mini|Ehemaliges Kreishaus (Landratsamt) in Biedenkopf (erbaut 1924–1925) Der Kreis Biedenkopf (1933–1974 Landkreis Biedenkopf, zeitweise Hinterlandkreis, heute auch Altkreis Biedenkopf) war bis 1974 ein Landkreis in Hessen. Sein ehemaliges Gebiet gehört heute zum Landkreis Marburg-Biedenkopf. Kreisstadt war die namensgebende Stadt Biedenkopf.
Der Kreis wurde am 6. Juni 1832 durch ein großherzoglich-hessisches EdiktGroßh.-Hess. Reg.-Bl. 1832, S. 365, S. 564 geschaffen und umfasste im Wesentlichen den nördlichen Teil des Hessischen Hinterlandes. Er ging aus den vorherigen Landratsbezirken Gladenbach, Battenberg und Vöhl hervor. 1974 wurde der Landkreis im Zuge der Gebietsreform in Hessen aufgelöst und mit dem Landkreis Marburg und der kreisfreien Stadt Marburg zum Landkreis Marburg-Biedenkopf zusammengeschlossen.
Geographie Der Landkreis grenzte Anfang 1974, im Nordosten beginnend im Uhrzeigersinn, an die Landkreise Landkreis Waldeck-Frankenberg, Marburg und Wetzlar sowie den Dillkreis (alle in Hessen) und an den Kreis Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen.
Geschichte Mittelalter Bis in das 8. Jahrhundert hinein gibt es keine schriftlichen Belege über das Gebiet des Kreises. Allerdings weisen viele Funde auf eine Besiedelung in der Frühlatènezeit oder sogar noch früher hin. Da schon die Zuordnung der Region in Gaue als frühe Gebietseinheiten sehr schwierig ist, ist eine Zuordnung zu einzelnen Grafschaften nahezu unmöglich, da diese oft sehr viele kleine Gemarkungen innehatten und sich dies durch An- und Verkauf, Krieg und Eroberungen oder einfach nur durch Erbschaft häufig änderte.Schulze 1973, S. 180ff. Das Gebiet des Kreises lag in der damaligen Zeit in dem Hessengau und dem Lahngau, bzw. Oberlahngau. Eine genaue Darstellung der Besitzverhältnisse ist nicht möglich. Aber aus den Lehensverzeichnissen des Adelsgeschlechts Eppstein lässt sich rekonstruieren, dass das Erzstift Köln im 12. Jahrhundert zwischen den Flüssen Perf, Dautphe und Allna Rechte über Unfreie hatten (also Lehnsherren waren). Diese Rechte wurden kurz darauf an die Grafen von Nassau weitergegeben, welche wiederum die Rechte bis spätestens Anfang der 1190er Jahre an die Herren von Eppstein weitergaben.Gebauer 2006, S. 169ff.
Landgrafschaft Hessen Nach dem Tod des letzten Ludowingers Heinrich Raspe IV. kam es zwischen 1247 und 1263 zum Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg unter den Nachfolgern der Landgrafen von Thüringen. Erben der Landgrafen von Hessen-Thüringen waren die beiden Töchter Gertrud und Sophie aus der Ehe Landgraf Ludwig IV. (1200–1227) und der ungarischen Königstochter Elisabeth (1207–1231), die 1236 heiliggesprochen, als Heilige Elisabeth in die Geschichte einging. Gertrud war ab 1248 Äbtissin des Reichsklosters Altenberg bei Wetzlar, Sophie hatte einen Sohn Heinrich aus ihrer Ehe mit Herzog Heinrich II. von Brabant. Sophie von Brabant übernahm für ihren unmündigen Sohn die Regentschaft in den hessischen Landen mit Unterstützung der ansässigen Ritterschaft (von Dernbach in Burg Alt-Dernbach und von Bicken in Bicken) und ließ sich in Marburg huldigen. Mit Rückendeckung des Erzbischofs von Mainz verweigerten die Grafen von Nassau den Lehnseid (die Lehnshoheit über die Herrschaft zum Westerwald, Herborner Mark und Haigerer Mark stand den Landgrafen zu). Herzogin Sophie machte die Ansprüche massiv geltend und konnte im Verlauf bis 1263 ihre Ansprüche in Hessen für ihren Sohn gegenüber den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln sowie den Häusern Nassau und Solms zunächst durchsetzen. Die neue Landgrafschaft Hessen wird 1292 vom Kaiser als von Thüringen unabhängiges, den Herzogtümern gleichgestelltes, Fürstentum bestätigt. Landgraf Heinrich I. von Hessen (* 1244; † 1308) wurde der Stammvater aller hessischen Landgrafen.
