Rudolf „Rolf“ Hermann Adolf Wilhelm Rosenthal (* 22. Januar 1911 in Braunschweig; † 3. Mai 1947 in Hameln) war ein deutscher Gynäkologe und als Mitglied der SS zuletzt im Rang eines SS-Obersturmführers in mehreren Konzentrationslagern tätig. Er wurde 1947 zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Leben, Familie Rosenthal wurde als Sohn des Handelsmarine-Schiffsoffiziers Hermann Rosenthal und seiner Ehefrau Marie, geb. Stellfeld, geboren. Er besuchte die Bürgerschule und das Wilhelms-Gymnasium in seiner Geburtsstadt.Bundesarchiv: R 9361-III/551233, R 9361-III/167339. Rosenthal wuchs bei der Familie eines Onkels auf, sein Vater war zum Jahreswechsel 1913/14 auf See verschollen (andere Quelle: 1912/1913). Warum er nicht bei seiner Mutter lebte – dies wäre nach Aktenlage zumindest bis 1943 möglich gewesen –, wird nicht deutlich.
Bereits 1928 sei er nach eigenen Angaben „aus Spaß an dem Pfadfindercharakter“ in die Hitlerjugend eingetreten, wo er vom 1. März bis zum 30. Mai 1928 als Mitglied geführt wurde. Er war Träger des goldenen Ehrenzeichens der Hitlerjugend.. Zum 1. Februar 1929 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 112.187)Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/35641200 und vom 1. Juni 1928 bis 28. Februar 1932 war er in der SA. Seit 1. März 1932 war er Mitglied der SS (SS-Nummer 31.442).
Nach dem Schulbesuch absolvierte Rosenthal über 12 Studiensemester hinweg das Studium der Humanmedizin an den Universitäten von Jena, Würzburg, Rostock und Göttingen, das er mehrfach unterbrach. Im Jahr 1934 diente er von Anfang März bis Ende Mai in der Kriegsmarine, im April 1936 unterbrach er sein Studium erneut für einen Dienst in einem Marinelazarett, der im Dezember es gleichen Jahres endete. Im Frühjahr 1937 bekam er wegen fehlender Disziplin Schwierigkeiten mit den Vorgesetzten und kehrte an die Universität Göttingen zurück, wo er seinen 1938 sein Studium mit dem Staatsexamen und einer Promotion abschloss. Danach arbeitete Rosenthal als zunächst als Assistent am pathologischen Institut Braunschweig und in der Chirurgischen Abteilung des Universitätsklinikums Rostock. Er war danach als praktischer Arzt in einer Landpraxis in Polle tätig. Mit der Generalmobilmachung im Oktober 1939 wurde er wieder in den Sanitätsdienst der Kriegsmarine eingezogen, wurde aber Anfang 1941 als unabkömmlich zurückgestellt.
Im März 1941 wurde Rosenthal zur Waffen-SS nach Hamburg einberufen, erschien dort aber zunächst nicht. Er wurde hierfür nach Festsetzung mit 5 Tagen Stubenarrest bestraft. Er diente hiernach zunächst im SS-Sanitätsdienst als Hauptscharführer, danach bei der SS-Freiwilligenlegion Flandern und wurde schließlich als Lagerarzt in das KZ Ravensbrück abkommandiert.
Rosenthal heiratete 15.06.1939 die Ärztin Dorothea Sievers und erkannte ein von ihr vorehelich geborenes Kind als das Seine an. Der Ehe entsprang kein weiteres Kind und verlief während des Krieges insgesamt nicht glücklich. So beschuldigte Rosenthal in seinem späteren Gerichtsverfahren, dass seine Frau während seiner Dienstzeit bei der Kriegsmarine eine außereheliche Beziehung zu einem Gefreiten der Luftwaffe unterhalten habe.
Dienst im KZ Ravensbrück Im Januar 1942 kam Rosenthal als Ersatz für die Frauenärztin Gerda Weyand in Ravensbrück an, wo er neben Herta Oberheuser arbeitete. Sein Vorgesetzter war Walter Sonntag. Er sagte aus, dass er versucht habe, sich der Versetzung zu widersetzen, aber man habe mit der Verhaftung seiner Familie gedroht, wenn er sich weigere, nach Ravensbrück zu gehen. Gleichzeitig sei ihm versprochen worden, dass er dort nur sechs Monate Dienst tun müsse, was sich aber als unwahr herausgestellt habe (vgl. hierzu gleichlautende Aussagen von Gerhard Schiedlausky und Percival Treite). Während seiner Dienstzeit wurde er im Februar 1942 zum Untersturmführer, im März 1943 dann zum Obersturmführer befördert.
Rosenthal wurde am 22. Juli 1943 in Untersuchungshaft genommen. Er musste Ravensbrück verlassen und wurde nunmehr als Häftling ins KZ Sachsenhausen gebracht. Die Anklageverfügung erfolgte am 4. November 1943 und am 13. Dezember 1943 trat das Feldgericht des SS- und Polizeigerichts III Berlin in Ravensbrück zusammen.
