mini|C. A. von Kamptz. Kupferstich von Meno Haas, um 1830

Karl Albert Christoph Heinrich von KamptzSeine Taufnamen kommen in den Quellen in variierender Reihung vor, auch als Karl Christoph Albert Heinrich von Kamptz., auch Carl (* 16. September 1769 in Schwerin; † 3. November 1849 in BerlinJahns, S. 359.) war ein deutscher Richter und preußischer Justizminister.

Familie Karl Albert von Kamptz (Nr. 192 der Geschlechtszählung) war ältester Sohn des späteren mecklenburg-strelitzschen Ministers (Christoph) Albrecht von Kamptz (1741–1816) und dessen Frau Louise Friederike Amalie, geb. von Dorne (1751–1800), Tochter des mecklenburg-schwerinschen Justizkanzleidirektors Heinrich von Dorne († 1752) und (Halb-)Schwester des mecklenburg-schwerinschen Geheimerratspräsidenten Bernhard Friedrich Graf von Bassewitz.Jahns, S. 359f.

Karl Albert von Kamptz wuchs mit fünf jüngeren Geschwistern auf. Drei seiner Brüder wirkten später im mecklenburgischen Hof- oder Verwaltungsdienst.

Karl Albert von Kamptz heiratete am 30. Dezember 1802 in Prützen Hedwig Susanna Luzia von Bülow (* 25. Mai 1783; † 13. August 1847), Tochter des Drosten Friedrich Christian von Bülow auf Prützen, Hägerfelde, Mühlengeez und Critzow, und von Hedwig Heilwig, geb. von Behr aus dem Hause Nustrow. Das Paar hatte vier KinderJahns, S. 360f.: Hedwig Louise Friderika Albertine (1803–1868), heiratete in erster Ehe den pommerschen Oberpräsidenten Wilhelm von Bonin (1786–1851), in zweiter Ehe Generalleutnant Otto Heinrich Ferdinand von Bonin (1795–1862). Heilwig Maria Sophia Florina (1806–1807) Friedrich Albert Karl Anton (1805–1833) Albert Ludwig Florus Hans (1810–1884), zuletzt Regierungspräsident in Erfurt und Mitglied des preußischen Herrenhauses.

Darüber hinaus ist es möglich, dass Kamptz der leibliche Vater des Prähistorikers, Archivars und Konservators Georg Christian Friedrich Lisch gewesen ist.Friedrich Schmidt-Sibeth: Der Geheime Archivrat Dr. Georg Christian Friedrich Lisch und seine erste Ehefrau. In: Mecklenburg. 37, S. 4–6; auch in: Genealogie 45 (1996) 28, S. 32.

Ausbildung Karl Albert von Kamptz studierte ab Oktober 1787 Rechtswissenschaften an der Friedrichs-Universität BützowEintrag im Rostocker Matrikelportal und ab 1788 an der Universität Göttingen. Er verließ die Universität ohne formalen Abschluss, was im 18. Jahrhundert nicht ungewöhnlich war.Jahns, S. 362.

Wirken Berufseinstieg Am 24. März 1790 wurde Karl Albert von Kamptz zunächst Assessor (Richter) bei der Justizkanzlei in Neustrelitz und erhielt 1792 den Titel eines Rates bei der Justizkanzlei. Ab 1793 war er zusätzlich Referent des Geheimen Rates und des Regierungskollegiums. 1794 nahm er auf eigenen Wunsch seinen Abschied aus dem mecklenburgischen Staatsdienst.Jahns, S. 362.

Auf dem mecklenburgischen Landtag am 19. November 1798 wurde er zum ordentlichen Assessor des Hof- und Landgerichts in Güstrow gewählt. Dazu wurde er am 27. Februar 1802 von der Schwedisch-pommerschen Ritterschaft zum Assessor am Wismarer Tribunal bestimmt.Jahns, S. 362.

1804 trat Karl Friedrich August von Dalwigk, der die seitens Kurbrandenburg zu besetzende Assessorenstelle (Richterstelle) am Reichskammergericht in Wetzlar eingenommen hatte, von diesem Amt zurück. König Friedrich Wilhelm III. von Preußen präsentierte dem Gericht daraufhin in seiner Funktion als Kurfürst von Brandenburg am 22. September 1804 Karl Albert von Kamptz als Nachfolger.Jahns, S. 364f. Diese Präsentation verdankte er vermutlich persönlichen Beziehungen seiner Familie zum Herrscherhaus: Er war der preußischen Königin Luise persönlich bekannt und sein Vater war der Oberkammerherr von deren Vater, Karl II., Herzog von Mecklenburg-Strelitz.Jahns, S. 364f. Das Verfahren vor dem Gericht zur Aufnahme als Assessor zog sich – was nicht unüblich war – einige Zeit hin, so dass das Deutsche Reich einschließlich seiner Institutionen – wozu das Reichskammergericht zählte – 1806 aufgelöst wurden, bevor er seinen Amtseid leisten und er den Sitz im Richterkollegium einnehmen konnte.Die ältere Darstellung, nach der Kamptz noch vor Schließung des Gerichts Assessor geworden sein soll (z. B. Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung e. V.: Reichskammergerichtsmuseum [Katalog]. 2. Auflage. Wetzlar 1997. ohne ISBN, S. 85, Nr. 70), ist unzutreffend (Jahns, S. 365). Er bezog daraufhin von 1806 bis 1810 eine Pension in Höhe des AssessorengehaltsJahns nennt nicht die Quelle, aus der diese Pension floss., ohne jemals als Assessor tätig gewesen zu sein – ein einmaliger Fall.Jahns, S. 365.

