Beginn der staatlichen Landesposten Bis zum späten Mittelalter gab es keine öffentliche Post in Deutschland. Kaiser, Klerus und Reichsfürsten benutzten Boten und Reiter, die mit schriftlichen Nachrichten direkt zu den Zielorten geschickt wurden. Kaufmannschaft und Zünfte in den Städten beförderten ihre Briefe durch ortseigene Botenanstalten.
Maximilian I. führte 1490 im Heiligen Römischen Reich mit den Poststationen, an denen die Reiter ihre Pferde und/oder Nachrichten austauschten, ein neues System der Nachrichtenübermittlung ein. Beim Transport von „Postfelleisen“ wartete ein Reiter mit Pferd in einer Station (meistens in einer Herberge) und übernahm wie in einer Staffel das Felleisen. Da die Wechselstationen außerhalb der Stadtmauern lagen, konnten die Briefe bei Tag und Nacht befördert werden. Maximilian nutzte dieses teure System meist nur, wenn eilige Briefe in großen Mengen anfielen, beispielsweise anlässlich von Reichstagen.
Wegen des Postvertrages zwischen Philipp dem Schönen und Franz von Taxis im Jahre 1505 wurde diesem lange die Gründung des ersten neuzeitlichen Postunternehmens zugeschrieben. Allerdings war diese Post anfangs eine dynastische Post, die nicht der Allgemeinheit zugänglich war. So verbot Karl V. im Postvertrag des Jahres 1517 ausdrücklich, die Stafetten anders als für königliche Zwecke in Bewegung zu setzen. Erst um 1530 wurde die Post der Allgemeinheit zugänglich. Der Hauptpostkurs im Heiligen Römischen Reich war zunächst die Niederländische Postroute.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts errichteten auch andere deutsche Fürsten eigene Nachrichtenstafetten. Diese dienten zunächst nur der fürstlichen Post und nicht der Öffentlichkeit.
Im 16. Jahrhundert bildete sich längs der Handelsstraßen ein Netz von städtischen Botenanstalten im Deutschen Reich. Die Hauptorte Augsburg, Nürnberg, Frankfurt, Köln, Leipzig und Hamburg waren durch Botenkurse verbunden. Ein Brief von Köln nach Hamburg wurde zuerst von einem Kölner Boten nach Frankfurt, von einem Frankfurter Boten nach Nürnberg und dann von einem Nürnberger Boten nach Hamburg befördert. Eine weitere wichtige Fernverbindung bestand von Brüssel über Augsburg und Innsbruck nach Rom.
Die ersten Landespostanstalten gab es ab 1564 in Tirol (Innsbruck), Innerösterreich (Graz) und Niederösterreich (Wien). Sie dienten den Erzherzögen zur Nachrichtenübermittlung. Die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, Franz-Otto und Heinrich der Jüngere richteten 1569 erstmals eigene Landesposten ein. Die Braunschweigische Landespost geriet rasch in Streit mit Taxis und dem Kaiser über die Aufgabenteilung zwischen den Posten. Der Magistrat zu Nürnberg übernahm im selben Jahr das Botenfuhrwesen Nürnberg–Hamburg. Die Kurfürsten verfassten auf dem Reichstag zu Speyer ein Rechtsgutachten. Kaiser Maximilian II. (1527–1576) wurde darin ersucht, das Postwesen „beim Reich zu behalten“, also von der Krone Spanien unabhängig zu machen. Bis dahin hatte Spanien einen Teil der Kosten der taxisschen Post getragen.
1563 verordnet Kurfürst August von Sachsen (1526–1586) die Abschaffung der so genannten „Lehnklepper“ und die Einrichtung einer sächsischen Hofpost durch fest angestellte „uniformierte Postbereiter“ mit regelmäßigen Postritten auf bestimmten Strecken neben dem städtischen Botenwesen.„Daten der deutschen Postgeschichte ab 1490“, Hans-Jürgen Salier, Sammler Express, 1990, Heft 7, S. 234, und „Lexikon Kursächsische Postmeilensäulen“, S. 51, transpress Verlag, 1989, ISBN 3-344-00264-3 1574 wurde einer dieser reitenden Boten, Salomon Felgenhauer, zum Postmeister von Dresden ernannt und damit zum Leiter der Hofpost.„Lexikon Kursächsische Postmeilensäulen“, S. 52, transpress Verlag, 1989, ISBN 3-344-00264-3
Zwei Jahre später (1576) ließ der Herzog Julius von Braunschweig eine Post von Wolfenbüttel nach Leipzig anlegen. In den Niederlanden wurde 1577 der spanische Statthalter abgesetzt. Generalpostmeister Leonhard I. von Taxis verlor seinen Besitz und musste außer Landes gehen. Das Postwesen verfiel. 1580 erhielt der Postmeister Jacob Henot in Köln auf Antrag das Recht, das kaiserliche Postwesen neu aufzubauen. Er wurde zum kaiserlichen Postverwalter ernannt. Sein Plan scheiterte an Geldmangel.
