mini|Kinder beteiligen sich zu einem Thema
Unter Jugendbeteiligung oder Jugendpartizipation wird die aktive Teilhabe von Kindern und jungen Menschen an Planungs- und Entscheidungsprozessen des öffentlichen Lebens, in Schule, Vereinen, oder verschiedenen politischen Ebenen, bzw. am Familienleben verstanden. Es ist dabei mehr gemeint als politische Partizipation von jungen Menschen, wie Parteimitgliedschaften, Mitarbeit in politischen Organisationen, Wahlen etc. Durch Artikel 12 der 1990 in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention, die bisher von 196 Staaten (auch Deutschland, Österreich und der Schweiz) angenommen und ratifiziert wurde, verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten auf dem Grundsatz der Partizipation zu agieren.
Grundvoraussetzungen der Jugendbeteiligung mini|Grundvoraussetzungen der Beteiligung, Haltung – Methode – Struktur
Grundlegend für Partizipation im Allgemeinen ist ein Leitbild der Bürgergesellschaft, wo der Einzelne für die Belange der Gesellschaft größere Verantwortung übernimmt und gleichzeitig erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten hat, sowie als selbstbewusster und selbstverantwortlicher Bürger, eine Gesellschaft der Selbstermächtigung und Selbstorganisation einfordert.
Partizipation von Kindern und Jugendlichen bedeutet das Ermöglichen ihrer verbindlichen Einflussnahme auf unterschiedliche Prozesse, v. a. von denen sie selbst betroffen sind. Dazu müssen diese Prozesse von Erwachsenen und Entscheidungsträgern, mittels angepasster Formen und Methoden so gestaltet sein, dass Entscheidungen mit jungen Menschen auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden, wobei das Nichts für uns ohne uns!-Prinzip gilt.
Entscheidend für eine starke Jugendbeteiligung sind die Grundsätze Machtabgabe, Transparenz und Klarheit, Information, Zielgruppengerechtigkeit, Ressourcen, Zeit, Wirkung, Evaluation und Dokumentation der Ergebnisse, sowie Spaß.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass gelingende Beteiligungsprozesse einer kindgerechten Methodik, einer absichernden Struktur sowie einer unterstützenden und wohlwollenden Haltung, die Kindern und Jugendlichen die Artikulation ihrer Interessen ermöglicht, bedarf. Sie bilden die Grundlage für jeden Beteiligungsprozess. Fehlt ein Faktor, dann sind Beteiligungsprozess zum Scheitern verurteilt. Fehlende Umsetzungsmöglichkeiten hinterlassen bei jedem noch so gut gemeinten und moderierten Beteiligungsprojekt Frustration und Enttäuschung. Die beste Methode ist sinnlos ohne eine respektvolle zutrauende Haltung. Dazu zählen der Wille zur Beteiligung und verlässlichen Begleitung, eine Kultur des Fragens und Zuhörens, die Bereitschaft, auch unkonventionelle Wege zu gehen und ein Zutrauen auch zu jungen Menschen, die als „schwierig“ eingestuft werden.
Stufen der Jugendbeteiligung mini|Stufen der Beteiligung nach Hart und Gernert
Roger Hart und Wolfgang Gernert haben auf Basis des konzeptionellen Rahmens von Sherry Arnsteins Leiter der Bürgerbeteiligung (1969) eine Einteilung der verschiedenen Partizipationsstufen von der Fremdbestimmung bis zur Selbstverwaltung vorgenommen. Diese Leiter der Partizipation wurde zu einem einflussreichen und weit verbreiteten Modell in den Bereichen Kinderentwicklung, Bildung, Bürgerbeteiligung und demokratische Entscheidungsfindung. Auf der untersten Ebene finden sich die sogenannten Fehlformen der Beteiligung, die unbedingt zu vermeiden sind.
Von Fremdbestimmung spricht man, wenn Kinder und Jugendliche ausführen, was Erwachsene ihnen auftragen, ohne dabei zu wissen, worum es eigentlich geht und was das Ziel dessen ist, was sie tun oder unterlassen sollen. Dekoration bedeutet, dass beispielsweise ein Kinder- oder Jugendchor bei einer Wahlveranstaltung auftritt, dass sich Personen zur Inszenierung mit Kindern fotografieren lassen („baby-kissing“), oder dass Kinder auf einer Gala Schecks ins Fernsehstudio tragen. Die Alibi-Teilnahme beschreibt das installieren von Strukturen, die eine Partizipation vermuten lassen, aber deren Entscheidungen tatsächlich keinen Einfluss auf die Realität haben. Dabei ist den Initiatoren solcher scheinpartizipatorischer Instrumente in der Regel wichtig, durch diese in einem besseren Licht in der Öffentlichkeit dazustehen.
