EU-Beamte oder Beamte der Union sind Bedienstete der Europäischen Union, die bei einer der Institution der Europäischen Union durch eine Urkunde der Anstellungsbehörde dieser Institution nach den Vorschriften des Statuts der Beamten der Europäischen Union unter Einweisung in eine Dauerplanstelle zum Beamten ernannt worden sind.Statut der Beamten der Europäischen Union. Abgerufen am 27. Juni 2026.
Sie nehmen unterschiedliche Aufgaben wahr und prüfen beispielsweise EU-Beitrittskandidaten und erstatten Bericht. Die Beamten arbeiten etwa für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder den Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind. Sie genießen Immunität in Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. EU-Beamte sind je nach ihrer Behörde mit der Ausführung und Kontrolle von europäischem Recht betraut und arbeiten dabei oft mit den Mitgliedstaaten zusammen. So überwacht die Kommission die Einhaltung der EU-Verträge und kann dabei gegen Unternehmen ebenso rechtlich vorgehen wie gegen einzelne Regierungen.
Die EU-Beamten gehören zum europäischen öffentlichen Dienst.
Europäisches Dienstrecht Das europäische öffentliche Dienstrecht (kurz: das europäische Dienstrecht) hat im Bereich des öffentlichen Dienstrechts sowie bei der Entwicklung individualschützender Grundsätze in der Richterrechtsprechung eine Vorreiterrolle eingenommen. Zu nennen sind hier die Grundsätze der Gleichbehandlung, das Diskriminierungsverbot, die Fürsorgepflicht der Anstellungsbehörde, die verwaltungsrechtliche Selbstbindung, der Vertrauensschutz und der Grundsatz von Treu und Glauben; auf Verfahren bezogen kommen das Anhörungsrecht und die Begründungspflicht hinzu.Johannes Saurer: Der Einzelne im europäischen Verwaltungsrecht: Die institutionelle Ausdifferenzierung der Verwaltungsorganisation der Europäischen Union in individueller Perspektive, Mohr Siebeck, 2014, ISBN 978-3-16-151958-1, S. 207–208.
Dem europäischen Dienstrecht wird eine starke Ausstrahlung auf die Angleichung des innerstaatlichen Dienstrechts und eine Vorbildrolle bei der europäischen Integration zugesprochen.Meinhard Schröder: Der europäische Dienst im Spannungsfeld staatlicher und überstaatlicher Konzeptionen. In: ZBR. 22, 1974, S. 173–179. Zitiert nach:
Status EU-Beamte werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl (European Personnel Selection Office – EPSO) ausgewählt. Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Statut der Beamten der Europäischen Union,S. Seeger: Beamte und Bedienstete der EU. In: Große Hüttmann, Wehling: Das Europalexikon. 3. Auflage, Bonn 2020, abgerufen am 28. August 2024. erlassen aufgrund von AEUV durch das Europäische Parlament und den Rat.
Die Gehaltsentwicklung ist nach einem Indexverfahren gemäß der Kaufkraftentwicklung festgelegt.
EU-Beamte und diejenigen Bediensteten, die aufgrund von Dienstverträgen beschäftigt sind (Agents contractuels), sind von den durch das jeweilige Arbeits- oder Sozialrecht ihres Entsendungs- oder Wohnlandes gegebenen Schutzbestimmungen ausgenommen.Gk, Gewerkschaften werfen EU-Kommission Mangel an Sozialdialog vor. EU-Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen. In: Tageblatt. 6. April 2004. Das Auswärtige Amt empfiehlt deutschen Bewerbern daher die soziale Absicherung für Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege, Rente für den Fall ihrer Rückkehr nach Deutschland zu prüfen und eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, eine Anwartschaft bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, eine freiwillige Pflegeversicherung und ggf. freiwillige Nachzahlungen zur deutschen Rentenversicherung in Betracht zu ziehen.
