mini|Am 2. Oktober 1990 schraubte der letzte Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Franz Bertele, eigenhändig das Schild an seinem Dienstgebäude ab. Mit der Deutschen Einheit beendete die Mission ihre Arbeit.
Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 (am 21. Juni 1973 in Kraft getreten) wurde die Einrichtung Ständiger Vertretungen (StäV) beschlossen (Artikel 8).
Diplomatische Akkreditierung Die Ständigen Vertreter waren praktisch Botschafter – die DDR nannte sie auch so. Sie mussten sich beim Staatsoberhaupt des jeweiligen anderen deutschen Staates akkreditieren: der bundesdeutsche Ständige Vertreter beim Staatsratsvorsitzenden, der Ständige Vertreter der DDR beim Bundespräsidenten. Im Unterschied zu herkömmlichen Botschaftern, die seit 1961 gemäß der Wiener Konvention tätig sind, galt folgende Überkreuz-Regelung: Der Ständige Vertreter der Bundesrepublik bei der DDR war Staatssekretär im Bundeskanzleramt (damals in Bonn), sein Ansprechpartner war das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (MfAA) Der Ständige Vertreter der DDR in der Bundesrepublik war Staatssekretär im MfAA, sein Ansprechpartner war das Bundeskanzleramt (also nicht wie sonst üblich das Auswärtige Amt).
Das Wort „bei“ in der Bezeichnung „Ständiger Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR“ drückt aus, dass Ost-Berlin nach dem Viermächte-Status nicht zur DDR gehörte (so wenig wie West-Berlin zur Bundesrepublik). Der Grund für die Abweichung vom normalen Botschaftsbetrieb lag in den gegensätzlichen staatspolitischen Auffassungen. Die Ständigen Vertreter wurden darum auch nicht „gemäß“, sondern „entsprechend“ der Wiener Konvention behandelt.
Für die Bundesrepublik blieb die deutsche Frage bis 1990 offen, das heißt Ziel ihrer Deutschlandpolitik war die deutsche Wiedervereinigung Die DDR galt zwar als souveräner Staat, nicht hingegen als Ausland Die Bundesrepublik akzeptierte eine besondere DDR-Staatsbürgerschaft nur begrenzt; die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit war weiterhin maßgeblich. Für die DDR hingegen war die Deutschlandfrage abgeschlossen, spätestens seit 1974, als die Verfassung von 1968 – insbesondere der Artikel 8, der das Gebot der Wiedervereinigung enthalten hatte („Die Deutsche Demokratische Republik und ihre Bürger erstreben […] die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“) – geändert wurde. Für die DDR gab es zwei deutsche Staaten, die jeweils für den anderen Ausland gewesen seien (→ Zwei-Staaten-Theorie).
Interessen mini|hochkant=1.2|Der Ständige Vertreter Günter Gaus unterzeichnet am 19. Dezember 1975 mit dem Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen der DDR, Hans Nimmerich (r.), ein Abkommen über Transitgebühren im Haus der Ministerien
Beide deutsche Staaten waren Frontstaaten des Kalten Krieges, hinter denen mächtige Verbündete, die USA und die UdSSR, den Ton angaben. Die Bundesrepublik und DDR hatten ein existentielles Interesse an der Entspannung, denn beide wussten, dass ein „heißer Krieg“ als Fortsetzung des Kalten Krieges ihr Ende auf dem Schlachtfeld Mitteleuropas sein würde (Stationierung sowjetischer Mittelstreckenraketen, NATO-Doppelbeschluss). Darüber hinaus gab es wirtschaftliche Interessen, die sich unterteilen lassen in normale und besondere (spezifisch deutsche). Die normalen bestanden im Warenverkehr und der Schaffung von Arbeitsplätzen (in der Bundesrepublik hingen ungefähr eine halbe Million Arbeitsplätze vom DDR-Handel ab). Die besonderen ergaben sich aus den unterschiedlichen staatspolitischen Auffassungen und dem Wirtschaftsgefälle zwischen der Bundesrepublik und DDR. Die Bundesrepublik bot die Anerkennung als souveränen Staat und internationales Renommee (UNO-Beitritt, Teilnahme an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), darüber hinaus Geld (zum Beispiel in Form zinsloser Überziehungskredite, des sogenannten Swings). Die DDR bot Transitwege zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin, den Ausbau des zwischenstaatlichen Post- und Fernmeldewesens, allgemein: humanitäre Verbesserungen für DDR-Bürger (zum Beispiel Familienzusammenführung, Häftlingsbetreuung).
