mini|Platon, römische Kopie des griechischen Platonporträts des Silanion, Glyptothek München Die Philosophenherrschaft ist ein zentrales Element der politischen Philosophie des antiken griechischen Philosophen Platon (428/427–348/347 v. Chr.). Platon vertritt in seinem Dialog Politeia („Der Staat“) die Auffassung, ein Staat sei nur dann gut regiert, wenn seine Lenkung in der Hand von Philosophen sei. Daher fordert er ein uneingeschränktes Machtmonopol der Philosophen und begründet dies ausführlich. Für die Umsetzung sieht er theoretisch zwei Möglichkeiten: entweder dass die Herrscher Philosophen werden oder dass die Herrschaft Philosophen übergeben wird. Die Einzelheiten legt er in seinem Entwurf für die Verfassung eines von Philosophen regierten idealen Staates dar.

Da Platon in diesem Zusammenhang das Wort basileus („Herrscher“) verwendet, das gewöhnlich Könige (später auch Kaiser) bezeichnet, ist in der modernen Literatur oft von „Philosophenkönigen“ die Rede.

Platons Konzept

Platon lässt im Dialog Politeia seinen Lehrer Sokrates als Hauptgesprächspartner auftreten. In dem fiktiven, literarisch gestalteten Dialog vertritt der „platonische“ Sokrates Platons eigene Position, die nicht mit der des historischen Philosophen Sokrates identisch ist.

Die Frage nach der Gerechtigkeit

Den Ausgangspunkt der Diskussion bildet die Frage, was Gerechtigkeit ist. Verschiedene Definitionsmöglichkeiten werden erörtert. Schließlich trägt Sokrates die aus Platons Sicht richtige Begriffsbestimmung vor. Er bestimmt Gerechtigkeit als das angemessene Verhältnis zwischen den Teilen einer Ganzheit. Gerechtigkeit liegt innerhalb eines Ganzen vor, wenn jeder Teil nur genau die Funktion erfüllt, die ihm gemäß seiner besonderen Beschaffenheit zukommt. Wichtig ist dabei vor allem, dass der von Natur aus zur Lenkung des Ganzen befähigte Teil tatsächlich die Führung übernimmt. Die übrigen Teile haben sich ihm willig unterzuordnen. Wenn ein Teil sich etwas anmaßt, was ihm von Natur aus nicht zusteht, und sich in fremde Zuständigkeiten einmischt, resultiert Zerwürfnis, Unordnung und Verwirrung. Das ist Ungerechtigkeit. Wenn jeder Teil seiner spezifischen Bestimmung nachkommt, erhält das Ganze einen harmonischen Charakter und kann seinerseits seine Bestimmung als Ganzes optimal erfüllen. Im Kosmos, dessen Bestandteile ein weiser Schöpfer, der Demiurg, umsichtig geordnet hat, ist das bereits auf vorbildliche Weise der Fall.Zum kosmischen Vorbild siehe Platon, Timaios 89d–90d. Dem Menschen obliegt es, in seinem Zuständigkeitsbereich ebenfalls die optimale Ordnung unter den einzelnen Elementen zu verwirklichen. Dies gilt sowohl für das Verhältnis der verschiedenen Teile der menschlichen Seele untereinander als auch für die Beziehungen zwischen den Staatsbürgern in der Polis.Platon, Politeia 443b–444d. Vgl. Thomas Szlezák: Psyche – Polis – Kosmos. In: Enno Rudolph (Hrsg.): Polis und Kosmos, Darmstadt 1996, S. 26–42. Für Einzelheiten der Analogie zwischen Polis und Seele siehe Norbert Blößner: Dialogform und Argument, Stuttgart 1997, S. 152–213 und Otfried Höffe: Zur Analogie von Individuum und Polis (Buch II 367a–374d). In: Otfried Höffe (Hrsg.): Platon: Politeia, 3. Auflage, Berlin 2011, S. 51–69. Für den Zusammenhang zwischen kosmischer und menschlicher Ordnung siehe Tatjana Alekniene: Kosmios kai theios. In: Freiburger Zeitschrift für Philosophie und Theologie 46, 1999, S. 369–387.