Echte Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Alibi-Teilhabe lassen sich nicht immer einfach voneinander abgrenzen.
Teilhabe meint eine qualifizierte Teilnahme, die es jungen Menschen ermöglicht, sich einzubringen, Interessen zu formulieren, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und von dieser anerkannt zu werden. Faire Chancen und Zugänge sind hier wichtige Stichworte. Unter „zugewiesen, aber informiert“ werden Projekte verstanden, die zwar von Erwachsenen vorbereitet werden aber speziell auf die jungen Menschen zugeschnitten sind und diese genau wissen, mit welchem Ziel sie an ihrem Projekt arbeiten. Die Ausgestaltung des Projekts können sie mitbestimmen (welche Themen bearbeiten wir, wie wollen wir arbeiten?). Mitwirkung schließt noch keine direkte Entscheidungsbefugnis ein, z. B. wenn durch eine Anhörung im Jugendhilfeausschuss die Meinung der Jugendlichen zu einem Thema eingeholt und berücksichtigt wird. Mitbestimmung setzt hingegen bereits einen klaren Rahmen für den Einfluss der Kinder auf Entscheidungen voraus. Kinder / Jugendliche und Erwachsene entscheiden hier demokratisch miteinander.
Von diesem klassischen Bereich der Partizipation wiederum grenzen sich Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ab.
Selbstbestimmte Vorhaben werden von jungen Menschen selbst initiiert und können von Erwachsenen gefördert und unterstützt werden. Bei der Selbstverwaltung spielen Erwachsene keinerlei Rolle mehr. Sie werden allenfalls über die Entscheidungen der Gruppe informiert.
Kritik am Stufenmodell Die Differenzierung des Partizipationsbegriffes ist sinnvoll und notwendig, da sie eine Orientierung und einen Anlass bietet, sich über die Grundlage eines Beteiligungsprozesses auszutauschen. Dennoch ist der Begriff der Stufenleiter teilweise irreführend, da er eine aufstrebende Bewertung suggeriert. Die Alibi-Teilhabe, also das Vorspiegeln von Beteiligungsmöglichkeiten, die ohne echten Einfluss bleiben, ist in keiner Weise der Fremdbestimmung überlegen. Im Gegenteil: Wenn Jugendliche an der Konferenz teilnehmen in der Hoffnung, ihre Interessen engagiert vertreten zu können und dann feststellen, dass sich weder jemand die Mühe macht, die Konferenz für sich verständlich zu gestalten, noch wirklich an ihrer Beratung interessiert ist, dann werden sie wohl nur noch müde abwinken, wenn ihr Engagement gefragt ist. Auch die Selbstverwaltung am oberen Ende der Partizipationsleiter ist nicht zwingend erstrebenswerter als beispielsweise Mitbestimmung. Für den Bau des Jugendclubs ist es beispielsweise sinnvoll und notwendig, dass Behörden und Architekten, Mitarbeitern und Jugendliche gemeinsam planen und entscheiden.
Roger Hart hat sich zu einem späteren Zeitpunkt selbst von seinem Stufenmodell distanziert, indem er klar stellte, dass seine 1992 aufgestellte Metapher lediglich einen Dialog über ein Thema anregen und eine kritische Auseinandersetzung anstoßen sollte.
Phasen der Jugendbeteiligung mini|Phasen der Beteiligung, Informieren – Meinung bilden – Aktiv werden
Dabei kann Beteiligung als Phasenmodell verstanden werden, dessen Grundlage die Informationen der Partizipationsmöglichkeiten sind. Als Nächstes sind für die Beteiligung die Berücksichtigung von persönlichen Ressourcen und Stärken wichtig. Zuletzt ist noch die Rückmeldung der (Aus-)Wirkung der Beteiligung entscheidend.
