Die Polizei Hessen ist die Landespolizei des deutschen Bundeslandes Hessen. Die über 21.500 Polizeibediensteten betreuen ein Gebiet von 21.115 km². Die hessische Polizei war bundesweit die erste Polizei, die ausschließlich die zweigeteilte Laufbahn eingeführt hat. Es gibt lediglich den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst.
Auftrag mini|Organigramm der Hessischen Polizei (2023) mini|hochkant|Polizeistern der hessischen Polizei mini|hochkant|Der Polizeistern auf einem Fahrzeug
Aufgaben Auftrag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jeder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei aus dem Polizeigesetz des Landes Hessen, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation Das Landespolizeipräsidium, das zugleich eine Abteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ist, ist die oberste Behörde der hessischen Polizei. Dieser sind sowohl die sieben bereichszuständigen Polizeipräsidien (Nordhessen, Osthessen, Frankfurt, Südhessen, Mittelhessen, Westhessen und Südosthessen), als auch die zentral zuständigen Präsidien, das Hessische Polizeipräsidium Einsatz, das Hessische Landeskriminalamt und das Hessische Polizeipräsidium für Technik untergeordnet.
Organisationsreform Im Jahr 2001 wurde die Organisation der hessischen Polizei grundlegend reformiert. Vor der Organisationsreform bestand ein dreistufiger Aufbau aus:
Oberste Polizeibehörde: Die Abteilung III des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Mittlere Polizeibehörden: Den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Untere Polizeibehörden: 14 Polizeidirektionen und 6 Polizeipräsidien.
Durch die Umorganisation wurden die Zuständigkeiten aus den Regierungspräsidien ausgegliedert und entsprechend den Zuständigkeitsbereichen auf die sieben neuen Flächenpräsidien aufgeteilt. Seitdem sind alle Polizeipräsidien in Hessen direkt dem Landespolizeipräsidium (ehemalige Abteilung III) des Innenministeriums unterstellt.
Durch die Straffung von ehemals 27 und nunmehr 11 Behörden wurde in vielerlei Hinsicht eine Optimierung erreicht. Unnötige Doppelarbeit konnte so verringert, Entscheidungswege konnten verkürzt und Polizisten entsprechend dem Arbeitsaufkommen gerechter verteilt werden. Ein weiterer Effekt war, dass viele Polizeibeamte durch das geringere Verwaltungsaufkommen nun wieder originärer Polizeiarbeit nachgehen konnten.
Wachpolizei Die hessische Wachpolizei wurde im Oktober 2000 eingeführt. Angehörige der Wachpolizei sind Angestellte des Landes Hessen. Nach einer Pilotphase in den Polizeipräsidien Frankfurt, Mittelhessen und Nordhessen mit 110 Angestellten erfolgte die Ausweitung auf alle Flächenpräsidien. Derzeit befinden sich ca. 600 Wachpolizisten im Dienst des Landes Hessen.
Die Wachpolizei ist unter anderem für Objektschutz, Fußstreife und erkennungsdienstliche Behandlungen zuständig, welche aber auch durch die Schutzpolizei durchgeführt werden.
Freiwilliger Polizeidienst Hessen hat seit 2000 einen freiwilligen Polizeidienst. Dieser auch in einigen anderen Bundesländern eingerichtete Dienst wird durch ehrenamtlich tätige Bürger wahrgenommen. Die Aufgaben des freiwilligen Polizeidienstes in Hessen bestehen hauptsächlich in der Hilfeleistung und Unterstützung. So übernehmen die Mitglieder Tätigkeiten wie die Überwachung des Verkehrs, sind bei Volksfesten und Umzügen präsent und dienen sonst der Prävention vor der Verübung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Polizeiliche Kriminalstatistik / Aufklärungsquote Die Aufklärungsquote in Hessen betrug für das Jahr 2025 61,8 %, die Fallzahlen sanken um 2,9 %.
