mini|Österreichisches Hinweiszeichen 23c – Fahrstreifenverminderung

Als Reißverschlussverfahren oder Reißverschlusssystem bezeichnet man im Straßenverkehr eine Art des Einordnens. Werden zwei Fahrstreifen auf einen zusammengeführt, so müssen sich die Fahrzeuge an der Engstelle ähnlich einem Reißverschluss abwechselnd einordnen, um den Verkehr auf beiden Spuren flüssig zu halten.

Rechtsgrundlage Das Verhalten bei Engstellen ist im Allgemeinen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) des jeweiligen Landes geregelt.

Rechtsprechung Ob bereits ein Hindernis auf einer Fahrspur das Reißverschlussverfahren aktiviert, ist in deutscher Rechtsprechung umstritten. Im Urteil wird es von dem Kammergericht Berlin bejaht, im Urteil von dem Amtsgericht München dagegen verneint.

Akzeptanz mini|Zusatzschild in Deutschland (Zusatzzeichen 1005-30) Nach wie vor versuchen viele Fahrzeugführer, sich bereits weit vor der eigentlichen Verengung einzuordnen, was zu vermeidbaren Staus führt, weil in diesem Fall eine Verlangsamung des Verkehrs bereits vor der Engstelle stattfindet und außerdem die Situation entstehen kann, dass ein Verkehrsteilnehmer, der bereits ein einscherendes Fahrzeug auf seinen Fahrstreifen hat fahren lassen, an der Engstelle (oder bei weiteren vorzeitigen Fahrstreifenwechseln bereits auch davor) erneut ein Fahrzeug auf seinen Fahrstreifen lassen muss. Er hat, im übertragenen Sinn, somit also zwei (oder mehr) Reißverschlusszähne passieren lassen. Verglichen mit einem realen Reißverschluss wird deutlich, warum diese Vorgehensweise nicht sinnvoll erscheint und dadurch auch ein erhebliches Aggressionspotential birgt. Zunehmend sieht man daher Verkehrsschilder mit einer Aufforderung, sich erst an der Engstelle einzuordnen. In vielen Bundesländern wird vor der Engstelle eine durchgezogene Linie eingerichtet, um ein zu frühes Einfädeln zu verhindern.

Siehe auch Themenliste Straßenverkehr

Einzelnachweise

Kategorie:Straßenverkehrsordnungsrecht