Jeremias Gottfried hatten sich als Vertreter Salm-Salms ständig mit Franz Xaver von Zwackh, der unter Maximilian von Montgelas vorwiegend für das Königreich Bayern wirkte, abzustimmen. Dieser war ab 1806 als bevollmächtigter Minister Bayerns beim Rheinbund in Frankfurt am Main und im Nebenamt „Oberleiter aller Verwaltungszweige“ seines salm-kyrburgischen Mündels.Arthur Kleinschmidt: Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen 1789–1815. Perthes, Gotha 1912, S. 219 (Digitalisat)
Mit den in Westfalen gelegenen, gemeinsam regierten Territorien des Fürstentums Salm wurden die Fürstenhäuser Salm-Salm und Salm-Kyrburg für den Verlust ihrer linksrheinischen Gebiete entschädigt, die das Heilige Römische Reich deutscher Nation im Frieden von Lunéville am 9. Februar 1801 an Frankreich abgetreten hatte. Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 regelte das Reich die Einzelheiten der Entschädigung auf der Grundlage eines seit Mitte 1802 verhandelten französisch-russischen Entschädigungsplans, der die Entschädigung weltlicher Reichsfürsten im Wesentlichen zulasten geistlicher Reichsfürsten vorsah. Das Fürstentum Salm war somit ein Nachfolgestaat der territorial untergegangenen linksrheinischen Reichsfürstentümer Salm-Salm und Salm-Kyrburg.
Nach den Verhältnissen des Jahres 1808 war das Fürstentum Salm im Westen, Süden und Osten vom Großherzogtum Berg umgeben. Im Norden grenzte es an das Königreich Holland, im Südosten an die Landesteile Recklinghausen und Dülmen des Herzogtums Arenberg-Meppen.
Fürstentum Salm bzw. Salm-Salm 1623 bis 1793
mini|hochkant|Fürstentum Salm (Principauté de Salm) auf der Carte de la Lorraine où l’on a distingué le Pays Messin, le Verdunois et le Toulois, le Barrois et l’Alsace, 1784 mini|hochkant|Obelisk aus dem Jahr 1893 in Senones zur Erinnerung an die Angliederung des Fürstentums Salm an Frankreich im Jahr 1793