Fallzahlen und Aufklärungsquote (Hessen) seit 1997:
Jahr Fallzahlen Änderung zu Vorjahr Aufklärungs-quote (AQ) 1997 457.408 −0,9 % 44,4 % 1998 446.877 −2,3 % 47,4 % 1999 427.805 −4,3 % 47,5 % 2000 419.766 −1,9 % 48,6 % 2001 409.326 −2,5 % 48,6 % 2002 431.460 +5,4 % 48,2 % 2003 454.550 +5,4 % 49,4 % 2004 462.208 +1,7 % 52,5 % 2005 441.830 −4,4 % 54,5 % 2006 427.238 −3,3 % 55,1 % 2007 420.725 −1,5 % 55,9 % 2008 407.357 −3,2 % 57,1 % 2009 407.022 −0,1 % 57,8 % 2010 401.864 −1,3 % 58,3 % 2011 396.834 −1,3 % 58,5 % 2012 395.625 −0,3 % 58,8 % 2013 386.778 −2,2 % 59,5 % 2014 396.931 +2,6 % 59,3 % 2015 403.188 +1,6 % 59,9 % 2016 412.104 +2,2 % 62,7 % 2017 375.632 −8,9 % 62,8 % 2018 372.798 −0,8 % 64,2 % 2019 364.833 −2,1 % 65,2 % 2020 342.423 −6,1 % 65,5 % 2021 336.030 −1,9 % 65,6 % 2022 368.579 +9,7 % 63,7 % 2023 397.512 +7,8 % 63,2 % 2024 388.266 −2,3 % 61,9 % 2025 376.981 −2,9 % 61,1 %
Ausbildung Auf Grund der zweigeteilten Laufbahn innerhalb der hessischen Polizei kann man sich nach Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung ausschließlich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben.
Gehobener Dienst Die Ausbildung zum Polizei- oder Kriminalkommissar in Hessen ist ein duales Studium und dauert drei Jahre. Man studiert in dieser Zeit an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS). An den Standorten Wiesbaden, Mühlheim, Gießen und Kassel gibt es je ein Campus. Das Studium wird abgeschlossen als Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst „Schutzpolizei“) bzw. als Bachelor of Arts (Polizeivollzugsdienst „Kriminalpolizei“) ab.
Von Beginn bis zum Abschluss des Studiums besteht ein Beamtenverhältnis auf Widerruf. Man erhält für diesen Zeitraum die Dienstbezeichnung einer Polizeikommissaranwärterin bzw. eines Polizeikommissaranwärters respektive einer Kriminalkommissaranwärterin bzw. eines Kriminalkommissaranwärters.
Die Bezüge während des ersten Studienjahres betragen etwa 1.463 € (netto). Dieses steigt kontinuierlich bis zum Abschluss des Studiums. Danach wird man zur Polizeikommissarin bzw. zum Polizeikommissar respektive zur Kriminalkommissarin bzw. zum Kriminalkommissar ernannt mit der Besoldungsgruppe A9. Das Gehalt beträgt dann etwa 3.330 € (brutto).oeffentlicher-dienst.info Dieses Gehalt wird je nach Aufgabengebiet durch Zuschläge nach Hessischen Besoldungsgesetz (HBesG) erweitert (Bsp. Schichtzulage).
Direkteinstieg in die Kriminalpolizei Bei der hessischen Polizei besteht die Möglichkeit, direkt bei der Kriminalpolizei anzufangen. Die Einstellungsvoraussetzungen bleiben gleich. Bei den Testergebnissen des Eignungsauswahlverfahrens wird jedoch besonders auf die Erfordernisse der Kriminalpolizei Wert gelegt. Es gibt daher eine gesonderte Rangliste für die Kriminalpolizei. Das Studium selbst findet in eigenen Studiengruppen statt.www.polizei.hessen.de – Berufsinformationen Polizei Hessen
Voraussetzungen mini|hochkant|Neues blaues Hoheitsabzeichen
Um sich für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Hessen zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:www.polizei.hessen.de – Voraussetzungen für den Polizeiberuf
jederzeitiges Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtlich nicht bestraft geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Zugangsberechtigung für hessische Fachhochschulen (Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung oder einen entsprechenden Bildungsabschluss, mittlere Reife + 3-jährige Berufsausbildung + Notenschnitt Berufsschule < 2,5) nach polizeiärztlichem Urteil polizeidiensttauglich Mindestgröße von 155 cm Höchstalter 36 Jahre am Tage der Einstellung (Ausnahmen für Soldat auf Zeit 12) Fahrerlaubnisklasse B am Tag der Einstellung (Schaltgetriebe) deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht erforderlich, für EU-Bürger gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: gültige Niederlassungserlaubnis für Deutschland fünf Jahre in Deutschland gelebt Beherrschung der Muttersprache in Wort
Einstellungstest Der Einstellungstest besteht aus drei Teilen sowie der polizeiärztlichen Untersuchung, die sich auf zwei Tage verteilen.www.polizei.hessen.de – Eignungsauswahlverfahren
Zuerst durchläuft man ein computergestütztes Testverfahren. In diesem ersten Abschnitt absolviert man einen Intelligenztest, einen Konzentrationsleistungstest, einen Selbsteinschätzungstest, der auffällige Persönlichkeitsmerkmale herausfiltern soll, sowie einen Rechtschreibtest.
