Polen-LitauenRzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa LitewskiegoKönigliche Republik der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen1569–1795 150px|Flagge Polen-Litauens 110px|Wappen Polen-Litauens Flagge Wappen ← 20px|verweis=Königreich Polen← 20px|verweis=Großfürstentum Litauen Navigation 20px|rand|verweis=Königreich Preußen →20px|verweis=Habsburgermonarchie#Habsburgische Länder →20px|rand|verweis=Russisches Kaiserreich → WahlspruchSi Deus nobiscum, quis contra nosLateinisch „Wenn Gott mit uns, wer dann gegen uns?“; seit dem 18. Jahrhundert Pro Fide, Lege et Rege („Für den Glauben, das Recht und den König“). - „Ist Gott für uns, wer ist dann gegen uns?“ VerfassungArticuli Henriciani1573–1791/1792–1795Pacta conventa1573–1791/1792–1795Verfassung vom 3. Mai 17911791–1792 Kanzleisprachen und Landessprachen PolnischAmtssprache im Königreich Polen, ab 1697 auch im Großfürstentum Litauen(1569–1795)Ruthenische Sprache (1569–1697)Kanzleisprache im Großfürstentum LitauenLateinLandessprachen: PolnischMasurischLitauischSchemaitischLettischKaschubischDeutschRussischHebräischJiddischArmeno-Kiptschakischukrainische, altbelarussische und russinische Sprachen Hauptstadt Krakau und VilniusWarschau (ab 1596) Staatsform Aristokratische Republik mit Wahlkönigtum (monarchia mixta) auf Basis eines feudalen Föderalstaats (1569–1791/1792–1795)Aristokratisch-Bürgerliche Republik/Monarchie auf Basis eines Einheitsstaats (1791–1792) Staatsoberhaupt Polnischer König und Litauischer Großfürst Regierungschef Vorsitzender des Senats Fläche 729.900 km² (1772)Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795. In: Fritz Wagner (Hrsg.): Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung (= Handbuch der europäischen Geschichte, herausgegeben von Theodor Schieder, Band 4). Klett-Cotta, Stuttgart 1968, S. 690–752, hier S. 746 ff. Einwohner 12.000.000 (1772) Währung Złoty Gründung 12. August 1569 (Lubliner Union) Auflösung 24. Oktober 1795 (Dritte Polnische Teilung) Nationalhymne Gaude Mater Polonia 320px|zentriertPolen-Litauen um 1618 mit den heutigen Staatsgrenzen

Polen-Litauen (auch Rzeczpospolita oder Königliche Republik sowie genannt) war ein von 1569 bis 1795 bestehender Staat in Mittel- und Osteuropa. Der föderale und feudale Ständestaat besaß Elemente einer Aristokratischen Republik auf Basis einer parlamentarisch-konstitutionellen MonarchieAuch monarchia mixta, Lateinisch für „gemischte Monarchie“ Jürgen Heyde: Geschichte Polens, 4. Auflage. C.H. Beck, München 2017, S. 28f. und einen mehrheitlich von der Aristokratie in der Freien Wahl gewählten Herrscher an der Staatsspitze.Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft (1526–1619). Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-56046-8, S. 270, Fußnote 357.

Da nach dem Aussterben der Jagiellonen-Dynastie eine Wahlmonarchie eingeführt worden war und das Ständeparlament, der Sejm, der im Wesentlichen die Interessen der Aristokratie vertrat, umfangreiche Kompetenzen erhalten hatte, wird oft auch von einer Adelsrepublik sowie, auf die polnischen Staaten nach 1918 bezugnehmend, der Ersten Polnischen Republik gesprochen.

Die beiden namensgebenden Länder, das Königreich Polen (polnisch meist einfach Korona bzw. die Krone genannt) und das Großfürstentum Litauen, wurden bereits 1386 in einer Personalunion zusammengeführt und bildete bereits im ausgehenden Spätmittelalter eine Großmacht in Osteuropa. Das Gebiet umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1618 zwei Drittel des Staatsgebietes des heutigen Polens, das heutige Litauen, Lettland und Belarus, große Teile der heutigen Ukraine sowie kleinere Teile des heutigen Russlands, Estlands, Rumäniens und Moldawiens.

Polen-Litauen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten. Katholische, protestantische, orthodoxe und armenische Christen sowie Juden und Muslime lebten hier mit- und nebeneinander und genossen trotz der Dominanz des katholischen Klerus eine politisch gestützte Religionsfreiheit.

