Als Unerlaubte Entfernung gilt:
beim Militär das befehlswidrige Fernbleiben von der Truppe; siehe Unerlaubte Entfernung (Militär) im Straßenverkehr das rechtswidrige Verlassen eines Unfallortes; siehe Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Siehe auch: Fahnenflucht Eigenmächtige Abwesenheit Entfernung von der Truppe, Erzählung von Heinrich Böll