Die Lehrerausbildung ist die an Hochschulen institutionalisierte Anleitung für den Beruf des Schullehrers und die anschließende unterrichtspraktische Vorbereitung in unterschiedlichen Formen. In Deutschland ist dies in der Regel der Vorbereitungsdienst, in anderen Ländern gibt es andere Wege.

Zum Vergleich der Lehrerausbildung in unterschiedlichen Ländern wird die International Standard Classification of Teacher Training Programmes verwendet.

Welche Kenntnisse, Verhaltensweisen und Fähigkeiten Lehrkräfte haben sollten, wird kontrovers diskutiert und hängt eng zusammen mit den kulturellen Bedingungen der Schulausbildung.

Es gibt neben den fachlichen Inhalten vier zentrale Bereiche in den Ausbildungscurricula:

Kenntnisse in erziehungsrelevanten theoretischen Aspekten der Bildungsphilosophie, Bildungsgeschichte, Pädagogischen Psychologie und Erziehungssoziologie unterrichtsmethodische Kenntnisse und Fähigkeiten Fähigkeiten der zielgerichteten Lernunterstützung Praxis vor Schülern oder in ähnlichen unterrichtspraktischen Situationen, in der Regel mit Unterstützung und Anleitung;

Deutschland

In Deutschland fällt die Lehrerausbildung nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder, die sie in vereinbarten Grenzen unterschiedlich gestalten. Praktische Erwägungen erzwingen eine Übereinstimmung, die in der Kultusministerkonferenz angestrebt wird.

Die Lehrerausbildung findet in der Regel in zwei Phasen statt. Die erste Phase bildet das Studium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule bzw. an einer Fachhochschule (Fachlehrer an beruflichen Schulen) oder die Berufsausbildung (Technische Lehrer an beruflichen Schulen). In der zweiten Phase folgt die Ausbildung an einem Studienseminar/oder an einer Seminarschule und einer Schule der angestrebten Ausbildungsrichtung.Informationsschrift der KMK, 2002 (PDF-Datei; 1,1 MB)

Darüber hinaus gibt es weitere Wege, eine Lehrbefähigung zu erwerben, etwa zurzeit wegen Lehrermangels als Quereinsteiger.

Die Lehrerausbildung bildet zusammen mit der Lehrerfortbildung und Weiterbildung die Lehrerbildung.

Laufbahnausbildung mit Hochschulstudium Spezielle Ausbildungsgänge gibt es nach der KMK-Vereinbarung zu den Lehrämtern für Lehramtstyp 1: Lehrämter der Grundschule bzw. Primarstufe Lehramtstyp 2: Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I (Realschule, Hauptschule, Sekundarschule u. a.) Lehramtstyp 3: Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I (s. 2) Lehramtstyp 4: Lehrämter der Sekundarstufe II [allgemeinbildende Fächer] oder für das Gymnasium Lehramtstyp 5: Lehrämter der Sekundarstufe II [berufliche Fächer] oder für die beruflichen Schulen Lehramtstyp 6: Sonderpädagogische Lehrämter

Die Lehrerausbildungsgänge richteten sich früher noch stärker am gegliederten Schulsystem aus. Die Bundesländer haben dies aber in unterschiedlicher Weise angepasst.

Die Ausbildung umfasst ein Studium meistens zweier Unterrichtsfächer an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule (nur in Baden-Württemberg für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschullehrer), Kunsthochschule oder Sporthochschule, in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung die jeweilige Fachdidaktik, allgemeine Erziehungswissenschaft und einige Gebiete der Psychologie (z. B. Pädagogische Psychologie, Entwicklungspsychologie). Der Studienschwerpunkt liegt beim Lehramt für Gymnasien und berufliche Schulen auf dem fachwissenschaftlichen Teil. Bei den anderen Lehrämtern nimmt der erziehungswissenschaftliche Anteil einen breiteren Raum ein. Lehrkräfte mit besonderer psychologisch-pädagogischer Ausbildung werden auch als Beratungslehrkraft bezeichnet.

