Partei-Kanzlei war ab 1941 die Bezeichnung des bisherigen Stab des Stellvertreters des Führers (Stab des StdF), der auch als Stab Heß bekannt war. Sie war als zentrales Führungsorgan der NSDAP an allen wesentlichen innenpolitischen Entscheidungen im Partei- und im Staatsapparat beteiligt.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter… München et al. 1992, ISBN 3-598-11081-2, S. 3. Die Dienststelle mit Sitz in München unterstand Rudolf Heß, bis sie nach dessen Flug nach Großbritannien am 12. Mai 1941 Adolf Hitler persönlich unterstellt und mit neuer Bezeichnung als Partei-Kanzlei vom Reichsminister und langjährigem Stabsleiter Martin Bormann weitergeführt wurde.

Außerdem gab es eine 1934 als „Privatkanzlei Adolf Hitlers“ geschaffene Kanzlei des Führers der NSDAP, welche von Philipp Bouhler geleitet wurde und in der auch Martin Bormanns Bruder, Albert Bormann, tätig war. Sie beschränkte sich bei Parteiangelegenheiten auf Gnadengesuche und Petitionen. Die Kanzlei des Führers der NSDAP steuerte später auch die sogenannte „Aktion T4“.

Als Schnittstelle zwischen Hitler und den Reichsverwaltungsbehörden war die von Hans Heinrich Lammers geleitete Reichskanzlei für die Organisation der Regierungsgeschäfte zuständig. Ihr gegenüber vertrat die Dienststelle von Heß und Martin Bormann die Interessen der NSDAP.

Anfangszeit In seiner Eigenschaft als Führer der NSDAP ernannte Adolf Hitler am 21. April 1933 Rudolf Heß zum Stellvertreter und erteilte ihm die Vollmacht, „in allen Fragen der Parteileitung“ in seinem Namen zu entscheiden.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 8. Der Rangerhöhung zum „Stellvertreter des Führers“ (StdF) in Parteiangelegenheiten folgte im Juni die Berechtigung zur Teilnahme an Kabinettssitzungen und im Dezember 1933 die förmliche Aufnahme in die Reichsregierung als Reichsminister ohne Geschäftsbereich.Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 (RGBl. I, S. 1016)

Dennoch gab es wiederholt Auseinandersetzungen sowohl um die Einflussnahme auf den Staatsapparat als auch um den innerparteilichen Führungsanspruch gegenüber Gau- und Reichsleitern. Heß setzte im Juli 1933 als seinen „Stabsführer“ Reichsleiter Martin Bormann ein, der sich im Kompetenz-Gerangel mit anderen Stellen als besonders durchsetzungsfähig erwies.

Der Reichsorganisationsleiter Robert Ley beharrte zunächst auf seinem bislang grob umrissenen Aufgabenbereich, der jedoch im November 1934 auf Geheiß Hitlers beschränkt wurde auf „Aufbau, Ausbau und Überwachung der inneren Organisation, Schulung und Personal-Statistik der Parteiorganisation“.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 16. Mit einer Verpflichtung zu regelmäßiger umfangreicher Berichterstattung wurden die Gauleiter eingebunden. Im staatlichen Sektor bemühte sich der „Stab des Stellvertreters des Führers“ um frühzeitige Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Im Juli 1934 wurde zugestanden, dass ihm Gesetzentwürfe und Rechtsverordnungen zum gleichen Zeitpunkt wie den Reichsministerien bekannt gemacht wurden; im April 1935 wurden alle Ausführungsbestimmungen und Durchführungsvorschriften in diese Regelung einbezogen. Auf Ernennungsverfahren von Beamten nahm der „Stab des StdF“ zunächst durch Gutachten zur „politischen Zuverlässigkeit“ Einfluss; eine Mitwirkung bei der Ernennung sämtlicher höherer Beamte wurde schließlich 1935 festgeschrieben.Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten vom 24. September 1935 (RGBl. I. S. 1203)

