Die Polizei Niedersachsen ist die Landespolizei des deutschen Landes Niedersachsen. Sie verfügt über rund 27.000 Beschäftigtehttps://www.polizei-nds.de/startseite/wir_uber_uns/organisation/niedersaechsische-polizei-als-familienfreundlicher-arbeitgeber-ausgezeichnet-112208.html, davon ca. 19.300 Polizeibeamte.https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/umstrukturierungen-bei-der-polizei-niedersachsen-fur-mehr-polizeiliche-prasenz-in-der-flache-239260.htmlhttps://www.pa.polizei-nds.de/aktuelles/presse/zahlreiche-neue-studierende-starten-ihr-studium-an-der-polizeiakademie-niedersachsen-117982.html Geführt wird die niedersächsische Polizei vom Landespolizeipräsidium (LPP) als Abteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung.

Auftrag Aufgaben Übergeordneter Auftrag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde hat sie Straftaten zu erforschen und die Verdunkelung dieser zu verhüten. Darüber hinaus besteht der gesetzliche Auftrag, Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßen Ermessen zu erforschen.

Eine weitere Kernaufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Hierbei unterscheidet man im Wesentlichen zwischen konkreten und abstrakten Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Nach dem Gefahrenabwehrgesetz schreitet die Polizei auch zum Schutz privater Rechte ein, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist. Weiterhin leistet sie anderen Behörden auf Ersuchen Vollzugshilfe.

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die Kriminalprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.

Rechtsgrundlagen Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Niedersachsen in Form des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG).

Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).

Eine weitere Befugnis, zum Erforschen von Ordnungswidrigkeiten, ergibt sich aus dem des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG). Für das Bußgeldverfahren gelten nach die Vorschriften der Strafprozessordnung, was auch als „Transmissionsklausel“ oder „Transformationsklausel“ bezeichnet wird.

Diverse Befugnisse ergeben sich jedoch auch aus Verordnungen oder anderen Gesetzestexten wie zum Beispiel der Straßenverkehrsordnung (StVO). Beispielsweise darf jeder Polizeibeamte nach § 36 Absatz 5 StVO Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle, einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen, anhalten.

Organisation Ministerielle Führung Die niedersächsische Polizei wird durch das Landespolizeipräsidium (LPP) im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) geführt. Das LPP ist eine Abteilung im Niedersächsischen Innenministerium, das von einem Präsidenten geleitet wird. Es ist die oberste Führungsstelle, die die Polizeiorganisation, ihr Personal, ihren Haushalt sowie ihre Technik steuert. Auch übt das LPP die Dienst- und grundsätzlich auch die Fachaufsicht über die ihm nachgeordneten Polizeibehörden aus.

Polizeiorganisation In Niedersachsen gibt es rund 500 Polizeidienststellen, die in ungefähr 1200 Objekten untergebracht sind.https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/innere_sicherheit/polizei_niedersachsen/technik_und_finanzen/liegenschaften-127525.html Es werden insgesamt rund 24.000 Bedienstete beschäftigt, von denen etwa 19.500 verbeamtet sind. Knapp 4.500 Mitarbeiter sind im Polizeiverwaltungsdienst tätig oder als Beschäftigte angestellt. Seit der Abschaffung des mittleren Dienstes werden in Niedersachsen ausschließlich Beamte im gehobenen und höheren Dienst beschäftigt und ausgebildet.https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/-61305.html.https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/-61952.html Polizeidirektionen und Dienststellen Dem Landespolizeipräsidium sind die sechs regionalen Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Oldenburg und Lüneburg unterstellt. Die Direktionen dienen als übergeordnete Aufsichtsbehörde für die in der Fläche befindlichen Polizeiinspektionen (PI) und Zentralen Kriminalinspektionen (ZKI). In Hannover untersteht der Zentrale Kriminaldienst (ZKD) samt integrierter Zentraler Kriminalinspektion als Sonderfall direkt der Polizeidirektion. Jeder übrigen Polizeidirektion ist die Zentrale Kriminalinspektion direkt untergeordnet. Den Polizeidirektionen sind insgesamt 31 Polizeiinspektionen nachgeordnet, bei denen wiederum der Zentrale Kriminaldienst sowie der Einsatzbereich angegliedert sind. Die Zentrale Kriminalinspektion ermittelt in speziellen Kriminalitätsbereichen (Organisierte Kriminalität, Korruption, Banden- und Wirtschaftskriminalität) und übernimmt Fälle von besonderem Interesse. Der Zentrale Kriminaldienst unterteilt sich in mehrere Fachkommissariate, die sich ebenfalls auf verschiedene Delikte und Kriminalitätsphänomene spezialisiert haben. PD Braunschweig PI Braunschweig PI Gifhorn PI Goslar PI Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel PI Wolfsburg/Helmstedt ZKI Braunschweig