Aufgaben Die Aufgaben der Ständigen Vertreter waren die von Botschaftern, die sich allerdings mit den Besonderheiten der innerdeutschen Beziehungen auseinandersetzen mussten. Sie überbrachten oder empfingen Vorschläge oder Beschwerden der Regierungen und führten Verhandlungen oder nahmen an Verhandlungen teil, zum Beispiel betreffend Verkehrswege (Finanzierung der Autobahn Berlin–Hamburg, Finanzierung von Grenzübergangsstellen, Öffnung des Teltowkanals für West-Schiffe, Straßennutzungsgebühren) Reisemöglichkeiten (Bestimmung des Personenkreises und der Reisedauer, Berechtigungsscheine, Visagebühren, Mindestumtausch) Post- und Fernmeldewesen Umweltfragen (Abbau von Kalisalzen und Belastung der Elbe) Kulturelle Zusammenarbeit (Aufenthalt von Journalisten, Ausstellungen, Städtepartnerschaften).
Der Ständige Vertreter' in Ost-Berlin fungierte quasi als Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, wobei man diesen Begriff bewusst vermeiden wollte, weil die vollständige staatliche Souveränität der DDR von der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Wiedervereinigungsgebotes im Grundgesetz nie anerkannt wurde. Im Gegenzug hatte die DDR eine Ständige Vertretung in Bonn, deren Leiter von der DDR-Regierung mit dem Range eines Botschafters versehen war, was wiederum von der Bundesregierung ignoriert wurde.
Die Ständigen Vertreter der Bundesrepublik hatten es außerdem mit weiteren Aufgaben zu tun: Während der Existenz der Ständigen Vertretung flüchteten wiederholt DDR-Bürger auf das Gelände der Ständigen Vertretung, um auf diesem Wege die DDR in Richtung Bundesrepublik zu verlassen, da zum Beispiel ihr Ausreiseantrag nicht absehbar bearbeitet oder nicht genehmigt wurde. Meistens wurden diese Fälle nicht bekannt und stillschweigend durch Freikauf der Betreffenden in die Bundesrepublik geregelt.
Die Verhandlungen darüber (mit dem Rechtsanwalt Wolfgang Vogel oder Honeckers Sonderbeauftragtem Alexander Schalck-Golodkowski) wurden geheim und ohne Aufzeichnungen geführt. Die Lösung bestand oft darin, dass die Flüchtlinge an ihren Wohnort zurückkehrten und einen Ausreiseantrag stellten, den die DDR-Behörden vereinbarungsgemäß genehmigten. 1984 und 1989 musste die Ständige Vertretung in Berlin zeitweise schließen, weil 55 bzw. 131 DDR-Bürger dort Zuflucht gesucht hatten (sie wohnten im Konferenz-Pavillon, dem sogenannten Gartenhaus hinter dem Gebäude der Ständigen Vertretung).
Aufgrund dieser brisanten Vorkommnisse stand das gesamte Areal unter ständiger Beobachtung durch Volkspolizeistreifen und Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit.
Personen Bundesrepublik Deutschland Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR in Berlin (Hannoversche Straße 28–30): Günter Gaus (1974–1981, SPD seit 1976, Journalist, Vertrauter Willy Brandts, nach seiner Zeit als Ständiger Vertreter kurz Wissenschaftssenator in West-Berlin, dann Publizist, † 2004) Klaus Bölling (1981–1982, SPD, vor und nach seiner Zeit als Ständiger Vertreter Sprecher der Regierung Schmidt, † 2014) Hans Otto Bräutigam (1982–1989, parteilos, 1974–1977 Stellvertreter von Gaus, nach 1989 UNO-Botschafter, 1990–1999 Justiz- und Europaminister in Brandenburg) Franz Bertele (1989–1990, CDU, 1977–1980 Stellvertreter von Gaus, später Botschafter in Polen und Israel, † 2019) Die ersten drei Ständigen Vertreter der Bundesrepublik stammten aus der Zeit der Regierung Schmidt. Die Regierung Kohl – sie setzte die „neue Ostpolitik“ Brandts und Schmidts fort – beließ Bräutigam im Amt.