Im Anschluss daran werden die sportlichen Fähigkeiten getestet. Zum Sporttest gehören in Hessen: Achterlauf, Bankdrücken, 5er-Sprunglauf und der 500-Meter-Wendelauf.
Den Abschluss des ersten Tages bilden das Gruppengespräch und das Einzelinterview. Im Gruppengespräch wird der Gruppe eine Aufgabe erteilt, die in einer vorgegebenen Zeit gemeinsam besprochen und gelöst werden muss. Im Einzelinterview werden unter anderem Fragen zur Persönlichkeit des Bewerbers sowie zum Beruf des Polizeibeamten gestellt.
Am zweiten Tag wird durch den Polizeiarzt die Polizeidiensttauglichkeit geprüft. Dazu gehören u. a. Seh- und Hörtests, eine allgemeinmedizinische Untersuchung, ein Drogentest, eine Blutuntersuchung sowie ein Belastungs-EKG.
Studienablauf mini|Vereidigung der Polizei- und Kriminalkommissaranwärter auf dem Hessentag 2008
Das Studium unterteilt sich in theoretische und praktische Studienabschnitte. Nach dem ersten theoretischen Semester folgt im 2. Semester das Grundlagentraining beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (ehem. Bereitschaftspolizei), welches durch ein anschließendes achtwöchiges Grundlagenpraktikum auf einer Polizeidienststelle begleitet wird. Dort werden grundlegende Arbeitsabläufe, Techniken und Methoden vermittelt, die im späteren Dienst eine wichtige Grundlage darstellen.
Darauf folgt dann das 3. Semester, welches mit einem vierwöchigen Praktikum endet, das dazu dient verkehrspolizeiliche Maßnahmen intensiver zu vermitteln. Das 4. Semester hat einen reinen theoretischen Inhalt. Das darauf folgende 5. Semester besteht aus zwei praktischen Abschnitten, einem Ermittlungstraining und dem großen Praktikum. In diesem Praktikum versieht man seinen Dienst auf einem Polizeirevier bzw. einer Polizeistation sowie einem Kriminalkommissariat. Abgeschlossen wird das Studium mit dem erfolgreichen Bestehen des 6. Semesters, welches erneut theoretische Grundlagen vermittelt. In Fächern wie Einsatzlehre, Verwaltungsrecht, Kriminalistik, Verkehrsrecht und Strafrecht/Strafprozessrecht müssen während jedem theoretischen Semester Klausuren geschrieben und bestanden werden. Zudem gehört zum erfolgreichen Abschluss das Anfertigen einer Bachelor-Arbeit (Thesis) im 5. Semester, welche später vor einem Prüfungsausschuss verteidigt werden muss.
Wurden alle diese Prüfungen bestanden, erhält man den Abschluss Bachelor of Arts und wird zur Polizeikommissarin/zum Polizeikommissar bzw. zur Kriminalkommissarin/zum Kriminalkommissar ernannt.
Höherer Dienst Für leistungsstarke Beamte des gehobenen Dienstes besteht die Möglichkeit, bei überdurchschnittlichen Leistungen, welche im täglichen Dienst erbracht wurden, in den höheren Polizeivollzugsdienst aufzusteigen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, die Abschlussnote der Laufbahnprüfung mit mindestens 10,5 Punkten zu bestehen. Nachdem das Eignungsauswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst erfolgreich absolviert wurde, können die Beamten zum Polizeiratanwärter ernannt werden.