Der Integrationskurs unterstützt nach der Legaldefinition in Abs. 2 AufenthG die Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration mit dem Ziel, ihnen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Die Integrationskurse wurden im Jahr 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführt. Die Durchführung bestimmt sich nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV).. Abgerufen am 5. Oktober 2010
Teilnahme Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Berechtigung ( AufenthG) und der Verpflichtung ( AufenthG) zur Teilnahme.
Teilnahmeberechtigte Voraussetzung für die Teilnahme ist ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet und eine Aufenthaltserlaubnis.
Bislang hatten Asylbewerber sowie Geduldete deshalb keinen Zugang zu einem Integrationskurs nach §§ 43 ff. AufenthG.Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) vom 21. September 2015, S. 28 Dies wurde durch Art. 3 Nr. 6 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 in Abs. 4 Satz 2 AufenthG n.F. zugunsten von Personen mit einer Aufenthaltsgestattung geändert ( Abs. 2 Satz 2 IntV),Art. 2 Nr. 2 der Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 () um einen frühzeitigen Spracherwerb zu ermöglichen. Ihre Anmeldung ist jedoch auf drei Monate nach Erhalt der Zulassung befristet und richtet sich nach der Kapazität freier Kursplätze. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind weiterhin Asylbewerber, die aus einem sicheren Herkunftsland im Sinne des Asylgesetz stammen (§ 44 Abs. 4 Satz 3 AufenthG).
EU-Bürger haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, können aber vom BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Kursplätze verfügbar sind (§ 44 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).
Im Jahr 2021 verzeichnete der Integrationskurs 104.000 Teilnehmende. Die Teilnehmendenzahl stieg 2022 auf 340.000 Teilnehmende.Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2022
Teilnahmeverpflichtung mini|BAMF: Fehlzeitenkatalog nach Abwesenheitsgrund und entschuldigtem/unentschuldigtem Fernbleiben, Stand: 26. Juli 2013 Die Ausländerbehörde kann Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten, wenn sie keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben und wenn sie Arbeitslosengeld bekommen oder aus einem anderen Grund besonders integriert werden sollen. Zum Beispiel, weil sie für ein minderjähriges Kind sorgen müssen, das in Deutschland lebt. Die ordnungsgemäße Teilnahme wird durch den Kursträger besonders überprüft ( Abs. 3 IntV) und ist gegebenenfalls mit Mitteln des Verwaltungszwangs durchsetzbar (§ 44a Abs. 3 AufenthG).
Rechtsfolgen Bei Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Integrationskurs wird die Mindestfrist für eine Einbürgerung von acht auf sieben Jahre verkürzt ( Abs. 3 StAG). Der erfolgreiche Abschluss dient außerdem zum Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 AufenthG) oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 AufenthG) und wird bei der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt (§ 8 Abs. 3 AufenthG).
Ist die Teilnahme am Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen, kann ein Verstoß gegen die Teilnahmeverpflichtung außerdem nach Abs. 1 Nr. 1 SGB II als Pflichtverletzung mit einer Leistungskürzung sanktioniert werden (sog. IntegrationsverweigerungSanktionsmaßnahmen bei vermeintlicher „Integrationsverweigerung“ Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Jan Korte, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE, BT-Drucksache 17/3147 vom 29. September 2010Winfried Roth: Migranten in Deutschland: Das Gespenst der Integrationsverweigerung Deutschlandradio Kultur, 7. September 2015).
Der Integrationskurs Ein Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der Unterricht findet in der Regel ganztägig in Gruppen mit Teilnehmern unterschiedlicher Muttersprachen statt. Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs wird mit dem „Zertifikat Integrationskurs“ bescheinigt. Einige Bildungseinrichtungen bieten zudem sogenannte Ankommenskurse. - Information der Volkshochschule Hannover, abgerufen am 31. Januar 2020
Sprachkurs Dauer und Struktur mini|Aufteilung der Allgemeinen Integrationskurse ab 1. Oktober 2016Der Sprachkurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden, die sich auf einen Basis- und einen Aufbausprachkurs verteilen. Ziel sind ausreichende Sprachkenntnisse, um die Integration von Migranten im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten. S. 15.
„Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache […] verfügt, wer sich im täglichen Leben in seiner Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)“, Abs. 2 IntV.
Bei Bedarf können besondere Kurse angeboten werden, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten.
Bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs umfassen der Integrationskurs für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene unter 27 Jahren (Jugendintegrationskurs) Integrationskurs für Teilnahmeberechtigte, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können (Eltern- beziehungsweise Frauenintegrationskurs) Integrationskurs mit Alphabetisierung Förderkurs bei besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf
Im Intensivkurs umfasst der Sprachkurs lediglich 400 Unterrichtsstunden.
Zur Ermittlung des individuellen, gegebenenfalls auch besonderen Bedarfs absolvieren die Teilnehmer vor Beginn des Sprachkurses einen Test zur Einstufung ihres Sprachniveaus (Einstufungstest). Der Sprachkurs wird durch den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) abgeschlossen.
Inhalt Grundlegend definiert das Rahmencurriculum für Integrationskurse/Deutsch als Zweitsprache die Lernziele und -inhalte des Sprachkurses. Es stellt den Rahmen für die Konzeption verschiedener Kursmodelle und deren Ausgestaltung dar. Auch die Prüfungsziele des DTZ orientieren sich am Rahmencurriculum.
Entwicklung des Rahmencurriculums Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 in Deutschland beauftragte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Herbst 2006 das Goethe-Institut mit der Entwicklung eines Rahmencurriculums für die Integrationskurse. Seit der Veröffentlichung 2007 besteht diese curriculare Grundlage für Integrationskurse.