Die Fachdidaktik kann in das Fachstudium integriert sein, weil sie unter wissenschaftstheoretischen Aspekten Teil der Disziplin ist. Viele universitäre Disziplinen halten die Fachdidaktik noch immer für die rein methodische Lehre vom Schulunterricht, was nicht dem Stand der Fachdidaktik und der Wissenschaft entspricht. Sie kann auch als Teil der Pädagogik verstanden werden und organisatorisch dort zugeordnet sein.

Bundesweit ist die gesamte hochschulmäßige Lehrerbildung den Vorgaben (Modularisierung, ECTS-Punktsystem) des Bologna-Abkommens entsprechend gestaltet worden. Das Erste Staatsexamen oder ein entsprechender Master-of-Education-Abschluss beenden das Lehramtsstudium an einer wissenschaftlichen Hochschule. Ausländische Lehramtsabschlüsse aus der Europäischen Union sind grundsätzlich anzuerkennen. Die Bundesländer haben unterschiedliche Möglichkeiten eines Abschlusses beschlossen: Teilweise wurden die Abschlüsse Bachelor of Education und Master of Education eingeführt, teilweise ist es bei der Ersten Staatsprüfung als Abschlussprüfung geblieben (Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen). Ebenso unterscheiden sich die Anforderungen an die Studiendauer für die Lehrämter für Grund-, Haupt- und Realschulen von mindestens sieben bis neun Semestern. Konzeptionell besteht ein Konflikt zwischen eher fachorientierten und eher fachdidaktisch-pädagogisch konzipierten Studiengängen der Lehrerbildung. Konkret geht es um die Aufteilung der Stundenanteile im Studium, die in den Bundesländern je nach Schulform unterschiedlich geregelt ist.

In den meisten Ländern werden schon während des Studiums Praktika an Schulen gefordert, zunehmend ein ganzes Praxissemester, was an den Pädagogischen Hochschulen längst üblich ist. Dies ist inzwischen Konsens in der Kultusministerkonferenz, um die Berufseignung früher als bisher festzustellen. In Mecklenburg-Vorpommern sind dies z. B. ein Sozialpraktikum, ein Orientierungspraktikum (vier Wochen in einem anderen als dem gewählten Schultyp) und ein Hauptpraktikum (neun Wochen im gewählten Schultyp). Das Praxissemester gilt teilweise als zu bestehende Prüfungsleistung (z. B. in Baden-Württemberg).

Die Kultusministerkonferenz hat 2004 gemeinsame Standards für die Lehrerbildung in den Bildungswissenschaften beschlossen (aktuelle Fassung vom 16. Mai 2019). Sie legen grundlegende Inhalte, Kompetenzen und Standards für die Studienordnungen der Hochschulen und den Vorbereitungsdienst fest. Inhaltliche Schwerpunkte (S. 4 f.) sind:

Bildung und Erziehung: Begründung und Reflexion von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen Beruf und Rolle von Lehrkräften: Professionalität; Berufsfeld als Lernaufgabe; Umgang mit berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen Didaktik und Methodik: Gestaltung von Unterricht und Lernumgebungen einschließlich der Berücksichtigung digitaler Medien und Technologien Lernen, Entwicklung und Sozialisation: Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Schule Leistungs- und Lernmotivation: Motivationale Grundlagen der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung Differenzierung, Integration und Förderung: Diversität und Heterogenität als Bedingungen von Schule und Unterricht Diagnostik, Beurteilung und Beratung: Diagnose und Förderung individueller Lernprozesse; Leistungsmessungen und Leistungsbeurteilungen Kommunikation: Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr- und Erziehungstätigkeit Medienbildung: Lernen mit und über Medien; Umgang mit digitalen und analogen Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten sowie kritische Reflexion aus technologischer, gesellschaftlicher und anwendungsbezogener Perspektive Schulentwicklung: Struktur und Geschichte des Bildungssystems; Strukturen und Entwicklung des Bildungssystems und Entwicklung der einzelnen Schule Bildungsforschung: Ziele und Methoden der Bildungsforschung