Gesetzlich verankert wurde die Einschaltung des „Stabes des Stellvertreters des Führers“ beispielsweise bei bestimmten „Heimtückeverfahren“§ 2 Abs. 3 Heimtückegesetz vom 29. Dezember 1934 (RGBl. I 1934, S. 1269–1271) oder bei Ehegenehmigungen für jüdische Mischlinge.§ 3 Abs. 1 1. VO des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 14. November 1935 (RGBl. I, S. 1334 f.) Gemeinsam mit dem Innenministerium entschied die Dienststelle über Gesuche, mit denen – abweichend von den Vorschriften der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ – eine günstigere Einstufung als Geltungsjude oder „jüdischer Mischling“ erbeten wurde. „Verdiente Weggefährten“ mit jüdischem Hintergrund wendeten sich auch direkt an die Partei-Kanzlei und Hitler, um ohne förmliches Verfahren eine Statusverbesserung zu erreichen.Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge“ – Rassenpolitik und Verfolgungsverfahren 1933–1945. 2. Auflage, Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7, S. 152.

Ausbau des Stabes In den Anfangsjahren gingen die Bestrebungen vorrangig darum, den Verantwortungsbereich abzustecken und womöglich auszuweiten. Der bis dahin unstrukturierte Stab gruppierte sich im Laufe des Jahres 1935 in Referate und wurde in Abteilungen organisiert. Die Abteilung II „Parteiangelegenheiten“ wurde von Helmuth Friedrichs geleitet, die Abteilung III „Staatliche Angelegenheiten“ von Walther Sommer und ab 1941 von Gerhard Klopfer. Der Führer-Stellvertreter Rudolf Heß hielt sich weitgehend vom bürokratischen Alltagsgeschäft fern und überließ das Feld seinem Stabsleiter Martin Bormann.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 109 und Anhang S. 265 f.

Das freigewordene Gebäude der Apostolischen Nuntiatur in München wurde 1934 zum Dienstsitz.Michael F. Feldkamp: Apostolische Nuntiatur München, in: Historisches Lexikon Bayerns . Bis 1938 wuchs der „Stab des Stdf“ in München an auf 468 Mitarbeiter, die weitere Räumlichkeiten in der Arcisstraße, am Karolinenplatz 1 und im Braunen Haus belegten. Anfang 1944 waren 871 Mitarbeiter verzeichnet, von denen jedoch 252 zur Wehrmacht eingezogen oder zu anderen Dienststellen abgeordnet waren.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 131, 182 f. Zudem gab es seit 1933 im Gebäude des ehemaligen Preußischen Staatsministeriums in Berlin eine Außenstelle mit fünf Personen, die als so genannter „Verbindungsstab der NSDAP“ engen Kontakt zu den Behörden der Reichsministerien halten sollte.Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg : Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939–1945. Stuttgart 1989, ISBN 3-515-05141-4, S. 79.

Umformung zur Partei-Kanzlei 1941 Nach Heß’ Flug nach Großbritannien unterstand die Dienststelle von nun an Hitler selbst. Die „Partei-Kanzlei“ – so die neue Bezeichnung – leitete weiterhin Martin Bormann, der die Befugnisse eines Reichsministers erhielt und der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung angehörte.Erlaß des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei. 29. Mai 1941 Eine Durchführungsverordnung bestätigte im Januar 1942 seine Mitwirkungskompetenz bei der Gesetzgebung und das Monopol, alleiniger Ansprechpartner in grundsätzlichen und politischen Fragen zu sein.Durchführungsverordnung vom 16. Januar 1942 (RGBl. I. S. 35)

Bormann hatte es bereits früh verstanden, sich durch persönliche Dienstleistungen für Hitler nützlich zu machen. Seit 1933 hatte er Mittel der Adolf-Hitler-Spende der deutschen Wirtschaft und andere Finanzquellen des Diktators verwaltet, die Bauvorhaben am Obersalzberg überwacht und Hitlers Nähe gesucht. In zahlreichen Fällen erhielt er Aufträge von Hitler oder nahm geäußerte Wünsche zum Anlass, diese als „Führeranordnungen“ an die staatliche Bürokratie weiterzuleiten und umsetzen zu lassen. Dadurch verlor die eigentlich zuständige Reichskanzlei ihre überragende Bedeutung.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 157. Durch seine Vertrauensstellung konnte Bormann weitgehend den Personenkreis bestimmen, der unmittelbaren Zugang zu Hitler erhielt. Mit der Ernennung zum „Sekretär des Führers“ erreichte Bormann am 12. April 1943 den Gipfel seiner Karriere.

