miniatur|250px|Panzergrenadiere im Alarmposten während der Grundausbildung Die Grundausbildung (GA; bis Ende 2011 Allgemeine Grundausbildung (AGA)) der deutschen Bundeswehr soll den neuen Soldaten, auch als Rekruten bezeichnet, die Grundlagen militärischer Fertigkeiten vermitteln. Die Grundausbildung steht am Beginn des Dienstverhältnisses als Soldat und dauert in der Regel drei Monate.
Im Deutschen Heer wird seit Juli 2025 die sechsmonatige Basisausbildung (BA) durchgeführt, die die bisherige dreimonatige Grundausbildung und die anschließende Spezialgrundausbildung zusammenfasst.
Seit 2017 gibt es die Möglichkeit der Grundausbildung für Ungediente, welche nach erfolgreicher Bewerbung außerhalb des aktiven Wehrdienstes absolviert werden kann. Diese dient zur Verstärkung und Verjüngung der Reservistenverbände und des Heimatschutzes der Bundeswehr.
Grundausbildung Die Grundausbildung durchlaufen alle neuen Soldaten, die bisher keine Grundausbildung erfolgreich bestanden haben und in einem aktiven Dienstverhältnis stehen. Hierbei wird in der Regel nicht zwischen Freiwillig Wehrdienstleistenden (FWD) und Soldaten auf Zeit (SaZ) unterschieden.
Inhalte Die Grundausbildung befasst sich unter anderem mit: Handwaffenausbildung (Gewehr G36, Pistole P8 sowie teilweise Maschinengewehr MG3) Gefechtsdienst aller Truppen (Bewegungsarten im Gelände, Tarnen und Täuschen, Leben im Felde, Biwak, Gefechtsdienst in der Verteidigung in und um Feldstellungen, Orientieren im Gelände mit Karte und Kompass, Pionierdienst aller Truppen mit Anlegen von Drahtsperren, Sicherungsminensperren und Wasserdienst mit Schlauchbooten) Ausbildung zum Wach- und Sicherungssoldaten für den Wachdienst in der Bundeswehr mit Streifendienst ABC-Abwehr aller Truppen Selbst- und Kameradenhilfe mit Ausbildung zum Einsatzersthelfer A Politische Bildung, Wehrrecht, allgemeine Truppenkunde, Innere Führung Formaldienst Fernmeldedienst Körperliche Leistungsfähigkeit (IGF/KLF; unter anderem Basis-Fitness-Test)
Verlauf Mit erfolgter Musterung und Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. Aufforderung zum Dienstantritt hat sich der Rekrut in der Regel zum ersten Werktag des ersten Dienstmonats, in Ausnahmefällen (direkt folgender Feiertag oder Wochenende) auch einige Tage später, in seiner neuen Dienststelle zu melden. Dort werden zunächst persönliche Daten und weitere Angaben wie Bankverbindung und vorhandene Führerscheine erfasst und zu den Akten genommen. Der Soldat wird einem Zug zugeordnet und bekommt eine Stube zugeteilt. Zusätzlich erhält er eine Abfassung verschiedener Gesetze (darunter Grundgesetz, Soldatengesetz, Wehrpflichtgesetz), Bettwäsche, Kleiderbügel und ein Schloss für seinen Spind, sofern er kein eigenes besitzt.
In der ersten Woche lernt der Rekrut erste Grundsätze des soldatischen Alltags, so das korrekte Antreten und Marschieren (Formaldienst), die verschiedenen Dienstgrade oder das richtige Melden an einen Vorgesetzten, etwa beim Betreten der Stube. Eine nochmalige ärztliche Untersuchung prüft seine Wehrtauglichkeit. Es erfolgt die Einkleidung und Ausstattung mit Ausrüstung sowie die Ausgabe seines Truppenausweises und seiner Erkennungsmarke. Die ersten Wochen sind von Unterrichten im Unterrichtsraum bzw. Hörsaal, unter anderem über Gelände- und Waffenkunde, rechtliche Belange oder finanzielle Angelegenheiten geprägt. Im weiteren Verlauf der Grundausbildung bekommen die praktischen Ausbildungsanteile ein höheres Gewicht.
Entsprechend dem Quartalsausbildungsplan kann durch den Einheitsführer befohlen werden, dass die Ausbildung auch am ersten Wochenende fortgesetzt wird. Schwerpunkte des ersten Monats sind die Gefechtsdienste, bei denen der Rekrut das erste Mal in Kampfausrüstung innerhalb der Kaserne oder auf einem Standortübungsplatz die verschiedenen Bewegungsarten im Gelände lernt und die Handhabung von verschiedenen Handwaffen der Bundeswehr sowie das Schießen im Schießsimulator AGSHP und auf der Standortschießanlage.
