Doktor der Medizin oder lateinisch Doctor medicinae (kurz Dr. med.) ist ein akademischer Grad und in manchen Ländern ein sogenanntes Berufsdoktorat.
In den Vereinigten Staaten, Österreich und einigen anderen Ländern, nicht jedoch zum Beispiel in Deutschland, wird nach dem Abschluss eines Diplomstudiengangs der Humanmedizin ohne Promotionsleistung ein sogenanntes Berufsdoktorat (zum Beispiel in Österreich: Dr. med. univ.) verliehen, wobei für dieses aber häufig, im Gegensatz zu Deutschland, im Rahmen des Humanmedizinstudiums eine verpflichtende wissenschaftliche Arbeit anzufertigen ist. Es entspricht als Pflichtteil des Humanmedizinstudiums in anderen Ländern daher dem in Deutschland das Studium abschließenden Examen.anabin: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Die freiwillige wissenschaftliche Arbeit zum deutschen Dr. med. wird dabei zumeist, wie zum Beispiel auch die Diplomarbeit für den obligatorischen österreichischen Dr. med. univ., parallel zum Studium durchgeführt, geschrieben und anschließend verteidigt. Dabei stellt die Arbeit in Österreich jedoch eine zwingende Voraussetzung zum Studienabschluss dar, wodurch sich häufig der Studienabschluss nach Ende des klinisch praktischen Jahres nach hinten verschiebt.
Das Führen der medizinischen Berufsdoktorgrade ist in Deutschland ausschließlich in der jeweils verliehenen Originalform möglich (zum Beispiel Dr. med. univ., Dr. medic, MUDr.); Berufsdoktorgrade aus EWR-Ländern dürfen ohne den sonst obligatorischen Herkunftzusatz geführt werden. Die Führung dieser Grade als Dr. oder als Dr. med. sowie in einer anderen ins Deutsche übersetzten Form ist aufgrund des Fehlens einer rechtlichen Promotionsleistung nicht erlaubt.Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 i. d. F. vom 15. Mai 2008. Abgerufen am 5. Oktober 2015. Deutsche Absolventen des Medizinstudiums dürfen umgekehrt in den meisten Ländern mit Berufsdoktorat in der Medizin, zum Beispiel in Österreich, ohne wissenschaftliche Arbeit nicht als „Dr.“ ausgewiesen werden oder auftreten wegen der im Studium fehlenden wissenschaftlichen Leistung. In Österreich ist die Führung der „Titel“ Dr. med. univ., wie auch Dr. med. im Berufsalltag in beiden Fällen als „Dr.“ üblich.
Eingeführt wurde der durch einen besonderen Promotionsakt verliehene Doktortitel im 13. Jahrhundert, zunächst nur für dozierende Ärzte.Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 20.
Deutschland In Deutschland ist zur Erlangung des Grades eines Dr. med. () eine Promotion notwendig. Das Promotionsverfahren kann zwar bereits vor Abschluss des Studiums begonnen, aber nicht beendet werden. Der Doktorgrad darf erst mit Vergabe der Promotionsurkunde getragen werden, nachdem das Promotionsverfahren nach Abschluss des Studiums beendet wurde. Dies geschieht in den meisten Fällen, wie bei anderen Promotionen auch, nach einer Verteidigung und der Publikation der Promotion.
Medizinische Promotionen nehmen im Vergleich mit Promotionen in anderen Fächern eine Sonderrolle ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen waren 2009 die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher mit den Masterarbeiten oder ehemaligen Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern vergleichbar als mit den dort üblichen Promotionsarbeiten.U. Beisiegel: Promovieren in der Medizin. Die Position des Wissenschaftsrates. In: Forschung & Lehre 7/09, 2009, S. 491. (online auf wissenschaftsmanagement-online.de) Aus diesem Grund wurde 2002 der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) im englischsprachigen Raum dem Ph.D. als nicht gleichwertig erachtet, wie der Europäische Forschungsrat (ERC) feststellte. Der deutsche Wissenschaftsrat vertrat 2009 eine ähnliche Position. Allerdings entspricht der akademische Grad wie alle Doktorgrade dem dritten Studienzyklus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) und hat mit Niveau 8 das höchste erreichbare Niveau. Weiterhin können Mediziner nachweisen, dass ihre Promotionsleistungen dem Umfang eines Ph.D. entsprechen, und beim ERC einen Antrag auf Gleichsetzung mit einem Ph.D. stellen.ERC policy on PhD and equivalent doctoral degrees 2016 (PDF 0,3 MB), in erc.europa.eu, abgerufen am 28. Juli 2020.
