Friedrich Joseph (Fritz) Berber (* 27. November 1898 in Marburg; † 23. Oktober 1984 in Kreuth) war ein deutscher Völkerrechtler und Staatsphilosoph. Er war ab 1937 Leiter des an der Berliner Universität angesiedelten, aber tatsächlich dem Auswärtigen Amt untergeordneten Deutschen Instituts für Außenpolitische Forschung. Für viele der deutschen Vertragsbrüche in der Zeit zwischen 1933 und 1945 lieferte Berber die passende völkerrechtliche Rechtfertigung und fungierte als Ribbentrops außenpolitischer „Propagandist“. Nach dem Krieg setzte er in der BRD seine Karriere als Professor an der Universität München fort. Er wurde durch sein Werk Die Rechtsquellen des internationalen Wassernutzungsrechts bekannt und veröffentlichte ein mehrbändiges Standardwerk zum Völkerrecht.

Leben Herkunft und Studium Berber war Sohn eines Methodistenpredigers. Nach dem Abitur 1917 in Ansbach wurde er zum Militär eingezogen, zunächst beim Königlich Bayerischen 14. Infanterie-Regiment „Hartmann“ und dann beim stellvertretenden Generalkommando des III. Königlich Bayerischen Armee-Korps; er wirkte als Hilfskraft in der Politischen und Rechtsabteilung.

Nach der Entlassung als Gefreiter 1919 studierte Berber als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum Rechtswissenschaften an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität München (u. a. Vorlesungen bei Max Weber) und 1922 in England am Woodbrooke College, dem Study Centre der Quaker in Selly Oak bei Birmingham, Vereinigtes Königreich.Hermann Weber: Rechtswissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Propaganda. Das Institut für Auswärtige Politik und politische Macht. In: Klaus-Jürgen Gantzel (Hrsg.): Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht. Zum wissenschaftlichen Umgang mit der Kriegsschuldfrage 1914, mit Versöhnungsdiplomatie und mit dem nationalsozialistischen Großmachtstreben. Wissenschaftsgeschichtliche Untersuchung zum Umfeld und zur Entwicklung des Instituts für Auswärtige Politik Hamburg/Berlin 1923–1945 (= Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte. Bd. 2). Reimer, Berlin u. a. 1986, ISBN 3-496-00855-5, S. 185–425, hier: S. 379.Geoffrey Carnall: Gandhi’s Interpreter: A Life of Horace Alexander. Foreword Philippa Gregory, Edinburgh University Press, 2010, ISBN 978-0-7486-4185-7, S. 68. (über Google Buchsuche einsehbar) Während seiner Studienzeit wurde er Mitglied der Deutschen Christlichen Studentenvereinigung (DCSV) und zeitweilig der Böhmischen Brüder, einer religiösen Gemeinschaft. 1920 war er Tagungsteilnehmer des Christlichen Studenten-Weltbundes in Beatenberg, Schweiz.Karl Heinz Voigt: Freikirchen in Deutschland (19. und 20. Jahrhundert) (= Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen. Bd. III/06). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2004, ISBN 3-374-02230-8, S. 133.

Nachdem er beide juristische Staatsexamina (1922 und Staatskonkurs 1926) abgelegt hatte, hielt er zusammen mit dem Professor Horace Alexander am Woodbrooke College Kurse in Politische Wissenschaften ab und veranstaltete einen eigenen Kurs über die politischen Verhältnisse in der jungen deutschen Demokratie.Geoffrey Carnall: Gandhi’s Interpreter: A Life of Horace Alexander. Foreword Philippa Gregory, Edinburgh University Press, 2010, ISBN 978-0-7486-4185-7, S. 68 1927Dieter Blumenwitz: Friedrich Berber zum 80. Geburtstag. AöR 1978, 605 (605). trat er in den bayerischen Justizdienst ein, er wurde zunächst Assessor in der Abteilung „Staatsrecht und internationales Recht“ im Bayerischen Justizministerium in München und danach StaatsanwaltHermann Weber: Rechtswissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Propaganda. Das Institut für Auswärtige Politik und politische Macht. In: Klaus-Jürgen Gantzel (Hrsg.): Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht. Zum wissenschaftlichen Umgang mit der Kriegsschuldfrage 1914, mit Versöhnungsdiplomatie und mit dem nationalsozialistischen Großmachtstreben. Wissenschaftsgeschichtliche Untersuchung zum Umfeld und zur Entwicklung des Instituts für Auswärtige Politik Hamburg/Berlin 1923–1945 (= Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte. Bd. 2). Reimer, Berlin u. a. 1986, ISBN 3-496-00855-5, S. 185–425, hier: S. 380. und Amtsrichter. Im Jahre 1928 wurde er bei August KöhlerFriedrich Berber: Die Rechtsbeziehungen der britischen Dominions zum Mutterland. Dissertation, Universität Erlangen, Ansbach 1929, o. S. an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen mit der Dissertation Die Rechtsbeziehungen der britischen Dominions zum Mutterland zum Dr. jur. (summa cum laude) promoviert. 1929 war er für drei Monate auf einer Vortragsreise in den USA mit Stationen in Yale und Harvard.