Jede Ausbildungswoche der Grundausbildung beinhaltet einen Schwerpunkt der Ausbildung wie Selbst- und Kameradenhilfe sowie die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A. In dieser lernt der Rekrut unter anderem mit Schussverletzungen umzugehen oder Knochenbrüche zu schienen und dies unter Gefechtsbedingungen anzuwenden.
Neben Ausbildungen in der Kaserne wird der Rekrut mehrere Tage zusammenhängend im Gelände verbringen. Diese Übungslager – meist Biwak genannt – dienen dazu, dem Soldaten das Leben im Feld näherzubringen. Dazu gehört das Anlegen von Stellungen und Alarmposten, das Verteidigen aus Alarmstellungen, das Zurechtfinden im Gelände, unter anderem mit Karte und Kompass, die Tätigkeiten als Melder, das Verhalten bei Nacht und weitere Ausbildungsinhalte. In Verbindung mit diesen Biwaks werden Märsche durchgeführt, die bis zu zwanzig Kilometer umfassen können. Teilweise werden in der Grundausbildung Orientierungsmärsche durchgeführt, bei denen der Soldat auf sich allein gestellt oder in der kleinen Kampfgemeinschaft (Trupp bis Gruppe) den Weg zu bestimmten Punkten finden muss.
Außerdem steht Sport auf dem Dienstplan des Soldaten. Der Basis-Fitness-Test (BFT), der zu Beginn und Ende der Grundausbildung durchgeführt wird, soll dem Soldaten zeigen, wie sich die Ausbildung auf seine allgemeine Leistungsfähigkeit ausgewirkt hat. Neben dem obligatorischen Lauftraining können je nach Möglichkeit auch Kraft- oder Ballsportarten durchgeführt werden. Im Rahmen der sog. „Military Fitness“ gehört das Überwinden der Hindernisbahn zum Sportprogramm.
Die Wachausbildung, in der der Soldat über seine Befugnisse als Wach- und Sicherungssoldat ausgebildet wird und lernt, Fahrzeuge und Personen anzuhalten, zu überprüfen und ggf. festzuhalten oder in welcher Situation er Schusswaffen gebrauchen darf bzw. muss, folgt zumeist im unmittelbaren Anschluss an die Grundausbildung.
Ein Höhepunkt der Grundausbildung ist das Feierliche Gelöbnis, das entweder in der Kaserne selbst oder auch in der Öffentlichkeit, wie auf Marktplätzen oder größeren Freiflächen, stattfindet. Dabei ist oftmals die Familie des Rekruten anwesend und es ist ihm gestattet, den Tag mit ihr zu verbringen. Auf das Gelöbnis bereitet der Formaldienst vor, bei dem u. a. das korrekte Marschieren im Gleichschritt exerziert wird und der Verlauf des Gelöbnisses mehrmals geprobt wird.
Es gibt die Möglichkeit, das Gelöbnis zu verweigern. Soldaten, die davon Gebrauch machen, müssen damit rechnen, dass sie während ihrer Dienstzeit nicht befördert werden und ihnen nach Abschluss der Grundausbildung keine sensiblen Aufgaben zugewiesen werden. Sollten Soldaten z. B. aufgrund einer Erkrankung nicht am Gelöbnis teilnehmen können, wird das Gelöbnis zu einem späteren Zeitpunkt meist im Dienstzimmer des zuständigen Disziplinarvorgesetzten nachgeholt und von ihm abgenommen.
Den Abschluss der Grundausbildung bildet die „Rekrutenbesichtigung“, die meist durch den Kompaniechef (in Grundausbildungszügen einer Stabs- und Versorgungskompanie durch den Zugführer) erfolgt. In der Regel verlegt die Kompanie für mehrere Tage ins Gelände, in denen der Rekrut alle gelernten Fähigkeiten unter Beweis stellen soll. Angefangen beim Aufbau des Biwak, über verschiedene Aufgaben wie die Verwundetenversorgung, bis zum korrekten soldatischen Verhalten. Bestandteil ist meist in kleinem Rahmen das Führen des Feuerkampfs, so Überfall von Fahrzeugen oder feindlichen Gruppen oder im Zuge einer Meldebahn. Generell entscheidet das Ergebnis der „Rekrutenbesichtigung“ nicht allein darüber, ob die Grundausbildung bestanden wurde oder nicht. Wesentlich ist die Gesamtleistung in der Grundausbildung.
