mini|Hören von Musik ab Langspielplatte in der Musikbibliothek der Stadt Leipzig (1985) Eine Musikbibliothek ist eine Bibliothek, die auf Musikalien (insbesondere Fachliteratur und Noten) und Tonträger spezialisiert ist. Häufig sind Musikbibliotheken auch gleichzeitig Einrichtungen zur Fachinformation. Neben der Unterhaltung und Weiterbildung werden sie in der Musikwissenschaft und Musikwirtschaft genutzt.

Musikbibliotheken lassen sich nach Bibliothekstyp in Öffentliche, Wissenschaftliche und Musikhochschulbibliotheken unterteilen; hinzu kommen Spezialbibliotheken und die Rundfunkbibliotheken der Rundfunkanstalten.

Allgemein Der Begriff „Musikbibliothek“ bezieht sich ursprünglich nur auf eine Sammlung literarischer Publikationen zum Thema Musik (z. B. Fachzeitschriften, wissenschaftliche Artikel etc.). Für eine Sammlung von Musikalien (auch unscharf „Musikliteratur“ genannt, z. B. Partituren) gibt es abgeleitet aus romanischen Sprachgebieten die Bezeichnungen „Partothek“ (seltener „Partithek“), eingedeutscht auch „Notenbibliothek“. Im deutschsprachigen Raum werden heute alle Bereiche umgangssprachlich unter „Musikbibliothek“ zusammengefasst (vgl. auch ).

Die Musikbibliotheken sind überwiegend in der 1951 in Paris gegründeten, dreisprachig geführten Internationalen Vereinigung der Musikbibliotheken, Musikarchive und Musikdokumentationszentren (IAML) zusammengeschlossen. Ihre Organisation in vier Arbeitsgemeinschaften (Öffentliche Musikbibliotheken, Musikabteilungen an wissenschaftlichen Bibliotheken, Musikhochschulbibliotheken und Rundfunk) zeigt die Bandbreite der verschiedenen Aufgabenstellungen. Nach der Ländergruppe USA steht die IAML Ländergruppe Deutschland mit 213 Mitgliedern an zweiter Stelle der überwiegend aus institutionellen Mitgliedern bestehenden Vereinigung, der weltweit in über 50 Ländern ca. 2.000 Mitglieder angehören. Es finden jährlich je eine nationale und eine internationale IAML-Konferenz an wechselnden Orten statt.

Als sehr wichtige Einrichtung für den Bereich Musikinformation und Musikdokumentation ist das 1998 eröffnete Deutsche Musikinformationszentrum (MIZ) beim Deutschen Musikrat in Bonn zu nennen. In seiner Fachbibliothek kann man sich über alle Aspekte des zeitgenössischen Musiklebens in Deutschland informieren; seine Datenbanken enthalten umfangreiche Informationssammlungen zur Infrastruktur des Musiklebens, darunter auch die Adressen der Musikbibliotheken und -archive, Angaben zu deren Beständen sowie Hinweise auf gedruckte und elektronische Kataloge der Bibliotheken. Das Musikinformationszentrum der DDR, welches zum Teil ähnliche Aufgaben wahrgenommen hatte, wurde 1991 in das Deutsche Musikarchiv der Deutschen Nationalbibliothek eingegliedert. Die sogenannte „Internationale Musikbibliothek“ der DDR wird inzwischen vom Europäischen Zentrum der Künste Hellerau in Dresden verwaltet.

Öffentliche Musikbibliotheken Öffentliche Musikbibliotheken haben in erster Linie die Aufgabe, die musikalischen Grundbedürfnisse der Bevölkerung abzudecken; sie bieten ein breites Angebot an Musikalien, Musikbüchern und Musikzeitschriften, Tonträgern und Musikvideos aus allen Bereichen der Musik zum Ausleihen nach Hause an. Große Öffentliche Musikbibliotheken verfügen darüber hinaus über wissenschaftliche Editionen und entsprechende Sekundärliteratur sowie beschränkt ausleihbare Nachschlagewerke.

Die Bestände Öffentlicher Musikbibliotheken sind in der Regel nach einer einheitlichen Systematik aufgestellt und frei zugänglich, damit sie schnell außer Haus verliehen werden können. Die Ausleihstatistiken haben für die öffentlichen Musik- (und auch sonstige öffentlichen) Bibliotheken noch sehr viel größere Bedeutung als für andere – sie werden für die Personal- und Etatbemessung herangezogen. Öffentliche Musikbibliotheken müssen daher eher auf den Bedarf und die Wünsche der Benutzer achten.

