mini|Eröffnung des ersten Vereinigten Landtags im Weißen Saal des Berliner Schlosses: König Friedrich Wilhelm IV. hat auf dem Thron Platz genommen und die Abgeordneten haben sich ihm zu Ehren erhoben. Zeitgenössische Lithografie von K. C. F. G. Loeillot.

Der Erste Vereinigte Landtag war eine vom preußischen König Friedrich Wilhelm IV. 1847 einberufene Vollversammlung der Provinzialstände aller acht Provinzen seines Reiches. Obwohl der Vereinigte Landtag die preußische Verfassungsfrage (ständische Gesetzgebung vom 3. Februar 1847) nicht lösen konnte, war er für die Vorgeschichte der Revolution von 1848 in Preußen und in Deutschland insgesamt von erheblicher Bedeutung. Der Landtag stellte wichtige Weichen für das spätere Parteienwesen in Preußen. Mit der preußischen Nationalversammlung und danach dem preußischen Landtag wurde diese ständische Körperschaft nach 1848 obsolet.

Vorgeschichte Die preußische Verfassungsfrage unter Friedrich Wilhelm III. In der nachnapoleonischen Zeit nahmen abgesehen von Preußen und Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes eine Verfassung an. Durch die Säkularisation kirchlicher und Mediatisierung weltlicher Fürstentümer in napoleonischer Zeit waren die Regierungen daran interessiert, die neuen Territorien in ihre vergrößerten deutschen Staaten zu integrieren. Indem den Bürgern, eingeschränkt über Verfassungen und Parlamente, eine politische Mitsprache zugestanden wurde, sollten ihre konfessionellen und regionalen Widerstände überwunden werden.Wolfgang J. Mommsen: 1848 – Die ungewollte Revolution: Die revolutionären Bewegungen in Europa 1830–1849. Fischer. Berlin 2000. S. 19.

In Preußen bestand die Verfassungsproblematik konkret seit dem Wiener Kongress. Laut der dort verabschiedeten Bundesakte hatten die Einzelstaaten des Deutschen Bundes nach Artikel XIII eine „landständische Verfassung“ zu gewähren.Elisabeth Fehrenbach: Vom Ancien Régime zum Wiener Kongreß. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-49754-5, S. 133. Zwar hatte schon der preußische Staatskanzler Karl August von Hardenberg König Friedrich Wilhelm III. dazu gedrängt, eine konservative Verfassung und ein repräsentatives Parlament einzuführen, doch war dies auf den erbitterten Widerstand einer konservativen Gruppe innerhalb der Regierung getroffen, die sowohl im Staatsrat als auch im Staatsministerium vertreten war.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille. Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 44. Die Verfassungsversprechen Friedrich Wilhelms III. in den Jahren 1810, 1812, 1813, 1815, 1820 und 1821Über Frankreich 1831–1837. Berichte über Kunst und Politik. de Gruyter, Berlin 1983, ISBN 3-05-001473-3, S. 76. waren somit bloße Makulatur geblieben.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille. Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 44. In Preußen gab es bis 1848 keine Verfassung und keine gesamtstaatliche Repräsentation.

Nur auf Ebene der Provinzen wurden seit 1823 die auf ständischer Grundlage zusammengesetzten Provinziallandtage eingerichtet. Allerdings sah das Preußisches Staatsschuldengesetz vom 17. Januar 1820 vor, dass die Regierung nur dann neue Schulden aufnehmen durfte, wenn diese von den „Reichsständen“ mit garantiert würden.Wolfram Siemann: Die deutsche Revolution von 1848/49. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-518-11266-X, S. 23. Das Gesetz ging auf den preußischen Staatskanzler Karl August von Hardenberg zurück. Mit dem Gesetz platzierte Hardenberg in den Worten von Christopher Clark eine „Zeitbombe“, die die Regierung langfristig zu Verfassungsreformen zwingen würde. In den 1820er und 1830er Jahren spielte das Staatsschuldengesetz noch keine Rolle, da der Staat große Kreditaufnahmen vermied.Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947. Pantheon, München 2008, ISBN 978-3-570-55060-1, S. 525.

Die preußische Verfassungsfrage unter Friedrich Wilhelm IV. mini|hochkant|König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen, Porträtaufnahme von Hermann Biow, Daguerreotypie von 1847 Mit der zunehmenden Ausbreitung des Eisenbahnnetzes in Preußen erkannten Regierung und Militär jedoch ein immenses militärisches und wirtschaftliches Potenzial, das staatlich gefördert werden sollte.Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947. Pantheon, München 2008, ISBN 978-3-570-55060-1, S. 525. Das staatliche Engagement im Eisenbahnbau, das nicht zuletzt das Ziel hatte, das zersplitterte Staatsgebiet Preußens zu vereinigen, führte in den 1840er Jahren zu einem stark steigenden Finanzbedarf der Regierung. Um die gesetzliche Bestimmung zur Einberufung eines Parlaments zu umgehen, ließ König Friedrich Wilhelm IV. im Oktober 1842 einen „ständischen Ausschuss“, bestehend aus je zwölf Delegierten der Provinziallandtage, zur gemeinsamen Beratung nach Berlin einberufen.Franz Herre: Friedrich Wilhelm IV. Der andere Preußenkönig. Katz, Gernsbach 2007, ISBN 978-3-938047-22-4, S. 71. Während der Verhandlungen über die für den Bau der Eisenbahnlinie zwischen Berlin und Königsberg notwendigen Staatsanleihen machten die vereinigten ständischen Ausschüsse darauf aufmerksam, dass es für deren Aufnahme der Zustimmung eines Gesamtlandtages bedürfe. Als Folge dieser Forderung ließ Friedrich Wilhelm die Versammlung am 10. November 1842 wieder auflösen.Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495 bis 1934). Springer, Berlin 2007, ISBN 978-3-540-48705-0, S. 416.

