Eine Koalition ist in Deutschland die häufigste Form der Regierungsbildung. Für eine Legislaturperiode wird ein ein Parteienbündnis geschlossen und auf der Basis inhaltlicher und personeller Vereinbarungen eine Regierung mit parlamentarischer Mehrheit geformt. Die in Koalitionsverhandlungen gefundenen Einigungen werden dabei normalerweise in einem Koalitionsvertrag festgehaltenen, der als symbolisches Programm für die Vorhaben der Regierung dient. Fast alle in der Bundesrepublik Deutschland parlamentarische vertretenen Parteien auf Landes- und Bundesebene sind bereits in Koalitionen beteiligt gewesen. In den Politikwissenschaften wird daher von einer stark ausgeprägten Konsensdemokratie gesprochen. In Gegenzug sind Alleinregierungen und die absolute Mehrheit einer Partei selten in der bundesdeutschen politischen Tradition. Koalitionsregierungen waren bereits in der Weimarer Republik üblich, auch wenn das Parlament insgesamt eine schwächere Rolle hatte. In der DDR waren Wahlen nicht frei und die SED führte den Staat stets in einer Koalition der nationalen Front.
Geschichte der deutschen Koalitionen auf nationaler Ebene
Koalitionen im Kaiserreich 1871 bis 1918
Da die Reichsleitung beziehungsweise der Reichskanzler stets vom Deutschen Kaiser ausgewählt wurde, waren Regierungskoalitionen nicht nötig. Es gab aber durchaus Bündnisse im Parlament, wie etwa der Bülow-Block von Konservativen und Nationalliberalen. Angesichts der relativ großen Zahl von Parteien im Reichstag – 1907 waren es über sechzehn – und der unterschiedlichen Vorstellungen war es nicht möglich, eine dauerhaft tragfähige Koalition zu schmieden, die auf eine Parlamentarisierung hätte dringen können. 1913 wurde im Zuge der Zabern-Affäre Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg vom Reichstag das Misstrauen ausgesprochen. Dies führte jedoch nicht zur Entlassung des Kanzlers, wodurch offenkundig wurde, dass der Reichstag weder ein formelles noch ein in der Verfassungswirklichkeit begründetes Recht hatte, den Kanzler zu bestimmen. Dennoch intensivierten Linksliberale, SPD und Zentrum im Zuge des interfraktionellen Ausschusses in der Folge ihre Zusammenarbeit immer mehr und konnten so später mit der Friedensresolution des Reichstags auf ihre politische Haltung aufmerksam machen und wichtige Grundlagen für spätere Zusammenarbeit verschiedener Fraktionen legen. Die spätere Weimarer Koalition sollte ebenfalls aus einer Zusammenarbeit von Linksliberalen, SPD und Zentrum resultieren.
Koalitionen in der Weimarer Republik 1919 bis 1933
Die Republik wurde anfangs von der so genannten Weimarer Koalition getragen, die allerdings schon 1920 ihre parlamentarische Mehrheit verlor. Sie bestand aus SPD, DDP und Zentrum. Die typische Regierungskoalition in dieser Zeit war hingegen ein Bündnis von Zentrum und DDP, das mal nach links, mal nach rechts erweitert wurde. Oftmals handelte es sich um eine bürgerliche Minderheitsregierung mit parlamentarischer Tolerierung durch die SPD.
Eine „Große Koalition“ zu Weimarer Zeiten nannte man ein Bündnis von der SPD über die bürgerliche Mitte bis hin zur rechtsliberalen DVP. Diese Koalition gab es zweimal: 1923 unter Gustav Stresemann, 1928–1930 unter Hermann Müller.
Die beiden Kabinette unter Heinrich Brüning, 1930–1932, waren noch bürgerliche Minderheitsregierungen von Zentrum und Liberalen, toleriert von der SPD und zusätzlich vom Reichspräsidenten mit Notverordnungen unterstützt. Die Kabinette von Franz von Papen und Kurt von Schleicher bestanden hingegen vor allem aus Konservativen und „Fachleuten“ und hatten keine parlamentarische Grundlage (abgesehen von der DNVP). Eine Koalitionsregierung war wieder die Regierung von Adolf Hitler vom 30. Januar 1933, bestehend aus NSDAP und DNVP, wobei diese freilich nur bis zur wenig später folgenden Selbstauflösung der DNVP Bestand hatte.
