mini|Logo Die Heimattreue Deutsche Jugend e. V. (HDJ) war ein 1990 gegründeter rechtsextremer deutscher Jugendverband mit neonazistischer Ausrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit schätzungsweise vierhundert Mitgliedern. Der Verein war in der rechtsextremen Szene verwurzelt und organisierte vor allem Zeltlager für Kinder und Jugendliche, die dort militärisch gedrillt und ideologisch geschult wurden. Deutliche personelle Kontinuität bestand zur 1994 verbotenen Wiking-Jugend (WJ). Die HDJ wurde am 31. März 2009 durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit sofortiger Wirkung verboten.
Geschichte
Abspaltung vom Bund Heimattreuer Jugend Die Heimattreue Deutsche Jugend ging als Abspaltung des rechtsextremen Flügels aus dem Bund Heimattreuer Jugend – Der Freibund hervor. Der Freibund ist eine Organisation, die sich in Traditionen und Formen an der Bündischen Jugend orientiert und bis Ende der 80er Jahre eng mit neonazistischen Organisationen zusammenarbeitete. Nach einem internen Richtungsstreit zwischen 1975 und 1988 wandte sich die Organisation weitgehend vom militanten Rechtsextremismus ab. Daraufhin verließ 1990 der rechtsextreme Flügel den Freibund und gründete Die Heimattreue Jugend e. V. (DHJ). Die neue Organisation hatte ihren Schwerpunkt in Norddeutschland, ihr Sitz war Kiel. Zu diesem Zeitpunkt war die Organisation weitgehend bedeutungslos und umfasste nur einen kleinen Kreis von Aktiven.
Neuausrichtung Mit der Amtsübernahme durch eine neue Bundesführung begann 1999 der Wiederaufbau der Organisation. 2000 erfolgte die Änderung des Namens in Heimattreue Deutsche Jugend. Der eingetragene Verein mit der vollständigen Bezeichnung „Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) – Bund zum Schutz für Umwelt, Mitwelt und Heimat e. V.“ hatte seinen Sitz in Plön, agierte jedoch vor allem von Berlin aus, wo sich auch das Postfach des Vereins und seiner Verbandszeitung befand.
Größeres Medienaufsehen erregte ein Zeltlager der HDJ im Sommer 2006 nahe Fromhausen unweit von Detmold, an dem auch Aktivisten der verbotenen Wiking-Jugend leitend beteiligt waren.Das Zeltlager war auch Thema einer kleinen Anfrage im nordrhein-westfälischen Landtag: Weiter ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückte die HDJ im Herbst 2006 mit dem Einzug des HDJ-Aktivisten und Kameradschaftsführers Tino Müller für die NPD in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und dem Angriff auf die Journalistin Andrea Röpke und zwei Kollegen am Rande einer HDJ-Veranstaltung in Blankenfelde (Brandenburg).
Verbotsverfügung Nachdem die HDJ in den Fokus der Öffentlichkeit geraten war, wurde sie zunehmend auch von Verfassungsschutzbehörden und Innenministerien beobachtet. Im Oktober 2007 untersagte das Bundesministerium des Innern der HDJ das Tragen von Uniformen. Gegen mehrere Angehörige der Organisation war zuvor Anklage wegen eines Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz verankerte Uniformverbot auf öffentlichen Versammlungen erhoben worden. Die Bundestags-Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen beantragten im Juli 2008 die Prüfung eines Vereinsverbots gegen die HDJ durch die Bundesregierung; ein gleichgerichteter Antrag der Fraktion der Partei Die Linke folgte im September 2008. Auch nach dem Uniformverbot erschienen die Kinder und Jugendlichen auf Fotos im Kalender 2008 in Uniformen. Zudem wurden die Mitglieder aufgefordert, sich nicht an das Uniformverbot zu halten. Im „Funkenflug“ 4/2007 rief Sebastian Räbiger dazu auf.
Im August 2008 wurde ein Zeltlager der HDJ im Landkreis Güstrow aufgelöst und auf Beschluss des Amtsgerichts Güstrow durchsucht. Dabei wurden zahlreiche Gegenstände mit Hakenkreuzen sichergestellt. Den Forderungen nach einem Vereinsverbot schlossen sich darauf alle Landtagsfraktionen Mecklenburg-Vorpommerns mit Ausnahme der NPD, die sich solidarisch mit der HDJ erklärte, und zahlreiche weitere Bundes- und Landespolitiker an.
