Zwangsarbeiterentschädigung steht für staatliche Zahlungen wegen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg geleisteter Zwangsarbeit an deutsche Kriegsgefangene, siehe Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz von 1954 Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung mit Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland, siehe Bundesentschädigungsgesetz von 1956 Zwangsarbeiter in der Zeit des Nationalsozialismus mit Wohnsitz außerhalb des ehemaligen Deutschen Reichs, siehe Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ von 2000 deutsche zivile Zwangsarbeiter im Jahr 2016/17, siehe Deutsche Zwangsarbeiter nach 1945