Dernbacher Fehde 1230 – 1336
Die Auseinandersetzungen und heftigen Fehden nahmen jedoch kein Ende und zogen sich bis 1336 hin. Sie wurden bekannt als „100jährige Dernbacher Fehde“ zwischen den Grafen von Nassau und dem Erzbischof von Mainz einerseits und den Landgrafen von Hessen und der einheimischen Ritterschaft u. a. „von Dernbach“ und „von Bicken“ andererseits. Es ging dabei um die Durchsetzung der Landeshoheit im späteren Amt Blankenstein, insbesondere in dessen westlichen Teil (heute Gemeinde Bad Endbach), in der Mark Dautphe, dem späteren Amt Biedenkopf, dem Breidenbacher Grund und die Kontrolle der wichtigen Fernhandelsstraße Köln-Leipzig (auch „Brabanter Straße“ genannt), die von Köln über Siegen kommend weiter über die Angelburg, Marburg und Eisenach nach Leipzig zog. Zur Absicherung dieser Fernhandelsstraße und zur Durchsetzung seiner Ansprüche errichtete der Landgraf von Hessen die Burgen Wallenfels, Eisemroth, Hessenwalt bei Roth und Neu-Dernbach als Vorposten zur Abdeckung der Burg Blankenstein und baute Biedenkopf weiter aus.
Innenen- und Außenheege
Bereits in der Zeit von 1297 bis 1307 hatte Hessen die Centen Lohra und Fronhausen, sowie das „Untergericht“ des Amtes Blankenstein durch die 29 km lange Mittelhessische Landheegen (Innenheege) (Landwehr) von der Allerburg bei Rachelshausen bis Odenhausen a.d. Lahn gegen Nassau im Westen geschützt. Nach dem Ende der Fehden wurde mit einer weiteren 16 km langen Landheege (Außenheege) vom Kreuzberg bei Bottenhorn über die Zollbuche bis zur Einmündung in die Innenheege bei der Schneeberger Landstraße östlich von Oberweidbach, zwischen 1359 und 1374 das Blankensteiner Obergericht (heute Bad Endbach) abgesichert. Die damalige Grenzziehung der Außenheege blieb ehemals als Landes- und bis heute als Kreis- und Gemeindegrenze erhalten.
Erbteilungen
Nach mehreren Erbteilungen und Vereinigungen kam es erst durch den Tod Philipps des Großmütigen zu einer dauerhaften Teilung. Danach fiel das Gebiet des Kreises an Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg. 1307 übergaben die Herren von Breidenbach den Grafen zu Wittgenstein die Orte Ditzrode, Fischelbach, Hesselbach, Niederlaasphe und Puderbach, 1387 auch das Schloss Richstein. Seither stellt diese Konstellation, nördlich des ehemaligen Amtsbezirkes Blankenstein, mehr oder weniger die Westgrenze des Kreises Biedenkopf dar.
1832 Bildung des Kreises unter Hessen-Darmstadt Im Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt) wurden die Landratsbezirke Battenberg, Vöhl und Gladenbach (Landratsbezirk Gladenbach) am 6. Juni 1832 zum „Kreis Biedenkopf“ vereinigt.Großherzoglich-Hessisches Regierungsblatt 1832, S. 563 Der Bezirk Vöhl behielt einen Sonderstatus und wurde nicht vollständig in den Kreis Biedenkopf integriert.Großherzoglich-Hessisches Regierungsblatt 1832, S. 564
Nach der Märzrevolution 1848 wurde der Kreis per Verordnung zum Regierungsbezirk Biedenkopf und umfasste die Landratsbezirke „Biedenkopf“, „Gladenbach“, „Battenberg“ und „Vöhl“. Bereits vier Jahre später, 1852, wurde dieser aufgehoben und in die Kreise Biedenkopf und Vöhl überführt.
Der Kreis wird 1867 preußisch mini|Karte der Provinz Hessen-Nassau mini|links|Hessen, 1900. Gelb: Oberhessen mini|Der Kreis Biedenkopf 1905 mini|Kreiskriegerdenkmal am Biedenkopfer Marktplatz zum Gedenken an die Gefallenen 1866 und 1870/71
Im Krieg von 1866 kämpfte das Großherzogtum Hessen-Darmstadt auf der Seite Österreichs gegen Preußen und damit auf der Seite der Verlierer. Gemäß Artikel 14 des Friedensvertrages musste Hessen-Darmstadt am 3. August 1866 u. a. den nördlichen Teil des Kreises Gießen mit den Ortschaften Rodheim, Bieber, Hof Haina, Fellingshausen, Frankenbach, Krumbach, Hermannstein, Königsberg, Naunheim, Waldgirmes sowie die Ämter Battenberg, Biedenkopf, Blankenstein, Vöhl und Itter an Preußen abtreten.