In der Personalvertretung Union syndicale sind 1.067 der 10.000 EU-Beamten zusammengeschlossen, die in Luxemburg beschäftigt sind.
EU-Beamtengehälter (nicht jedoch andere Einkommensarten von EU-Beamten, z. B. Mieteinnahmen oder Zinsen) sind von nationalen Einkommensteuern befreit. Stattdessen unterliegen die Beamtengehälter einer progressiven Gemeinschaftssteuer, die abhängig vom Gehalt zwischen 8 und 45 Prozent liegt und wieder dem EU-Haushalt zugeführt wird.http://ec.europa.eu/civil_service/job/official/index_de.htm
Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem für die Institutionen der Europäischen Union (GKFS) sichert im Ruhestand befindliche Beamte sowie gemäß Statut unterhaltsberechtigte Personen. Es stützt sich auf Beiträge der aktiven und pensionierten (aus dem Dienst ausgeschiedenen) Mitglieder sowie auf Beiträge der Organe in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber. Nach Angabe der Gewerkschaften gibt es private Zusatzversicherungen, um die Lücken dieser Absicherung zu überbrücken.
Für Streitigkeiten zwischen der Union und ihren Beamten war zunächst gem. Art. 91 des Statuts der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig ( AEUV). Mit Beschluss vom 2. November 2004Beschluss 2004/752/EG, Euratom des Rates vom 2. November 2004 (ABl. L 333, S. 7). hatte der Rat das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union errichtet, indem er von der durch den Vertrag von Nizza eingeräumten Befugnis Gebrauch machte, dem Gericht erster Instanz beigeordnete gerichtliche Kammern zu schaffen, die in besonderen Bereichen im Vertrag vorgesehene gerichtliche Zuständigkeiten ausüben. Paul J. Mahoney: Tätigkeit des Gerichts für den öffentlichen Dienst im Jahr 2005. Abgerufen am 30. August 2024.Waltraud Hakenberg: Das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU – Eine neue Ära in der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit. EuZW 2006, S. 391–393. In Anbetracht des Anstiegs der Zahl der Rechtsstreitigkeiten und der überlangen Bearbeitungszeit für die beim Gericht anhängigen Rechtssachen wurde es zum 1. September 2016 aufgelöst und seine Zuständigkeit auf den EuGH übertragen. EuGH, abgerufen am 30. August 2024.
Anzahl Die Gesamtzahl der Bediensteten wird von der ESPO für das Jahr 2022 mit über 60.000 angegeben.Einzelfragen zur Zahl der Beschäftigten der Institutionen sowie zur Beamtenbesoldung der Europäischen Union sowie zur Amtsvergütung des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Dokumentation vom 3. August 2022, S. 5 f.
Organ oder Einrichtung Beschäftigte/Dienstposten Europäisches Parlament 8.132 Rat der Europäischen Union 3.119 Europäische Kommission 32.169 Gerichtshof der Europäischen Union 2.247 Europäische Zentralbank 3.500 Europäischer Rechnungshof ca. 900 Europäischer Auswärtiger Dienst 4.643 Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss ca. 700 Ausschuss der Regionen 329 Europäischer Bürgerbeauftragter 75 Europäische Datenschutzbeauftragte 124
Literatur Ulrich Reithmann: Europäisches Dienstrecht und Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union. Überblick über die letzten zehn Jahre. Zeitschrift für Beamtenrecht 2015, S. 217–238.
Weblinks
Kritik an der Macht hoher EU-Beamter Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (PDF-Datei; 8 kB)
Stellungnahme der Kommission zum Thema: In Brüssel arbeitet ein aufgeblähter, hochbezahlter Beamtenapparat Laufbahnen in EU-Institutionen (PDF-Datei) Liste mit wichtigen deutschen Akteuren in EU-Institutionen zusammengestellt vom Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland
Einzelnachweise
Kategorie:Europäische Union Kategorie:Öffentlicher Dienst