Die Projektgruppe des Goethe-Instituts zog zur Erstellung des Rahmencurriculums Befragungen von Kursteilnehmenden und -lehrenden sowie bereits existierende Studien und Arbeiten anderer Institutionen (Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien, Deutscher Volkshochschulverband) und des Goethe-Instituts selbst („Curriculum zur Gestaltung eines sechsmonatigen Sprachlehrgangs für Aussiedler“, 1991) heran. Zudem beauftragte wiederum das Goethe-Institut Wissenschaftler der Ludwig-Maximilians-Universität München mit der „Recherche und Dokumentation hinsichtlich der Sprachbedarfe von Teilnehmern an Integrationskurse durch Befragung von Institutionen, Kursträgern und Kursteilnehmern (InDaZ)“.
Auch flossen wissenschaftliche Erkenntnisse zum Erwerb des Deutschen als Zweitsprache, das Wissen um die unterschiedlichen Hintergründe (beispielsweise Aufenthaltsdauer, Bildungssozialisation und Weiteres), die Bedeutung der Migrationserfahrung und Lebensumstände der an Integrationskursen in Deutschland Teilnehmenden in die Formulierung des Rahmencurriculums ein.
Hinsichtlich der angestrebten Handlungsfähigkeit von Migranten sollten somit grundsätzliche Themen und spezifische Bereiche, in welchen sie sprachlich handeln wollen bzw. müssen, ermittelt werden.
Lernziele Im Rahmencurriculum werden grundlegend zwei Arten von Lernzielen unterschieden: die Kommunikation nach Handlungsfeldern und die Handlungsfelder übergreifende Kommunikation.
Die Formulierung erfolgt mittels Kann-Beschreibungen (Beispiel: „Kann mit ganz einfachen Mitteln über sich und seine/ihre Situation im Herkunftsland sprechen, zum Beispiel über die Familie, den erlernten Beruf.“ S. 19.). Einzelne oder mehrere Lernziele werden unter sogenannten sprachlichen Handlungen wie Auskunft geben, nachfragen, berichten und Ähnlichem gruppiert sowie durch die entsprechende Fertigkeit (Schreiben, Lesen, Hören, Sprechen, Gespräch) und Niveaustufe (A1 bis B1) gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) näher bestimmt.
Kommunikation in Handlungsfeldern Es werden 12 Handlungsfelder unterschieden: Ämter und Behörden Arbeit Arbeitssuche Aus- und Weiterbildung Banken und Versicherungen Betreuung und Ausbildung der Kinder Einkaufen Gesundheit Mediennutzung Mobilität (Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln usw.) Unterricht Wohnen S. 17.
Die Handlungsfelder sind überwiegend in vier Unterbereiche gegliedert: sich einen Überblick verschaffen mit offiziellen Stellen/Einrichtungen kommunizieren mit Vorgesetzten/Mitarbeitern von Ämtern und Behörden kommunizieren mit Gleichgestellten, z. B. Kollegen, Mitreisenden oder Nachbarn, kommunizieren S. 23.
Die Präzisierung der Lernziele erfolgt durch die Nennung der vorrangigen Aktivität (Fertigkeit), des entsprechenden Niveaus, sowie der Markierung der Zielgruppe beziehungsweise -Gruppen (A, B und C), für die das Lernziel relevant ist. Es werden drei Arten von Zielgruppen unterschieden: Gruppe A weist gute Lernvoraussetzungen und konkrete Bildungs- und Berufswünsche auf. Sie ist durchschnittlich jünger als die anderen Gruppen und kürzer in Deutschland wohnhaft. Gruppe B fokussiert Familie und Kinder/Schule. Sie verfügen über ein geringeres Bildungs- beziehungsweise Qualifikationsniveau als A. Gruppe C weist ein niedrigeres Bildungs- beziehungsweise Qualifikationsniveau als Gruppe A auf. Sie ist die durchschnittlich älteste Gruppe mit der längsten Aufenthaltsdauer in Deutschland. Die Gruppe fokussiert die Arbeitswelt.
Gegebenenfalls wird zudem aufgeführt, dass spezifisches landeskundliches Wissen (Beispiel: „Weiß, dass Regelungen in Ämtern verbindlich sind, z. B. Öffnungszeiten.“) für die Umsetzung des Lernziels von Bedeutung ist.
Handlungsfelder übergreifende Kommunikation Die Handlungsfelder übergreifende Kommunikation umfasst grundlegende Kommunikationsbedürfnisse von Menschen im Allgemeinen: Realisierung von Gefühlen, Haltungen und Meinungen Umgang mit Dissens und Konflikten Gestaltung sozialer Kontakte und in die speziellen Bedürfnissen von Migranten: Umgang mit dem eigenen Sprachenlernen Umgang mit der Migrationssituation
In die Beschreibung wird neben der Sprachhandlung, der vorrangigen Aktivität (Fertigkeit) und dem Niveau zudem die Intention der Sprechenden (Beispiel: „Möchte sich über die Gründe und Ziele der Migration austauschen“ S. 29–37.) aufgenommen.
Diese Kommunikationsbereiche sind weiter untergliedert. So besteht der Bereich „Umgang mit der Migrationssituation“ beispielsweise aus den Teilbereichen: über Migrationserfahrung berichten Umgang mit der interkulturellen Begegnung eigene Kompetenzen darstellen Umgang mit Wissensdivergenz und Kompetenzlücken Umgang mit der individuellen Sprachigkeit
Außersprachliche Lernziele