mini|Schloss Kunrau, Gartenseite
Das Schloss Kunrau ist das bedeutendste der wenigen noch verbliebenen Bauwerke auf dem Areal des einstmaligen Rittergutes bzw. des Gutshofes in Kunrau. Diese Ortschaft bildet seit 2010 einen Ortsteil der Stadt Klötze im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt. Das Schlossgebäude steht unter Denkmalschutz (Erfassungsnummer 094 90272).Landtag von Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Kleine Anfrage und Antwort Olaf Meister (Bündnis 90/Die Grünen), Prof. Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen), Kultusministerium 19.03.2015 Drucksache 6/3905 (KA 6/8670) Denkmalverzeichnis Sachsen-Anhalt. Stand 9. Oktober 2010. PDF. Digitalisat
Geschichte des Rittergutes bzw. des Gutshofes mini|Schloss Kunrau, Straßenseite
16. Jahrhundert Urkundlich betrachtet hat die Neubesiedlung von Kunrau 1559 stattgefunden: 12 Ansiedler übernahmen Ackerflächen als Lehen gegen Pacht und Dienste („Der noch wüste Teil des Dorfes gegen Pacht und Dienste den B[auern] überlassen.“) von Valentin von Alvensleben, dessen weitverzweigte, einflussreiche Familie auf der Burg Isenschnibbe (bei Gardelegen) und späterhin auch auf der Burg Erxleben, also in der Altmark, ansässig war.
Für 1584 findet sich erwähnt, dass aus fünf Ackerhöfen das Vorwerk Kunrau derer von Alvensleben (als sog. Schoßmatrikel, d. h. als persönlicher Ländereienbesitz) gebildet wurde. Dies geschah durch ,Einzug‘ der fünf Höfe, was auch als gutsherrliches ,Bauernlegen‘ bezeichnet werden kann. Hier wurde das 1540 zugestandene ,Recht auf Auskauf‘ (Zwangskauf) im Falle von eigenem Wohnbedarf oder ,Mutwilligkeit‘ der Bauern genutzt, weil die Bauern ihrer Abgabenpflicht angeblich nicht nachgekommen seien. Dies wurde in einem Rechtsgutachten der Universität Helmstedt von 1608 geprüft (Winter, 2017). Aus heutiger Sicht sind die fünf Bauern zum Verkauf ihrer Ackerflächen an den Gutsbesitzern schlichtweg gezwungen worden, was für ein Fünftel der Bauern in den frühneuzeitlichen Dörfern der Altmark nachweisbar ist.
Im Dorf Kunrau verblieben 7 Ackerhöfe, die Dienst- und Abgabepflichten gegenüber der Grundherrschaft derer von Alvensleben hatten. Die Siedlung umfasste zudem das so geschaffene Gut. Durch das Bauernlegen wurden somit in Adelsbesitz befindliche Gutshöfe bzw. sog. Rittergüter neu geschaffen und zugleich die Zahl der Bauern erheblich reduziert.Ingeborg Engelien: Preußische Kolonisations- und Sozialpolitik in der Altmark von 1740 bis 1850 im Spannungsfeld von Staatsräson und Bauernwiderstand am Beispiel des Drömlings. Verlag Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn 2007, S. 72.
17. Jahrhundert Im weitläufigen Besitz derer von Alvensleben war Kunrau ein eher wenig bedeutendes Vorwerk, das kein eigenständiges Rittergut bildete. Um die Wende zum 17. Jh. ließen die von Alvensleben zahlreiche Wüstungen in ihrer Herrschaft Erxleben ,verwalden‘. In vier Wüstungen, neben Kunrau noch in Polvitz, Jemmeritz und Heerde, richteten sie hingegen Gutsbetriebe ein. Für 1608 findet sich für Kunrau bereits „Dorf der von Alvensleben“ notiert. Grundbesitz hielten die von Alvensleben z. T. über mehrere Jahrhunderte auch in den Nachbardörfern von Kunrau, d. h. in Altferchau und Neuferchau (dort über vier bzw. drei Jh.) sowie für etliche Jahrzehnte in Kusey und Röwitz.
1697 wurde das Vorwerk Kunrau für 50 Jahre an Hof- und Grenzrat Stephan Berndis (abweichend: Behrens; Schulz, 1991a; Schulz, 2006) aus Osterburg verkauft. Berndis besaß mehrere Güter, so auch jenes in Orpensdorf, das nach ihm sein Schwiegersohn, der Hof- und Obergerichtsrat bzw. der Kriegs- und Domänenkammerrat Gustav Falcke übernahm. Berndis hielt auch Besitzungen in Neuferchau (Nachbardorf von Kunrau), die 1745 an die nachfolgend genannte Witwe von Falcke verkauft wurden. Somit ist im Falle von Kunrau schon früh, d. h. vor 1717 (,Assecuration vor die Ritterschaft‘: Allodifikation der belehnten Güter, d. h. Übertragung des fürstlichen in das private Eigentum) sowohl eine Ablösung der bewaffneten Reiterdienste der von Alvensleben als auch eine bürgerliche Gutsherrschaft (nicht-adliger Hofrat als Gutsbesitzer) eingetreten.
