Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die in § 5 Ausländergesetz aufgeführten Formen der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, AufenthaltserlaubnisDer Begriff Aufenthaltserlaubnis auch im aktuellen Aufenthaltsgesetz von 2005 enthalten. und Aufenthaltsberechtigung.

Im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. Januar 2005 in Deutschland gilt und das Ausländergesetz ersetzt, ist der Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung durch den Begriff Aufenthaltstitel (Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union) ersetzt.

Für die aktuelle Rechtslage → Hauptartikel: Aufenthaltsstatus (Deutschland).

Siehe auch

Aufenthaltsstatus (Österreich) Meldezettel (Österreich) Aufenthaltsstatus (Schweiz) Untertauchen (Aufenthalt) Illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsgeschichte der Neuzeit (Deutschland)