mini|Höningen vor dem Brand von 1569, aus nördlicher Sicht (Kupferstich). Links erhebt sich die Klosterkirche. mini|hochkant|Westfassade der Klosterkirche, mit Haupteingang; der Turm und die rechteckigen Fenster stammen nicht aus der Klosterzeit mini|hochkant|Westwand der Kirche aus dem ehemaligen Schiff heraus gesehen. Rechts zugemauerte Pfeiler und Bogen vom Mittelschiff des Langhauses zum nördlichen Seitenschiff mini|hochkant|Torhaus im Innenbereich neben dem ehemaligen. Konventsgebäude mini|Straßenszene mit Westfassade des ehemaligen Konventsgebäudes mini|hochkant|Westfassade des ehemaligen Konventsgebäudes mini|hochkant|Figurenspolie (ohne Kopf), eingelassen in Nordmauer des heutigen Friedhofs mini|Romanischer Kopf, im heutigen Friedhofsbereich; vermutlich Wasserspeier vom Klosterbrunnen mini|hochkant|Spoliensteine (Tierfigur und Mönchskopf), eingemauert an Wohnhaus in der Hauptstraße Kloster Höningen war ein Augustiner-Chorherrenstift, das in der heutigen rheinland-pfälzischen Gemeinde Altleiningen, Ortsteil Höningen, lag und von dem sich ortsbildprägende Baureste erhalten haben. Es bestand von ca. 1120 bis 1569.
Überblick In diesem Eigenkloster der Leininger Grafen lebten Chorherren nach der Ordensregel des Heiligen Augustinus. Organisation und Alltag gestalteten sich ähnlich wie bei den Benediktinern. Statt eines Abtes stand zunächst ein Propst, ab dem 15. Jahrhundert ein Prior dem Kloster vor. Im Klosterbezirk, der zwei Kilometer südlich von der Burg Altleiningen im Nordosten des Pfälzerwalds lag, arbeiteten und wohnten zudem Handwerker, Bauern und Hirten. Nach der Aufgabe des Klosters entstand an seiner Stelle die Höninger Lateinschule. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bildete sich um die Klosterruinen herum das Dorf Höningen, das ein Ortsteil von Altleiningen ist. Das nahe um 1160 gegründete Kloster Hertlingshausen war ein weiblicher Filialkonvent, ebenso das 1471 gestiftete Kloster Fischbach.
Gründung Während der Regierungszeit des Papstes Calixt II. (1119–1124) gründete der Leininger Graf Emich II. mit seiner Gattin Albarat ein Augustiner-Chorherrenstift. Weil es direkt dem Papst unterstellt wurde, war der gesamte Grundbesitz, mit dem es vom Grafenpaar ausgestattet worden war, anerkanntes Kirchengut. Diese Ländereien gehörten bis dahin zum Lehen Heinrichs V. Noch bevor er 1125 starb, herrschten Erbstreitigkeiten. Indem die Leininger, die salische Vasallen waren, eigenmächtig zum Lehen gegebenes Land der Kirche unterstellten und die erbliche Vogtei darüber erlangten, blieben ihnen wichtige Verfügungsrechte erhalten, vor allem über dessen wirtschaftliches Potential, das mit grundherrschaftlichen Rechten gesichert war. Das Kloster wurde für sie das kulturelle Zentrum ihrer Grafschaft.
Mit Burg und Kloster begründeten die Leininger ihre Machtposition gegenüber dem letzten salischen Kaiser, dessen Hauskloster, die Limburg, das sich einige Kilometer weiter südlich befand. Die Höninger Klosterkirche wurde vom Diözesanbischof Burchard II. von Worms 1141 zu Ehren der Heiligen Petrus, Paulus und Verena geweiht. Sie stand direkt gegenüber St. Jakob, der Gemeindekirche der entstehenden Grafschaft.
Schutz unter Papst Innozenz II. und Friedrich I. (Barbarossa) Emich II. erhielt als Gründer und Vogt von Papst Kalixt II. folgende Rechte an seinem Hauskloster:
Atzung: Bewirtung für die ganze Dienerschaft bei jedem Besuch Kriegholz:Jagd im Klosterwald Abgabenerhebung von den Gütern Umbau der Gebäude Kontrolle der Haushaltung und geschäftlicher Abkommen weltliche Gerichtsbarkeit Möglichkeit der Klosterreformierung Wahl des Klostervorstehers
Alle Urkunden des 12. und 13. Jahrhunderts, darunter Ablässe, Schenkungen und Schutzbriefe, überdauerten die Klosterzeit, bis auf eine einzige: Der Stiftungsbrief von Kalixt II. In ihm mussten die aufgeführten Rechte des Vogts bestimmt worden sein, die mit ihrer Nennung bzw. Streichung auf jüngerem Papier abgeleitet werden konnten. Das Verschwinden dieser Urkunde fiel auf, als die Chorherren dem Sohn des verstorbenen Klostergründers, Graf Emich III., 1143 einen von ihnen erbetenen und an sie adressierten Schutzbrief des Papstes Innozenz II. übersetzten. Nach der Verlautbarung des neuen Papstes durften die Chorherren ihren Vorsteher, den Propst, wählen. Der Graf musste als gläubiger Christ akzeptieren, dass er dieses dem Vater noch zugestandene Recht verloren hatte. Emich III. sorgte als Vogt für sein Kloster, indem er später als treuer Gefolgsmann in Oberitalien von Kaiser Friedrich I. 1160 ein wichtiges Dokument erwirkte. Der Kaiser verbot deren Besteuerung oder Eingriffe in diese. Emich ließ sich demnach selbst die wirtschaftliche Nutzung der Stiftsausstattung weitgehend untersagen.