Die Öffentlichkeitsarbeit spielt bei den Öffentlichen Bibliotheken eine wichtige Rolle – bei Musikbibliotheken je nach dem eine noch größere als bei den anderen: Sie organisieren eigene Konzerte, Vorträge und Ausstellungen und bereichern oft das kulturelle Angebot einer Stadt bzw. einer Region. Außerdem dokumentieren sie deren jeweiliges Musikleben, sie sammeln Programmzettel aus Oper und Konzert, sowie Zeitungsausschnitte; bisweilen ergänzen sie diesen Bestand durch eigene Publikationen. In einigen Städten nimmt die Öffentliche Musikbibliothek zugleich Aufgaben einer wissenschaftlichen Musikabteilung wahr; sie sammelt dann auch alte Drucke, Handschriften und Nachlässe (z. B. in Leipzig, Lübeck, Mannheim). Teilweise sind im Bestand auch Musikinstrumente enthalten, die von den Nutzern entliehen werden können.

Im Jahre 1904 eröffnete in Frankfurt am Main die erste Öffentliche Musikbibliothek in Deutschland. Es folgten sehr rasch Neugründungen in München, Hamburg, Dresden, Leipzig und Berlin, wo auch heute die größten Musikbibliotheken ihrer Art sind. Die Münchner Stadtbibliothek behauptet mit ihrer 1905 gegründeten Musikbibliothek die erste öffentliche Musikbibliothek Deutschlands zu sein. Auch die öffentlichen Musikbibliotheken in Düsseldorf und Stuttgart sind von Bedeutung. In Berlin gibt es neben den Öffentlichen Musikbibliotheken einzelner Bezirke die im Jahre 1954 im Westteil der Stadt als Spende der USA gegründete „Amerika-Gedenkbibliothek“ mit den Sammelschwerpunkten Musik der USA und Musik in Berlin. Im früheren Ostteil der Stadt besaß die Berliner Stadtbibliothek ebenfalls eine große Musikabteilung. Beide Bibliotheken nahmen jeweils eine zentrale Aufgabe für die Öffentlichen Musikbibliotheken in der Stadt wahr; sie wurden inzwischen unter dem Namen „Zentral- und Landesbibliothek Berlin“ zusammengeführt und mit der Pflichtexemplarsammlung für das Land Berlin betraut. Die Musikabteilungen beider Institutionen sind nun im Hause der Amerika-Gedenkbibliothek vereinigt; damit zählt diese Musikabteilung zu den größten in Deutschland.

Gemessen an der Bevölkerungszahl gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zu wenig Öffentliche Musikbibliotheken bzw. sind diese in Deutschland ungleichmäßig verteilt. Am besten versorgt sind die Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen) und Nordrhein-Westfalen, am schlechtesten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Eine unbefriedigende Verteilung liegt vor in Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern. Insbesondere in den neuen Bundesländern gibt es viele Öffentliche Bibliotheken mit einem größeren Bestand audiovisueller Medien ohne ausgebaute Musikbibliothek. Sie zählen nicht als vollwertige Musikbibliotheken und sind daher auch nicht in die entsprechenden Statistiken der Musikbibliotheken einbezogen.

Wissenschaftliche Musikbibliotheken Wissenschaftliche Musikbibliotheken sind üblicherweise Musikabteilungen an Wissenschaftlichen Bibliotheken (Staats-, Landes- oder Universitätsbibliotheken), die außer Musikliteratur und Musikalien auch Quellenmaterialien besitzen und sammeln: Musikhandschriften, alte Drucke, Nachlässe, Briefe. Darüber hinaus verfügt eine Reihe Wissenschaftlicher Musikbibliotheken auch über Sammlungen mit audiovisuellen Medien, hier hauptsächlich Tonträger. Im Gegensatz zu den Öffentlichen Musikbibliotheken gibt es bei den Wissenschaftlichen Musikbibliotheken unterschiedliche Einschränkungen in der Verleihbarkeit der Bestände, die größtenteils nicht frei zugänglich in Magazinen stecken. Einige Wissenschaftliche Bibliotheken ohne Musikabteilung haben aber Musikreferate, die zumindest für einen Grundbestand an musikwissenschaftlicher oder auch musikpädagogischer Literatur und den entsprechenden Editionen sorgen und oft in enger Kooperation mit Bibliotheken der musikwissenschaftlichen oder musikpädagogischen Institute der Universitäten stehen.