Eine Berufung zum Vizepräsidenten des württembergischen Obersten Justizkollegiums in Stuttgart schlug er aus. Er blieb bis 1809 in Wetzlar und beteiligte sich an der Abwicklung des Gerichts. Dazu gehörte für ihn auch eine heftig und öffentlich geführte Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Prokurator Philipp Jacob von Gülich, der in den mecklenburgischen Justizdienst übernommen worden war. 1809 kehrte er nach Neustrelitz zurück. Im Jahr darauf geleitete er als preußischer Kammerherr die Leiche der Königin Luise nach Preußen.

Leitender Direktor im Innenministerium In Preußen fand er 1811 eine Anstellung am Berliner Kammergericht, wo er als Mitglied des Oberappellationssenats wirkte. Seine weitere Karriere führte Kamptz über das Amt des Leitenden Direktor des Polizeiministeriums (1817) und Ersten Direktors im Justizministerium (1825) bis hin zur Ernennung zum Wirklichen Geheimen Staats- und Justizminister 1832. Neben seinem Amt als Polizeidirektor im Innenministerium wurde er ab 1822 auch Leiter der Unterrichtsabteilung im Kultusministerium. 1829 nahm die Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt Kamptz als Mitglied auf und wählte ihn 1829 zu ihrem Präsidenten. Als solcher wurde Kamptz der Nachfolger von Graf Dorotheus Ludwig von Keller. 1848 legte Kamptz dieses Amt nieder.

Kamptz als Motor der Demagogenverfolgung Zeitlebens war Kamptz sehr konservativ eingestellt, was ihm in der Presse den Schimpfnamen „Liberalen-Fresser“ einbrachte. Besonders tat Kamptz sich in der Verfolgung der „jakobinischen“ Umtriebe und der Bücherverbrennung beim Wartburgfest 1817 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach hervor. Neben Klemens Wenzel Lothar von Metternich war er einer der härtesten Gegner und Verfolger der dort 1816 unter Großherzog Carl August erlassenen Pressefreiheit. Nicht nur in der Literatur, sondern auch in der zeitgenössischen liberalen Presse schlug Kamptz heftiger Widerstand entgegen. So polemisiert 1818 Friedrich Förster in der Zeitschrift Nemesis infolge des Wartburgfestes deutlich gegen Kamptz. Der Stein des Anstoßes ist das von Kamptz in den Jahrbüchern der Preußischen Gesetzgebung publizierte Positionspapier, „Erörterung, wie er es nennt, ‚über die öffentliche Verbrennung von Druckschriften’.“ Kamptz, der sich offensichtlich durch die öffentliche Verbrennung auch seines Codex Gensd’armerie „persönlich gekränkt“ fühlt, greift in seinem Aufsatz die Veranstaltung auf der Wartburg an und argumentiert (nicht nur juristisch) für eine Verfolgung und Bestrafung solcher Handlungen. Kamptz hält darin „die theoretischen Staatszimmermeister [für] dem Staate eben so schädlich, als die politischen Professoren den Wissenschaften“, zitiert ihn Förster, und fordere unter Referenz auf die spanische Inquisition [!], „daß sie [die Verbrennung] für alle, besonders treulosen und schändlichen Verbrechen, z. B. für die Werke öffentlicher Lehrer und Histrionen [sic!] eingeführt werden sollte, welche vom Staat angestellt worden, die jungen Bürger zu treuen Staatsbürgern und brauchbaren Staatsdienern zu bilden, diese Bestimmung aber nicht erfüllen, sondern ihnen schon frühzeitig das Gift ihrer demagogischen Grundsätze einhauchen!“