Mit der Realunion von 1569 verschmolzen das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen sowie das Königliche Preußen und das Herzogtum Livland zu einem gemeinsamen Staatskörper. Auch die ländlichen Gebiete des Königlichen Preußen wurden von polnischen Starosten verwaltet, jedoch erhielten die Stadtrepubliken Danzig, Thorn und Elbing, aber auch das Fürstbistum Ermland weitgehende Autonomie. Andere Gebiete, wie das Herzogtum Preußen, das Herzogtum Kurland und Semgallen und zeitweilig auch die Donaufürstentümer der Moldau und der Walachei unterstanden Polen-Litauen nur als Lehen. Polen-Litauen verfügte außerdem bis 1772 über die Zipser Städte, die 1421 vom Königreich Ungarn an das Königreich Polen verpfändet worden waren.

Name mini|hochkant=1.6|links|Polnisch-Litauischer Sejm 1622 zur Zeit von König Sigismund III. Wasa. Im Umkreis stehend (H): die Menge der anwesenden, stimmberechtigten Adeligen (der Deputiertensaal im Warschauer Königsschloss ist größer), innen sitzend: der Senat geistlicher und weltlicher Reichsräte und Würdenträger. Auf dem Thron (A): der König („Heilige Königliche Majestät“); rechts und links neben ihm stehend (G): Würdenträger der Kurie (des Sejms), Berater und Sekretäre des Königs; rechts und links am König sitzend (D): Bischöfliche Senatoren, darunter am nächsten zum König die beiden Erzbischöfe, links (B): der Primas-Erzbischof von Gnesen, rechts (C): der Erzbischof von Lemberg; entfernter vom König rechts und links (E): weltliche Palatine (Wojewoden) und Castellane (Burg-Starosten). Im Vordergrund (F): Regierungen und Würdenträger (unterteilt) des [Polnischen] Königreiches und des Großfürstentums Litauen. Die offizielle polnische Eigenbezeichnung des Staates war Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego (deutsch wörtlich Gemeinwesen der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen), amtlich abgekürzt Rzeczpospolita.

Weil auf Polnisch auch die polnischen Republiken seit der Wiederherstellung der polnischen Souveränität 1918 als Rzeczpospolita bezeichnet werden, lässt sich der Name des Gemeinwesens deutsch auch mit Republik der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen wiedergeben, aufgrund der etymologischen Herkunft von polnisch rzeczpospolita aus lateinisch rēs pūblica. bedeutet „öffentliche Sache“; bedeutet „gemeinsame Sache“, pospolity=„gemeinsam“/„gemein“ in dessen Bedeutung „allgemein“ (nicht „gewöhnlich“, oder gar „niederträchtig“), was auch der Bedeutung des lateinischen Ursprungsausdrucks entspricht.Stefan Daute, Adrian Fiedler: Slavische nationale Minderheiten im Ostseeraum: Beiträge zu einer Exkursion … S. 47, Universitätsverlag Potsdam, 2008 - , auf Deutsch: Republik der Polnischen Krone [des Königreichs Polen] und Großfürstentums Litauen.Förster Friedrich Christoph: Die Höfe und Cabinette Europa's im achtzehnten Jahrhundert. 1839, S. 137.Wojciech J. Burszta, Jacek Serwański: Migracja, Europa, Polska. 2003, S. 175. Die Verfassung Polen-Litauens wird als aristokratisch-republikanisch charakterisiert, weil der gesamte Adel, die sogenannte Szlachta, Mitte des 16. Jahrhunderts etwa 25.000 Geschlechter mit etwa 500.000 Angehörigen, etwa 7 % der Landesbevölkerung (manchmal noch durch das ethnische Konstrukt einer vorgeblichen sarmatischen Herkunft abgeschirmt)Peter Paul Bajer: Scots in the Polish-Lithuanian Commonwealth 16th–18th century: the formation and disappearance of an ethnic group. Leiden 2012, S. 309. als „Staatsnation“ das Heeresaufgebot stellte, das Gerichtswesen bestimmte, den König wählte und seine Politik durch das Liberum Veto im Sejm auch korrigieren konnte. Im Laufe des 17. Jahrhunderts wandelte sie sich zu einer faktischen Dominanz, einer Oligarchie des Hochadels, der sogenannten Magnaten, die es sich leisten konnten, dauerhaft in eigenen Palais in der Hauptstadt Warschau zu residieren.Jürgen Heyde: Geschichte Polens. 4. durchgesehene Auflage, München 2017, S. 28–29, 31–32, 37–39.