Verhältnis zur Kanzlei des Führers Die „Kanzlei des Führers der NSDAP“ unter Philipp Bouhler war ursprünglich auf die Bearbeitung derjenigen Angelegenheiten zugeschnitten, die sich Hitler „persönlich zur Entscheidung vorbehalten“ hatte. Bei Parteiangelegenheiten beschränkte sich dies auf Gnadenerlasse und Petitionen. Hinzu kamen Sonderaufgaben, die unter dem verschleiernden Begriff „Euthanasie“ liefen. Nunmehr war die „Partei-Kanzlei“ ebenfalls unmittelbar Hitler unterstellt, der den Leiter mit zahlreichen Sonderaufträgen betraute. Bouhler verfasste im Mai 1943 ein Schreiben an Hitler, in dem er die Auflösung seiner Dienststelle anbot, da ihre Aufgaben weitgehend von der Reichskanzlei und der Partei-Kanzlei erledigt worden seien. Es wurde schließlich vereinbart, die „Kanzlei des Führers der NSDAP“ als Privatkanzlei Hitlers beizubehalten, bei grundsätzlichen und umstrittenen Fragen sei jedoch stets die Partei-Kanzlei einzuschalten.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 174.

Wirkungsbereich mini|Schreiben an Hans Globke im Reichsministerium des Innern (1937)

Innerhalb der Partei installierte die Dienststelle ein umfangreiches Berichtswesen. Die Gauleiter mussten monatlich „Politische Lageberichte“ liefern, zu denen die Kreisleiter neben einer „ausführlichen, ungeschminkten Schilderung der allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung“ Informationen über Parteiaktivitäten, Schulung, Propaganda, Wirtschaft und Probleme mit staatlicher Verwaltung zusammentragen sollten.Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 94 f. Vom „Stab des StdF“ beziehungsweise der „Partei-Kanzlei“ ergingen Vorschriften für den Druck der „Führerreden“, den „Schutz nationalsozialistischer Symbole“ und die Gestaltung von Veranstaltungen. Die Dienststelle war stets beteiligt, wenn Spitzenpositionen neu zu besetzen waren, und bemühte sich vorausschauend um geeignete Bewerber. So wurden stellvertretende Gauleiter für einen Monat nach München abkommandiert und bei ihrer Arbeit begutachtet. Nach dem Anschluss Österreichs und des Sudetenlandes oblag der Parteikanzlei der Aufbau der NSDAP in diesen neu zum Reich gekommenen Gebieten. Als „Stillhaltekommissar“ wurde der Amtsleiter Albert Hoffmann als „Beauftragter des Stellvertreters des Führers“ eingesetzt. Hoffmann war auch mit der Einziehung von Vermögen, der Auflösung von Vereinen sowie der Gleichschaltung des Vereins- und Organisationswesens befasst.

Neben den beanspruchten und durchgesetzten Kompetenzen innerhalb der Partei sind zahlreiche Interventionen in die Verwaltungsarbeit des Staatsapparates nachzuweisen. Durchgehend schaltete sich die Dienststelle ein in zwei Politikbereichen, die man unter den Stichwörtern „Rassismus“ und „Kirchenkampf“ fassen kann.

Die nationalsozialistische rassistische Bevölkerungspolitik spiegelte sich wider in Maßnahmen wie zum Beispiel Ehestandsdarlehen, Auszeichnungen mit dem Mutterkreuz, Abtreibungsverbot, den Nürnberger Rassengesetzen, der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben oder deren Einweisung in „Judenhäuser“.hierzu ausführlich Peter Longerich: Hitlers Stellvertreter…, S. 210–225. Stets war die Partei-Kanzlei beteiligt, manchmal ging die Initiative von ihr aus wie bei der Namensänderungsverordnung.Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Inv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 111 und 119 f. Bei der Wannseekonferenz unterstützte Gerhard Klopfer als Vertreter der Partei-Kanzlei den Vorschlag Reinhard Heydrichs zur Zwangsscheidung von „Mischehen“ und Zwangssterilisation von „Mischlingen“.