Koalitionen in der Bundesrepublik Deutschland
mini|hochkant=1.2|links|Regierungsparteien und Koalitionen auf Landesebene (Zahlen: Stimmen im Bundesrat) mit Stand Mai 2026 (Versionsgeschichte der Grafik beachten)
Koalitionen 1949 bis 1961
Die erste Bundestagswahl (1949) wurde auch die letzte Weimarer genannt, da das Parteienspektrum noch deutlich zersplitterter war und insbesondere rechts der SPD verschiedene Parteien mit ähnlichen Positionen im politischen Spektrum existierten. Da eine Koalition vieler Parteien als instabil galt, rieten daher viele zur Bildung einer Großen Koalition aus SPD und CDU/CSU, was Adenauer jedoch ablehnte. Er wurde letztlich mit einer Stimme Mehrheit zum Kanzler gewählt. In der Folge gelang es der CDU/CSU mehrere bürgerliche Kleinparteien zu integrieren (zuletzt die Deutsche Partei, 1960) oder in die Bedeutungslosigkeit zu verdrängen, wodurch sie die Fünfzigerjahre eindeutig dominierte. Auch die KPD wurde durch Verbot vom politischen Diskurs ausgeschlossen und mehrere regional verwurzelte Parteien verfehlten bundesweit die Fünfprozenthürde und verloren in der Folge auch regional an Relevanz. Übrig blieben neben der Union nur die Liberalen der FDP sowie die Arbeiterpartei SPD.
Konrad Adenauer koalierte nur mit bürgerlichen Parteien. Seine erste Koalition von 1949 bestehend aus CDU/CSU, FDP und DP (Kabinett Adenauer I) hatte nur eine knappe Mehrheit von drei Stimmen (zwei fehlten ihm bei der Kanzlerwahl). Obwohl der Union nach der Wahl 1953 nur ein Mandat zur absoluten Mehrheit fehlte, koalierte Adenauer mit FDP, DP und GB/BHE, um eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen (Kabinett Adenauer II). Doch der GB/BHE verließ die Koalition schon 1955, ebenso wie der größere Teil der FDP im Jahre 1956 (es kam zur Spaltung der FDP). Nach der Bundestagswahl 1957 behielt Adenauer trotz absoluter Mehrheit weiterhin die beiden DP-Minister (Kabinett Adenauer III). Erst mit dem Übertritt der DP-Minister 1960 wurde Adenauers Regierung formell eine Alleinregierung der Union.
Koalitionen 1961 bis 1969 mini|Kurt Georg Kiesinger Die Sechzigerjahre mit ihren vier Kanzlern waren koalitionspolitisch sehr unruhig, und alle drei damals möglichen Koalitionen wurden ausprobiert.
Mit der Wahl 1961 musste Adenauer eine Koalition mit der FDP akzeptieren (Kabinett Adenauer IV), die letztlich auf seinem Rücktritt bestand. 1962 traten die fünf FDP-Minister im Zuge der Spiegel-Affäre zurück und es entstand das Kabinett Adenauer V. Zu diesem Zeitpunkt sondierte Adenauer sehr ernsthaft eine Koalition mit der SPD, entschied sich dann aber doch für die Fortführung der christliberalen Koalition. Wie von der FDP gefordert trat Adenauer 1963 zurück und die Koalition wurde von Adenauers Nachfolger Ludwig Erhard übernommen.
Erhard führte die schwarz-gelbe Koalition nach der Wahl 1965 zunächst fort (Kabinett Erhard II). 1966 kam es in der Koalition zu Meinungsverschiedenheiten über den Bundeshaushalt 1967. Die Union wollte den Haushalt notfalls auch durch Steuererhöhungen ausgleichen. Obwohl es zunächst zu einem Kompromiss kam, traten die liberalen Minister aus dem Kabinett aus. Erhard musste zurücktreten und die Christdemokraten gingen unter Kurt Georg Kiesinger nun eine Koalition mit den Sozialdemokraten ein (Kabinett Kiesinger). Eine Minderheit der SPD dachte zwar an die FDP als Partner, doch diese Koalition hätte nur eine sehr knappe Mehrheit gehabt. Dazu kam, dass bisher in der Bundesrepublik immer die stärkste Fraktion den Kanzler gestellt hatte und es gewisse Bedenken gegen Abweichungen von dieser Gepflogenheit gab.
Die Union hatte an die Große Koalition mit der SPD übrigens die Bedingung geknüpft, ein Mehrheitswahlrecht einzuführen, um künftige Koalitionen unnötig zu machen. Aber der SPD-Parteitag von 1968 stimmte gegen eine Änderung des Wahlsystems.