Erst im Dezember 1844 unternahm Friedrich Wilhelm IV. einen erneuten Versuch, die preußische Verfassungsfrage in seinem Sinne durch eine ständestaatliche Organisationsform zu lösen. Er beschloss, innerhalb von drei Jahren alle Vertreter der Provinziallandtage nach Berlin zu berufen. Als Monarch war er bereit, dem Vereinigten Landtag das Recht zu geben, über die Finanzierung von Bahn, Kanälen und Straßen zu diskutieren. Ohne ihre Zustimmung wollte er darauf verzichten, neue Steuern erheben oder Darlehen aufnehmen zu können. Damit sah der König das politische Mitspracherecht des künftigen Landtages als erschöpft an. Die Macht des Monarchen sollte der Landtag nicht einschränken, sondern im Gegenteil durch den Wegfall konstitutioneller Forderungen sogar wieder stärken.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille: Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 184.

Die Pläne des Königs lösten innerhalb der preußischen Regierung hitzige Debatten über ihre Durchführbarkeit aus. Wegen Unstimmigkeiten mit dem König hinsichtlich des Vereinigten Landtages trat im Frühsommer 1845 der preußische Innenminister Adolf Heinrich von Arnim-Boitzenburg zurück. Selbst Wilhelm, der als Nachfolger vorgesehene Prinz von Preußen, lehnte das ständische Projekt ab. Unter Berufung auf das Testament Friedrich Wilhelms III. behauptete er, dass der Vereinigte Landtag nicht ohne die Zustimmung aller königlichen Prinzen einberufen werden könne. In einem Briefwechsel drohte Wilhelm dem König damit, seine „ganze Stellung im Staatsleben niederzulegen, wenn es notwendig wäre“. Der Prinz von Preußen handelte derart entschieden, weil er befürchtete, dass die Vorrechte der Krone an eine parlamentsähnliche Korporation verloren gingen, wenn er den Thron erbe. Obwohl Wilhelm Unterstützung in militärischen und adeligen Kreisen fand, konnte er das Vorhaben Friedrich Wilhelms nicht aufhalten, sodass er im März 1846 seinen Widerstand einstellte.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille: Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 189.

Letztlich führte der steigende Finanzbedarf des Staates zu dem königlichen Patent die ständischen Einrichtungen betreffend vom 3. Februar 1847. Die Versammlung sollte eine Anleihe in Höhe von 25 Millionen Talern bewilligen, mit der der Bau einer Eisenbahnstrecke von Berlin nach Königsberg finanziert werden sollte, der sogenannten Ostbahn.Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Teil: 1: Vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. 1., durchgesehene Auflage. Beck, München 2014, ISBN 978-3-406-66080-1, S. 95. Das Patent vom 3. Februar 1847 bekräftigte noch einmal die Vorstellung des Königs, dass er Landtage immer nur dann berufen wolle, wenn seine Regierung Steuererhöhungen und Darlehen benötige. Am 8. Februar 1847 ließ der König verkünden, dass die Versammlung am 11. April im Berliner Schloss zusammenkommen solle.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille: Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 190. Das Patent und seine Verordnungen wurden schon bald Gegenstand öffentlicher Diskussion, da vielen Kritikern die Ankündigungen nicht weit genug gingen. Einige plädierten für einen Boykott des neu gebildeten Vereinigten Landtages. Schließlich setzte sich aber die pragmatische Linie der rheinischen Provinziallandtagsabgeordneten durch, die davon ausging, dass man während der Verhandlungen den Landtag von innen heraus zu einem echten Parlament fortentwickeln könne. Ein Teil der Öffentlichkeit war jedoch davon überzeugt, dass Friedrich Wilhelm IV. ihnen tatsächlich eine Charte constitutionnelle nach französischem Vorbild anbieten wollte. Aus diesem Grund sollte sich der König bereits bei seiner Eröffnungsrede dazu veranlasst sehen, derartige Missverständnisse und Fehleinschätzungen aufzuklären.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille: Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 192.

Verhandlungen Situation in Berlin Schon Wochen vor der Eröffnung des Vereinigten Landtages waren die Vertreter der preußischen Provinzen nach Berlin gereist. Trotz des Trubels stand die Berliner Bevölkerung dem Ereignis gleichgültig und teilweise sogar feindselig gegenüber. Der lange Winter und die damit verbundene Missernte im vorherigen Jahr 1846 hatte in der Stadt eine Verknappung der Lebensmittel zur Folge. Gleichzeitig zu den Verhandlungen des Vereinigten Landtages im Berliner Schloss sollte auf den Straßen Berlins eine Hungerrevolte, die sogenannte Kartoffelrevolution, ausbrechen. Anlässlich der Eröffnung des Vereinigten Landtages am 11. April 1847 verkauften die Berliner sogenannte „Verfassungs-Pfandkuchen“, die innen hohl waren.Ilja Mieck: Von der Reformzeit zur Revolution (1806–1847). In: Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Geschichte Berlins. Band 1: Von der Frühgeschichte bis zur Industrialisierung. Beck, München 1987, ISBN 3-406-31591-7, S. 407–602, hier: S. 600. Nur etwa tausend Schaulustige sahen trotz der „fast noch winterlichen Temperaturen“ zu, wie die Delegierten in ihren Kutschen vom Dom zum Stadtschloss fuhren, um die Eröffnungsrede Friedrich Wilhelms IV. zu hören.David E. Barclay: Anarchie und guter Wille. Friedrich Wilhelm IV. und die preußische Monarchie. Siedler, Berlin 1995, ISBN 3-88680-463-1, S. 191.

Die Eröffnungsrede Friedrich Wilhelms IV.