Gerechtigkeit als Tugend einer einzelnen Person ist individuell in deren Seele auszubilden. Dies geschieht durch Herstellung der naturgemäßen Ordnung unter den drei Seelenteilen. Die Vernunft hat als höchster Seelenteil die Leitung zu übernehmen. Sie weist den beiden anderen Seelenteilen, dem Muthaften und dem Triebhaften, deren Rollen und Aufgaben zu.Siehe dazu Markus Arnold: Von der göttlichen Logik zur menschlichen Politik, Frankfurt am Main 1999, S. 36–39; Christopher Bobonich: Plato’s Utopia Recast, Oxford 2002, S. 219–257. Analog dazu erfordert im Staat die Gerechtigkeit einen vernunftgemäßen hierarchischen Aufbau der Staatsordnung mit einem dreiteiligen Ständesystem. Dieser Aufbau bezweckt, dass jeder Bürger im Auftrag der Gemeinschaft „das Seine tut“: das, was seiner Begabung entspricht (Idiopragie-Forderung). Im Rahmen der Ständeordnung soll jeder die Aufgabe übernehmen, für die er am besten geeignet ist. Das Staatsgefüge ist optimal strukturiert, wenn der Staat dafür sorgt, dass alle Bürger die ihren jeweiligen Fähigkeiten entsprechenden Tätigkeiten ausüben und Übergriffe in fremde Zuständigkeiten unterbleiben.Platon, Politeia 433a–435a.

Philosophenherrschaft als Verwirklichung der Gerechtigkeit

Das Prinzip der naturgemäßen, zweckmäßigen und damit gerechten Zuteilung der Aufgaben hat insbesondere für die Staatsführung zu gelten, denn von einer vernünftigen Auswahl des Führungspersonals hängen die Fortexistenz des gesamten Gemeinwesens und das Wohl der Bürger ab. Wenn die Führungsaufgaben nach einem rationalen Prinzip zugewiesen werden, ist jemand für eine Lenkungsfunktion nicht dadurch qualifiziert, dass er sich in einem Machtkampf durchgesetzt hat oder sich durch seinen Reichtum Einfluss verschafft. Es ist aber auch nicht vernünftig, die Führung demjenigen anzuvertrauen, der die Zustimmung der Mehrheit findet, denn demokratische Mehrheiten sind irrtumsanfällig. Der Masse der ungebildeten Bürger fehlt der Durchblick, sie sind leicht verführbar und ihre Entscheidungen hängen von irrationalen Motiven ab. Die Führung darf aber nur den Bestqualifizierten überlassen werden, die sich ausschließlich durch ihre Kompetenz dafür legitimieren und nur das Wohl des Gemeinwesens im Blick haben.Platon, Politeia 412b–414b.

Daher setzt der platonische Sokrates der attischen Demokratie einen utopischen, vom Gerechtigkeitsprinzip geleiteten Idealstaat entgegen. Dessen Bürgerschaft gliedert er analog zur dreiteiligen Struktur der Seele in drei Stände: den Handwerker- und Bauernstand, den Stand der Wächter und den Stand der Herrscher, der dem vernünftigen Seelenteil entspricht. Zur Erfüllung seiner standesspezifischen Aufgaben benötigt jeder Bürger eine der Grundtugenden Besonnenheit, Tapferkeit und Weisheit. Die Besonnenheit ist die Grundtugend des untersten Standes, der Handwerker und Bauern, die Tapferkeit die der Wächter, die Weisheit die der Herrscher. In der Qualifikation der Herrscher sind auch die Grundtugenden der beiden anderen Stände inbegriffen.

Nur der Philosoph, der sein Leben der Weisheit widmet, ist von Natur aus zur Herrschaft berufen. Diesen Gedanken formuliert Platon in einer zentralen Passage der Politeia:

Wenn nicht in den Staaten entweder die Philosophen Könige werden oder die, welche man jetzt Könige und Herrscher nennt, echte und gründliche Philosophen werden, und wenn nicht diese beiden, die politische Macht und die Philosophie, in eines zusammenfallen und all die vielen Naturen, die heute ausschließlich nach dem einen oder dem anderen streben, zwingend ausgeschlossen werden, dann, mein lieber Glaukon, gibt es kein Ende der Übel für die Staaten und, wie ich meine, auch nicht für die Menschheit.Platon, Politeia 473c–d.