Großherzog Ludwig III. entließ bereits am 17. September 1866 seine bisherigen Untertanen aus dem hessischen Staatsverband. Aber erst am 4. Februar 1867 nahm der preußische Zivilkommissar von Patrow die förmliche Einverleibung (aufgrund des Besitznahme-Patents des Königs von Preußen vom 12. Januar 1867) des neuen Kreises in das Königreich Preußen vor. Aus den ehemaligen Ämtern Battenberg, Biedenkopf und Blankenstein hatte Preußen einen neuen Kreis Biedenkopf geformt. Für einige Monate erhielt der Kreis wegen des historischen Bezuges den Namen „Hinterlandkreis“ (1. Juli 1867 bis 12. August 1867), bis er durch einen Ministerialerlass wieder seinen früheren Namen Kreis Biedenkopf erhielt. Am 22. Februar 1867 wurde die preußische Provinz Hessen-Nassau gebildet, unterteilt in die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden, mit der Provinzhauptstadt Kassel. Der Kreis kam als zwölfter zum Regierungsbezirk Wiesbaden. Nach 1918 wurde aus dem Königreich Preußen der Freistaat Preußen. Diese Struktur behielt der Kreis bis zum 1. August 1932.
Zuwachs 1868 im Süden – das „Pannkucheviertel“ 1868 wurden dem Kreis Biedenkopf im Süden auch Orte des ehemaligen „Amtes Rodheim bei Gießen“ (Kreis Gießen) angeschlossen, und zwar die neun Gemeinden Bieber, Fellingshausen, Frankenbach, Hermannstein, Königsberg, Krumbach, Naunheim, Rodheim an der Bieber und Waldgirmes. Dieses Gebiet wurde von den übrigen Hinterländern, wegen der Form seiner Fläche, scherzhaft „Pannkucheviertel“ genannt. Deren Bewohner haben sich aber nie als Hinterländer betrachtet.
Auflösung 1932 und das nach der Wiederherstellung 1933 verkleinerte Hinterland 1932 wurde der Landkreis Biedenkopf aufgelöst und mit dem Dillkreis vereinigt. Wegen zu großer Proteste aus der Bevölkerung (mit den „Nassauern“ – Dillkreis – wollte man keinesfalls vereinigt werden) wurde er aber am 1. Oktober 1933 in verkleinerter Form wiederhergestellt. Dabei gingen das Gebiet des ehemaligen Amtes Battenberg und die 9 südlichen Ortschaften (das „Pannkucheviertel“) aus dem ehemaligen Kreis Gießen wieder verloren.
Danach blieb der Begriff „Hinterland“ am neuen, deutlich kleineren Landkreis Biedenkopf hängen.
1874 Fortbildungsschulen als Vorläufer der Berufsschulen 1874 wurde mit dem neuen preußischen Volksschulgesetz eine Art weiterführender und berufsbildender Schulen eingeführt, die Fortbildungsschulen (gedacht für Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft), die sich an die achtjährige Volksschule anschloss, und zwar vom 14. bis zum 17., max. bis zum 25. Lebensjahr (Schulpflicht!). Schulträger waren die Gemeinden, Lehrer die örtlichen Lehrer. Unterrichtet wurde: „Bürger- und Wirtschaftskunde, Naturkunde, Rechnen, Lesen und Schreiben.“ Der Unterricht fand überwiegend in den Herbst- und Wintermonaten statt. In den Sommermonaten fiel der Unterricht meist aus. Die auswärts arbeitenden Maurerlehrlinge konnten nur während der Baupause im Winter teilnehmen.
Die Gemeinden Hartenrod und Wommelshausen richteten ab 1878 obligatorische Fortbildungsschulen ein, Günterod folgte 1899, auch in Bottenhorn und weiteren Orten entstanden solche Schulen. Das waren die Vorläufer der späteren Berufsschulen.
1934 Kreis-Berufsschule in Biedenkopf
Am 1. April 1934 fasste der Landkreis alle bisherigen örtlichen Fortbildungsschulen zu einer Kreis-Berufsschule in Biedenkopf zusammen.
Drittes Reich bis Ende des Zweiten Weltkrieges Aufgrund der Vorgaben in den Sparverordnungen des Reichspräsidenten wurde der Kreis nach 100-jährigem Bestehen trotz vehementer Proteste am 1. August 1932 aufgelöst: Der Nordteil des Kreises mit den Gemeinden Allendorf (Eder), Battenberg (Eder), Battenfeld, Berghofen, Biebighausen, Bromskirchen, Dodenau, Eifa, Frohnhausen, Hatzfeld (Eder), Holzhausen/Eder, Laisa, Oberasphe, Reddighausen und Rennertehausen kam zum Landkreis Frankenberg im Regierungsbezirk Kassel. Dieses Gebiet entsprach dem ehemaligen Amt Battenberg. Der Südteil des Kreises, der umgangssprachlich scherzhaft auch „Pannkuchevertel“ genannt wurde, mit den Gemeinden Fellingshausen, Frankenbach, Hermannstein, Königsberg, Krumbach, Naunheim, Rodheim an der Bieber und Waldgirmes kam zum Landkreis Wetzlar Der Hauptteil des Kreises Biedenkopf kam zum neu gebildeten Kreis Dillenburg.