Wesentlicher Gegenstand der Anklage war, dass Rosenthal mit dem weiblichen Häftling Gerda Quernheim ein - laut Gerichtsakten einvernehmliches - Verhältnis eingegangen sei und nach einer daraus eingetretenden Schwangerschaft per Ausschabung eine Abtreibung bei ihr vorgenommen habe. Die Abtreibung verlief komplikativ und führte zu starken Blutungen. Zum Verwischen des Eingriffs fälschte Rosenthal eine Krankenakte. Als strafverschärfend galt sein „hartnäckiges Leugnen“ und seine Weigerung, den „wiederholten Ermahnungen des Gerichts, endlich ein offenes und männliches Geständnis abzulegen“, nachzukommen. Rosenthal wurde „wegen fortgesetzten militärischen Ungehorsams, Abtreibung, Verletzung der Obhutspflicht und Urkundenfälschung zu einer Gesamtstrafe“ von achteinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Weiterhin verlor er für neun Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte, galt als wehrunwürdig und wurde aus der SS ausgeschlossen. Die Haft sollte Rosenthal in der Abteilung Z im Straflager der SS und der Polizei in Dachau absitzen. Am 20. Juni 1944 wurde das Urteil revidiert. Die Strafe wurde auf sechs Jahre Zuchthaus und sechs Jahre Ehrverlust herabgesetzt. Er blieb aus der SS ausgeschlossen.
Nach Kriegsende war er für zehn Tage auf freiem Fuß, bevor ihn die deutsche Polizei am 16. Juni 1945 wegen seiner Zugehörigkeit zur Waffen-SS verhaftete.
Ravensbrück-Prozess Während des Prozesses beschrieben Zeuginnen die Rolle von Rosenthal im Frauen-KZ Ravensbrück folgendermaßen: Wer aus politischen Gründen verhaftet worden war und von ihm untersucht wurde, hatte trotz Krankheit keine Chance, ins Revier aufgenommen zu werden. Er ließ solche Frauen sofort aus dem Revier werfen und verweigerte ihnen jede Hilfe.
Er selbst behauptete von sich, ein „Antinazi“ gewesen zu sein, was den Aussagen der Zeuginnen widersprach. Er sei immer nur überall „hineingerutscht“, obwohl er sich immer wieder geweigert habe. Im Prozess berichtete er als scheinbar Außenstehender über die Zustände im Lager. Er selbst habe diese Zustände nicht beseitigen können, obwohl er es versucht habe. Er gab zu, im Sommer 1942 an einigen experimentellen Operationen (siehe Menschenversuche in nationalsozialistischen Konzentrationslagern) als Assistent teilgenommen zu haben.
Immerhin machte Rosenthal das Zugeständnis, dass er vielleicht bei der Auswahl von „Versuchskaninchen“ beteiligt gewesen sei, ohne zu wissen, worum es sich gehandelt habe.
Rosenthals Verteidiger versuchte, mit Briefauszügen und den Aussagen der Ehefrau Rosenthals dessen starke Abneigung gegen den Nationalsozialismus zu beweisen. Diese bestätigte die Richtigkeit zweier Briefe ihres Mannes aus dem Jahr 1942, die ihr die Verteidigung vorlegte. Auszüge:
Die britischen Ankläger vor Gericht fassten zusammen, dass Rosenthal Arzt sei und dass er mit seinen Aussagen klar gezeigt habe, dass er zum Mittäter wurde. Er habe in Zusammenarbeit mit Gerhard Schiedlausky die Sulfonamid-Experimente durchgeführt, Injektionen verabreicht, an Zwangssterilisationen und Kindstötungen teilgenommen. Dabei habe er die ganze Zeit gewusst, was im Namen der Medizin dort wirklich passiert sei, ohne sich dagegen zu stellen.
Rosenthal wurde am 3. Februar 1947 im ersten der sieben Hamburger Ravensbrück-Prozesse zum Tode verurteilt. Für ihn wurden mehrere Gnadengesuche gestellt, unter anderem von seiner Ehefrau und einem Pfarrer, mit der Begründung, er sei ein guter Mensch und Arzt und damit nicht verantwortlich. Der Pfarrer (wohl Gefängnispfarrer) berichtete, dass Rosenthal als tief religiöser Mensch immer mehr in Opposition zur SS geraten sei.
Das Urteil wurde am 31. März 1947 bestätigt. Er kam am 3. Februar 1947 vom Gerichtsgefängnis Altona ins Zuchthaus Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel, von dort am 2. Mai 1947 ins Zuchthaus Hameln, wo er einen Tag später um 9:37 Uhr hingerichtet wurde.
Literatur Silke Schäfer: Zum Selbstverständnis von Frauen im Konzentrationslager. Das Lager Ravensbrück. Berlin 2002 (Dissertation TU Berlin), , . C. Taake: Angeklagt: SS-Frauen vor Gericht. Oldenburg 1998, ISBN 3-8142-0640-1. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0.
Weblinks „Klinische Versuche“ Link zu einzelnen Kapiteln der Arbeit von C. Taake, s. Literatur auf bis.uni-oldenburg.de
Einzelnachweise
Kategorie:Gynäkologe, Geburtshelfer Kategorie:Lagerarzt im KZ Sachsenhausen Kategorie:Lagerarzt im KZ Ravensbrück Kategorie:Angehöriger der Waffen-SS Kategorie:SS-Arzt Kategorie:SA-Mitglied Kategorie:NSDAP-Mitglied Kategorie:Hingerichtete Person (Curiohaus-Prozesse) Kategorie:Person (Braunschweig) Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1911 Kategorie:Gestorben 1947 Kategorie:Mann