Die Grundausbildung schließt mit der Zuerkennung der ATN „Sicherungs- und Wachsoldat Streitkräfte (SK)“ ab. Diese Zuerkennung ist an folgende Voraussetzungen gebunden: erfolgreiche Teilnahme an der Sanitätsausbildung Einsatzersthelfer A erfolgreiche Teilnahme an der Allgemeinen Wachausbildung Erfüllen der Schulschießübungen G36-S-5 (Gewehr G36) und P-S-2 (Pistole) bzw. Erfüllen der Schießübungen G-GL-2 und G-NB-I-5 (Gewehr G36) sowie P-GL-2 und P-NB-I-3 (Pistole P8) erfolgreiche Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung (praktische Prüfung der Grundausbildung) Nach Ende der Grundausbildung werden die Soldaten auf ihre Stammeinheiten verteilt. Die wenigsten bleiben in ihrer Grundausbildungseinheit und werden dort als Hilfsausbilder eingesetzt bzw. zum Ausbilder ausgebildet.
Nichtbestehen der Grundausbildung Wurden elementare Ausbildungsinhalte aufgrund von Abwesenheiten wie Krankheiten und Verletzungen verpasst, können diese meist in den letzten Wochen vor Ende der Grundausbildung nachgeholt werden. Ist dies nicht möglich, muss die Grundausbildung vollständig wiederholt werden. Beispielsweise führt die Nichtteilnahme der Wachausbildung zur Wiederholung der gesamten Grundausbildung, das Nichtbestehen der Rekrutenbesichtigung jedoch i. d. R. lediglich zu einer Absprache mit der zukünftigen Stammeinheit, wo die Inhalte punktuell nachgeholt werden. Ob die Grundausbildung wiederholt werden muss oder nicht, liegt im Ermessen des Einheitsführers.
Zu Wehrpflichtzeiten gab es Soldaten, die ihre gesamte Wehrdienstzeit in der Grundausbildung verbrachten, insbesondere in den letzten Jahren der Wehrpflicht, als die Dienstzeit neun, später sogar nur sechs Monate betrug. Für Soldaten auf Zeit ist das Bestehen der Grundausbildung Voraussetzung für den weiteren Dienst. Die Grundausbildung kann von Soldaten auf Zeit nur einmal wiederholt werden.
Spezialgrundausbildung und Dienstpostenausbildung Je nach Truppengattung, Dienstposten und Dienstverhältnis schließt sich an die dreimonatige Grundausbildung eine Spezialgrundausbildung (SGA) an. Während der Spezialgrundausbildung lernen und vertiefen die Soldaten dienstpostenspezifische Anforderungen.
In den Stammeinheiten findet die Dienstpostenausbildung (DpA) oder Einweisungswochen Mannschaften (EWM) statt. Dort steht das Erlernen von truppengattungsspezifischen Fertigkeiten im Vordergrund.
Beispiele: Ausbildung als Militärkraftfahrer (MKF) mit Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis – je Gruppe und Zugtrupp ein Soldat Ausbildung Einsatzersthelfer B
Ausbildung zum Richtkanonier Kampfpanzer oder Panzerhaubitze – je Besatzung ein Soldat Ausbildung zum Ladeschützen Kampfpanzer oder Panzerhaubitze – je Besatzung ein Soldat
Ausbildung Zielfernrohrschütze/Gruppenscharfschütze – je Gruppe zwei Soldaten Ausbildung Maschinengewehr-Schütze und Fliegerabwehr aller Truppen (zu Lande) – je Gruppe zwei Soldaten Ausbildung Panzerfaust-Schütze und Soldat im Panzervernichtungstrupp – je Gruppe zwei Soldaten Ausbildung ABC/SE-Soldat – je Gruppe zwei Soldaten, meist redundante Ausbildung zu Pzfst-Schütze
Fallschirmspringerlehrgang A für Fallschirmjäger – alle in springenden Einheiten.
Standorte Die Grundausbildung findet dezentral an verschiedenen Standorten in Deutschland statt. Außer bei der Marine werden Offizier-, Feldwebel- und Unteroffizieranwärter seit 2022 direkt in der Truppe und gemeinsam mit Mannschaftssoldaten durchgeführt. Bei der Marine werden Offizieranwärter an der Marineoperationsschule, Feldwebel- und Unteroffizieranwärter an der Marineunteroffizierschule grundausgebildet.