DDR Die Ständigen Vertreter der DDR in Bonn (Godesberger Allee 18): Michael Kohl (1974–1978, zusammen mit Egon Bahr Architekt des Grundlagenvertrags, später stellvertretender Außenminister, † 1981) Ewald Moldt (1978–1988, stellvertretender Außenminister 1970–1978 und 1988 bis März 1990, † 2019) Horst Neubauer (1988–1990)
Dienstsitze Bundesrepublik Deutschland mini|Ehemalige Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, 2006 mini|Gedenktafel am Haus Hannoversche Straße 30 in Berlin-Mitte
Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik hatte ihren Sitz in Berlin-Mitte in der Hannoverschen Straße 28–30. Das Gebäude war für Ost-Berliner das „weiße Haus“, für das Ministerium für Staatssicherheit „Objekt 499“. Im Dachgeschoss (dem Scharoun-Atelier) wohnten seinerzeit Bundesgrenzschutz-Beamte.
Das Grundstück war seit dem 18. Jahrhundert Kasernenstandort (zuerst Kavallerie, im 19. Jahrhundert Garde-Artillerie). Zwischen 1912 und 1914 wurde das heutige Gebäude als Kaserne errichtet für die Maschinengewehr-Kompanien des Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1 und des II. Garderegiments zu Fuß. 1938 war es Polizeikaserne (Polizeischule Mitte). 1948 übergab die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) das im Krieg leicht beschädigte Haus der Akademie der Wissenschaften. 1949 baute Scharoun ein aufgekoffertes Dachgeschoss als Atelier. Es diente dem Institut für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften. 1950 wurde das Institut aufgelöst und am 1. Januar 1951 die Deutsche Bauakademie gegründet (zeitweise auch Sitz der Redaktion der Zeitschrift Deutsche Architektur).
1973 räumte die Deutsche Bauakademie das Haus, das später für die Ständige Vertretung umgebaut wurde. Seit der Wiedervereinigung dient das Gebäude als zweiter Dienstsitz des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Seit 1995 ist es ein Baudenkmal. Die Residenz der bundesdeutschen Ständigen Vertreter befand sich in der Kuckhoffstraße (Pankow).
DDR mini|Ständige Vertretung der DDR, Bonn, 2006 mini|hochkant=0.8|Wappen der DDR, ehemals Bestandteil der Fassade der StäV in Bonn
Der Bonner Dienstsitz der Ständigen Vertretung der DDR befand sich an der Godesberger Allee 18, der Ostseite der Bundesstraße 9 im Bad Godesberger Ortsteil Plittersdorf (). Das Gebäude wurde 1973 von einer lokalen Wohnungsbaugesellschaft als viergeschossiger Stahlbetonbau – im Obergeschoss um je eine Achse reduziert – mit Metallverkleidungen errichtet und am 2. Mai 1974 durch die Ständige Vertretung übernommen. Gesichert war sie durch hohe Zäune. Das zur Straßenfront gelegene Hauptgebäude wird rückwärtig durch einen eingeschossigen Anbau ergänzt, an den sich ein als Wohnhaus für Mitarbeiter der Ständigen Vertretung dienendes Doppelhaus in der parallelen Teutonenstraße anschließt.Angelika Schyma: In Diplomatischer Zurückhaltung. Botschaftsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland in Bonn von der Staatsgründung bis zum Fall der Mauer. In: Botschaften in Berlin, Gebr. Mann Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-7861-2472-8, S. 29–41. Dort verfügte die DDR auch über ein Gästehaus.An der Teutonenstraße entsteht eine Klimaschutzsiedlung. In: General-Anzeiger, 26. April 2012 Die Residenz des Leiters der Ständigen Vertretung befand sich im Bornheimer Ortsteil Hersel (Rheinstraße 232) in einer Villa aus den 1960er Jahren, die 2000 abgerissen wurde (→ Rheinstraße 232 (Bornheim)).Ständiger Vertreter der DDR gab Narrenempfänge in Herseler Villa. In: General-Anzeiger, 4. Januar 2012. Für die restlichen Mitarbeiter der Ständigen Vertretung wurde ein Wohnblock im Bonner Ortsteil Auerberg angemietet.Christian Lonnemann: Die Ständigen Vertreter der DDR in Bornheim – „Hersel Alaaf“. In: Rhein-Sieg-Kreis (Hrsg.): Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises, Ausgabe 27, Jahrgang 2012. Edition Blattwelt, Reinhard Zado, Niederhofen 2011, ISBN 978-3-936256-46-8, S. 108–115, hier S. 111.