1173 erließ Emich III. dem Kloster 30 Solidi Wormser Münzen und zehn Scheffel Hafer, die ihm für das Recht der Vogtei jedes Jahr zugestanden hätten. Diese Mittel sollten zum Unterhalt eines nächtlichen Lichts gestiftet werden, offenbar ein Kerzenlicht im Familiengrab der Krypta zu Ehren der verstorbenen Eltern. Dazu strich er jegliche Steuer und befreite die Geistlichen von der ganzen Lage des Sklavenrechts, entsprechend von aller Leibeigenenverpflichtung. Zudem gewährte er den Chorherren nun offiziell die freie Propstwahl.
Nach 1143 und 1160 erhielten die Chorherren weitere Schutzbestimmungen auf ihre Bitte hin. Im Machtstreit zwischen Papst, Kaiser, Bischöfen und Grafen musste sich das Höninger Kloster regelmäßig seine Rechte sichern. Meist war es der Papst, welcher das Höninger Kirchengut mit den Schreibern seiner Kanzlei absichern ließ. Eine Bestätigung der Rechte von weltlicher Seite erübrigte sich, solange keine Interessenskonflikte zwischen Papst und Kaiser herrschten. Doch Barbarossa setzte gegenüber Alexander III. Viktor IV. und nach ihm zwei weitere Gegenpäpste ein. Emich III. verhielt sich loyal gegenüber dem Kaiser, indem er die Unterwerfung der lombardischen Städte unter das Reich unterstützt hatte, indem er den Schutz seines Klosters von Barbarossa erbat, statt sich während des langjährigen Schismas (1159–1179) an einen der umstrittenen und in ihrer Position geschwächten Päpste zu wenden.
Der Klosterbesitz im 12. Jahrhundert Schon vor dem Tod Barbarossas 1190 übernahm sein Sohn Heinrich VI. die Regierung und als er selbst schon 1197 ohne größere Auseinandersetzungen mit Rom starb, brach ein Streit über seine Nachfolge aus, den Otto IV. zunächst gewann. 1215 wurde Friedrich II., der Enkel Barbarossas, vom Mainzer Erzbischof zum König gekrönt, nachdem ihn bereits vier Jahre zuvor die deutschen Reichsfürsten als Gegenkönig gegen Otto gewählt hatten.
Dem Höninger Chorherrenstift kam erst 1225 ein weiterer Schutzbrief zu, 1227 und 1228 folgten schon die nächsten – jeweils auf Bitte des Konvents im Auftrag der rasch aufeinanderfolgenden Päpste Honorius III., Gregor IX. und Gregor X. erstellt. Zu dieser Zeit verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Friedrich und dem Papsttum zunehmend, weil er seinen Machtbereich auf das kirchliche Herrschaftsgebiet Sizilien ausweitete. Spätestens als er dann 1228 gebannt wurde, musste wieder mit Gegenkönig oder Schisma gerechnet werden; eine wiederholte Bestätigung von Gütern und Rechten im drohenden Chaos neuer Machtverhältnisse erschien notwendig.
Die Innozenz-Schrift von 1143 legte fest, dass die Klostergüter geschützt werden sollten und lokalisierte diese in den verschiedenen Orten, in denen die Leibeigenen der Leininger wohnten. Zur Grundausstattung ihrer geistlichen Stiftung gehörten Felder, Wiesen, Weinberge und Höfe, deren Ertrag von ortsansässigen Bauern gewonnen und als Zehnt nach Höningen abgeführt wurde. 1245 erreichte eine zweite Güterbestätigung aus dem Vatikan das Kloster. Sie stammte von Innozenz IV. und ließ mit dem ersten Schutzbrief von 1143 die frühe Entwicklung des Klostervermögens nachvollziehbar werden.