18. Jahrhundert Von 1728 bis 1743 war das Gut Kunrau an den Kriegs- und Domänenkammerrat Gustav Falcke ,versetzt‘ (d. h. verpfändet). Die Hypothekenaufnahme stellte in der ersten Hälfte des 18. Jhs sowohl eine häufig genutzte Geldbeschaffung insbesondere adliger Gutsherren als auch die beliebteste Form der Kapitalanlage insbesondere vermögender Stadtbürger dar. 1719 heiratete Falcke die Enkelin von Berndis, Anna Catharina Kraatz (abweichend: Catharina Elisabeth Kratze), und baute den Gutshof Kunrau aus. 1743 verstarb Gustav Falcke.
1744 heiratete die Witwe von Gustav Falcke, die neben dem ererbten Anspruch auf das Gut Kunrau auch Landbesitz in Altferchau (Nachbardorf von Kunrau) hatte, den renommierten Architekten (z. B. Bauleitung für die Weinbergterrassen im Park Sanssouci) und Königlich-Preußischen Hof- und Gerichtsrat Friedrich Wilhelm Diterichs (abweichend: Dieterichs), der auf dem Gut Orpensdorf ansässig war und zuvor in Falckes Auftrag Entwässerungsmaßnahmen (Verhinderung von Elbüberschwemmungen) in jener elbnahen Region durchgeführt hatte. 1746 ,reluierte‘ (aufheben) die Gattin Diterichs die Verpfändung vermutlich durch Ablösezahlung; ihr Gatte wurde somit auch der Besitzer des Gutes Kunrau.
1744 (abweichend: 1746) kaufte Gebhard Johann V. von Alvensleben das Gut und brachte es wieder zurück in den Grundbesitz dieser Adelsfamilie. In seinem Besitz waren u. a. die beiden altmärkischen Güter in Vienitz und Rogätz. Verkäufe von Gütern waren schon im 18. Jh. keine Seltenheit in Brandenburg. Im Falle Kunraus liegt jedoch insofern eine Besonderheit vor, als die beiden früheren bürgerlichen Vorbesitzer (Berndis; Diterichs), die höhere Regierungsbeamte und keine Adligen waren, ihr Gut an eine adlige Familie, die zudem Vorbesitzerin war, verkauften, während die Mehrzahl der Verkäufe in Brandenburg von adligen an bürgerliche Besitzer gingen. Im Durchschnitt veräußerten Bürgerliche ihr Gut bereits wieder nach zehn Jahren, während adlige Gutsbesitzer ihren Besitz über längere Zeit hielten. Der sog. Friderizianische Adelsschutz, den die adligen Rittergutsbesitzer im 18. Jh. zunehmend durchsetzen konnten, sollte verhindern, dass Rittergüter an Bürgerliche verkauft werden, was häufig und so auch im Falle von Kunrau nicht wirksam wurde.
Unwahrscheinlich ist, dass bis zum Ende des 18. Jhs bereits ein sog. Herrenhaus auf dem Gut Kunrau vorhanden war. Jedenfalls wird für das Jahr 1794 folgendes notiert: „von Alvensleben zu Isenschibbe hat hier 1 Wohnhaus, worin er sich bisweilen einige Tage aufhält“, was kaum auf ein Herrenhaus schließen lässt. Vielmehr ist anzunehmen, dass die Besitzer des Kunrauer Gutes auch in der ersten Hälfte des 19. Jhs dort nicht wohnhaft waren, sondern sich allenfalls im Inspektorenhaus einquartierten, wenn sie denn überhaupt längere Zeit auf dem Gut verbrachten. Dies war durchaus üblich; nur knapp die Hälfte der adligen Gutsbesitzer in Brandenburg wohnte auf ihren Gütern.
19. Jahrhundert Um das Jahr 1824 erwarb Conrad Heinrich Ferdinand von Kröcher die zusammenhängenden Allodgüter Güter Kunrau und Germenau mit Alt-Ferchau,Vgl. Anhang zur Geschichte des Geschlechts von Kröcher. Verlag R. v. Decker, Berlin 1868, S. 6. vermutlich im Tausch gegen das Gut Schenkenhorst, das bis 1812 im Besitz derer von Alvensleben waren. Im weitläufigen Grundbesitz der alteingesessenen Uradelsfamilie von Kröcher (ursprünglich auf den Burgen Beetzendorf und Kalbe an der Milde ansässig, letztere im 14. Jh. verkauft an die von Alvensleben) bildete Kunrau nur ein Vorwerk. Angenommen wird, dass bei den von Alvensleben im beginnenden 19. Jh. eine erhebliche Überschuldung bestand. So verkaufte die Adelsfamilie 1831 ihre Stammburg Isenschnibbe und siedelte auf das Gut Wetteritz um, das sie zwei Jahrzehnte danach gleichfalls verkaufte.Ingeborg Engelien: Preußische Kolonisations- und Sozialpolitik in der Altmark von 1740 bis 1850 im Spannungsfeld von Staatsräson und Bauernwiderstand am Beispiel des Drömlings. Verlag Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Bonn 2007, S. 168. Im Kontext zu Kunrau wurde der nun neue Gutsherr Heinrich von Kröcher 1832 zum Kreisdepurtierten (Kreistags-Mitglied) des Kreises Salzwedel erwählt und bestätigt.Vermische Nachrichten. In: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg. №. 23. Magdeburg, den 9. Juni 1832, S. 155.