Die einzigartige Stellung des Philosophen unter den Menschen begründet Platon damit, dass der Philosoph seine Aufmerksamkeit auf Wohlgeordnetes, sich immer gleich Bleibendes und Vernünftiges richte: auf den Bereich der vollkommenen und unwandelbaren Ideen, dem er sich bewundernd und nachahmend angleiche. Indem er sich mit dem Göttlichen und Wohlgeordneten befasse, nehme er selbst dessen Beschaffenheit an, soweit das einem Menschen möglich sei.Platon, Politeia 500b–d.

Platons Gerechtigkeitsprinzip erfordert, dass der Staat eine harmonische Einheit bildet, dass also unter den Bürgern keine politische Zwietracht aufkommen kann. Vor allem dadurch soll sich der platonische Idealstaat von den durch innere Konflikte zerrissenen griechischen Staaten der damaligen Zeit unterscheiden. Die Einheit setzt voraus, dass sich die Beherrschten den Herrschern freiwillig unterordnen, da sie einsehen, dass dies zu ihrem eigenen Vorteil ist.Siehe dazu Jacob Frederik M. Arends: Die Einheit der Polis, Leiden 1988, S. 218–220.

Auswahl, Ausbildung und Motivation der Philosophenherrscher

Die Standeszugehörigkeit ist im platonischen Staat nicht erblich, sondern von der Qualifikation abhängig. Nur die Tüchtigsten werden in den Stand der Herrscher eingereiht. Ihre Befähigung wird in einem langen, schon in der Kindheit beginnenden Aussiebungsverfahren ermittelt und geprüft. Erforderlich ist, dass sie zunächst grundlegende Charaktereigenschaften entwickeln. Sie müssen ihre Beharrlichkeit und Unbeirrbarkeit unter Beweis stellen, indem sie sich weder durch Gefahren noch durch Verlockungen von ihrer Selbstdisziplin und Pflichterfüllung abbringen lassen. Sie können erst in reiferem Alter Herrschermacht ausüben.Platon, Politeia 412b–414b.

Zum philosophischen Wissen gelangen die künftigen Herrscher auf einem Bildungsweg, der große Anstrengungen erfordert. Er umfasst zunächst den weniger wichtigen Unterricht in Gymnastik und Musik, dann das Studium der für die philosophische Propädeutik benötigten Fächer in der Reihenfolge Arithmetik, ebene Geometrie, räumliche Geometrie, Astronomie und Harmonielehre. Erst danach beginnt die Ausbildung in der Dialektik, der methodischen philosophischen Wahrheitssuche.Zum Erziehungsprogramm siehe Klitos Ioannides: Le roi-philosophe, spectateur et acteur d’après Platon. In: Philosophia (Athen) Bd. 13–14, 1983–1984, S. 163–188, hier: 163–181. Wesentlich ist dabei, dass diese Studien keine bloß intellektuelle Betätigung sind. Philosophie bedeutet nicht nur Nachdenken, sondern ist eine Lebensweise. Aus den philosophischen Einsichten ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die Lebensführung. Der platonische Sokrates betont, dass das Organ der Seele, mit dem sie begreift, nicht für sich allein, sondern nur zusammen mit der ganzen Seele die Hinwendung zu den Erkenntnisobjekten der Philosophie vollziehen kann. Auch die irrationalen Seelenteile bedürfen einer entsprechenden Orientierung. Das Endziel der philosophischen Bestrebungen ist die Erkenntnis des schlechthin Guten.Platon, Politeia 518b–541b. Vgl. zur ganzheitlichen Hinwendung Thomas Alexander Szlezák: Die Idee des Guten in Platons Politeia, Sankt Augustin 2003, S. 35f., 104; Norbert Delhey: Περιαγωγὴ ὅλης τῆς ψυχῆς – Bemerkungen zur Bildungstheorie in Platons Πολιτεία. In: Hermes 122, 1994, S. 44–54, hier: 45–47. Auf dieser Erkenntnis basiert die Fähigkeit zu vernünftigem Handeln, die den Herrschaftsanspruch des Philosophen legitimiert.Platon, Politeia 517b–c.

Nach Platons Überzeugung gibt es keine spezifisch männliche oder weibliche Tugend, sondern die Tugend ist für alle Menschen dieselbe. Hinsichtlich ihrer Erreichbarkeit besteht kein Unterschied zwischen den Geschlechtern. Daher sollen den Frauen im Staat alle Türen offenstehen. Auch ihrer Aufnahme in den Herrscherstand steht grundsätzlich nichts entgegen.Platon, Politeia 540c.