PD Göttingen PI Göttingen PI Hameln-Pyrmont/Holzminden PI Hildesheim PI Nienburg/Schaumburg PI Northeim ZKI Göttingen PD Hannover PI Besondere Dienste PI Burgdorf PI Garbsen PI Hannover ZKD Hannover

PD Lüneburg PI Celle PI Harburg PI Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen PI Rotenburg PI Heidekreis (ehemals Soltau-Fallingbostel) PI Stade ZKI Lüneburg PD Oldenburg PI Cuxhaven (bis Dez. 2013 Cuxhaven/Wesermarsch) PI Cloppenburg/Vechta PI Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch (bis Dez. 2013 Delmenhorst/Oldenburg-Land) PI Diepholz PI Oldenburg-Stadt/Ammerland PI Verden/Osterholz PI Wilhelmshaven/Friesland Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI) ZKI Oldenburg

PD Osnabrück PI Aurich/Wittmund PI Emsland/Grafschaft Bentheim PI Leer/Emden PI Osnabrück ZKI Osnabrück Weiterhin sind den Polizeiinspektionen landesweit 93 Polizeikommissariate (PK) untergeordnet, welche zusätzlich eine oder mehrere der insgesamt 374 Polizeistationen (PSt) in Niedersachsen leiten. Die Polizeiinspektionen sind auf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden die höchsten zuständigen Polizeibehörden innerhalb eines regional begrenzten Zuständigkeitsbereiches.

Polizeikommissariate und je nach Region und Größe auch Polizeistationen, besitzen eigene Kriminal- und Ermittlungsdienste. Sie übernehmen die Ermittlungsarbeit in weniger komplexen Fällen. Außerdem existieren weiterhin vier Autobahnpolizeikommissariate (PK BAB), die Wasserschutzpolizei Niedersachsen mit Leitstelle in Cuxhaven und vier Wasserschutzpolizeistationen (WSPSt) im Bereich der Nordseeküste in Wilhelmshaven, Emden, Brake und Stade. Zusätzlich bestehen vier Wasserschutzpolizeistationen im Binnenland bei den Polizeidirektionen Göttingen, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Eine Besonderheit ist, dass es in Niedersachsen weitere Autobahndienststellen gibt, die organisatorisch jedoch nicht als eigenes Polizeikommissariat BAB aufgebaut sind. In diesen Fällen bilden sie in der Regel einen Teil des Einsatz- und Streifendienstes der jeweils zuständigen Polizeiinspektion. Beispiel hierfür ist der Einsatz- und Streifendienst BAB in Sittensen, der für eine Strecke von rund 57 Kilometern entlang der Hansalinie zwischen den Städten Hamburg und Bremen zuständig ist.

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen mini|Auftritt des Polizeiorchesters Niedersachsen

Die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) mit Sitz in Hannover ist dem Landespolizeipräsidium (LPP) direkt untergeordnet. Neben der Bereitschaftspolizei samt Technischer Einsatzeinheit (TEE) sind bei der ZPD unter anderem das Zentrale Diensthundwesen (ZDHW), die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN), das Polizeiorchester Niedersachsen sowie die Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) zur Verwaltung und Überwachung des Digitalfunks angegliedert.