Manche Universitäten, etwa die TU München, bieten aufgrund obengenannter Problematik mittlerweile, neben dem klassischen Dr. med., alternativ auch die etwas umfangreichere Promotion zum Dr. med. sci. an, welche sich speziell an „forschungsinteressierte Medizinstudierende“ richtet. Dabei sind sowohl der zeitliche Umfang (mindestens ein Jahr Vollzeit) als auch die Zugangsvoraussetzungen (keine Mindestnote) einer Promotion zum Dr. med. sci. aber noch immer deutlich geringer als bei einer Promotion zum PhD/Dr. rer. nat., welche beide auf 3–4 Jahre ausgelegt sind und einen guten Universitätsabschluss voraussetzen.
Österreich
In Österreich wird der medizinische Doktor teilweise nicht als Dr. medicinae (kurz Dr. med.) bezeichnet, sondern seit 1872 als Dr. medicinae universae (lateinisch; kurz Dr. med. univ.), also als „Doktor der gesamten Heilkunde“ (Medizin). Dies ist geschichtlich auf eine kaiserliche Entschließung zurückzuführen, nach welcher das praxisnahe chirurgische und das theoretische (eher internistische) medizinische Studium zu einem vereint wurden.Anna Ehrlich: Ärzte, Bader, Scharlatane. Die Geschichte der österreichischen Medizin. Amalthea Verlag, Wien 2007. S. 180. Die erste Frau, die als Dr. med. univ. promoviert wurde, war Maria Schuhmeister am 25. Juli 1905 an der Karl-Franzens-Universität Graz.Robert Engele: 150 Jahre Medizin an der Uni, Austria-Forum, 13. Februar 2013, abgerufen am 28. Juli 2020.
Bei Studienabschluss (Studienbeginn ab 2002) wird der Diplomgrad bzw. der Mastergrad Dr. med. univ. im Rahmen einer Sponsion verliehen.Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2009 Früher – zu Zeiten der Studienordnung 1978Verordnung über die Studienordnung für die Studienrichtung Medizin, BGBl. Nr. 473/1978 und davor sowie bis 2004 – wurde das Studium als Doktorats- oder Rigorosenstudium geführt,, auf wegweiser.ac.at, abgerufen am 28. Juli 2020. welches selbst nicht das Schreiben einer wissenschaftlichen Arbeit voraussetzte – man konnte damals zwischen dem Verfassen einer Dissertation oder dem Besuch einer vertieften Ausbildung (meist 2 semesterstündige Spezialseminare) wählen.Studienplan 1992 (PDF 0,1 MB) auf meduniwien.ac.at., abgerufen am 28. Juli 2020 Das österreichische Medizinstudium wurde im Zuge des Universitätsgesetzes 2002 auf Diplomniveau gesetzt; seither ist es mit einer Regelstudiendauer von 12 Semestern neben dem Veterinärmedizin-Studium das längste Diplomstudium und vom Arbeitsaufwand von 360 ECTS befüllter als ein Bachelor- und Masterstudium mit kumulierten 300 ECTS. Abschlüsse, die nach 2002 vergeben wurden, werden daher nicht mehr als Promotion gezählt, sondern der akademische Grad bei Studienabschluss nach Verfassen einer Diplomarbeit verliehen (Berufsdoktorat)., abgerufen am 28. Juli 2020 Dennoch wird der Abschluss auch weiterhin als Doktorat der gesamten Heilkunde bezeichnet. So ist beispielsweise in Deutschland die Eintragung eines so erworbenen „Dr.“ in den Pass nicht zulässig und gemäß dem Passgesetz 2009 (§ 4 Abs. 1.3) verboten, da es einen zwingenden Teil des Humanmedizinstudiums in Österreich darstellt, im Gegensatz zum freiwilligen Dr. med. In Deutschland. (PDF 2,4 MB), auf Uni Heidelberg, abgerufen am 28. Juli 2020. In Deutschland darf dieser Grad nicht in Form eines „Dr.“, sondern nur mit vollständigem fachlichen Zusatz als „Dr. med. univ.“ geführt werden.Äquivalenzabkommen Deutschland-Österreich, BGBl 2004 Teil II Nr. 4, Art. 5 Abs. 3, auf: Kultusministerkonferenz, abgerufen am 28. Juli 2020. Umgekehrt können deutsche Ärzte, die in Österreich arbeiten, ohne wissenschaftliche Arbeit auch nicht automatisch einen Doktortitel (Dr. med. univ.) führen, da dieser nach Abschluss des Diplom- bzw. Masterstudiums Humanmedizin verliehen wird. In Österreich ist weiterhin die Führung und Eintragung als „Dr.“ üblich, wobei bezüglich Führung und Abkürzung keine Unterschiede zu Doktortiteln im Sinne von Doktorgraden bestehen. Es gab Übergangsbestimmungen, wenn man bereits nach dem alten Studienplan immatrikuliert war.