Hochschullehrer in Berlin und Hamburg Von 1930 bis zur Eingliederung in das Deutsche Auslandswissenschaftliche Institut (DAWI) der Friedrich-Wilhelms-Universität im Jahr 1940 war der LandgerichtsratHermann Weber: Rechtswissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Propaganda. Das Institut für Auswärtige Politik und politische Macht. In: Klaus-Jürgen Gantzel (Hrsg.): Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht. Zum wissenschaftlichen Umgang mit der Kriegsschuldfrage 1914, mit Versöhnungsdiplomatie und mit dem nationalsozialistischen Großmachtstreben. Wissenschaftsgeschichtliche Untersuchung zum Umfeld und zur Entwicklung des Instituts für Auswärtige Politik Hamburg/Berlin 1923–1945 (= Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte. Bd. 2). Reimer, Berlin u. a. 1986, ISBN 3-496-00855-5, S. 185–425, hier: S. 252. Berber, der sich beurlauben ließ, Dozent für Staats- und Völkerrecht der Deutschen Hochschule für Politik (DHfP). Als Assistent von Erich Kaufmann war er in die Streitfragen zwischen Danzig und Polen vor dem Ständigen Internationalen Gerichtshof in Den Haag eingebunden. 1932 wurde er Generalsekretär der durch die Rockefeller-Stiftung geförderten Forschungsabteilung an der DHfP und 1933 Herausgeber des hauseigenen Jahrbuchs für politische Forschung.

Bis zur „Machtergreifung“ galt er als eher „linker“ oder „linksliberaler“ Geist. Gegen den „Judenboykott“ der Nationalsozialisten von 1933 zeigte er Ungehorsam und wollte wegen der Verfolgung der Juden mit seinen religiösen Weggefährten gar ein Institut in London gründen.Karl Heinz Voigt: Freikirchen in Deutschland (19. und 20. Jahrhundert) (= Kirchengeschichte in Einzeldarstellungen. Bd. III/06). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2004, ISBN 3-374-02230-8, S. 179. Trotzdem wurde er nach 1933 nicht entlassen, vielmehr wurde er Abteilungsleiter (1934–1937) im Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin. 1934 wurde er durch die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg für den Lehrstuhl für Öffentliches Recht I (Nachfolge von Kurt Perels) vorgeschlagen, er konnte sich allerdings nicht gegen Ernst Forsthoff, der von Adolf Rein favorisiert wurde, durchsetzen. Die Bewerbung scheiterte letztlich am Gutachter der Hochschulkommission der NSDAP, Carl Schmitt, der Forsthoff nahestand.Walter Pauly: Das Öffentliche Recht an der Berliner Juristischen Fakultät 1933–1945. In: Stefan Grundmann, Michael Kloepfer, Christoph G. Paulus, Rainer Schröder, Gerhard Werle (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität. Geschichte, Gegenwart und Zukunft. De Gruyter, Berlin u. a. 2010, ISBN 978-3-89949-629-1, S. 773–796, hier: 783. Berber vertratHermann Weber: Rechtswissenschaft im Dienst der nationalsozialistischen Propaganda. Das Institut für Auswärtige Politik und politische Macht. In: Klaus-Jürgen Gantzel (Hrsg.): Wissenschaftliche Verantwortung und politische Macht. Zum wissenschaftlichen Umgang mit der Kriegsschuldfrage 1914, mit Versöhnungsdiplomatie und mit dem nationalsozialistischen Großmachtstreben. Wissenschaftsgeschichtliche Untersuchung zum Umfeld und zur Entwicklung des Instituts für Auswärtige Politik Hamburg/Berlin 1923–1945 (= Hamburger Beiträge zur Wissenschaftsgeschichte. Bd. 2). Reimer, Berlin u. a. 1986, ISBN 3-496-00855-5, S. 185–425, hier: S. 384. zum Wintersemester 1934/35 bis zur Neubesetzung das Ordinariat.Norman Paech, Ulrich Krampe: Hochschulalltag im Faschismus, die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg 1933–1945. DuR 1986, 373 (377). Er beantragte am 25. November 1937 die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 5.849.139),Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/2440483 ferner war er Mitglied im NS-Dozentenbund, im NS-Rechtswahrerbund und in der Reichspressekammer. Im selben Jahr wurde Berber vom Reichserziehungsministerium an die Universität Berlin versetzt, zunächst zum außerordentlichenMichael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Band 4: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945–1990. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-63203-7, S. 42. Professor für Völkerrecht, dann ordentlichen Professor (1940) an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät ernannt. Er war dort schwerpunktmäßig im Öffentlichen Recht tätig.Rainer Schröder: Die Geschichte der Juristischen Fakultät zwischen 1810 und 1945. In: Stefan Grundmann, Michael Kloepfer, Christoph G. Paulus, Rainer Schröder, Gerhard Werle (Hrsg.) Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität. Geschichte, Gegenwart und Zukunft. De Gruyter, Berlin u. a. 2010, ISBN 978-3-89949-629-1, S. 3–114, hier: S. 99.

Tätigkeit für das Auswärtige Amt