In historischen Quellen lateinischer Sprache findet sich als Name Respublica sive Status Regni Poloniae, Lituaniae, Prussiae, Livoniae… (deutsch: Republik oder Staat des Königreiches…, 1627) und Reges et Respublica Poloniae (deutsch: Könige und Republik Polens, 1677),So im Erneuerungsvertrag von Warschau betr. Wehlau, Bromberg vom 17. Mai 1677, dort die Formulierung Reges et Remp[u]b[licam]. Poloniae, siehe dessen Edition im Editionsprojekt „Europäische Friedensverträge der Vormoderne online“ des Leibniz-Institutes für Europäische Geschichte, abgerufen am 25. Oktober 2022. aber auch Regnum Poloniae Magnusque Ducatus Lithuaniae (deutsch: Königreich Polen und Großfürstentum Litauen, 1729).

Im Warschauer Vertrag von 1773 zwischen Polen-Litauen und dem Königreich Preußen steht auf Französisch: Traité entre Sa Majesté le Roi de Prusse et Sa Majesté le Roi et la Republique de Pologne, conclu à Varsovie le 18. Sept. 1773, also verkürzt Republique de Pologne.Friedrich Wilhelm Ghillany: Diplomatisches Handbuch. C.H. Beck, München 1855, S. 224. Im Teilungstraktat zur Zweiten Teilung Polen-Litauens von 1793 steht, ebenfalls auf Französisch: S(erenissime). République de Pologne.Digitalisat

Im Englischen wird Rzeczpospolita oft mit dem Begriff Commonwealth übersetzt.

Möglicherweise erst im Nachhinein geprägte kürzere Bezeichnungen sind Republik beider Nationen oder Völker (polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów,Polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów. Im Deutschen auch als Republik der Beiden Völker oder Republik Zweier Völker bezeichnet, wobei sich das Prädikat „Völker“ viel mehr auf die Summe seiner Hauptglieder bezieht, namentlich das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen, und weniger auf Völker im Sinne von „Nationen“. litauisch Abiejų Tautų Respublika und ruthenisch Рѣчъ посполитая ѡбоига народовъ) und Republik Polen-Litauen.Norman Davies: Im Herzen Europas: Geschichte Polens. C.H. Beck Verlag, München 2002.

Geschichte Realunion von Lublin Durch die Lubliner Union vom 12. August 1569 wurde die in der Union von Krewo 1385 entstandene Personalunion mangels Thronfolger von Polen und Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der neue Staat wurde „Gemeinwesen beider Nationen“ genannt. Es war eine Wahlmonarchie mit gemeinsamer Währung, gemeinsamem Parlament (dem Sejm) und Monarchen. Beteiligt an der Wahl war die Aristokratie, die zeitweilig ungefähr zehn Prozent der Bevölkerung ausmachte (deutlich mehr als in den meisten übrigen europäischen Staaten), sowie das Bürgertum der autonomen Stadtrepubliken. Der niedere polnische Adel wurde Szlachta genannt, der hohe die Magnaten. Aufgrund seiner aristokratischen Elemente (Wahlkönigtum mit starker Stellung des Adelsparlaments Sejm) wird dieser Staat auch als Adelsrepublik bezeichnet. Er existierte bis 1795. Der Sejm hatte schon vor der Reform von 1791 deutlich größere Befugnisse, beispielsweise in Sachen Außenpolitik, Jurisprudenz, Legislative, Armee oder auch Adelsprädikaten, als zu der Zeit das britische Parlament.

Jeder der beiden Reichsteile hatte jedoch ein eigenes Heer, mit jeweils einem Großhetman und einem Feldhetman an der Spitze. Auf dem Wahlsejm von 1697 wurde die Gleichstellung (coaequatio jurium) des litauischen mit dem polnischen Adel beschlossen. Dadurch wurden die Vorrechte des Großhetmans von Litauen beschnitten, der zuvor die großfürstliche Reichshälfte dominiert hatte. Zugleich wurde die ruthenische (altbelarussische) Kanzleisprache im Großfürstentum Litauen durch das Polnische ersetzt.Henads Sahanowitsch: Weißrußland und die Agonie der Adelsrepublik (1648–1795). In: Dietrich Beyrau, Rainer Lindner: Handbuch der Geschichte Weißrußlands. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, S. 106–118, hier S. 111.

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