1833, datiert auf 1834 nach den Kröcher-Chroniken,Vgl. August Henning von Kröcher: Geschichte des Geschlechts von Kröcher. Band II. 15. bis 19. Jahrhundert. Verlag R. v. Decker, Berlin 1864, S. 260. kaufte die briefadelige Familie von Jena, entweder direkt Wilhelm von Jena auf Cöthen bei Berlin oder noch sein bald darauf verstorbener Vater Karl Friederich von Jena, der neben dem besagten Gut Cöthen (Dorf in der Nähe von Falkenberg) noch die Güter Falkenberg und Dannenberg besaß, das Gut Kunrau.J. A. F. Hermes, M. J. Weigelt (Hrsg.): Historisch-geographisch-statistisch-topographisches Handbuch vom Regierungsbezirke Magdeburg. Band 2 (Zweiter, oder topographischer Teil), Selbstverlag und W. Heinrichshofen in Kommission, Magdeburg 1842, S. 75.
1843 ging das Gut für drei Jahre in den weitläufigen Besitz des Herzogs Prosper Ludwig von Arenberg über, einem politisch renommierten Mitglied des sog. Hauses Arenberg, dessen Stammsitz die Burg Aremberg (sic!) im Ahrgebirge (Eifel) war.
In den einhundert Jahren zwischen 1750 und 1850 ist der Gutsbesitz somit mehrfach verkauft worden und hatte vier adlige und zwei bürgerliche Gutsherrschaften, die jeweils über viele (Alvensleben, Prosper Ludwig) oder zumindest mehrere weitere (Berndis, Diterichs; Kröcher, Jena) Güter verfügten. In Brandenburg war der Besitz von zwei Gütern die häufigste Konstellation.
Über die agrarische Aktivitäten der Besitzer des Kunrauer Gutes ist bis zur Mitte des 19. Jhs wenig bekannt bzw. es kann angenommen werden, dass sie wenig spezifisches Interesse an der Verbesserung der Kunrauer Gutswirtschaft und an den sozialen Verhältnissen auf dem Gutshof hatten. Unter der Gutsherrschaft von Prosper Ludwig soll allerdings eine intensive Mergelung betrieben worden sein; zudem wurden moorige Flächen als sog. Kunstwiesen (optimierte Ent- und Bewässerung) hergerichtet. Grund für die Verkäufe war vermutlich die geringe Ertragslage im landwirtschaftlichen Betrieb. Rittergutsverkäufe dieser Art fanden in Preußen nach dem sog. Oktoberedikt in der ersten Hälfte des 19. Jhs durchaus häufig statt („Umwandlung der Rittergüter in Handelsobjekte“).
Für das Dorf und das Gut Kunrau finden sich die folgende Bezeichnungen: 1745 als „adliges Gut und Dorf“, 1801 als „Dorf und Vorwerk“ bzw. 1803 als „Dorf und Gut“, 1818 als „adliges Dorf“ und 1840 als „Dorf und Rittergut“. Die alltagssprachliche Bezeichnung ,Rittergut‘ stammt bereits aus dem Mittelalter. Als rechtlich definierter Begriff taucht diese Bezeichnung in Preußen jedoch erst ab 1807 auf und ersetzt die Bezeichnung ,adliges Gut‘.
Entgegen der sonstigen Gepflogenheiten ließen alle Gutsinhaber keine Guts- bzw. Patronatskirche errichten. Das Dorf Kunrau ist bis zum Ende des 19. Jhs ohne Kirche verblieben. Gleiches gilt für fast alle benachbarten Dörfer, so für Kusey, Röwitz und Steimke.
Über die Ausstattung der Gebäude des Kunrauer Gutes in den Jahrzehnten vor der Übernahme durch Th. Hermann Rimpau, eigentlich nur Hermann Rimpau, im Jahr 1847 sind keine Dokumente verfügbar. Vorhanden ist eine Hand-Matrikel-Übersicht von Karl Friedrich Rauer aus 1857.Karl Friedrich Rauer (Hrsg.): Hand-Matrikel. Selbstverlag, Berlin 1857, S. 128.