Gehör, über mittelhochdeutsch gehoerde („Gehör, Hören, Gehörsinn“) sprachlich abgeleitet von hören, bezeichnet: eine Sinneswahrnehmung von Lebewesen, mit der Schall wahrgenommen werden kann, siehe Auditive Wahrnehmung die Gesamtheit der zur auditiven Wahrnehmung benötigten Elemente (beim Menschen: das Sinnesorgan des Ohrs in Kombination mit der Hörverarbeitung) allgemein Beachtung, Zuhören, Gehör verschaffen in der Rechtssprache das Recht, angehört zu werden, siehe Rechtliches Gehör in der Musik eine besondere musikalische Begabung, siehe absolutes Gehör (Tonhöhengedächtnis)

Siehe auch: Behörde Zubehör