Die Polizei Schleswig-Holstein (umgangssprachlich: Schleswig-Holsteinische Polizei) ist die Landespolizei des deutschen Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Geschichte Die Polizei im NS-Staat
Seit 1936 entstand aus den Polizeien der deutschen Länder – und damit auch der Provinz Schleswig-Holstein als Teil des Landes Preußen – die „Deutsche Polizei“. Sie unterstand dem Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Heinrich Himmler. Die Polizei (Oberbegriff „Ordnungspolizei“, kurz „OrPo“) war gegliedert in die Schutzpolizei des Reiches, die Schutzpolizei der Gemeinden und die Gendarmerie. Die Reichspolizei war zuständig in den Städten, die Gemeindepolizei in Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern und die Gendarmerie in Gemeinden unter 2000 Einwohnern.
Organisatorisch war die Polizei Wehrkreisen zugeordnet. Schleswig-Holstein gehörte zusammen mit Hamburg und dem (heute) nordwestlichen Niedersachsen zum Wehrkreis X mit der polizeilichen Bereichskennung „Nordwest“ und ab 1940 „Nordsee“. Die Polizei in SH wurde geleitet durch „Höhere SS- und Polizeiführer“ (von 1937 bis 1945: Prützmann, Querner und von Bassewitz-Behr) mit Sitz in Hamburg. Im dortigen Stab gab es einen „Befehlshaber der Ordnungspolizei“ (1939 bis 1945: Querner, Becker, Liessem, Retzlaff, Abraham). In den Provinzen, u. a. in SH einen Inspekteur beim Oberpräsidenten Hinrich Lohse in Kiel, dann einen Inspekteurstab und zuletzt nur einen Sachbearbeiter für polizeiliche Angelegenheiten beim Regierungspräsidenten in Schleswig.
Polizeipräsidien gab es in Kiel, Lübeck und Flensburg. In den Landkreisen von SH agierten Kommandeure der Schutzpolizei und der Gendarmerie. Für die Wasserschutzpolizei bestand seit 1941 in Kiel das WSP-Kommando „Westliche Ostsee“ mit den seit 1937 eingerichteten WSP-Revieren Flensburg, Kiel und Lübeck (mit WSP-Station Travemünde). In Kiel gab es eine „Landespolizei-Inspektion“ (bei wechselnden Bezeichnungen) mit militärischer Ausbildung und Kasernierung bei ständigen Umgliederungen.
Die Gendarmerie im heutigen Schleswig-Holstein hieß von 1920 bis 1934 „Landjägerei“. Die Gendarmerie hatte nach Erlassen von 1938 und 1939 ihre (umbenannte) Führung in der Gendarmerie-Hauptmannschaft mit Sitz in Schleswig. Nach 1945 fand die Gendarmerie als älteste deutsche Polizeiorganisation in der neuen Polizeiorganisation von Schleswig-Holstein keinen Platz mehr.
Noch in den letzten Kriegstagen spielte das Polizeipräsidium Flensburg eine wichtige Rolle bei der Flucht von nationalsozialistischen Amtsträgern und Kriegsverbrechern. Nazis, die über die sogenannte Rattenlinie Nord nach Flensburg kamen, wurden im Präsidium mit falschen Papieren ausgestattet.
Der Aufbau der Landespolizei nach 1945
Die britische Militärregierung in Kiel verfolgte u. a. diese Ziele für eine „neue Polizei“ in Schleswig-Holstein: Denazifizierung, Demilitarisierung, Demokratisierung und Dezentralisierung. Die Befehlsgewalt über die Polizei übten der Public Safety Branch (eine Abteilung der Britischen Militärregierung) und die Public Safety Officers (britische Berufspolizeibeamte als Aufsicht) aus.
Am 27. Oktober 1945 wurde auf Befehl der Briten die Provincial Training School Schleswig-Holstein in der Nachrichtenschule in Flensburg-Mürwik eingerichtet und im März 1946 nach Eckernförde-Carlshöhe verlegt, wo sie später in Landespolizeisschule Schleswig-Holstein umbenannt wurde.Treffen der letzten Carlshöhe-Polizisten. sh:z, 11. April 2011, abgerufen am 14. August 2016. Zum 1. Januar 1946 gab die britische Militärregierung eine neue Organisationsstruktur für die Polizei in Schleswig-Holstein vor. Sie wurde in 12 Distrikte mit 26 Inspektionen und 71 Abteilungen gegliedert. Die eigentliche „Geburtsstunde“ der Landespolizei Schleswig-Holstein war der 1. Januar 1947 mit dem Gesetz zur Übernahme der Polizei durch das Land Schleswig-Holstein. Mit weiteren Organisationsgesetzen vom 4. Januar 1947 und 23. März 1949 wurde reorganisiert.