Zu den Wissenschaftlichen Musikbibliotheken zählen auch die unterschiedlich gut ausgestatteten Bibliotheken der Musikwissenschaftlichen Institute der Universitäten und Gesamthochschulen, die in der Regel nur den Institutsangehörigen zur Verfügung stehen. Auch die Fachbibliotheken der Forschungsinstitute zur Edition von wissenschaftlichen Gesamtausgaben, z. B. die Bach-Archive in Göttingen und Leipzig, sind zu nennen.

Zu den wichtigsten wissenschaftlichen Musikbibliotheken zählen:

die Musikabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin Preußischer Kulturbesitz mit reichen Beständen an Handschriften und alten Drucken, Briefen, Nachlässen und Libretti. Die Bibliothek verfügt über den Pflichtexemplarbestand von Musikalien für die Zeit von 1906 bis 1945 und über die zwischen 1960 und 1990 in der DDR erschienenen Musikalien. Besonderer Sammelschwerpunkt ist die „Sammlung deutscher Drucke“ für die zwischen 1801 und 1945 erschienenen Musikdrucke.

die Musikabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek in München mit umfangreichen Beständen an Handschriften und alten Drucken, Briefen und Nachlässen. Die Bibliothek betreut das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Sondersammelgebiet Musikwissenschaft zur Beschaffung von Literatur aus dem Ausland sowie den Sammelschwerpunkt „Sammlung deutscher Drucke“ für bis 1800 erschienene Musikdrucke.

die Proskesche Musikabteilung der Bischöflichen Zentralbibliothek Regensburg. Mit ihren mehr als 20.000 Handschriften und Drucken sowie mehr als 10.500 Musikerbriefen gilt sie als drittgrößte Musiksammlung in der Bundesrepublik Deutschland. Der Schwerpunkt liegt auf der Musik des 16. bis 19. Jahrhunderts (insbesondere Kirchenmusik).

die Musikaliensammlung der Universitäts- und Landesbibliothek Münster (Westfalen) mit der bekannten Musiksammlung Nordkirchen sowie den wertvollen Leihgaben der Fürst zu Bentheimsche Musikaliensammlung Burgsteinfurt und der Fürstlich zu Bentheim-Tecklenburgische Musikbibliothek Rheda.

die Musikabteilung der Sächsischen Landesbibliothek/Staats- und Universitätsbibliothek in Dresden mit einem bedeutenden Bestand an Handschriften und alten Drucken, Briefen und Nachlässen. Aus der Zeit als Zentralbibliothek für Musik der DDR stammt eine umfangreiche Sammlung von Publikationen der DDR zum Fachgebiet Musik; die Phonothek besitzt eine sehr umfangreiche Tonträgersammlung.

die Musik- und Theaterabteilung der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main mit wichtigen Beständen an Handschriften und alten Drucken, Briefen und Nachlässen. Die Bibliothek betreut das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Sondersammelgebiet Theaterwissenschaft und eine Programmsammlung großer deutscher Opernhäuser.

Weitere Musikabteilungen von Bedeutung befinden sich in der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg, der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart, der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe, der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek Darmstadt, in den Landesbibliotheken in Schwerin, Speyer, Coburg und Detmold (mit Handschriften und Drucken, besonders des 19. Jahrhunderts) und in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel (mit einer sehr reichen Sammlung vornehmlich von Drucken des 16. und 17. Jahrhunderts).

Die genannten Bibliotheken in Hamburg, Stuttgart und Darmstadt hatten große Kriegsverluste zu beklagen. Bedeutende Altbestände u. a. aus Berlin und Dresden werden heute noch in Polen und Russland aufbewahrt bzw. vermutet. Außerdem gibt es größere Musikalienbestände unterschiedlichster Provenienzen in Bremen, Kassel und Regensburg.

Archivgut von 16 Musikverlagen, darunter so bedeutenden wie Breitkopf & Härtel, C. F. Peters, C. F. Kahnt oder dem VEB Deutscher Verlag für Musik, befindet sich mit einem Gesamtumfang von rd. 700 laufenden Metern im Sächsischen Staatsarchiv – Staatsarchiv Leipzig. Es umfasst Musikalien (Manuskripte, Stichvorlagen, Drucke) ebenso wie Korrespondenz mit Komponisten, Musiktheatern und Musikwissenschaftlern und interne Geschäftsunterlagen der Musikverlage, z. B. Plattenverzeichnisse.