Die Besitzungen, auf die sich das Interesse der Propstei in den hundert Jahren vor 1245 konzentrierte, stellten zwei deutlich voneinander geschiedene Komplexe dar. Der nordöstliche Besitz erstreckte sich am Haardt-Gebirge und umfasste die Dörfer Kleinkarlbach, Sausenheim, Bobenheim am Berg, Weisenheim am Berg und Dackenheim. Der nördliche Teil der Besitzungen umfasste Quirnheim mit Boßweiler, Lautersheim und Kerzenheim. Dazwischen schoben sich die Grünstädter und Mertesheimer Gemarkungen. Grünstadt und Mertesheim waren um 1143 als Besitz der Abtei Glandern in fremder Hand. Um die Verbindung zwischen den beiden Dörfergruppen herzustellen, wurden die Mühlheim-Güter von den Leiningern behelfsmäßig zur Anfangsausstattung hinzugefügt.
Hauptanliegen Höningens war es zunächst, das südlichere Areal auszubauen und im Nutzen zu steigern – und zwar durch Inkorporation der dortigen Kirchen mit dem damit verbundenen Grundbesitz. Schon 1147 wurde die Kirche Dackenheims gewonnen und vier Jahre später die Kirche in Kirchheim inkorporiert. In der Zeit Barbarossas stockte die Erweiterung des Höninger Besitzes; nach 1151 war für ein halbes Jahrhundert keine Neuerwerbung bezeugt. Erst nachdem Philipp von Schwaben, der jüngste Sohn Barbarossas, 1208 ermordet worden war und die staufischen Interessen keinen starken Vertreter fanden, kam es wieder zu einem Zuwachs an Höninger Rechten.
Situation im 13. Jahrhundert Nach dem Erwerb des Nackterhofs gelang es mit der 1220 erteilten Zustimmung vom staufischen König Friedrich II., in einem mehrstufigen Rechtsverfahren die Kirche von Leistadt mit ihrer Filiale in Herxheim zu inkorporieren. Damit wurde der Komplex Karlbach-Sausenheim-Kirchheim-Dackenheim-Weisenheim nach Süden hin erweitert; durch den Kauf von Gütern in Freinsheim und Erpolzheim dehnte das Kloster dieses Areal nach Osten aus. In den Jahren 1220 und 1221 wurden die Kirchen in Wattenheim und Hochspeyer sowie die bis dahin selbstständige Jakobskirche inkorporiert.
Allerdings wurde nicht nur dazugewonnen, denn in der Zeit vor 1245 waren die 1143 noch genannten Besitzungen bei Alzey und Kaiserslautern veräußert oder vertauscht worden. Das Chorherrenstift hatte sich demnach aus den westlichen und zu weit nördlichen Positionen zurückgezogen; im Gegenzug war der Güterbestand seines Kernbereiches mehr abgerundet und konsolidiert worden.
Die Bestimmungen von Innozenz IV. aus dem Jahr 1245 beschränkten sich wie diejenigen von Innozenz II. nicht auf die grobe Definition des Güterbestands, sondern förderten darüber hinaus das ihm direkt unterstellte Stift mit Privilegien. Der Reihe nach wurde Folgendes festgelegt:
Die Regel des Augustinus soll streng befolgt werden. Sowohl die jetzigen als auch die künftigen Güter des Klosters sollen unangetastet bleiben. Vom selbst bebauten oder verpachteten Neuland und vom Viehfutter darf kein Zehnt erhoben werden. Kleriker und Laien dürfen als Konversen aufgenommen werden. Nach abgelegter Profess darf niemand das Kloster ohne Erlaubnis des Propstes verlassen, wenn nicht ein strengerer Orden aufgesucht wird. Bei allgemeinem Interdikt ist es erlaubt, die Messfeier mit leiser Stimme hinter verschlossenen Türen bei Ausschluss der Exkommunizierten und unter Einbeziehung der Landbevölkerung abzuhalten, soweit das Stift nicht selbst Ursache des Interdikts ist. Chrisma, heiliges Öl sowie Altar-, Kirchen- und Priesterweihen sind vom Wormser Bischof zu empfangen. Neue Kapellen und Gebetsstätten in den Höninger Pfarreien dürfen nur mit Zustimmung von Papst und Bischof errichtet werden. Den Chorherren ist es erlaubt, Leichenhöfe für auswärtige Gemeinden anzulegen. Es sollen keine neuen und unberechtigten Abgaben von geistlicher oder weltlicher Seite erhoben werden. Die freie Bestattung beim Stift unter Wahrung der Rechte der Heimatpfarreien ist erlaubt. Die Chorherren haben das Recht der freien Propstwahl. Zur Wahrung des Friedens sind in allen dem Stift gehörenden Höfen und Orten Raub, Diebstahl, Brand, Blutvergießen, Entführung, Mord und jegliche Gewaltanwendung verboten.