Die Vorgaben der Briten, „Säuberung“ von Polizeiangehörigen durch Internierung, Strafverfolgung und Entnazifizierung hob der Landtag durch das Gesetz zur Beendigung der Entnazifizierung vom 17. März 1951 auf. Dadurch wurde vielen belasteten NS-Polizeibeamten der Zugang zur neuen Landespolizei ermöglicht. In § 15 des Gesetzes wurde festgeschrieben, dass weder Behörden noch Privatpersonen Einsicht in die Entnazifizierungs-Verfahrensakten gewährt oder Auskunft daraus erteilt werden dürfe.Gerhard Paul: Staatlicher Terror und gesellschaftliche Verrohung. 1996. Stephan Linck: Zur Personalpolitik der britischen Besatzungsmacht. In: Fürmetz, Reinke, Weinhauer: Nachkriegspolizei. 2001.
1953 gab es durch das Polizeiorganisationsgesetz vom 22. Dezember 1952 ein neues Organisationsmodell mit vier Polizeidirektionen in Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck, einem Wasserschutzpolizeiamt, 17 Polizeiinspektionen mit Zugehörigkeit zu vier Inspekteurbereichen Nord (Flensburg), Ost (Rendsburg), West (Pinneberg) und Süd (Lübeck) und der Bereitschaftspolizei in Eckernförde. Die Leitung der vier Bezirkskriminalpolizeistellen wurde von der Spitze der jeweiligen Polizeidirektion der Schutzpolizei wahrgenommen.
1968 wurde in Kiel ein Schutzpolizeiamt errichtet. 1969 gab es durch das Polizeiorganisationsgesetz vom 9. Dezember 1968 eine Polizeireform. In Bezug auf die Schutzpolizei wurden vier Polizeidirektionen in Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck mit nachgeordneten Polizeiinspektionen und eine Wasserschutzpolizeidirektion in Kiel gebildet. Hinsichtlich der Kriminalpolizei wurden – räumlich mit den Polizeidirektionen übereinstimmend – vier Kriminalpolizeidirektionen mit nachgeordneten Dienststellen festgeschrieben. Als Dienststellen mit besonderen Aufgaben wurden die Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) in Eutin, die Verkehrsüberwachungsbereitschaft (VÜB) in Neumünster und die Landespolizeischule (LPS) in Eutin bestimmt.
Eine weitere Polizeireform gab es zum 1. April 1994. Durch Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes von 1968 wurde zum 11. Februar 1994 auf der Regionalebene und der Ebene der Kreise/kreisfreien Städte die „Integration der Schutz- und Kriminalpolizei“ bestimmt; das heißt, die Kriminalpolizeidirektionen in Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck wurden aufgelöst und jeweils eine neue Kriminalpolizeiinspektion mit nachgeordneten Kriminalpolizeistellen und -außenstellen in die Polizeidirektionen eingegliedert. Die seit 1969 bestehenden Dienststellen mit besonderen Aufgaben wurden als Fachdirektionen zu unteren Landesbehörden bestimmt: Die Verkehrspolizeidirektion SH, die Wasserschutzpolizeidirektion SH und die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei SH.
Mit Polizeiorganisationsgesetz vom 12. November 2004 gab es eine grundlegende Organisationsreform. Ein Landespolizeiamt (LPA) wurde neu gebildet und das seit 1994 bestehende Landeskriminalamt (LKA) fortgeschrieben. Nachgeordnet sind dem LPA nunmehr acht Polizeidirektionen auf dem Gebiet der Kreise und kreisfreien Städte und eine Polizeidirektion als Fachdirektion in Eutin für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei. Die Leitung der Wasserschutzpolizei wird durch das LPA wahrgenommen.
Aufgaben und Rechtsgrundlagen
Auftrag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jeder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein, kürzer bezeichnet als Landesverwaltungsgesetz (Schleswig-Holstein), LVwG.