Bei der Wahl 1969 kam die NPD trotz anders lautender Prognosen nicht in den Bundestag, und es ergab sich eine knappe Mehrheit von sechs Abgeordneten für eine Koalition von SPD und FDP. Während Herbert Wehner die Koalition mit Kiesinger lieber fortgesetzt hätte, entschied sich der SPD-Vorsitzende und Bundesaußenminister Willy Brandt für die FDP (Kabinett Brandt I). Auch in diesem Fall war die SPD-Fraktion kleiner als die der CDU/CSU, jedoch konnte die Union keinen Koalitionspartner finden.
Koalitionen von 1969 bis 1998
Zwischen 1969 und 1998 war die FDP ununterbrochen an der Bundesregierung beteiligt, bis 1982 mit der SPD (Kabinette Brandt I und II sowie Schmidt I, II und III) und danach mit der Union (Kabinette Kohl I, II, III, IV und V). In den Sechzigerjahren hatten sich informelle Regeln herauskristallisiert, die dem Koalitionsfrieden dienten. Zum Beispiel erhielten die Liberalen mehr und wichtigere Ministerposten, als ihnen nach den Wahlergebnissen zugestanden hätte (und als sie 1949–1956 und 1961–1966 bekommen hatten). Sie waren jeweils mit einem Schlüsselressort an den großen Politikbereichen beteiligt: mit dem Auswärtigen Amt am Bereich Äußeres und Sicherheit, mit dem Innenministerium (seit 1982: Justiz) an der Innen- und Rechtspolitik, mit dem Finanz- oder Wirtschaftsministerium an der Wirtschafts- bzw. Haushaltspolitik. Der Wechsel der FDP von der Koalition mit der SPD zur Koalition mit der Union führte 1982 zur so genannten Bonner Wende (Wahl von Helmut Kohl im konstruktiven Misstrauensvotum gegen den amtierenden Helmut Schmidt) und vorgezogenen Neuwahlen 1983. Im Zuge der Neuwahlen gelang es erstmals den Grünen, in den Bundestag einzuziehen, jedoch waren sie aus arithmetischen und politischen Gründen längere Zeit nicht Bestandteil der Koalitionsoptionen auf Bundesebene.
Die FDP hatte mit dem Außenminister den öffentlichkeitswirksamsten Posten neben dem Bundeskanzler. Der Titel eines Stellvertreters des Bundeskanzlers war daneben eher von symbolischem Gewicht. Beides konnten die Christdemokraten 1966 dem SPD-Vorsitzenden Brandt schlecht verweigern. 1969 wurde damit der FDP-Vorsitzende Walter Scheel zur sozialliberalen Koalition bewegt. 1974 wurde eben jener Walter Scheel kurzzeitig Bundeskanzler in Stellvertretung, als das Amt durch den Rücktritt von Willy Brandt vakant geworden war. Die ansonsten übliche Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers lehnte Brandt ab, wodurch zum bisher einzigen Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein geschäftsführender Bundeskanzler qua Amt des Stellvertreters existierte.
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung kam es 1990 erneut zu vorgezogenen Neuwahlen, bei denen erstmals ostdeutsche Wähler teilnehmen durften. Hierdurch kam es zu weiteren Veränderungen im Parteiensystem, so dem erstmaligen Einzug der PDS in den Bundestag. Auch bei der Wahl 1994 gelang es ihr – dank der Grundmandatsklausel – wieder in Gruppenstärke in den Bundestag einzuziehen. Da allerdings weiterhin CDU/CSU-FDP-Koalitionen eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages stellten, hatte dies keine Auswirkungen auf die regierende Koalition.
Koalitionen seit 1998
Bei der Bundestagswahl 1998 gelang es erstmals seit 1974 der SPD wieder, die stärkste Fraktion im Bundestag zu stellen. Da auch die PDS erstmals in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag einzog, waren fünf Fraktionen vertreten und die Mehrheit von Schwarz-Gelb existierte nicht mehr. Nach Verhandlungen erhielten infolgedessen schließlich die Grünen die Rolle des kleineren Koalitionspartners in einer SPD-geführten Regierung (rot-grüne Koalition). Doch neben dem Außenminister/Stellvertreter gab es für sie eher unwichtige Ministerien. Dadurch, dass sie unbedingt das Umweltressort wollten, waren sie in einer schlechten Verhandlungsposition, außerdem hatten die Sozialdemokraten damals rechnerisch auch noch die Möglichkeit einer Koalition mit der FDP. Die wahrgenommene Bedeutung des Umweltressorts hat jedoch seitdem zugenommen.