Landeskriminalamt

Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) mit Sitz in Hannover ist die Zentralstelle für Aufgaben der Kriminalitätsbekämpfung in Niedersachsen. Es unterstützt die Polizeidienststellen auf dem Gebiet der Strafverfolgung sowie Gefahrenabwehr. Neben der Ermittlungsübernahme bei Fällen von besonderem Interesse ist das Landeskriminalamt unter anderem für die nationale und internationale Zusammenarbeit mit Behörden außerhalb Niedersachsens sowie kriminalwissenschaftliche- und technische Untersuchungen zuständig.

Polizeiakademie Niedersachsen

Die Polizeiakademie Niedersachsen (PA) mit Sitz in Nienburg/Weser ist seit 2007 die zentrale Bildungseinrichtung der Polizei Niedersachsen. Sie ist primär für die Nachwuchsgewinnung, die Einstellung in den Polizeidienst sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig. Neben dem Studienort in Nienburg/Weser bildet die Einrichtung Polizeibeamte im Vorbereitungsdienst in Hann. Münden und Oldenburg aus. Bewerber für den höheren Dienst (Führungskräfte) werden im ersten Studienjahr ebenfalls an der PA ausgebildet, bevor sie für das zweite Studienjahr an die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster (Nordrhein-Westfalen) wechseln. Weitere Fortbildungsstandorte befinden sich in Lüchow (Wendland) und Hannover. Das Polizeimuseum Niedersachsen gehört organisatorisch ebenfalls zur Polizeiakademie Niedersachsen.

Spezialeinheiten Bei der Polizei Niedersachsen gibt es ein Spezialeinsatzkommando (SEK) mit jeweils einem Standort in Hannover und Oldenburg (seit 2019) sowie mehrere Mobile Einsatzkommandos (MEK). Dabei untersteht jeder der sechs Polizeidirektionen mindestens ein MEK. Auch das Landeskriminalamt Niedersachsen besitzt ein MEK. Grundsätzlich sind die Spezialeinheiten strukturiert und in weitere speziell ausgebildete Gruppen und Bereiche wie beispielsweise das Präzisionsschützenkommando (PSK) (PDF) oder Observationsgruppen untergliedert. Der Einsatz des SEK Niedersachsen obliegt einem Zustimmungsvorbehalt des Lagezentrums des Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung. Polizeieinheiten mit speziellen Aufgabenbereichen wie die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) sind als Teil der Bereitschaftspolizei der ZPD NI keine Spezialeinheiten im engeren Sinne, sondern zählen zu den Spezialkräften mit besonderer Ausbildung.

Polizeiliche Kriminalstatistik Das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung stellt jährlich die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für die im Vorjahr erhobenen Daten durch die Polizei Niedersachsen vor. Herausgegeben wird die PKS durch das Landeskriminalamt Niedersachsen.

2012 betrug die Aufklärungsquote bei Straftaten 60,99 %, was einen hohen Wert und einem gegenüber dem Vorjahr geringfügig gefallenen Wert darstellt.Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 11. Februar 2013 2012 war die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen rückläufig gegenüber dem Jahr 2011, während die Fallzahlen anstiegen. Die Fallzahlen bei der Internetkriminalität mit 4746 Taten fielen gegenüber dem Vorjahr leicht, sind aber auf einem hohen Niveau. Die Polizei hat sich auf diese Kriminalitätsentwicklung mit der Einrichtung der Zentralstelle Internetkriminalität beim Landeskriminalamt Niedersachsen im Jahre 2009 und polizeiinterner Fortbildung eingerichtet.

Bei den vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben (Mord, Totschlag) gab es 2011 insgesamt 385 Fälle (2012: 339), von denen 98 % aufgeklärt werden konnten. Dies war der drittniedrigste Stand seit dem Jahre 2001.

Die Kriminalitätsbelastung stieg 2012 bei 7041 Straftaten pro 100.000 Einwohner (sogenannte Häufigkeitsziffer) gegenüber dem Vorjahr 2011 mit 6947 leicht an.