mini|Blick auf Teile der Anlagen des Erkundungsbergwerkes am Salzstock Gorleben Das Erkundungsbergwerk Gorleben wurde 1986 errichtet, um die Eignung des Salzstocks Gorleben-Rambow für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erkunden. Die Lagerstätte in Gorleben stand bis September 2020 als mögliches Endlager in der Diskussion, bis der Plan verworfen wurde und das Bundesumweltministerium im Juni 2022 die Verfüllung der Schachtanlagen beauftragte.

Eigenschaften des Salzstocks Der Salzstock Gorleben ist ein großer Salzstock mit einer Tiefe von etwa 300 m bis 3500 m. Die untertägigen Untersuchungen wurden bei einer Tiefe von 840 m und 870 m durchgeführt. Die heute im Salzstock vorgefundenen Salzlösungseinschlüsse sind genauso alt wie die den Salzstock aufbauenden Salzgesteine selbst – also älter als 200 Millionen Jahre.

Standortauswahl (1973–1979) 1973 einigten sich die im Nuklearbereich engagierte Industrie und die Bundesregierung auf das Konzept einer „integrierten Entsorgungsanlage“, in der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen und die Endlagerung von nicht mehr verwertbaren radioaktiven Abfällen an einem Standort betrieben werden sollten. Die Entscheidung für die Endlagerung in Salzstöcken prädestinierte das Land Niedersachsen für die Aufnahme des Projekts. Ende 1973 begann die Suche nach einem geeigneten Endlagersalzstock. Geplant war (und ist auch heute noch) ein Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle in einem Salzstock. Salzstöcke zeigen eine hohe geologische Stabilität, oft von mehreren Hundert Millionen Jahren, sind undurchlässig für Gase und Flüssigkeiten, sind kriechfähig (können Lücken und Bruchspalten durch langsame Verformung schließen) und haben eine hohe Wärmeleitfähigkeit. Es wurden 24 Salzstöcke betrachtet. Das gleichfalls geplante Nukleare Entsorgungszentrum sollte ebenfalls am Standort des Endlagers gebaut werden. Die Bundesregierung beauftragte die Firma KEWA (Kernbrennstoff-Wiederaufarbeitungs-Gesellschaft) mit der Standortsuche.

Am 1. Juli 1975 schlug die KEWA drei Salzstöcke in Niedersachsen zur näheren Untersuchung vor:

Lutterloh, ein Waldgebiet zwischen Unterlüß und Eschede in der Südheide, Lichtenhorst im Lichtenmoor und Wahn im Emsland.

Die Untersuchungen an diesen Standorten wurde aufgrund von örtlichen Protesten im August 1976 abgebrochen. Der Standort Gorleben wurde in dieser ersten Studie aufgrund der Nähe zur DDR-Grenze und seiner Lage in einem Erholungs- und Feriengebiet nicht in Betracht gezogen, wie in der späteren KEWA-Studie vom Oktober 1977 erläutert wird (KWA 1225).Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes vom 23. Mai 2013 Laut des an der Standortauswahl beteiligten Geologen Gert Lüttig gehörte der Standort Gorleben nicht in die günstige Kategorie, zu der die anderen Standorte gehörten.G. Lüttig et al.: Bericht der Arbeitsgruppe Barrieren, in: Niedersächsisches Umweltministerium (Hrsg.): Internationales Endlagerhearing, Braunschweig, 21. bis 23. September 1993. Auch in einer Stellungnahme des TÜV Hannover zur Eignung von Standorten für das zu errichtende Nukleare Entsorgungszentrum vom November 1976 wurde Gorleben nicht erwähnt und stattdessen für geeignet gehalten:

Nieby, Friedrichskoog und Lütau in Schleswig-Holstein Stüdtloh, gemeint war der Standort „Lutterloh“ Ahlden, gemeint war der Standort „Lichtenmoor“ Börger, gemeint war der Standort „Wahn“, Malloh (nördlich von Wolfsburg), „Becklinger Holz“ östlich von Bad Fallingbostel

Klare Präferenz wurde dabei Nieby gegeben.