Vorbereitungsdienst (Referendariat) Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (teilweise auch als Lehramtsreferendariat bezeichnet) in Studienseminar und Schule an, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird. Der Vorbereitungsdienst soll im Vorfeld der Berufsausübung Gelegenheit geben, in einem Feld von Beratung durch qualifizierte Ausbilder einen professionellen Status zu entwickeln und ihn gleichzeitig kritisch-reflexiv zu betrachten. Es geht nicht nur um die Einübung der Berufsroutinen, sondern besonders darum zu lernen, diese auf ihre Zweckmäßigkeit, Vertretbarkeit, Angemessenheit und Berufsrelevanz zu überprüfen. Für das Lehramt an beruflichen Schulen werden für die berufsbildenden Fächer in der Regel auch vorhergehende Berufspraktika oder Berufserfahrung gefordert. Erst mit erfolgreicher Beendigung des Vorbereitungsdienstes wird die Berufsbefähigung erreicht, im gymnasialen Lehramt die Abiturprüfungsberechtigung. Mit dem Zweiten Staatsexamen wird in einigen Bundesländern bei Weiterbeschäftigung die Amtsbezeichnung „Assessor des Lehramtes“ oder Studienassessor verliehen.

Auch die Dauer und damit die Gestaltung der II. Phase wird gerade reformiert. Wegen des neuen Praxissemesters während des Studiums besteht die Auffassung, dass der Vorbereitungsdienst auf 18 Monate zu begrenzen ist (Ausnahme in Bayern mit zwei Jahren, für Grundschullehramt in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Jahr ab 2021).

Qualifikation der Lehrerausbilder Das in Deutschland übliche System der II. Phase benötigt ein professionelles Ausbildungspersonal für den Vorbereitungsdienst in den Ausbildungsseminaren. Dies besteht aus hauptamtlichen Seminarleitern und Fachleitern, die oft durch nebenamtliche Fachleiter und Dozenten ergänzt werden. Ihre Berufung erfolgt durch die Schulbehörden, ggfs. nach speziellen Schulungen. An den Schulen begleiten Mentoren die Referendare, die teilweise dafür eine Anrechnungsstunde erhalten. Für die Interessen der Ausbilder tritt der Bundesarbeitskreis Lehrerbildung (BAK) ein, der vierteljährlich eine Fachzeitschrift Seminar herausgibt. In den Zentren für Lehrerbildung wird eine engere Kooperation der I. Phase mit der II. Phase angestrebt.

Sonderpädagogik Für Sonderschullehrer umfasst die Ausbildung ein Fachstudium zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen (Bayern eine Fachrichtung, die zweite ist eine fakultative Zusatzqualifikation) an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule und eventuell in zwei Unterrichtsfächern. Darüber hinaus gibt es erziehungswissenschaftliche Anteile in unterschiedlicher Ausprägung und Gewichtung, (z. B. allgemeine Behindertenpädagogik, allgemeine Erziehungswissenschaft und Ausschnitte von Psychologie, wie z. B. Entwicklungspsychologie).

Bei der Sonderpädagogik sind zwei Ausbildungsgänge zu unterscheiden: die „grundständige Ausbildung“ und die „konsekutive Ausbildung“. Bei der grundständigen Ausbildung erfolgt das Studium von Anfang an auf die sonderpädagogische Tätigkeit hin orientiert. Bei der konsekutiven Ausbildung hingegen handelt es sich um ein Zusatzstudium, das an ein erfolgreiches Studium für ein Lehramt angeschlossen wird. Beide Formen haben Vor- und Nachteile, wobei die Diskussion in letzter Zeit im Hinblick auf die Bemühungen der Integration von Behinderten in das Regelschulwesen überwiegend für die konsekutive Ausbildung zu sprechen scheint, die allerdings höhere Kosten verursacht.

Praxisprobleme des Einsatzes Lehrer werden zwar zunächst für die entsprechende Schulform und die erlernten Fächer ausgebildet. Es kommt jedoch recht häufig vor, dass in verwandten Fächern (z. B. Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde) und, insbesondere in Mangelfächern, fachfremd unterrichtet wird. Teilweise geschieht dies auch, um pädagogisch ungünstige Einstundenfächer bei einer Lehrkraft zu verhindern. Entscheidend ist dabei jeweils das erworbene Lehramt, nicht das studierte Fach. In den Grundschulen, und oft auch an Haupt- und Realschulen, ist aber ein integrierter Unterricht in einer Reihe von affinen Fächern (Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften) und damit auch ein fachfremder Unterricht durch den Lehrer inzwischen die Regel.

Laufbahnausbildung ohne Hochschulstudium Lehrer für Fachpraxis