Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, ) ist eine Agentur der Europäischen Union, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben im Rahmen der Registrierung, Bewertung, Zulassung sowie Beschränkung von Chemikalien in einem einheitlichen Verfahren innerhalb der EU wahrnimmt. Sie ist in Helsinki, Finnland, angesiedelt.
Die ECHA nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf und besteht aus mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat, das die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht unterstützt. Sie nimmt Registrierungsunterlagen von Herstellern und Importeuren entgegen und prüft die eingereichten Unterlagen gemäß den Vorgaben der REACH-Verordnung.
Die ECHA wird von einer Exekutivdirektorin (Sharon McGuinness) geführt und hat zurzeit 596 Mitarbeiter. Das oberste Steuerungsgremium ist der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und von Vertretern „interessierter Kreise“ (ernannt von der Europäischen Kommission) besteht (Art. 79 REACH). Die ECHA ist eine rechtlich selbstständige, unabhängige Regulierungsbehörde. Sie ist keine nachgeordnete Stelle der Europäischen Kommission.Führ, Martin, Vom Wesen Europäischer Agenturen, in: Ewer/Ramsauer/Reese/Rubel (Hrsg.), Methodik – Ordnung – Umwelt (Festschrift für Hans-Joachim Koch), Berlin 2014, S. 229–252 (Duncker & Humblot)
Funktionen Für die Arbeit der ECHA zuständig ist das „Sekretariat“ (unter der Leitung des Direktors). Das Sekretariat erarbeitet zusammen mit den Behörden der Mitgliedstaaten Stellungnahmen zu den von den Stoffen ausgehenden Risiken sowie zu den sozioökonomischen Folgen anvisierter Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Verbote, Beschränkungen, Zulassungen), bildet für den Vollzug und die Überwachung der Chemikaliensicherheit ein Netzwerk mit den Behörden der Mitgliedstaaten, unterhält eine zentrale Stoffdatenbank und erstellt Leitfäden zur Unterstützung der Unternehmen, koordiniert Entscheidungen über toxikologische und ökotoxikologische Untersuchungen im Rahmen der nach REACH vorgesehenen Verfahren. Gegen bestimmte Entscheidungen der ECHA kann bei einer Widerspruchskammer (Board of Appeal) Widerspruch eingelegt werden.
Die ECHA ist auch zuständig für den Vollzug weiterer EU-Rechtsakte: Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) vom 16. Dezember 2008) Verordnung über Biozidprodukten (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 vom 22. Mai 2012) Verordnung über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (Verordnung (EU) Nr. 649/2012 vom 4. Juli 2012; engl. PIC-Regulation für „Prior Informed Consent“), die das Rotterdamer Übereinkommen über den Handel mit gefährlichen Chemikalien in EU-Recht überführt.
