mini|S-Bahn-Zug der Baureihe 422 im unternehmensneutralen VRR-Design in Dortmund Hbf

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ist ein Verkehrsverbund und SPNV-Aufgabenträger in Nordrhein-Westfalen. Sein Gebiet umfasst den Großteil des Ruhrgebiets, den Niederrhein, Teile des Bergischen Landes sowie die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf.

Der VRR grenzt im Norden und Osten an den Nahverkehr Westfalen-Lippe mit dem Westfalentarif (WT), im Süden an Go.Rheinland mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) und dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und im Westen an die Niederlande. Der VRR ist der einwohnerstärkste Verkehrsverbund Europas.

Im März 2023 stellte der Verbund ein Zielnetz 2040 für den Schienenpersonennahverkehr in NRW vor.

Ab dem 1. Januar 2027 geht die Planung, Bestellung und das Controlling des Schienenpersonennahverkehrs auf die Gesellschaft Schiene.NRW über. In den Aufgabenbereich des VRR fallen zukünftig nur noch regionale Tariffragen, die Infrastrukturförderung und die Koordinierung des ÖPNV-Angebotes. Der VRR wird Träger der neuen Gesellschaft.

Organisation Die „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR“ (VRR AöR) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Essen. Die Verwaltung des VRR befindet sich in Gelsenkirchen.

Die wesentlichen Aufgabenbereiche sind: Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen Tarif, Tarifentwicklung und Einnahmenaufteilung – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen Koordination des ÖPNV (koordiniertes Verkehrsangebot, Produkt- und Qualitätsstandards, Fahrgastinformations- und Betriebssysteme, Marketing) – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen Finanzierung ÖPNV-bedingter gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im VRR-Verbandsgebiet gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 – wurde dem VRR von den kommunalen Aufgabenträgern übertragen Zuwendungsgeber für ÖPNV-Investitionsvorhaben, Bewilligungsbehörde für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse – abgeleitet aus dem ÖPNV-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Beim VRR sind im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen die Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) und Kompetenzcenter Sicherheit (KCS) angesiedelt.

Die im Eigentum des VRR befindlichen Schienenfahrzeuge sind im sogenannten „ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur“ (ZV VRR FaIn-EB) untergebracht.

Geschichte

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr wurde zum 1. Januar 1980 von den fünf Kreisen und 16 kreisfreien Städten sowie den kommunalen Verkehrsunternehmen des Rhein-Ruhr-Gebiets und der Deutschen Bundesbahn in der Rechtsform der GmbH gegründet.

In den 1980er Jahren galt ein Tarifsystem in fünf Preisstufen. Nur für Fahrten bis zu 50 Kilometer gab es einen gemeinsamen Fahrschein für die Deutsche Bundesbahn und die kommunalen Verkehrsmittel. Für längere Wege war es günstig, einen Verbundfahrschein und einen weiteren für die restliche Strecke zu erwerben. Um 1990 wurde dann in mehreren Schritten ein neues und vollständiges Verbundtarifsystem mit den Preisstufen A, B und C eingeführt, zuerst bei den Zeitkarten und später bei den übrigen Fahrkarten.

1996 wurde im Zuge der Bahnreform auf dem Gebiet des VRR mit dem Kooperationsraum 1 (Rhein-Ruhr) ein Zweckverband gegründet. Der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ hatte die wesentliche Aufgabe, den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zu planen, zu organisieren und auszugestalten. Der Zweckverband bestellt den SPNV (Regional-Express, Regionalbahn und S-Bahn) bei Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrolliert deren Leistung. Außerdem wickelt er die Finanzierung des Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab und sorgt für ein verbundweites einheitliches Tarifsystem.

Am 28. September 2004 errichtete der „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ die „Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR“ und übertrug ihr seine wesentlichen Aufgaben.

Zum 1. Januar 2008 übertrug auch der Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein seine SPNV-Aufgabenträgerschaft auf die VRR AöR. Auf diesem Gebiet galt allerdings noch bis zum 31. Dezember 2011 der Tarif der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN). Seit dem 1. Januar 2012 findet nun auch dort der VRR-Tarif Anwendung.

Bis zur Fusion zum 1. Januar 2026 wurde der VRR von den beiden Gebietskörperschaften „Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein“ (NVN) und „Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr“ (ZV VRR) separat getragen. Die Träger dieser Gebietskörperschaften waren wiederum jeweils die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Verbandsversammlung Seit der Fusion von NVN und ZV VRR entsenden folgende Gebietskörperschaften Mitglieder in die Verbandsversammlung des ZV VRR:

Bochum Bottrop Dortmund Düsseldorf Duisburg Ennepe-Ruhr-Kreis Essen Gelsenkirchen Hagen Herne Kreis Kleve Krefeld Kreis Mettmann Mönchengladbach Monheim am Rhein Mülheim an der Ruhr Neuss Rhein-Kreis Neuss Oberhausen Kreis Recklinghausen Remscheid Solingen Viersen Kreis Viersen Kreis Wesel Wuppertal

Vertreter dieser Gebietskörperschaften werden in die Verbandsversammlung entsendet.

Betriebsdaten und Beförderungszahlen Verkehrsgebiet 7305 km² 7,8 Millionen Einwohner 16 Städte und 7 Kreise 1.126 Verkehrslinien, davon 51 Linien im Schienenpersonennahverkehr 20 Regional-Express-Linien 19 Regionalbahn-Linien 12 S-Bahn-Linien 1.075 Linien im Straßenpersonennahverkehr 15 Stadtbahn-Linien 50 Straßenbahn-Linien 1.001 Omnibus-Linien 6 O-Bus-Linien 1 Hängebahn-Linie (Wuppertal) 2 H-Bahn-Linien (Dortmund und Düsseldorf) 299,9 Mio. Zug-/Buskilometer 51,7 Mio. Zugkilometer (SPNV) davon elektrifiziert: 79,5 %, Dieselbetrieb: 20,5% 296 Bahnstationen

Bedienungsgebiet Städte Bochum Bottrop Dortmund Duisburg Düsseldorf Essen Gelsenkirchen Hagen Herne Krefeld Mönchengladbach Mülheim an der Ruhr Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal Kreise Ennepe-Ruhr-Kreis Kleve Mettmann Recklinghausen Rhein-Kreis Neuss Viersen Wesel

Tarifstruktur Preisstufen Das Verbundgebiet gliedert sich in Tarifgebiete. Ein Tarifgebiet umfasst meist eine Gemeinde. Kleinere Gemeinden bilden häufig zusammen ein Tarifgebiet.

Die Preisstufe A gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb eines einzelnen Tarifgebietes.

In der Preisstufe B ist bei Zeitfahrkarten ein beliebiges Tarifgebiet festzulegen; die Fahrkarte gilt für dieses sogenannte Zentraltarifgebiet und grundsätzlich für die umliegenden Tarifgebiete. Analog gilt bei Tickets für einfache Fahrten die Preisstufe B in der Regel bis zum übernächsten Tarifgebiet.

Die Preisstufe C gilt netzweit.