Die niedersächsische Landesregierung setzte einen interministeriellen Arbeitskreis ein, um 140 Standorte nach erweiterten Kriterien zu prüfen. Zunächst wurden die 23 Standorte mit ausreichendem Fassungsvolumen ausgewählt. In einer zweiten Runde blieben 13 nach Tiefenlage, Bevölkerungsdichte und konkurrierenden Nutzungsansprüchen passende. In der dritten Auswahlrunde kamen Kriterien wie Erdbebengefährdung oder Flugverkehrsdichte in Betrachtung. Aus einer vierten Auswahlrunde blieben folgende Standorte für eine genaue geologische Untersuchung:

Lichtenhorst Wahn Mariaglück (Höfer im Landkreis Celle) Gorleben

Am 22. Februar 1977 benannte die niedersächsische Landesregierung schließlich den Salzstock Gorleben als einzigen Standort für das Endlager sowie das „Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ)“. Die Auswahlkriterien betrafen unter anderem bisherige Flächennutzung, Besiedlungsdichte, Strahlenschutz und Endlagergeologie. Höfer wurde wegen eines nahen Salzbergwerkes ausgeschlossen, Wahn wegen Widerstand von einem benachbarten Bundeswehrgelände, Lichtenhorst, da im Grundwasservorranggebiet von Hannover gelegen.

Beim Auswahlverfahren wird kritisiert, dass geowissenschaftliche Argumente nur einen geringen Stellenwert aufwiesen. In der Tat spielten die geologischen Gründe nur bei der ersten Auswahlrunde die wichtigste Rolle, d. h. bei der Entscheidung für den Salzstock und bei der Auswahl der 140 möglichen Standorte. Eine allgemeine geologische Eignung (Größe, Tiefe) war unter anderem Grundlage der zweiten Auswahl. Der Salzstock Höfer (Mariaglück), viel kleiner als die anderen, wurde auf Anraten des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung (NLfB) zusätzlich noch miteinbezogen. Weitgehende geologische Untersuchungen konnten bei einer großen Anzahl an Standorten aus Kostengründen nicht durchgeführt werden, stattdessen wurde die Eignung nur beim Standort Gorleben geprüft.

Die letztliche Entscheidung für Gorleben ist nach dem damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten Albrecht vor allem aus strukturpolitischen Gründen zur wirtschaftlichen Entwicklung des damaligen Zonenrandgebietes gefallen.E. Albrecht: Interview mit dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht über Atomstrom, Wiederaufarbeitung und Entsorgung, Bonner Energie-Report vom 6. Juni 1983, S. 18–21. Sicherheitsorientierte geowissenschaftliche Argumente spielten bei der Festlegung auf Gorleben nicht die Hauptrolle.Gruppe Ökologie e. V. / PanGeo – Geowissenschaftliches Büro: Studie zur Entwicklung von Grundlagen für ein Verfahren zur Auswahl von Endlagerstandorten und Beurteilung ihrer Langzeitsicherheit, Abschlussbericht im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums, Hannover, November 1994. Wie sich der an der Standortauswahl beteiligte Geologe Gert Lüttig erinnert, spielte auch die Nähe zu Morsleben und dem dort im Aufbau befindlichen DDR-Endlager eine Rolle.Endlager Gorleben aus Expertensicht nur zweite Wahl, Interview des Deutschen Depeschendienstes mit dem Geologen Gert Lüttig, abgerufen am 1. November 2009.Kalter Krieg ums Endlager, die tageszeitung vom 11. Januar 2010. Wolfram König, von 2016 bis 2024 Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, bemerkte laut taz, dass in Gorleben „unter dem Deckmantel der Erkundung ein fast fertiges Endlager“ entstanden sei.

Geologische Erkundung Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) führt die geowissenschaftlichen Untersuchungen am Erkundungsstandort durch und bewertet diese. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern (DBE).

Übertägige Erkundung (1979–1983) mini|Eingang zum Erkundungsbergwerk Gorleben Die übertägige Erkundung des Standortes Gorleben begann im April 1979 und dauerte bis 1983. Einige ergänzende übertägige Arbeiten wurden nach der Deutschen Wiedervereinigung ab 1992 auf ehemaligem DDR-Gebiet durchgeführt.

Die Untersuchungen umfassten hauptsächlich 44 Salzspiegelbohrungen, geophysikalische Untersuchungen, u. a. reflexionsseismische Messungen, hydrogeologische Untersuchungen (rund 500 Aufschluss- und Pegelbohrungen), vier Tiefbohrungen bis ca. 2000 m in die Randzonen des Salzstocks, zwei Schachtvorbohrungen bis ca. 1000 m Tiefe zur Bestätigung der ausgewählten Schachtansatzpunkte, ein seismisches Stationsnetz zur Überwachung der Erdbebentätigkeit sowie vielfältige sonstige Untersuchungen, zum Beispiel Langzeit-Pumpversuche, hydrologische Untersuchungen an den Vorflutern und geologische Kartierungen.