Ausgehend vom Ziel, dass ein Projekt oder eine Aktion unter ernsthafter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt wird, können Stufen beschrieben werden, die auf dem Weg dorthin zu passieren sind. Zunächst müssen Voraussetzungen gegeben sein, damit Partizipation überhaupt möglich ist: Zu Beginn muss ein Informationsraum vorhanden sein, sprich Themen über die Informationen existieren und welche das Interesse der Beteiligten wecken. Damit sind grundsätzliche Faktoren für eine gelingende Partizipation an sich schon gegeben. Ist das Interesse erst einmal geweckt, muss ein Meinungsbildungsprozess stattfinden, sodass im Anschluss Partizipation wirklich gelebt werden kann: durch Mitsprache, Mit-Entscheidung und letztlich durch eine aktive Beteiligung der Zielgruppe. Am Ende steht die Umsetzung mit einem bestimmten Ziel.
Nach der Phase der Umsetzung in Beteiligungsprozessen, die junge Menschen zum weiteren Einmischen und Mitgestalten motivieren soll, müssen die Konsequenzen dokumentiert, sichtbar gemacht, erklärt und evaluiert werden. Dazu braucht ein Beteiligungsprozess klare Rahmenbedingungen, die eine zeitnahe Umsetzung sichern, da Kinder und Jugendliche, die Zeit und Engagement in Problemanalyse, Ideenfindung und Projektentwicklung investieren, haben ein Recht haben, zu wissen, was mit den Ergebnissen der Beteiligung geschieht und wie sie selbst Akteure im Geschehen bleiben können.
Wirkung von Jugendbeteiligung Die Partizipation von jungen Menschen an gesellschaftlichen Prozessen ist einerseits ein Kinderrecht und andererseits ermöglichen partizipative Angebote die bürgerschaftliche Weiterbildung durch Mit- und Selbstbestimmung, Mitgestaltung, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, sowie durch erlernen eines gesellschaftliche Verantwortungsbewusstseins und von Gemeinschaftsfähigkeit.
Partizipation im Allgemeinen wirkt sich positiv auf die Gesellschaft und ihre Mitglieder aus, da sie in der Regel einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Vitalität der Demokratie leistet. Junge Menschen erlernen durch die Möglichkeit der aktiven Beteiligung die Fähigkeiten sich in demokratischen Prozessen einzubringen, nämlich selbst Entscheidungen zu treffen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern, Debatten zu führen, Kompromisse einzugehen und Dissens auszuhalten, sowie eigene Ideen einzubringen, die gemeinsam umgesetzt werden. Durch diese informell erlernten Schlüsselkompetenzen, übernehmen junge Menschen tendenziell langfristig Verantwortung für ihren Lebensraum.
Orte der Beteiligung Familie Die Familie hat als Ort der ersten Sozialisation eine prägende Funktion für das spätere Partizipationsverhalten von Kindern und Jugendlichen. Die Möglichkeiten der Beteiligung in der Familie hat für junge Menschen mehrere Dimensionen. Es geht zum einen um die Mitbestimmung an gesamtfamiliären Entscheidungsprozessen, wie die Wahl des Urlaubsortes, das gemeinsame Essen oder andere Familienaktivitäten betreffend und zum anderen um Entscheidungen im Sinne der Selbstbestimmung und Verantwortung für das eigene Leben, wie beispielsweise über das Aussehen, Kleidung, Freundeskreise, Schulentscheidungen, Geldentscheidungen oder Zeitplanung.
Schule mini|Klassensprecher und Erwachsene aus Politik, Wirtschaft und der Jugendarbeit zum gemeinsamen Austausch beim Liechtensteiner jubel-Forum in Schaan (2019)
Schulen haben im Bezug auf Jugendbeteiligung einen besonderen Stellenwert und Verantwortung, da sie alle jungen Menschen erreicht. An Schulen gibt es unterschiedliche Formen der Beteiligung junger Menschen. In der Regel ist die Teilhabe der Schüler über die Gestaltung von Lehrplänen, des Unterrichts und des Schulalltags kein Thema und es bedarf tiefgreifender Veränderungen um Demokratie vom Lerngegenstand in Schulfächern zu einer demokratischen Schulkultur abseits von Einbringen bei Schulveranstaltungen oder bei der Gestaltung des Schulhofs zu machen. Die Praxis zeigt, dass Kinder und Jugendliche vorwiegend v. a. dort ein Recht auf Beteiligung haben, wo die Interessen der Eltern oder von Lehrern (Notengebung, Unterrichtsgestaltung, Auswahl von Inhalten, Festlegung von Terminen für Klassenarbeiten) nicht unmittelbar betroffen sind.