In Umfang, Anspruch und Dauer ist die österreichische Diplomarbeit der neuen Studienordnung am ehesten deckungsgleich mit der deutschen Promotion zum Dr. med., welcher jedoch im Gegensatz zum österreichischen Modell rein freiwillig ist. Die wissenschaftliche Befähigung wird dafür bereits im österreichischen Studium durch spezifische Module zu PubMed, SPSS und Statistikprüfungen aufgebaut. Am Beispiel der MedUni Wien beginnt die Forschungsarbeit spätestens ab dem 4. Studienjahr und umfasst beispielhaft verpflichtend klinisch-prospektive, experimentelle oder retrospektive Studien; reine Literaturarbeiten sind dabei fast ausgeschlossen. Der Prozess beinhaltet zudem meistens einen obligatorischen Ethikantrag, Plagiatscheck sowie eine kommissionelle Verteidigung (Defensio) und nimmt bei den meisten Arbeiten insgesamt 1 bis 3 Jahre parallel zum Studium in Anspruch.
Ein tatsächlicher Doktorgrad kann mit dem nachfolgenden zumindest dreijährigen Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft (in Wien, Linz und Graz) oder einem PhD-Studium (Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck) erworben werden.Die PhD und Doktoratsstudien an der MedUni Wien auf meduniwien.ac.at, abgerufen am 28. Juli 2020Für Studierende auf i-med.ac.at, abgerufen am 28. Juli 2020, abgerufen am 28. Juli 2020, abgerufen am 28. Juli 2020Doctoral Programme in Medical Science (Ph.D.) auf Paracelsus Medizinische Privatuniversität, abgerufen am 28. Juli 2020 Bei Abschluss nach Studienordnung N090 (bis Wintersemester 2007/2008) lautete dieser nach Aberkennung des zuvor verliehenen Diplomgrades ergänzt „Dr. med. univ. et scient. med.“ (et scientiae medicae) oder wird als DDr. in Österreich geführt. Mit Einführung der Studienordnung N790 entfiel die vorherige Aberkennung; Absolventen erhalten den Dr. scient. med. nun zusätzlich zum Dr. med. univ. wobei eine Führung als DDr. üblich ist. Diese Dissertationen sind jedoch vom wissenschaftlichen Anspruch und Umfang deutlich über den meisten Arbeiten zum deutschen Dr. med. einzuordnen, da diese mindestens 3 Jahre Vollzeitforschung voraussetzen. Diese werden im Gegensatz zum deutschen Dr. med. auch international nahtlos als PhD (z. B. MD PhD) anerkannt.
In manchen Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie hat sich der „Dr. med. univ“. oder eine verwandte Form im Gegensatz zum „Dr. med.“ gehalten, etwa in Tschechien – als MUDr, medicinae universae doctor.
Rumänien In Rumänien wird der Titel Doctor-Medic (kurz Dr.-medic oder Dr. medic) nach Bestehen des rumänischen Staatsexamens in Medizin (rumänisch Examen de Licență) sowie der Anfertigung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit verliehen. Die Abschlussarbeit muss nach Evaluation durch ein Promotionskomitee vor selbigem verteidigt werden. Die Promotion ("Promoția") ist in das sechsjährige Medizinstudium integriert und stellt einen akademischen Grad dar, der als Doktorgrad der 2. Ebene nach Bologna-Klassifikation (Berufsdoktorat) verliehen wird.
Die Führung des rumänischen Titels in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Alle 16 Bundesländer haben hierzu Vorschriften erlassen, in der Regel im Rahmen der jeweiligen Landeshochschulgesetze. Der Titel darf EU-konform in der oben genannten Original- bzw. Kurzform ohne Herkunftsbezeichnung, d. h. ohne Angabe der verleihenden Institution, genehmigungsfrei geführt werden.
Schweiz