1593 nahmen die Taxis im Auftrage des Königs von Spanien den Postdienst von den Niederlanden nach Spanien wieder auf. Verhandlungen über die Wiederherstellung der deutschen Linien wurden aufgenommen. Am 16. Juni 1595 ernannte Rudolf II., nach Begleichung alter Schulden, Leonhard I. von Taxis zum General-Ober-Postmeister für das Deutsche Reich. Am 15. September 1596 wurde die Ernennung Leonhards von Taxis den Kurfürsten und Ständen bekanntgegeben.
Postregal 1597 mini|Postkurse 1563
Rudolf II. erklärte das Postwesen 1597 zum kaiserlichen Hoheitsrecht. Das so genannte Postregal beinhaltet das Alleinrecht des Staates, Posteinrichtungen zu gründen und zu betreiben. Dieses Monopol erhielt das Haus Taxis als kaiserliches Lehen. Durch die Strukturierung der Postkurse mit Reiter- und Pferdewechsel konnten Sendungen schneller als durch Boten befördert werden. Nach und nach entstand ein Netz von Postkursen, die miteinander durch Anschlüsse verbunden waren. Die Landesfürsten waren in ihren Gebieten Mitbewerber auf diesem Markt. Streitigkeiten waren an der Tagesordnung, die durch Verträge untereinander beseitigt werden mussten. Die Taxis waren gezwungen, auch weniger lukrative Kurse einzurichten, um das Netz zu schließen. Gleichzeitig verbot der Postzwang der Bevölkerung, gewisse Dinge anders als durch die Post befördern zu lassen. Es folgte ein langes Hin und Her, da die Kurfürsten das Postregal nicht anerkannten.
Dreißigjähriger Krieg Im Dreißigjährigen Krieg (1618–1648) war die Post von außerordentlicher Wichtigkeit. Lamoral von Taxis, der am 16. Januar 1608 zum Reichsfreiherren ernannt worden war, wurde 1624 in den erblichen Grafenstand erhoben, starb aber kurz darauf. Im selben Jahr (1624) erschien die erste dänische Postordnung, die auch für Schleswig und Holstein Gültigkeit hatte. Die Oberleitung lag in den Händen von vier Kaufleuten mit dem Titel Postverwalter. Das dänische Postwesen wurde 1640 verstaatlicht. 1631 besetzten die Schweden Sachsen und übernahmen dessen Postwesen. 1636 forderte Kaiser Ferdinand III. (1608–1657) auf dem Reichstag zu Regensburg ein Gutachten über die Beibehaltung der Kaufmanns- und Metzgerposten. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass sich ständische und städtische Posten nicht überall verbieten ließen. Dennoch wurden am 12. August 1637 die Nebenposten für das ganze Reich verboten. Der Fuhrunternehmer Rötger Hinüber in Hildesheim legte mit Genehmigung der Höfe in Braunschweig, Hannover und Kassel eine Postverbindung zwischen Hamburg, Bremen, Hannover, Braunschweig und Kassel an und wurde 1641 zum herzoglich braunschweig-lüneburgischen Postmeister in Hildesheim ernannt. 1644 wurde eine Landespost Mecklenburg-Schwerin mit der Linie Schwerin–Rostock gegründet. 1645 wurde der taxisschen Reitpost auf dem Postkurs von Frankfurt (Main), Kassel, Braunschweig, Lüneburg nach Hamburg der Durchgang durch braunschweigisches Gebiet gestattet.
Nach dem Westfälischen Frieden 1648 Mit dem Westfälischen Frieden (1648) erhielten die Landesfürsten für ihre Gebiete volle Souveränität. Über das Posthoheitsrecht wurde keine Entscheidung getroffen. 1648 befahl Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg die Einrichtung einer brandenburgischen Landespost und begann mit einer Hauptlinie Memel–Berlin–Kleve, dann Abzweigungen nach Amsterdam, Hamburg, Stettin, Leipzig, Breslau und Warschau. Der brandenburgische Staatsrat nahm das Postwesen in unmittelbaren Staatsbetrieb. Nach dem Abzug der Schweden aus Sachsen wurde Christoph Mühlbach kurfürstlicher Ober-Postmeister.
Am 8. Juli 1658, mit der Wahl Kaiser Leopolds I. (1640–1705) wurden die Rechte der Familie Taxis, die sich seit 1650 Thurn und Taxis nannten, auf den Posten des Generalpostmeisters im Heiligen Römischen Reich bestätigt. In einem Zusatzprotokoll wurde festgelegt, dass das Postregal der Landesfürsten dadurch nicht berührt werden solle. Der Kaiser versuchte dennoch, die Landesfürsten zu veranlassen, die Landespost zugunsten der kaiserlichen Reichspost aufzugeben. Am 25. Mai 1660 verbot ein kaiserliches Patent alle Landesposten und drohte bei Zuwiderhandlung eine Strafe von 100 Mark lötigen Goldes an. Den Kurfürsten von Brandenburg bat der Kaiser, mit seiner Weigerung wenigstens die anderen Fürsten nicht darin zu bestärken. Brandenburg versicherte sich der Unterstützung durch Schweden, Braunschweig und Hessen, indem sie sich gegenseitig beim Ausbau ihrer Landesposten und Widerstand gegen die Reichspost zusagten. 1665 wurde in Münster eine bischöflich Münstersche Fahrpost eingerichtet. 1669 erneuerte der Württembergische Herzog Eberhard III. (1614–1674) die von seinem Vater gegebene Post- und Metzgerordnung von 1622.
Der Drost Stechinelli legte auf Veranlassung des Herzogs von Braunschweig-Lüneburg 1678 Posteinrichtungen nach taxisschem Muster an und erhielt das Generalpostmeisteramt für die gesamten braunschweigischen Lande als Lehen. Stechinelli verkaufte es an den Grafen Platen-Hallermund, der im selben Jahr das Generalpostmeisteramt für das Hochstift Osnabrück erhielt, 1683 auch die General-Postverwaltung der schwedischen Länder, des Herzogtums Bremen und das Fürstentum Verden. 1693 wurde das braunschweigische Fürstentum Calenberg mit der Hauptstadt Hannover zum Kurfürstentum Hannover.
miniatur|Braunschweigische Postordnung von 1682 1681 wurde das Postwesen in Sachsen zum kurfürstlichen Oberhoheitsrecht erklärt. Am 24. Februar 1693 wurde das Ober-Postamt in Leipzig zur obersten Postbehörde der Kurfürstentums bestimmt, und im Mai erschien eine Tax- und Postordnung für Sachsen. Ein besonderes Postdepartement unterstand dem kurfürstlichen Kammerkollegium. Kurfürst Friedrich August von Sachsen (1670–1733) übertrug am 12. Oktober 1697 das kursächsische Postwesen mit allen Einkünften und dem Titel General-Erb-Postmeister dem Generalmajor Jacob Heinrich von Flemming als erbliches Lehen. Kaiser Leopold I. bestätigte 1698 die Reichspostordnung, was Sachsen nicht daran hinderte, eine fahrende Post von Leipzig nach Lenzen mit Anschluss an die brandenburgische Post Berlin–Hamburg zu etablieren.
Zwischen 1691 und 1701 gab es in Bayern eine eigene Landespost. Kurfürst Max Emanuel von Bayern (1662–1726) bestellte 1691 einen eigenen Erb-General-Postmeister, ließ fünf Landespostkurse und 1697 eine Fahrpost von München nach Brüssel (der Kurfürst war gleichzeitig Statthalter der Niederlande) einrichten. Sein Postpersonal wurde in München auf den Kurfürsten vereidigt. Dann kam der spanische Erbfolgekrieg, und die Landesposten gingen ein. 1706 wurden die Privilegien des Fürsten von Thurn und Taxis erneuert.
In Brandenburg wurden 1694 Reit- und Fahrposten zwischen Leipzig und Breslau und eine fahrende Post zwischen Danzig und Königsberg eingerichtet, die ab dem 1. Februar 1697 ganz in brandenburgischen Besitz gelangten.
Eugen Alexander von Thurn und Taxis wurde am 4. Oktober 1695 als kaiserlicher Generalerbpostmeister im Heiligen Römischen Reich in den erblichen Fürstenstand erhoben.
Im Jahre 1699 wurde eine fahrende Post zwischen Eger (Cheb) und Regensburg eingerichtet. Das Postnetz verdichtete sich immer mehr.
1700 mini|Kupferstich Frontispiz aus MELISSANTES, GEOGRAPHIA NOVISSIMA, Teil 2, Frankfurt, Leipzig [und Erfurt] 1713 mit Darstellung einer Poststation und ankommender reitender Post um 1708