Diese Worte zielen klar gegen die politischen Professoren in Jena, konkret gegen den „Histrion“ Luden, einer der wichtigsten ‚spiritus rectores’ der Jenaer Urburschenschaft. Neben der polemischen Korrektur von Förster, ‚Histriones’ seien in Rom Schauspieler gewesen, „die in den ältesten Possenspielen der Römer, der Satyra und Mimus, auftraten“ und nicht etwa, wie Kamptz es verwendet, Historiker, kommentiert er die Forderung des Preußen: „das gefällt ihm, Scheiterhaufen erbauen, ketzerische Werke und die Ketzer dazu in die Flammen zu werfen“. Gleichwohl verurteilt Kamptz die Verbrennung „erlaubter“ Schriften als „Iniurien“. Förster erwidert dem Juristen Kamptz: „Der Verfasser scheint weder zu wissen, was Iniurie, noch was grobe Iniurie ist, noch welche Iniurien von Amtswegen bestraft werden, sonst würde er gewiß sogleich die Großherzoglich-Weimarischen Gerichtsbehörden ihres Amtes belehren.“Quelle für den Abschnitt:

Kamptz und E.T.A.Hoffmann Der Jurist, Richter und Schriftsteller E. T. A. Hoffmann karikierte seinen Kollegen, später Vorgesetzten Kamptz 1822 in seinem Werk Meister Floh als „weisen Rat Knarrpanti“, der zu seinen Grundsätzen sagt: „Nur ein oberflächlicher leichtsinniger Richter sei, wenn auch selbst die Hauptanklage wegen Verstocktheit des Angeklagten nicht festzustellen, nicht imstande, dies und das hineinzuinquirieren, welches dem Angeklagten doch irgendeinen kleinen Makel anhänge und die Haft rechtfertige“. Kamptz ließ durch den Agenten Georg Klindworth Hoffmanns Buch in Frankfurt beim Verleger Friedrich Wilmans im Manuskript beschlagnahmen und den Druck des „Meister Floh“ verhindern; das Buch erschien 1822, kurz vor Hoffmanns Tod, ohne die auf Kamptz/Knarrpanti bezüglichen Stellen.Die beschlagnahmten Abschnitte wurden erst 1906 von Georg Ellinger im Geheimen Staatsarchiv in Berlin wieder aufgefunden und 1908, 86 Jahre nach Hoffmanns Tod, in die Neuausgabe integriert: Das Disziplinarverfahren gegen E. T. A. Hoffmann. Nach den Akten des Geheimen Staatsarchivs. [Mit Erstdruck der zensierten Passagen aus Meister Floh.] In: Deutsche Rundschau 1906, 3. Quartal, Band 128, S. 79–103.

In der Berliner Schneiderrevolution von 1830 wurde weniger der König, sondern eher, wie der Historiker Ilja Mieck schreibt, die reaktionäre Clique um Wittgenstein und Kamptz für die Nichteinhaltung der königlichen Verfassungsversprechen verantwortlich gemacht.Ilja Mieck: Von der Reformzeit zur Revolution (1806–1847). In: Wolfgang Ribbe (Hrsg.): Geschichte Berlins, Erster Band. Verlag C.H.Beck, München 1987, S. 528. ISBN 3-406-31591-7. Am 1. Januar 1838 wurde er unter der Präsidentschaft von Christian Gottfried Daniel Nees von Esenbeck mit dem akademischen Beinamen SloaneDie Wahl seines akademischen Beinamens war vermutlich eine Reverenz an den irischen Wissenschaftler Hans Sloane. unter der Matrikel-Nr. 1447 als Mitglied in die Kaiserliche Leopoldino-Carolinische Akademie der Naturforscher aufgenommen.Johann Daniel Ferdinand Neigebaur: Geschichte der kaiserlichen Leopoldino-Carolinischen deutschen Akademie der Naturforscher während des zweiten Jahrhunderts ihres Bestehens. Friedrich Frommann, Jena 1860, S. 266 (archive.org)Mitgliedseintrag von Karl Albertus Christoph von Kamptz bei der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina

Laut Kirchenbuch der St. Matthäus-Gemeinde Berlin wurde er in Schöneberg bei Stargard, Kreis Saatzig in Pommern begraben.

Zeitgenössische Urteile

Ehrungen 1826: Großkreuz vom Dannebrogorden 1827: Großkreuz des Hausordens vom Goldenen Löwen 1829 Russischer Orden der Heiligen Anna 1. Klasse 1830: Ehrendoktor (Dr. jur. h. c.) der Universität BerlinJahns, S. 362. 1834: Roter Adlerorden 1. Klasse mit Eichenlaub am 19. Januar 1834: Großkreuz des Österreichisch-kaiserlichen Leopold-Ordens 1840: Ehrendoktor (Dr. phil. h. c.) der Universität GreifswaldJahns, S. 362. 1840: Schwarzer Adlerorden zum 50-jährigen Dienstjubiläum am 24. März 1840: Ehrenbürgerwürde Berlins anlässlich seines 50-jährigen Dienstjubiläums am 24. März

Literatur Schriften