Am 9. Oktober 2008 wurden auf Veranlassung des Bundesministeriums des Innern bundesweit Durchsuchungen bei nahezu 100 Angehörigen der Organisation durchgeführt. Hintergrund der Durchsuchungen waren nach Mitteilung des Ministeriums „tatsächliche Anhaltspunkte, dass sich die HDJ gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet“.
Die Organisation wurde am 31. März 2009 vom deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble nach Vereinsgesetz mit sofortiger Wirkung verboten. Grund für das Verbot war die im Verein betriebene „Heranbildung einer neonazistischen ‚Elite‘“ und die „ideologische (…) Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche durch Verbreitung völkischer, rassistischer, nationalistischer und nationalsozialistischer Ansichten im Rahmen vorgeblich unpolitischer Freizeitangebote“. Mit der Zustellung der Verbotsverfügung wurden in vier Bundesländern „Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen gegen führende Mitglieder der HDJ“ eingeleitet. Das Verbot wurde am 1. September 2010 durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Schon zuvor war die HDJ mit einem Antrag gegen den Sofortvollzug des Verbots gescheitert.
Juristische Auseinandersetzungen wegen HDJ-Aktivitäten Der Bundesführer Sebastian Räbiger wurde 2008 vom Amtsgericht Zossen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Strafe belief sich auf 100 Tagessätze zu je 30 Euro. Er hatte im November 2006 am Rande des „Märkischen Kulturtags“ in Blankenfelde zwei Journalisten angegriffen, darunter die über die HDJ konspirativ recherchierende Journalistin Andrea Röpke. Seine Berufung gegen das Urteil wurde am 28. Juni 2010 vom Landgericht Potsdam verworfen.
Im Mai 2010 saßen die ehemaligen norddeutschen HDJ-Mitglieder Ragnar D. und Christian F. in Berlin auf der Anklagebank, weil sie im Januar 2007 vor Kindern und Jugendlichen eine „Rasseschulung“ nach nationalsozialistischem Vorbild samt dem antisemitischen Propagandafilm „Der ewige Jude“ durchgeführt hatten. Zudem hatte D. im Mai 2006 im mecklenburg-vorpommerischen Kölzin ein „Pimpfenlager“ der HDJ mitorganisiert. Zum Programm in dem Ferienlager gehörten für die Kinder unter anderem Fackelzüge in Uniform. Dort bastelte er mit ihnen zudem Gipsmasken, die zum Teil mit Hakenkreuzen versehen waren. Die beiden Angeklagten wurden wegen Volksverhetzung und Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu 17 Monaten und zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Mitangeklagte erhielt eine Geldstrafe.
Aktivitäten Zur Zielgruppe der 1990 gegründeten Organisation gehörten Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 29 Jahren. Nach außen vertrat die HDJ das Bild eines weitestgehend unpolitischen Trägers der Jugendarbeit. Laut Vereinssatzung war seine Hauptaufgabe, „die Jugend zu dem Nächsten hilfreichen, der Heimat und dem Vaterland treuen und dem Gedanken der Völkerverständigung aufgeschlossenen Staatsbürgern“ heranzubilden. Die Mitglieder der HDJ verabscheuten allerdings eine pazifistische Lebenseinstellung. Tolerantes Verhalten gegenüber Schwächen und Anderssein wurde von der HDJ als niedere Charaktereigenschaft eingestuft.
Neben der Durchführung von Zeltlagern gehörten auch Großfahrten, Jugendlager und Sport- und Bildungsveranstaltungen zum Programm des Vereins. Dabei wurden zur „Formung von Körper und Charakter“ regelmäßig Sportübungen und Leistungsmärsche wie Edelweißmarsch, Messerprobe und 150-km-Marsch veranstaltet. Das größte und wichtigste Treffen war das alljährliche Pfingstlager mit mehreren hundert Teilnehmern. Hinzu kamen über das ganze Jahr verteilt regional oder altersmäßig beschränkte Sommer- und Winterlager und Lager mit Arbeitsschwerpunkten wie Fanfarenzuglager und Fallschirmsprunglager.
Neben den Sportveranstaltungen und Aktivitäten in den Bereichen Kultur und Brauchtum wie Plätzchenbacken, Volksliedersingen und Volkstanz wurden in unregelmäßigen Abständen politische Schulungen durchgeführt, die Vorträge von Mitgliedern oder geladenen Referenten zu Themen wie die Flucht und Vertreibung der Deutschen zwischen 1944 und 1948 oder die Luftangriffe auf Dresden umfassten. Darüber hinaus wurden zusammen mit anderen Anhängern der rechtsextremen Szene so genannte Heldengedenkfeiern in zeitlicher Nähe zum Volkstrauertag sowie Sonnenwendfeiern veranstaltet.
Ideologie Die HDJ beschrieb sich als „aktive, volks- und heimattreue Jugendbewegung für alle deutschen Mädel und Jungen im Alter von 7 bis 29 Jahren“. Wichtigstes Ziel der Organisation sei „ein unabhängiges Deutschland in einem Europa der freien Völker“ gewesen. Daneben engagierte sie sich „gegen die Verenglischung unserer Muttersprache“.
Ein paramilitärischer Charakter wurde durch Fahnenappelle, Geländespiele, Marschieren in Reih und Glied mit Fahnenträgern und Fanfarenzügen und das Tragen uniformähnlicher Pflichtkleidung erzeugt. Besonders der Landsknechttrommel mit Flammenzeichnung (auch ein Sinnbild der Hitlerjugend) bediente sich die HDJ, die Mitgliedschaft in ihren Trommlergruppen blieb gemäß historischem Vorbild männlichen Mitgliedern vorbehalten.
Nach Einschätzung der Berliner Verfassungsschutzbehörde war der Verein neonazistisch ausgerichtet. Es „wird (in der HDJ) systematisch ein rechtsextremistisches, am Ideal der ‚Volksgemeinschaft‘ orientiertes Weltbild vermittelt. Das Lebensbundkonzept soll darüber hinaus verhindern, dass ältere Mitglieder nach Familiengründung aus der rechtsextremistischen Szene ausscheiden.“ Das Geschichtsbild der HDJ wurde als revisionistisch gewertet, verbunden damit auch territorialer Revisionismus. Das Landesamt sah eine inhaltliche und formale Nähe zur verbotenen Wiking-Jugend. Das nordrhein-westfälische Innenministerium bezeichnete die HDJ als Vertreter einer „völkisch-nationalistische(n) Ideologie“, zu dessen Weltanschauung auch ein „Bekenntnis zum Neuheidentum“ gehöre.
Organisation Der Verein wurde von einer Bundesführung geleitet, die laut Satzung aus dem Bundesführer (zuletzt Sebastian Räbiger) und seinem Stellvertreter (zuletzt Thomas Eichler), der Bundesmädelführerin (zuletzt Holle Böhm), dem Bundeskassenwart sowie weiteren Mitarbeitern bestand, zu denen der Bundesgeschäftsführer, der Bundesfahrtenführer, der Leitstellenführer, der Pressereferent und die Pressesprecher der Familien- und Freundeskreise und der Sprecher des Ehrenrates als Vertreter der Ehrenmitglieder gehörten. Die Bundesführung wurde alle drei Jahre auf dem jährlich stattfindenden Bundesjugendtag gewählt.
Die Mitgliederbasis der HDJ gliederte sich 2009 in sieben regionale Einheiten: Preußen, Mecklenburg und Pommern (die Bezeichnung des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern wurde bewusst vermieden, um einen Anspruch auf das bis 1945 zu Deutschland und seither zu Polen gehörende Hinterpommern deutlich zu machen), Franken, Schwaben, Hessen, Sachsen, Hermannsland (nach dem falsch verdeutschten Namen für den Cherusker Arminius, umfasste im Wesentlichen das Bundesland Nordrhein-Westfalen und war vor allem in Ostwestfalen aktiv) und Schleswig-Holstein. Seit Mai 2004 existierten als übergeordnete Struktur vier so genannte Leitstellen: Nord, West, Mitte und Süd. Letztere war auch für Mitglieder in Österreich und Südtirol zuständig. Mitglieder, in deren Nähe keine Einheit existierte, waren den nächstgelegenen Einheiten oder den zuständigen Leitstellen zugeordnet.
Dem Verein angegliedert waren so genannte „Freundes- und Familienkreise“ (FFK), die den Verein materiell und organisatorisch unterstützten. Damit wurden in die Vereinsarbeit auch die Familien der Kinder und Jugendlichen integriert, womit sich der Sympathisantenkreis deutlich über die rund 400 Mitglieder, im Alter von 7 bis 29 Jahren, hinaus erweiterte. Die FFK dienten der Verwirklichung des „Lebensbundprinzips“, indem sie Mitglieder auch nach ihrem altersmäßigen Ausscheiden an den Verein banden.Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2008, S. 60f. (; PDF; 6,0 MB)
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