mini|„Cassation“ Nr. 2 in B-Dur für Kammerorchester, KV 99, von Wolfgang Amadeus Mozart Eine Kassation (ältere Schreibweise Cassation, auch Cassatio; ) ist in der vor- und frühklassischen Musik ein meist heiteres, mehrsätziges Werk für mehrere, meist solistisch besetzte Instrumente. Der Begriff wurde von den Komponisten teilweise austauschbar mit den Bezeichnungen Divertimento, Serenade oder Notturno gebraucht, was eine genaue Abgrenzung erschwert. Begrifflich scheint eine Abgrenzung aufgrund der musikalischen Praxis am sinnvollsten: Das gemeinsame Element der Kassationen ist, dass sie als Unterhaltungsmusik für Aufführungen unter freiem Himmel komponiert wurden.Ulrike Rembold: Cassation. In: Hans Heinrich Eggebrecht, Albrecht Riethmüller (Hrsg.): Handwörterbuch der musikalischen Terminologie, Ordner I: A–Clau. Steiner, Wiesbaden 1972–2006, 33. Auslieferung 2002, ISBN 978-3-515-10167-7 (digitale-sammlungen.de).
Der Begriff „Kassation“ erscheint hauptsächlich zwischen 1750 und 1775 in Süddeutschland, Österreich und Böhmen. Die etymologische Ableitung der Bezeichnung ist unsicher, in der Literatur werden mehrere mögliche Deutungen angeführt, von denen keine als gesichert gelten kann: Hergeleitet wird der Begriff von deutsch „Gasse“ und der burschensprachlichen Redewendung „gassatim gehen“ für nächtliches Umherziehen (vgl. auch „Gassenhauer“), die im Sprachgebrauch bayerisch-österreichischer Musiker in der Mitte des 18. Jahrhunderts für Aufführungen unter freiem Himmel verwendet wurde. Nach einer Deutung lässt sich der Begriff von italienisch herleiten, im Sinne von „Abschiedsmusik“. Ebenfalls hergeleitet wird der Begriff im 20. Jahrhundert von italienisch wegen der häufigen Verwendung eines Marsches als Anfangs- und Schlusssatz einer Kassation. Vorgeschlagen wurde auch eine Herleitung des Begriffs von französisch wegen der unzusammenhängenden Satzfolge der Werke.
Kassationen schrieben beispielsweise Carl Ditters von Dittersdorf, Michael Haydn, Antonio Rosetti, Johann Baptist Vanhal und Antonio Salieri. Eine siebensätzige Cassatio ex G von Leopold Mozart erregte das Interesse der Musikwissenschaft, weil die „Kindersinfonie“ eines unbekannten Komponisten in das Werk eingebettet ist.Sonja Gerlach: Textkritische Untersuchungen zur Autorschaft der Kindersinfonie Hoboken II:47*. In: Hanspeter Bennwitz et al. (Hrsg.): Opera incerta. Echtheitsfragen als Problem musikwissenschaftlicher Gesamtausgaben. Kolloquium Mainz 1988 (= Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse. Jg. 1991, Nr. 11). Steiner, Stuttgart 1991, ISBN 3-515-05996-2, S. 153–188. Auch einzelne frühere Werke von Joseph Haydn tragen diesen Titel, wobei allerdings je nach Ausgabe dasselbe Werk teils als Cassation, teils anders (etwa Divertimento oder Notturno) betitelt wird, so Hob. II Nr. 2 und 6. Auch einige Baryton-Kompositionen Haydns tragen diese Bezeichnung (Hob. XII:19).
Wolfgang Amadeus Mozart überschrieb keinen einzigen Notenautographen mit dem Titel, verwendet aber in einem Brief an seine Schwester Maria Anna Mozart„Anfäng unterschiedlicher Casationes“, in: Nachschrift Wolfgang Amadeus Mozarts zu einem Brief Leopold Mozarts an Maria Anna Mozart vom 4. August 1770, Bauer/Deutsch Band 1, S. 376–378, Nr. 202. den Begriff casationes zusammen mit Notenincipits für drei anderweitig auch als Serenaden titulierte Orchesterwerke, nämlich KV 63 und 99 (63a) sowie dem Marsch KV 62, der als Einleitung zu einer längeren Kassation angesehen wird, möglicherweise der Serenade KV 100 (62a).Alfred Einstein (Hrsg.): Chronologisch-thematisches Verzeichnis sämtlicher Tonwerke Wolfgang Amade Mozarts [Köchelverzeichnis]. 3. Auflage. Breitkopf & Härtel, Leipzig 1937, S. 103–105; . Mozart komponierte diese Werke in den Jahren 1769–1779 als sogenannte „Finalmusiken“, Auftragswerken der Salzburger Studenten zur feierlichen Entlassung bei deren Studienabschluss.Hubert Unverricht: Was versteht Mozart unter einer Cassation? In: Renate Herklotz (Hrsg.): Kongressbericht zum VII. Internationalen Gewandhaus-Symposium: Wolfgang Amadeus Mozart. Forschung und Praxis im Dienst von Leben, Werk, Interpretation und Rezeption. anlässlich der Gewandhaus-Festtage in Leipzig vom 3. bis 6. Oktober 1991. Gewandhaus, Leipzig 1993, S. 50–55; .Arnold Werner-Jensen: Musikführer Wolfgang Amadeus Mozart. Band 1: Instrumentalmusik. Reclam, Leipzig 2001, ISBN 3-379-20022-0, S. 107 f., 115–122.Thomas Schipperges: Kassationen G-Dur KV 63 und B-Dur KV 99 (63a) sowie Serenade D-Dur KV 100 (62a) mit Marsch KV 62 (»Kassation Nr. 3«). In: Silke Leopold (Hrsg.): Mozart-Handbuch. Bärenreiter, Kassel 2005, ISBN 3-7618-2021-6, und Metzler, Stuttgart/Weimar 2005, ISBN 3-476-02077-0, S. 566–569. In einem anderen Brief vom Oktober 1781 an seinen Vater bezeichnet er drei andere seiner Werke als Casazionen,„die 3 Casazionen brauchte ich gar nothwendig“. In: Brief an Leopold Mozart vom 4. Juli 1781. dme.mozarteum.at, Bauer/Deutsch Band 3. S. 136–137, Nr. 609. gemeint sind dieses Mal die Divertimenti KV 247, KV 251 und KV 287.
Beispiele für – seltene – modernere Begriffsverwendungen finden sich bei Jean Sibelius (Cassazione op. 6 für Orchester), Riccardo Malipiero (Cassazione für 2 Violinen, 2 Violen und 2 Violoncelli, Cassazione II für Streichorchester) oder Emil Petrovics (Cassazione per quintetto d’ottone, in memoriam Bálint Balassi).
Literatur Ulrike Rembold: Cassation. In: Hans Heinrich Eggebrecht, Albrecht Riethmüller (Hrsg.): Handwörterbuch der musikalischen Terminologie. Ordner I: A–Clau. Steiner, Wiesbaden 1972–2006, 33. Auslieferung 2002, ISBN 978-3-515-10167-7 (digitale-sammlungen.de).
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Einzelnachweise
Kategorie:Musikalische Gattung