Die Erkundungsergebnisse und ihre Bewertung wurden in zwei Berichten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (1983) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (1990) zusammenfassend dargestellt. Für die PTB war Klaus Duphorn als Gutachter tätig. Trotz der negativen Erkundungsbefunde wurde der Standort Gorleben immer noch als „eignungshöffig“ bezeichnet. Dies gelang durch eine Veränderung der Sicherheitsphilosophie: Die Bedeutung des Deckgebirges als Barriere gegen die Ausbreitung von Radionukliden wurde zurückgenommen und im Gegenzug der Salzstock alleine als entscheidende Barriere angesehen. Auf Grundlage dieser Änderung der Sicherheitsphilosophie wurde mit der untertägigen Erkundung begonnen. Nach Recherchen der Frankfurter Rundschau – 2009 veröffentlicht – ging diese Verminderung der Sicherheitsanforderungen auf eine direkte Einflussnahme der damals neuen CDU/FDP-Regierung unter Helmut Kohl zurück.Getrickst, getäuscht, gelogen – Die Gorleben-Geschichte, Frankfurter Rundschau vom 22. September 2009, abgerufen im November 2009.

Untertägige Erkundung (1986–2000) 1986 begann das Abteufen von Schacht 1, in dem bereits in 234 Meter Teufe ein unerwartet hoher Gesteinsdruck vorgefunden wurde, der im Mai 1987 zum Einsturz der daraufhin zusätzlich eingebrachten Stützringe zum Auffangen dieser Belastung führte und einem Bergmann das Leben kostete. Die unterbrochenen Teufarbeiten wurden im Januar 1989 fortgesetzt.

Im August 1993 meldete das Bundesamt für Strahlenschutz die vorläufige Fertigstellung des Innenausbaus von Schacht 1 (Teufe 350 m), im März 1994 den von Schacht 2 (Teufe 965 m). Allein für Schacht 2 wurden bis dahin 42000 Betonformsteine, ca. 8700 Tonnen Stahl, 11800 m³ Mörtel und Beton sowie 2400 m² Bitumen und Asphalt untertägig verbaut. Während der fast achtjährigen Laufzeit der Gefriermaschinen dieses im Gefrierverfahren errichteten Schachtes wurden 44,3 Millionen kWh elektrische Energie verbraucht, was Kosten von 7,3 Mio. DM verursacht hat.

Ab Juli 1994 wurde das Lagern von anfallendem Salz auf der etwa 1,5 Kilometer entfernt gelegenen Salzhalde genehmigt (zunächst befristet). Auf diese Weise wurden geplant täglich bis zu 800 Tonnen Salz mit ca. 60 Lkw-Fahrten transportiert. Zuvor (seit Juli 1991) wurde es mit einem Kostenaufwand von 5,5 Millionen DM in das ca. 150 Kilometer entfernte Morsleben transportiert (innerhalb von 3 Jahren 47000 Tonnen).

Im November 1995 wurde die Erkundungssohle von Schacht 1 und 2 in einer Teufe von 840 m erreicht und im Oktober 1996 erfolgte der Durchschlag zwischen den beiden Schächten.

Hauptziel der untertägigen Erkundung ist der Nachweis von Steinsalzpartien, die für die Endlagerung benötigt werden. Hierbei sind die Lage und Ausdehnung des Hauptanhydrits und des Kaliflözes Staßfurt bedeutsam, da sie Begrenzungen für endlagergeeignete Bereiche des Salzstocks darstellen. Insbesondere der Hauptanhydrit gilt wegen seiner verbreiteten Kluftbildung als potenzieller Lösungsbringer, über den das Endlager absaufen kann.

Der Erkundungsbereich 1 ist weitgehend aufgeschlossen und untersucht. Dabei führte man umfassende geowissenschaftliche und geotechnische Untersuchungen sowie bergtechnische Messungen und Versuche durch.

Moratorium (2000–2010) mini|Eingangsschild zum Erkundungsbergwerk und zur Info Gorleben vom BfS