Aufbau und Organisation Zugeordnete Ämter des Innenministeriums in Kiel sind das Landespolizeiamt (LPA) das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (LKA)
Landespolizeiamt Nach § 2 Polizeiorganisationsgesetz (POG) übt das Landespolizeiamt (LPA) die Dienst- und Fachaufsicht über die Behörden der Polizei nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 aus. Es versorgt die Landespolizei mit Sach- und Dienstleistungen und gewährleistet die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung.
Dem Landespolizeiamt sind acht Polizeidirektionen als untere Landesbehörde nach § 4 und 5 POG nachgeordnet:
Die Polizeidirektion Kiel mit Sitz in Kiel, zuständig für die Landeshauptstadt Kiel und den Kreis Plön. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Kiel und eine Kriminalpolizeistelle in Plön; ein Polizei-Bezirksrevier in Kiel; vier Polizeireviere in Kiel mit acht nachgeordneten Polizeistationen; ein Polizeirevier in Plön mit sieben nachgeordneten Polizeistationen in Heikendorf, Lütjenburg, Preetz, Schwentinental, Schönkirchen, Schönberg (Holstein) und Wankendorf. Die Polizeidirektion Lübeck mit Sitz in Lübeck, zuständig für die Hansestadt Lübeck und den Kreis Ostholstein. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Lübeck und Kriminalpolizeistellen in Eutin, Bad Schwartau, Oldenburg/H. und Neustadt/H.; zwei Polizei-Bezirksreviere in Lübeck und Eutin; vier Polizeireviere in Lübeck mit nachgeordneten sechs Polizeistationen; vier Polizeireviere mit nachgeordneten 17 Polizeistationen in Bad Schwartau, Eutin, Heiligenhafen, Neustadt in Holstein; sowie ein Polizei-Autobahn-Bezirksrevier in Scharbeutz. Die Polizeidirektion Itzehoe mit Sitz in Itzehoe, zuständig für den Kreis Steinburg und den Kreis Dithmarschen. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Itzehoe und zwei Kriminalpolizeistellen in Itzehoe und Heide; ein Polizei-Bezirksrevier in Heide; ein Polizeirevier in Itzehoe mit vier Polizeistationen; ein Polizeirevier in Brunsbüttel mit sechs Polizeistationen und ein Polizeirevier in Heide mit sieben Polizeistationen. Die Polizeidirektion Flensburg (Polizeidirektion Flensburg) mit Sitz in Flensburg, zuständig für die kreisfreie Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg sowie den gesamten Bereich Nordfrieslands. Nachgeordnet sind eine Bezirkskriminalinspektion in Flensburg und vier nachgeordneten Kriminalpolizeistellen in Schleswig, Husum, Sylt sowie Niebüll; zwei Polizei-Bezirksreviere in Flensburg und Schleswig; zwei Polizeireviere in Flensburg mit acht nachgeordneten Polizeistationen; vier Polizeireviere mit 21 nachgeordneten Polizeistationen in Schleswig, Kappeln, Niebüll, Husum sowie Sylt; ein Polizei-Autobahnbezirksrevier Nord mit Standorten in Schleswig, Schuby sowie Husum. Die Polizeidirektion Bad Segeberg mit Sitz in Bad Segeberg, zuständig für den Kreis Segeberg und den Kreis Pinneberg. Nachgeordnet sind eine Kriminalinspektion in Bad Segeberg und vier Kriminalpolizeistellen in Pinneberg, Norderstedt und Elmshorn; zwei Polizei-Autobahn und -Bezirksreviere in Bad Segeberg und Elmshorn; sechs Polizeireviere mit nachgeordneten 22 Polizeistationen in Norderstedt, Elmshorn, Pinneberg, Wedel, Bad Segeberg und Kaltenkirchen. Die Polizeidirektion Ratzeburg mit Sitz in Ratzeburg, zuständig für den Kreis Herzogtum Lauenburg und den Kreis Stormarn. Nachgeordnet sind eine Kriminalinspektion in Bad Oldesloe und vier Kriminalpolizeistellen in Ratzeburg, Geesthacht, Reinbek und Ahrensburg; zwei Polizei-Autobahn- und -Bezirksreviere in Ratzeburg und Bad Oldesloe; sechs Polizeireviere mit 15 nachgeordneten Polizeistationen in Geesthacht, Ratzeburg, Schwarzenbek, Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinbek.