mini|Lügendetektor Polygraph Lafayette Model 76056, 1960er mini|Darstellung der Messwerte eines Lügendetektors auf einem Notebook Als Lügendetektor wird umgangssprachlich ein Gerät bezeichnet, das kontinuierlich den Verlauf von körperlichen Parametern (nämlich der peripher-physiologischen Variablen) – wie Blutdruck, Puls, Atmung oder die elektrische Leitfähigkeit der Haut – einer Person während einer Befragung misst und aufzeichnet. In Fachkreisen wird das Gerät nicht als Lügendetektor, sondern als Polygraph („Vielschreiber“), Mehrkanalschreiber oder auch Biosignalgerät bezeichnet. Der Begriff „Lügendetektor“ ist deshalb nicht korrekt, weil es sich bei dem Polygraphen lediglich um ein technisches Hilfsmittel handelt, mit dem physiopsychologische Parameter gemessen und aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Reaktionen sind nicht spezifisch für die Wahrheit oder Unwahrheit der gegebenen Antwort, sondern zeigen lediglich das momentane Aktiviertheitsniveau an.
Entwicklung und Geschichte Die Grundidee zum Polygraphen geht auf die Psychologen Carl Gustav Jung und Max Wertheimer zurück. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts veröffentlichten sie zwei unabhängige Arbeiten zur Nutzung physiopsychologischer Verfahren als Indikatoren für juristische Belange. Vittorio Benussi forschte an der Universität Graz vor allem zur Korrelation von Glaubwürdigkeitsbeurteilung und AtmungVittorio Benussi: Die Atmungssymptome der Lüge. In: Archiv für Psychologie. 31, S. 244–273. und konstruierte im März/April 1913 einen Apparat, der die Atmungsphasen und den Puls registriert und somit einen frühen Polygraphen darstellt. In den USA entwickelten ab 1920, zunächst unabhängig voneinander, der Psychologe William Moulton MarstonGeoffrey C. Bunn: The lie detector, Wonder Woman and liberty. The life and works of William Moulton Marston. In: History of the Human Sciences. 10, 1997, ISSN 0952-6951, S. 91–119. und der Kriminalist John A. LarsonMatté, J A (1996). Forensic psychophysiology using the polygraph: scientific truth verification, lie detection. J.A.M. Publications, S. 22. den Polygraphen entscheidend weiter und setzten ihn ab 1921 bei polizeilichen Ermittlungen ein. Diese Einsätze waren teilweise erfolgreich, es gab jedoch aufgrund von Fehlschlägen auch deutliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Methode. Ebenfalls in den 1920er Jahren arbeitete Leonarde Keeler an Polygraphen zur Lügendetektion; seine verbesserte Version wurde zum ersten Mal am 2. Februar 1935 in einem Experiment getestet.
Seitdem haben sich Polygraphen in einigen Ländern verbreitet, das Hauptanwendungsland war und sind jedoch die USA, in denen mit der American Polygraph Association auch eine Lobby-Organisation existiert. Die Anwendungsgebiete erstrecken sich von Bewerbungsgesprächen für eine Arbeitsstelle bis zu Vernehmungen bei der Polizei. Auch Geheimdienste wie die CIA und die Bundespolizei FBI in den USA verwenden Polygraphen, um die Vertrauenswürdigkeit aktueller und potentieller Mitarbeiter zu beurteilen. Unter Präsident Donald Trump werden die Geräte verstärkt dazu eingesetzt, um Whistleblower und Presseinformanten aus den eigenen Reihen aufzuspüren, so etwa beim FBI und im Pentagon.
Neben den Polygraphen wurden in jüngerer Zeit alternative Methoden zum Erkennen wahrer oder unwahrer Aussagen entwickelt. Darunter sind rein stimmenbasierte, die Änderungen in der Stimme als Indikator für Lügen verwenden und bei einem Telefongespräch eingesetzt werden können, sowie Infrarotkameras, mit denen die Durchblutung des Gesichts sichtbar gemacht und als Indikator verwendet wird.„Erfindung des Lügendetektors – Unehrliche Haut“, Kommentierte Fotostrecke von Katja Iken auf einestages, 3. Februar 2015
Theorie Polygraphische Untersuchungen basieren auf der Annahme, dass Menschen beim Lügen mindestens geringfügig nervös werden. Auch wenn diese Nervosität dem Gegenüber unsichtbar bleibt, erzeugt sie durch das vegetative Nervensystem unwillkürliche Reaktionen. Dieses momentane Aktiviertheitsniveau des Organismus lässt sich durch entsprechende Messgeräte registrieren und aufzeichnen.
Geeignete Reaktionen sind unter anderem: Änderung der Atemfrequenz Änderung des Pulses Änderung des Blutdrucks elektrodermale Aktivität – Änderung des Hautwiderstands durch Schwitzen Zittern
Für eine zuverlässige Bewertung werden mehrere dieser Reaktionen gleichzeitig überwacht. Der Polygraph an sich ist nicht mehr als ein Messgerät, das ebendiese Reaktionen misst und aufzeichnet. Eine Auswertung findet durch das Gerät nicht statt und obliegt allein dem Polygraphisten, der entsprechend ausgebildet wurde. Ein Polygraphist soll in der Lage sein, echte Reaktionen von willentlich herbeigeführten zu unterscheiden.
Durchführung einer polygraphischen Untersuchung Um den Wahrheitsgehalt einer Aussage zu klären, etwa bei einem Tatverdacht, gibt es zwei gängige polygraphische Testverfahren: den Tatwissens- und den Vergleichsfragentest.
Tatwissenstest Beim Tatwissenstest handelt es sich um eine indirekte Methode, weil der zu Untersuchende nicht direkt gefragt wird, ob er dieses oder jenes getan habe, sondern er wird gefragt, ob er etwas über die aufzuklärende Tat wisse. Ziel ist herauszufinden, ob er Wissen über Einzelheiten des Tatgeschehens besitzt, das nur der Täter haben kann. Zu diesem Zweck wird der zu Untersuchende zunächst gefragt, was er über die vorgeworfene Tat weiß und woher dieses Wissen stammt. Sodann werden ihm zu einem bestimmten Aspekt der Tat (Begehungsweise etc.) sechs Fragen gestellt, worunter eine Alternative die zutreffende ist. Es hat sich gezeigt, dass die Reaktionen besonders hoch sind, wenn die Frage auf die zutreffende Antwortalternative wahrheitswidrig verneint wird.Vgl. dazu Holm Putzke, Jörg Scheinfeld, Gisela Klein, Udo Undeutsch: Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess. Neues zur faktischen Validität und normativen Zulässigkeit des vom Beschuldigten eingeführten Sachverständigenbeweises. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. 121, 2009, S. 604–644. Laut Max Steller zeigten verschiedene Laborstudien sogar, „daß Probanden ohne Tatwissen bei fast allen Untersuchungen mit dem Tatwissentest zu 100 Prozent richtig identifiziert werden konnten, d.h., daß keine falsch-positiven Zuordnungen erfolgten. Bei Personen mit Tatwissen erfolgten in 80 bis 95 Prozent richtige Klassifikationen.“Max Steller: Psychophysiologische Täterschaftsermittlung („Lügendetektion“, „Polygraphie“). In: M. Steller, R. Volbert (Hrsg.): Psychologie im Strafverfahren. Huber, Bern 1997, S. 92.
Vergleichsfragentest Beim VergleichsfragentestBeschreibung des Testverfahrens nach: Holm Putzke, Jörg Scheinfeld, Gisela Klein, Udo Undeutsch: Polygraphische Untersuchungen im Strafprozess. Neues zur faktischen Validität und normativen Zulässigkeit des vom Beschuldigten eingeführten Sachverständigenbeweises. In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft. 121, 2009, S. 607–644. (auch Kontrollfragentest genannt; engl. control question test oder CQT) geht es nicht um mögliches Tatwissen, sondern der zu Untersuchende wird direkt nach dem zu klärenden Sachverhalt gefragt, etwa ob er die aufzuklärende Tathandlung begangen habe. Eine solche Frage kann beim Vorwurf sexueller Nötigung etwa lauten: „Haben Sie Person X jemals geküsst?“ Die auf den Tatvorwurf zielenden Fragen (in der Regel sind es drei) werden als Tatfragen bezeichnet. Sie werden in Beziehung gesetzt zu (möglichst vier) Vergleichsfragen. Der methodische Ansatz, der dem Versuchsaufbau zugrunde liegt, besteht darin, dass die Reaktionen einer Person auf die tatbezogenen Fragen zu vergleichen sind mit den Reaktionen derselben Person auf dargebotene Vergleichsfragen. Die tatbezogenen Fragen lösen sowohl beim Täter als auch beim fälschlich Verdächtigten eine starke Reaktion aus. Beim fälschlich Verdächtigten lösen die Vergleichsfragen aber noch stärkere Reaktionen als die tatbezogenen Fragen aus, während der Täter von der Bedrohung, die von den tatbezogenen Fragen für ihn ausgeht, überhaupt nicht abzulenken ist. Damit die Vergleichsfragen ihren Zweck erfüllen, müssen sie so formuliert werden, dass sie den Probanden während der Dauer der Untersuchung „beschäftigen“, ihre gewissenhafte Beantwortung ihm also „zu schaffen macht“. Um dies zu erreichen, beziehen sich die Vergleichsfragen auf sozial missbilligtes Verhalten des Untersuchten, und zwar auf dem gleichen Normgebiet, dem auch die Taten angehören, deren er verdächtigt wird.
Anfangs wird mit dem Probanden ein Gespräch geführt, in dem neben einer biographischen Anamnese auch der Konsum von Medikamenten, Alkohol und anderen Drogen innerhalb der letzten 24 Stunden sowie die Länge der Schlafenszeit in der vergangenen Nacht erfragt werden. Sodann werden mit dem zu Untersuchenden zunächst die tatbezogenen Fragen besprochen und danach die Vergleichsfragen. Stehen sowohl Tat- als auch Vergleichsfragen fest, wird der Proband mit dem Untersuchungsablauf vertraut gemacht und mit ihm ein Probelauf durchgeführt. Dazu wird der Proband gebeten, eine der Zahlen 22 bis 26 auszuwählen und diese Zahl, ohne dass der Untersucher die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat, zu notieren. Sodann wird der Proband an den Polygraphen angeschlossen, d. h., ihm werden die Messfühler angelegt in Form einer Blutdruckmanschette am linken Oberarm, eines Atmungsgürtels am Brustkorb, von Fingerelektroden zur Messung der Schweißabsonderung an den Ringfinger und an den Zeigefinger der linken Hand sowie einer Fingerklemme, mit der die Durchblutung der Haut über die Fingerspitze gemessen wird. Im Anschluss daran werden drei Einzeltests durchgeführt: Zuerst werden die Zahlen 22 bis 26 der Reihe nach abgefragt, wobei der Proband immer mit „Nein“ antworten soll, also auch dann, wenn er nach der Zahl gefragt wird, die er notiert hat. Beim zweiten Durchgang werden die Zahlen in unterschiedlicher Reihenfolge abgefragt, wobei der Proband wiederum stets mit „Nein“ antworten soll. Im dritten Durchgang soll der Proband die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Der Zahlentest dient vor allem dazu, Störungen auszuschließen, die die Auswertung der im Haupttest zu gewinnenden Reaktionskurven unmöglich oder unsicher machen würden. Einen die Treffsicherheit leicht erhöhenden Nebeneffekt stellt es dar, dass dem Probanden die Zuverlässigkeit des Tests verdeutlicht wird. Das geschieht, indem der Untersucher dem zu Untersuchenden die von diesem notierte Zahl „verrät“. In der Regel kennt der Untersucher die notierte Zahl nämlich bereits nach den ersten beiden Durchgängen.
Danach werden dem Probanden noch einmal alle Fragen vorgelesen, und es wird ihm erklärt, dass der Probedurchgang zufriedenstellend verlaufen ist und der Durchführung des eigentlichen Tests keine Schwierigkeiten im Wege stehen. Im Anschluss an diese Informationen wird der zu Untersuchende gefragt, ob er sich dem Test unterziehen wolle. Es wird ihm weiter gesagt, wenn er dies nicht wolle, so brauche er das nur zu sagen. Die Untersuchung werde dann sofort abgebrochen, und er werde nicht einmal danach gefragt, weshalb er sich dem Test nicht unterziehen wolle. Aus seiner Ablehnung dürften und würden keine negativen Schlüsse gezogen. Entschließt sich der Proband zur Fortführung des Tests, folgt der Auswertung und Erklärung der Reaktionskurven die Hauptuntersuchung. Zum Einsatz kommt der Polygraph meist in drei Durchgängen, die Messungen können aber auch bis zu fünf Mal erfolgen. Im Anschluss daran beginnt die Testauswertung. Die drei Einleitungsfragen werden nicht ausgewertet. Sie dienen dazu, den in der Psychologie bekannten Effekt „aufzufangen“, dass der erste in einer Reihe dargebotene Reiz immer eine verstärkte Aufmerksamkeitszuwendung erfährt.