Datenbanken Die ECHA unterhält verschiedene öffentlich zugängliche Datenbanken:ECHA: Informationen über Chemikalien, abgerufen am 7. November 2016. EG-Inventar (EC Inventory)ECHA: EG-Verzeichnis. Registrierte StoffeECHA: Registrierte Stoffe. Vorregistrierte StoffeECHA: Vorregistrierte Stoffe. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Inventory)ECHA: Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis. Infokarten (InfoCards)ECHA: What is an Infocard?, doi:10.2823/289368, November 2015. Kurzprofile (Brief Profiles) Wirkstoffe in BiozidenECHA: Biozide Wirkstoffe. Der PIC-Verordnung unterliegende ChemikalienECHA: Der PIC-Verordnung unterliegende Chemikalien. Anhang-III-VerzeichnisECHA: Anhang-III-Verzeichnis. Entscheidungen im Rahmen der DossierbewertungECHA: Dossierbewertungsentscheidungen. Beratung im Rahmen von VersuchsvorschlägenECHA: Versuchsvorschläge. Liste der CoRAP-Stoffe (Stoffbewertung gemäß dem CoRAP-Prozess)ECHA: Stoffbewertung – CoRAP. Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden StoffeECHA: Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe. (SVHC: Substance of Very High Concern) Informationen zu Stoffen in Erzeugnissen auf der KandidatenlisteECHA: Informationen über Stoffe auf der Kandidatenliste, die in Erzeugnissen enthalten sind. Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-VerordnungECHA: Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe. Stoffe, die gemäß REACH einer Beschränkung unterliegen RMO-Analyse (Regulatory Management Option Analysis, kurz RMOA) ECHA-term – multilinguale Datenbank chemischer BegriffeECHA: ECHA-term – Multilingual Chemical Terminology by ECHA. SCIP-Datenbank – Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen oder in komplexen Gegenständen
Direktoren Geert Dancet: Januar 2008 – Dezember 2017 Bjørn Hansen: Januar 2018 – März 2022 Shay O’Malley (ad interim): März – November 2022 Sharon McGuinness: seit Dezember 2022
Kritik Forschungsprojekt des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung 2014 führte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung das Forschungsprojekt REACH Compliance: Datenverfügbarkeit in REACH-Registrierungen durch, um die Qualität der von Herstellern und Importeuren eingereichten Daten zu untersuchen. In mehr als der Hälfte der überprüften Registrierungsdossiers fehlten demnach wichtige Angaben, anhand derer toxische Wirkungen auf Gesundheit und Umwelt bewertet werden können. 58 % der geprüften Dossiers erfüllten die Anforderungen der REACH-Verordnung in mindestens einem Punkt nicht. Hersteller und Importeure hatten häufig auf Ersatzdaten zu ähnlichen Stoffen zurückgegriffen; ungeeignete Risikobewertungen können zu einer hohen Unsicherheit bezüglich möglicher Risiken und schädlicher (Langzeit-)Wirkungen durch die betreffenden Chemikalien führen. Im Forschungsprojekt wurde jedoch nicht geprüft, ob die von den Herstellern und Importeuren genutzten Abweichungen von den Standarddaten ausreichend waren und angemessen begründet wurden.REACH Compliance: Data Availability of REACH Registration, Part 1: Screening of chemicals > 1000 tpa (PDF; 5,5 MB); Umweltbundesamt (Hrsg.), Berlin 2015.
Interessenkonflikte Im Kontext einer Pressemitteilung des Europäischen Rechnungshofs vom 11. Oktober 2012 wurde bekanntgegeben, dass die ECHA Interessenkonflikte nicht angemessen handhabe. Obgleich interne Vorgehensweisen und Verfahren für die Behandlung von Interessenkonflikten installiert worden sind, wurden „erhebliche Mängel“ bezüglich des Personals der Agentur und der Mitglieder der Widerspruchskammer festgestellt.Europäischer Rechnungshof, Pressemitteilung ECA 12/39: Interessenkonflikte wurden von den ausgewählten Agenturen nicht angemessen gehandhabt, so die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), vom 11. Oktober 2012 (diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Sonderberichts. Der vollständige Bericht ist auf der Website des Rechnungshofes www.eca.europa.eu abrufbar). Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, kam im Juni 2013 zu dem Schluss, dass die ECHA angemessene Schritte unternommen hat, diesbezügliche Vorschläge umzusetzen., vom 6. Juni 2013 (PDF 109 kB).
Siehe auch European Chemicals Bureau
Weblinks
ECHA auf der offiziellen Website der Europäischen Union europa.eu Neue Europäische Chemikalien-Agentur nimmt mit Inkrafttreten von REACH ihre Arbeit auf, Pressemitteilung vom 5. Juni 2007
Einzelnachweise
Kategorie:Chemikalienrecht (Europäische Union) Kategorie:Agentur der Europäischen Union Kategorie:Organisation (Helsinki) Kategorie:Wissenschaftliche Organisation (Finnland) Kategorie:Behördengründung 2006